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Nr. 2 PAPIER-ZEITUNG Nr. 27 1014 den Buch- m besprochenen Abreisskalender nicht fehlen wird. Red. * * der fast nicht allen bis 2 von leute treibt Eintr dem 1 muss. französ bach ji gegebe einst aller] fand« Papi« drucl stücl und Erha trach aus ) schal Orna — ui der Weni Bunt Mehr Samr Diese tratei I Samu sich Bunt] auch Bunt] Baryt-Papier Zu Nr. 28 Ottendorf bei Okrilla, Sa., 22. März 1901 Kohlensaures Natron dürfte für fraglichen Zweck das geeignetste Mittel sein, um schwefligsaure Thonerde zu neutralisiren. Kasein mit Borax gelöst, giebt als Bindemittel für Blanc fixe zum Streichen von Baryt-Papier eine in warmem Wasser unlösliche Schicht, wenn zuletzt Formalin zugesetzt wird. A. Weichelt und Papierhändler, Buchbinder und Buchdrucker, kurz für jeden Kauf mann, der Abreisskalender verkauft. Zwar gelangt der grösste Theil der Abreisskalender nicht durch Kauf in den Besitz des Publikums, sondern als Weihnachts- oder Neujahrsgeschenk, immerhin finden sich auch Käufer für diesen Artikel. Auch in meinem Arbeitsraum hängt ein gekaufter, nicht gerade billiger Abreisskalender grösseren Formats, der vornehmlich nationalen Zwecken dienen soll. Der 28. Februar ist vorüber und es wird die Entfernung dieses Blattes nöthig, um zum Blatte für den 1. März zu gelangen. Die Sache ist jedoch nicht ganz einfach. Man muss erst eine sich über drei Seiten Klein-Oktav erstreckende und aus Nonpareille-Schrift gesetzte Reklame verdauen, die sich eine weithin bekannte Firma auf Kosten des Käufers leistet. Dann folgt ein viertes Blatt patriotischen Inhalts, welches dem Zwecke des Kalenders mehr entspricht, und endlich bricht auch auf diesem Ab reisskalender der 1. März an. Betrachte ich als Angestellter eines Geschäfts, das Buchdruckerei sowie Buchbinderei besitzt und sich mit der Fabrikation und dem Vertrieb von Geschäftsbüchern befasst, diese vor mir liegenden drei Reklamezettel, so bleibt es mir unverständlich, wie mein Chef sich zum Vertriebe dieses Kalenders entschliessen konnte. Meiner Meinung nach nur, um der nationalen Sache, der dieser Kalender gewidmet sein sollte, einen Dienst zu leisten, selbst auf die Gefahr hin, sein Geschäft zu schädigen. Abgesehen davon, dass von den fest entnommenen Kalendern ein Theil unverkauft bleiben kann, enthalten die diesem Kalender beigehefteten vielen Reklameblätter die Anpreisung von Geschäftsbüchern, Buchbinder-Arbeiten, Anfertigung aller Druck arbeiten in Lithografie und Buchdruck usw. seitens einer bekannten Firma, deren Name auch auf jedem der 365 Kalender-Blätter zu lesen ist. Dieselben Waaren gehören aber zum grossen Theil in den Geschäftsbetrieb desjenigen, der diesen Reklamekalender vertreibt. Von dem Vorhandensein dieser Reklameblätter hat in den meisten Fällen der Händler beim Einkauf keine Ahnung, sonst würde er kaum dazu beitragen dem eigenen Kunden zu zeigen, dass er die bisher von ihm bezogenen Waaren auch bei der sich empfehlenden Firma haben kann. Von einem bekanntenVersandhaus ist man diese Art der Reklame schon seit vielen Jahren gewöhnt, und wenn man, um diesem Uebel stande aus dem Wege zu gehen, bei einer anderen Firma seinen Bedarf deckt, kann man nach Ankunft der Kalender finden, dass die Blocks von Reklamen für eine Seidenweberei wimmeln. Y. Die Klage des Einsenders erscheint uns nicht begründet, denn jeder Händler wird sich zuerst ein Muster von dem Abreisskalender zeigen lassen, von dem er grössere Mengen kaufen will. Wer die Katze im Sack kauft, muss die Folgen sich selbst zuschreiben. Das Haus, dessen Anzeigen im gerügten Kalender stehen, versieht so viele Kleinhandlungen mit seinen Waaren, dass es ihm an Wiederverkäufern für den Die Herstellung von Barytpapieren ist in den Händen von Fabriken, die für diesen Zweck eingerichtet sind. Ohne eingehende Kenntnisse auf diesem Gebiete ist es unmöglich einen solchen Betrieb einzu richten, der selbst für einen tüchtigen Fachmann noch die grössten Schwierigkeiten bietet. Selbst wenn dem Fragesteller das ganze Verfahren klar beschrieben würde, wäre er immer noch nicht im Stande, auch mit den nöthigen Maschinen nicht, an die Herstellung einer so ausserordentlich heiklen Waare heranzutreten. Es wird Niemandem einfällen, die durch jahrelange Arbeit und Geld erkauften Erfahrungen, die heute noch als Fabrikationsgeheim nisse gelten dürfen, an die Wand zu hängen. Der beste Rath, den man jedem der Sache Fernstehenden geben kann, ist der: »Finger weg!« Fertiges gutes Barytpapier wird heute nach vielen Mühen seitens der Fabrikanten auf den Markt gebracht, und wer solches braucht, kann es haben, ohne selbst grosse unnütze Opfer bringen zu müssen. Papiertechinker Der Abreisskalender, jener praktische, unentbehrlich gewordene Gegenstand, nur in einem, sondern oft in mehreren Exemplaren in Zimmern zu finden ist, hat häufig einen Uebelstand für Erzeugniss jeweils 1—2 M. mehr als die anderen Schleifereien unserer Gegend. Anbei eine Probe Holzschliff aus Weisstanne und eine Probe Rotationsdruck aus solchem Holzschliff- und Mitscherlich-Zellstoff Ib. Wir bitten die Herren Fachgenossen um Aussprache in dieser Richtung. Papierfabrik Unserer Erfahrung gemäss kommt es, um nichtstaubendes Papier herzustellen, weniger darauf an, ob man Fichte (Roth tanne) oder Weisstanne verschleift, als darauf, dass die Schleif steine nicht zu grob und nicht zu häufig geschärft werden, und dass man nicht viel Fangstoff aus den Abwässern ver wendet. Weitere Aussprache wäre erwünscht. Red. Mehrlieferung der Grosshändler n Im Laufe des v. Js. wurde die Papier-Zeitung von uns SoW"Nrahr einer hiesigen Firma um Urtheil darüber angerufen, oh einepjier lieferung des Grosshändlers abgenommen werden müsse. Die FAPahr Zeitung äusserte sich dahin, dass es kaum üblich sei, ei“ 6 ‘ auf lieferung abnehmen zu müssen. Trotzdem haben wir die Firma Abnahme einer Mehrlieferung von 5 pCt. verklagt. , ver Das Königliche Amtsgericht hat nun zwei Sachverständige nommen. Der eine sagt aus, dass Abnahme solcher Mehrhefe ist, gang und gäbe sei, der zweite, der noch nicht lange im Fac ab. giebt sein Urtheil auf Grund der Entscheidung der Papier-Zeitungcin Daraufhin hat das Königliche Amtsgericht ein Obergutachten für gefordert. Um dem Obergutachten wie dem Gericht Unterlagen das Urtheil zu verschaffen, haben wir vier bedeutenden Papierg’ händlern aus Berlin und Leipzig folgende Frage gestellt: aricht In einem Prozess, den wir beim hiesigen Landgschen führen, ist die Frage aufgeworfen worden, ob es 2W1Sdass Papier-Grosshändlern und- Verbrauchern Handelsbrauch sei, ab- bei Anfertigungen eine Mehrlieferung bis zu 10 genommen werden müsse, auch wenn dies nicht ausdrü bestätigt sei. Handels- Unser Sachverständiger Herr P. sagte, dass diesei 1 würde, brauch gang und gäbe sei und allgemein anerkannt ''Apier Dem gegenüber hat nun Verklagter eine Auskunft der Lraucb Zeitung angezogen, welche sagt, dass dieser Handelspirmel nicht üblich sei. Wir bitten Sie, als eine der ersten Hdilep, des Faches, uns Ihre Ansicht hierüber freundlichst mitzutig denn diese Angelegenheit ist doch im Prinzip sehr wicht dieser Daraufhin haben uns alle vier Firmen bestätigt, dass Handelsbrauch gang und gäbe sei und auch anerkannt würde. def Wir bitten Sie deshalb, hierüber eine neue Aussprachei. Papier-Zeitung herbeizuführen. C. & Co., PapiergroMhan Streichpapier Ich arbeite mit einer der bedeutendsten Buntpapierfabriken Sachsens schon seit Jahren in der Weise, dass sie einige 100 000 kg Streichpapier zur jedesmaligen Lieferung in je einem Jahre abschliesst. Die Preise sind hierbei so gedrückt, dass mir bei Mitberücksichtigung der wenig günstigen Zahlungsbedingungen fast nichts bleibt. Nun sendet mir die Fabrik allen bei ihr entstehenden Ausschuss, z. B. ab gerissene Bahnen, die ersten Umwicklungen auf den Hülsen, ebenso auch die letzten, aber fast immer viele Meter, überhaupt alles, was zur Verwendung nicht gleich passt oder durch nachlässige Behandlung der eigenen Arbeiter verdorben wird, zurück, sodass innerhalb 2 Monaten Retouren von etwa 2500 kg entstanden sind. Da meine Papiere in Buntpapierfabriken allgemein Vorzug ge niessen, und an den Abfallpapieren zum grössten Theil nichts auszu setzen ist, ferner der Brauch eingeführt ist, dass Rollenpapiere niedriger kalkulirt werden als Formatpapiere, die sortirt werden können, was Sie auch wissen werden, so habe ich die Annahme der in letzter Zeit geradezu unheimlich zunehmenden Retoursendungen verweiget’ und der Buntpapierfabrik geschrieben, dass ich dies auch künftig thun werde. In unseren sämmtlichen Schlussbriefen ist über diesen Punkt nie etwas Näheres bestimmt, und derselbe nie erwähnt worden. Mein Kunde schreibt mir aber, dass er Retouren nach wie vor mache werde, ich sei nicht berechtigt, alte Abmachungen (es sind nach weislich nie solche getroffen worden) umzustossen. Die früheren Mer einzelten Retouren (etwa 2/300 kg in 6—7 Monaten, jetzt inme 12 1300 kg in 2—21/2 Monaten), habe ich entgegenkommender WeArt und um Weiterungen zu vermeiden, gutgebracht; bei der jetzigen • und Weise würde ich Geld zusetzen. Ver. Kann ich diese lediglich von der Firma selbstgeschaffene ’ . günstigung, die mich nunmehr als direkten Verlust trifft, jedev. rückgängig machen, ohne dass es zum Aeussersten, also zum ' ständigen Bruch kommt? Papierfabrik Q . f hei In Zeiten schlechten Geschäftsgangs pflegen die Käufer« guter Marktlage die Verkäufer die Handelsbräuche zu ihr Gunsten zu ändern. So haben die amerikanischen Druckpapden Fabrikanten nach Gründung der International Paper Co. dht jahrelang bestandenen Brauch abgeschafft, dass nicht dasGewpen des gekauften, sondern das des zu fertigen Zeitungen verdrugger Papiers für die Zahlung maassgebend war. Hat Fragest 6 seit Jahren Rücksendung des Ausschusses genehmigt, so mue er es auch ferner bis zum nächsten Abschluss thun, WO Hden Bedingungen bezüglich des Ausschusses vereinbart We ist können. Rücksendungen von Papier, das kein Ausschuss oder bei gleicher Beschaffenheit in früheren Jahren unbp standet blieb, braucht Fragesteller nicht zu genehmigen- • spräche erbeten.