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Highcliffe. Die Bevölkerung, die sich am Eingänge und Sir Alfred Coopers. A b > i n *) Nähere« an anderer Stell«. den ein der Auf Befehl desKaisers ist gegen den frühe- >en Kommandeur des Regiments der Gardes du CvrpS, späteren General und Brigade-Kommandeur Grafen Hohenau, der außerdem General ä la suite des Kaisers war ein ehrengerichtliches Ver fahren eingeleitet worden. Graf Hohenau war einer oer Herren, die in der Zukunft als „normwidrig bezeichnet wurden. Er wurde damals, als der Kaiser Kenntnis von der Charakteristik erhielt, die dem Grafen Hohenau zusammen mit anderen Herren der Umgebung des Kaisers in der Oeffentlichkeit zuteil Zwanzig Räuber drangen an Bord des der kaukasischen HandelSkompagnie gehörigen Schiffes „Cesarewitsch-, das die Post nach KraSnovodSk brachte. Sie nahmen die Post weg. nötigten den Kapitän in der Nähe von Baku an- zuhalten und verschwanden bei dem Dorfe Zikh. Der außerordentliche Deutsche Anwalts- tag hat sich gegen den Regierungsentwurs auf Nenderung des GerichtSverfassungS-Gesetzes aus gesprochen. in fröhlichster Stimmung ist, seinen Aufenthalt noch um eine Woche zu verlängern. Am Sonntag besuchte der Kaiser mit sämtlichen Herren den Gottesdienst in der Kirche von Das Wichtigste. Im Befinden der König in-Witwe Carola ist eine weitere Besserung zu verzeichnen. Der Appetii wächst und die Krankheitserscheinungen nehmen ab. *) Die Nachrichten über die politische Lage Portugal lauten immer ungünstiger. In Hoboken wurde ein deutsches See- mannShauS eingeweiht. *) Im Reichstage kündigte der Staatssekretär im Reichsjusttzamte von Nieberding an, daß die Vorarbeiten zu einem neuen Strafgesetz, buch voraussichtlich schon im nächsten Sommer zum Abschluß kommen werden. *) Auf Befehl des Kaisers wurde gegen früheren General Grafen Hohenau ehrengerichtliches Verfahren wegen sittlichen Verfehlungen emgeleitet. *) Der Kaiser verlängert seinen Aufenthalt in England um eine Woche. Erwogen wird für den Winter eine Fahrt im Mittelländischen Meer und ein Besuch auf Corfu. *) Eine französische RekognoSzierungSabteilunp hatte ein siegreiches Gefecht mit einer überlegenen Schar Marokkaner. * *) General o. Kessel, Kommandierender des Gardekorps, hat seinen Abschied eingereicht. Aue dem Kelche. Vom Kaiser. Noch Nachrichten aus Highcliff-Castlc beabsichtigt der Kaiser, der den Katarrh verloren hat und *) In Belgien gehen Gerüchte von einer dankung deSKönigsLeopold um. 4- Die Lage im indischen Eisen- bahnerstreik wird immer ernster. Die An- gestellten auf der Eisenbahnlinie Bengalen-Nagpur sind in den Ausstand getreten. *) Kammersänger TheodorBertram hat sich in Bayreuth durch Erhängen entleibt. Zu den neuerlichen Nachrichten über eine be absichtigte längere Kreuzfahrt im Mittel ländischen Meere schreibt die „Deutsche TageSzig.": Der Kaiser hegt allerdings den Wunsch, snne neu erworbene Besitzung auf Korfu zu besuchen, lieber die Reise dahin und über die angeblich längere Kreuzfahrt im Mittelmeere ist noch nichts bestimmt. Das Befinden des Kaisers gibt zu keinerlei Besorg nis irgend welcher Art Anlaß. Die Nachwehen der Erkältung und der damit verbundenen Indisposition sind so gut wie geschwunden. Vielleicht wäre et nicht unzweckmäßig, wenn der Kanzler bei der Etat« beralung Gelegenheit nehmen wollte, in irgend welcher Weise die immer wieder auftauchenden und verbreiteten Gerüchte über die Gesundheit deS Kaisers zurückzuweisen und richtig zu stellen. Ehrengerichtliches Verfahre« gege« de« Grafe« Hohe«««. Ävg. Kirsch (Zentr.) äußert sich zu der Vorlage im wesentlichen im Sinne Trägers. Abg. Keine (Soz.! erklärt, daß, wem, der Entwurf nicht sehr erheblich verbessert werde, seine Freunde ihn ablehnen würden. Der Entwurf trage den Stempel seines preußischen Ursprungs. Dieses Gesetz würde ja doch in den Dienst der Parteipolitik gestellt werden, zu mal wenn die Verfolgung von der Genehmigung der Justizbehörden abhängig gemacht werde. Wichtiger sei, daß bei der öffentlichen Beleidigung alles beim alten bleiben solle, und da könne das „böswillig" und „mit Vor bedacht", den Zustand, wie er bisher besteht, nicht bessern, sondern vielleicht noch verschlimmern. Dieser Entwurf setze absichtlich und bewußt die Parteileidenschaft an die Stelle des Rechts. Nicht nur der Begriff der Majestäts beleidigungen müsse eingeschränkt werden, sondern der Be griff der Beleidigungen überhaupt. Ein freies Wort müsse gerade auch Fürsten gegenüber möglich sein. Staatssekretär Mirbrrvins: Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs habe keinerlei Tendenzpolitik mit- gespielt. Es sei nicht die Absicht der verbündeten Regie rungen, das freie Wort zu verhindern, im Gegenteil. Der Staatssekretär stellt eine dauernde Abnahme der Verur teilungen wegen Majestätsbeleidigungen seit einer Reihe von Jahren fest. Die verbündeten Regierungen sind dem Reichstage mit dieser Vorlage vertrauensvoll entgegeu- gekmnmen; jetzt ist es an ihm. Lehnen Sie die Vorlage ganz ab, dann bleibt es wie es ist. Abg. Gräf» (wirtschaftl. Ver.) hofft, daß aus den Kommissionsberatungen ein brauchbares Ergebnis hervor gehen werde. Deutscher KeLchstag. i 56. Sitzung vom 25. November, 2 Uhr. Eingegangen ist eine sozialdemokratische Interpellation über die Lebensmittelteueruna und zwei Inter pellationen der Abgg. Dr. Hahn (B. d. L.) und Dr. Arendt (Reichsp.) über die hohen Kohlenpreise. Zur Beratung steht zunächst der Uertrag mit den Niederlanden betreffend die Unfallversicherung. Der Vertrag will, daß Doppelversicherungen und Nichtversiche- rungen vermieden werden. Nach 1'/zstündiger Debatte wird die Vorlage mit großer Mehrheit an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen. Es folgt die erste Beratung der Wajestätsdelridi- «ung»-riorlaao. Danach sollen die Majestätsbeleidi gungen fortan nur dann als solche strafbar sein, wenn sie böswillig und mit Vorbedacht erfolgt sind. Bei nicht öffentlich begangenem Delikt soll die Straf verfolgung nur mit Genehmigung der Landesjustizver- waltung eintreten. Weiter soll schon in sechs Monaten Verjährung eintreteu. Kann eine Bestrafung auf Grund der Majestätsbeleidigungs-Paragraphen (95, 97, 99, 101) nicht erfolgen, so sollen die allgemeinen Vorschriften des 14. Abschnitts des Strafgesetzbuches über Beleidigungen Platz greifen. Staatssekretär Uteberding begründet den Entwurf, der überleiten wolle m einem Strafgesetzbuch der Zukunft, und zwar einer nahen Zukunft, denn die Vorarbeiten zu einem neuen Strafgesetzbuch werden schon im Laufe nächsten Sommers zum Abschluß kommen. Der vorliegende Entwurf verdankt sein Entstehen der Initiative des Kaisers, dem Erlaß desselben vom Januar für Preußen und die Reichslande. Die verbündeten Regierungen hoffen, daß dieser vorläufige Entwurf die Gefahren ver meiden werde, daß viele MajestätSbelcidigungsprozesse und die in ihnen ergehenden Urteile im Widerspruch stehen mit dem Volksempfinden. Wir haben in dem Entwurf versucht, einen Ausdruck zu finden, der solche Gefahren au^chließt. Sollten Sie aber einen besseren Ausdruck finden, so glaube ich, daß die verbündeten Regierungen keinen Einwand dagegen erheben werden. Dieses Gesetz wird hoffentlich nach zwei Richtungen hin wirken. Einmal wird es, indem es die Gerichte von Urteilen entlastet, die dem Volksempfinden widerstreben, in dem Volke das Ver trauen zu den Gerichten stärken. Und zweitens wird es auch beitragen zur Befestigung des inneren Friedens. Abg. Giese (kons.): Nicht icdes übereilte Wort brauche bestraft zu werden. Das schlimmste sei, daß sehr häufig - Denunziationen entgingen erst nach vielen Jahren, lediglich < aus Haß und Rache. Mit großer Freude begrüßten daher > seine Freunde hauptsächlich die »Herabsetzung der Ver- ! lährungsfrist auf sechs Monate. Nun sehe aber die Vor- 1 mung seiner Freunde zur Verweisung der Vorlage an eine Kommission; der Gesetzentwurf komme in dankenswerter Weise den modernen Anschauungen entgegen. Abg. Gsaun (natl.) wünscht, wie Träger, statt des Ausdruckes „böswillig" objektive Merkmale, ferner Er- Abg. Heckscher (steif. Ver.) hält es für nötig, dem Richter in dem Gesetz objektive Merkmale an die Hand zu geben. Die eventuelle Anwendung des Abschnitts 14 Wäre ein Danaergeschenk für den Kaiser selbst, würde doch der Richter in der Lage sein, bei Verhandlungen einer solchen einfachen Beleidigungsklage sogar das Erscheinen des Kaisers zu verlangen. Die nichtöffentlichen Beleidi gungen sollte man ganz aus dem Spiele lassen. Abg. Kindemald (Reformpartei) sieht in dem vor liegenden Entwurf durchaus eine Verbesserung gegenüber dem bestehenden Zustand und protestiert gegen die Heinesche Unterstellung, daß die Richter parteipolitisch tätig seien. Die Bestimmung über nichtöffentliche Beleidigung müßte allerdings gestrichen werden. Ebenso sei die subsidiäre Anwendung der einfachen Beleidigungsparagraphen in hohem Grade bedenklich. Abg. Heine (soz.) verwahrt sich gegen den Vorwurf, daß er den Richterstand als solchen argreife. " Die Vorlage wird schließlich einer besonderen Kam mifü-n zur Vorberatung überwiesen. Nächste Sitzung Montag: Vorlage betreffend die Pro fessor Moellersche Nachlaßstistung; Interpellation über Lebensmittelpreise und über Kohlenpreise; Gesetzentwürfe über den Versicherungsvertrag und dir Sicherung der Forderungen der Bauhandwerker. läge vor, daß, wenn nicht mehr auf Grund der Majestäts- bcleidigungb-Paragraphen vorgegangen werde, dann doch immer noch vorgegangen werden könne auf Grund der Bestimmungen des Abschnitts 14 über die gewöhnlichen Beleidigungen. Dagegen hätten seine Freunde nun doch erhebliche Bedenken. Denn daun würde der Fall ein treten, daß die Majestät selbst Strafantrag stellen müsse und daß Widerklage statthaft sei. Auch würde dann das Antreten des Wahrheitsbeweises möglich sein, und ebenso würde die Klausel von der Wahrnehmung berechtigter Interessen zur Anwendung kommen. Abg. Srägrr (steif. Volksp.). Darüber herrsche wohl allgemeine Uebereinstimmung, daß dem Uebel der Ueber- handnahme der Majestätsbeleidigungsprozesse abgeholfen werden müsse- An der Vorlage hat Redner allerdings mancherlei auszusetzen, so die Zusammenstellung von böswillig und mit Vorbedacht". Es werde auch nach Jnkraftreten des neuen Gesetzes immer noch Fälle geben, in denen das gesetzliche Strasminimum für Majestäts- beleidigungen als zu hoch empfunden wird. Ganz zu ver werfen sei die Schlußvorschrift in bezug auf eventuelle Anwendung der einfachen Beleidigungs-Paragraphen des Abschnittes 14. Schon aus Ehrfurcht vor der Majestät sollte man es unterlasse», einfache Beleidigungs-Para graphen in Anwendung zu bringen. Im allgemeinen be grüßt Redner die Reform als einen Fortschritt. (Beifall.) Abg. Kmmstermann (Reichsp.), erklärt die Zustim- setzung des „mit Vorbedacht" durch „mit Ueberlegung". s" ' "" »ei g„ i »Ms bedeE denn gerade die zum Schlosse versammelt hatte begrüßte den Kaiser nn WirtSyauie erfolgten Beleidigungen, die bisher stets , ^.5 / » als öffentliche angesehen wurden, hätten in der Ver- chrerbietigst. Nach der Kirche sprach der Kaiser am gangenheit die Gerichte in viel zu großem Umfange be- schloßpark die Familien deS Obersten Stuart Wortley schästigt. Auch bei öffentlichen Beleidigungen sollte man " " " daher, wie bei den nicht öffentlichen, die Anklageerhebung von der Genehmigung der Laudesjustizbehörden abhängig machen. Redner wendet sich schließlich gleichfalls gegen die eventuelle Anwendbarkeit des Abschnitts 14 des Strafrechts. ' geworden war, verabschiedet. Die sittlichen Ver fehlungen deS Grafen kamen erst im Moltkc-Harden- Prozeß in ihrer ganzen Tragweite zur Sprache, und zwar in jenem Teil dcS Prozesses, der unter Aus- schluß der Oeffentlichkeit verhandelt wurde. Das ehrengerichtliche Verfahren wird nunmehr volle Klar- heil schaffen und zu einer Form der Dienstentlassung führen, die dem Verhalten des Grafen Hohenau ent spricht. Die Novell« zum Börseugesetz ist nunmehr dem Reichstage zugegangen. Sie be seitigt das Börsenregister und daS Verbot deS Lörsenterminhandels in Aktien von Fabriken und Bergwerken. Verboten bleibt nur der Börsentermin handel in Getreide und MUHlenfabrikaten, dach wird der effektive Zeithandel sichergestellt. Erlaubte Börsentermingeschäfte können mit voller Wirksamkeit geschlossen werden zwischen Vollkaufleuten, gegen wärtigen oder früheren Börsenbesuchern, Personen, die zur Zeit deS Geschäftsabschlusses oder früher berufsmäßige Bankiers- oder Börseutermingrschäste >etrieben haben, sowie Ausländern. Beschränkte Lirksamkeit haben Börsentermingeschäfte, die zwischen Vollkaufleuten, die in daS deutsche Handelsregister ngetragen sind, und dem Publikum abgeschlossen werden. Wird für ein Geschäft in bestimmten For- Erscheint jeden Wochentag abends fiic den folgenden Tag und kostet durch die Austräger ! das Vierteljahr Mk. 1.55, durch die Po bewgen Mk. 1.02 frei ins Haus. Nr. 275 57. Zahrg «GchSftGka» Hchntft»«,« »». 81. Fernsprecher Nr. ü. Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annvncen-Erpeditionen solche zu Originalpreisen Dienstag, den 26. November (907. LÄLAIÄLL ch- !N, er- de. ße, ere !en :en Amtsblatt für las Migl. AMgtlW nn?! Sen AMrat zu hgljMiEnWk!. Anzeiger für Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Meinsdorf, Langenberg Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbaeb. Tirsch- heim, Kuhschnnppel, Wustenbrand, Grün», Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lngan, Envach Pleißa, Rußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. « eine Viehzählung iS statt. Der Stadtrat wird vo« mittags IS bis abends 10 Uhr gestattet Hohenstein-Ernstthal, am 25. November 1907. Insonderheit werden die verehrl. Kaiserlichen, Königlichen und Städtischen Behörde«, Vor eine, Gesellschaften, Innungen u. a. Korporationen, sowie alle Männer der Parochte gebeten, sich an dem oorm. von >/,9 Uhr an auf dem unteren Altmarkte sich sammelnöen AestzUge zum Hauptgottesdienste — mit Fahnen — teilzunehmen. TotteSdienstordnung und Text der Lieder sind auf den au-liegenden Ltederzetteln abgrdruckt, Gesangbücher darum nicht mitzubringen. Zum Familienabend wird kein Etntritt-geld erhoben. Hohenstein-Ernstthal, 25. November 1907. Der Ktrcheuvorstand zu St. «hristophori. Kekanntmachimg. Zufolge Ministerialoervrdnung vom 26. Oktober 1907 findet am S. Dezember dieses Jahres Krkarmtmachimg. Am nächsten Sonntage, 1. Advent, 1. Dezember feiert unsere Kirche ihr l80jähriges JudilSNM durch 1. KestgotteSdienst, vorm. 9 Uhr, 2. KiudergotteSdieust, nachm. 2 Uhr, 3. Namtlte»abe«d, Montag, den 2. Dezember, abends 8 Uhr im Schwanensaale. Alle lieben Gemeindeglieder sind zur freudigen Mitseier herzlich eingeladen. Verkaufsstelle« für de« 1., 8. «nd 18. Dezember dieses Jahres, autzer zu de« bereits «achgelaffeue« Zette«, auch für die Stunde« vo« 4 bis 8 Uhr abends gestattet. / Der dies ährige Christmarkt findet autzer am 24/12.1007, Sonntag, den 1L, und Sonntag, de« SS. Dezember 1VO7, nachmittags vo« 2 bis 10 Uhr statt; a diese« Tage« dürfe« nur hiesige Händler seilbtete«. Der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstelle« am 22. Dezember dieses Jahr i Zu diesem Zwecke wird jeder viehbesitzenden Haushaltung (Federvieh und viemnstöcke ein geschlossen) eine Zählkarte spätestens bis zum 29. dss. VttS. zugestellt werden, welche genau nach dem Vordrucke auszufüllen ist und «ach dem 2. Dezember durch Beamte hiesiger Gemeinde abgeholt wird. Die von den Letzteren gewünschten Auskünfte sind bereitwilltgst und gewissenhaft zu erteile« GerSdorf Bez. Chemnitz, den 23. November 1907. Der Gemeiudevorstaud. Göhler. Mittwmh,^ de« 27' November 1907, vormittags 10 Uhr ein großer Spiegel und ein Regulator meistbietend versteigert werden. Sammelort der Bieter: Nestaurant GambrinuS in GerSdorf. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Gemäß Z 105 b Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung wird der Gewerbebetrieb t« offene«