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Nr. 69 PAPIER-ZEITUNG 2888 Kaseinlösung zu bezahlen.« setzt ihm soviel schwache Boraxlösung zu, bis er sich zu flüssiger Lösung verwandelt hat. Daß sich Quark schneller denn ersterer ist während letzteres, erst mit warmem gebracht werden ist schwer zu Vielleicht hätte besser gewirk Abzug seitens des Verkäufers wegen nachweislich vertrags widriger Beschaffenheit der Ware vorkäme. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11 erbeten Druck von A. W. Hayn's Erben, Berlin SW, Zimmer-Straße 29 Antwort eines Fachmannes: Wodurch das Kaseinmehl dick wurde, sagen, wenn man keine Probe (50 g) sieht, in diesem Falle ein Zusatz von Ammoniak das Papier ist trotzdem nicht so transparent ausgefallen. Bei Bestellung ist besonderer Wert auf Festigkeit gelegt worden, welche Eigenschaft wir auch bei der Fabrikation genügend be rücksichtigt hatten. Dagegen hat der Besteller nichts davon gesagt, daß auch die Transparenz des Papiers eine Rolle spiele, und deshalb haben wir bei der Herausarbeitung keinerlei Obacht hierauf gegeben. Wenn wir uns auch verpflichtet haben, genau nach Muster zu liefern, so" müssen uns Abweichungen gestattet seih, denn ohne Abweichungen ist niemand imstande, nament lich in solchen Preislagen, ein wie das andere Mal zu liefern, weil die Rohstoffe oft erhebliche Abweichungen zeigen, die vor der Verarbeitung nicht zu erkennen sind. Antwort: Da die Papierfabrik nach eigenem Muster ge liefert hat, hätte die Lieferung genauer ausfallen sollen. Die Lieferung ist in Färbung, Durchsicht und Festigkeit geringer als die Vorlage. Verfügungstellung halten wir nicht für berechtigt, raten aber, den Kunden durch Nachlaß zur Abnahme zu bewegen. d verfährt man dabei und wieviel Aether braucht man auf 1 1 Milch oder 1 kg Quark? Quark löst sich viel leichter auf als trockenes Kasein. Liegt das an seiner Weichheit oder an seinem geringeren Säuregehalt? Holzfrei Schreib 7738. Frage: Wir sind mit einem unserer Kunden in Streit darüber, ob er verpflichtet ist, das Papier nach beifolgendem Ausfall- und Vorlagemuster zu übernehmen. Unser Kunde stellt Wenn Fragesteller diese Marke anwendet, braucht er sich mit Milch und Quark nicht herumzuquälen. Will er aber selbst fabrizieren, so verwendet er am besten durch Zentri fuge entfettete Milch, welche käuflich ist, und schlägt diese 1000 kg Zellstoff zu wenig getrocknet war, sodaß sich statt 10 v. H. Wassergehalt it v. H. bei der Analyse nachweisen ließ. Das Gewicht der Ballen war auch um 5 kg zu klein. Der Abnehmer sendet jetzt an Herrn K. (und dieser sendet weiter an die Fabrik) ein Zeugnis, wonach infolge der beiden Fehler 16 kg Stoff zu viel berechnet wurden. Die Fabrik zahlte infolgedessen die verlangten 2 M. 45 Pf. für diese 16 kg Stoff und 45 Pf. für darauf entfallende Spesen zurück. Nun weigert sich Herr K. Lagergeld der ganzen Partie zu bezahlen. Er behauptet, weil der Zellstoff zu wenig getrocknet war, sei ein Fabrikationsfehler vorhanden. Die Fabrik beansprucht dagegen Lagergeld für 984 kg. Sie meint: weil die in Wirklichkeit gelieferte Ware zum vereinbarten Preis bezahlt wurde, sei die Vergütung nur als Rückzahlung für nicht gelieferte Ware zu betrachten. Der Anstellungsvertrag lautet: Herrn Nachbildung von Photographien 7739. Frage: Vor drei Jahren bestellte bei mir der Besitzer einer Gartenwirtschaft 2000 Ansichtskarten in Lichtdruck, je 1090 mit einer Ansicht. Ich machte mit einem Photographen, die Aufnahmen, diese kosteten mich je 5 M. und die Fahrt. Bei Ablieferung der Karten bat mich der Wirt, ihm je eine Photo graphie zu überlassen, er wolle sie sich einrahmen lassen. Ich überließ sie ihm unentgeltlich. An den Karten blieb mir nur ein geringer Nutzen, und ich hoffte bestimmt auf Nachbestellung." Vor einiger Zeit sandte mir eine L.er Lichtdruckerei zwei Photo graphien, eben die Photographien, die ich dem Wirt überlassen hatte, und die auf der Rückseite mit meinem Firmenstempel ver sehen waren. Auf meine Anfrage erfuhr ich, daß ein Photograph des Ortes dem Wirt die Ansichtskarten besorgte und dazu meine Aufnahmen benutzt. Die Lichtdruckerei sandte mir die Photo graphien zu, weil ich meinen Stempel auf die Rückseite gedruckt hatte, um dem Wirt in Erinnerung zu bringen, daß es meine Aufnahmen seien. Kann ich dem Wirt verbieten, die Karten zu verkaufen, oder muß er mir Entschädigung leisten, weil er meine von ihm nicht bezahlten Aufnahmen benutzte? Antwort: Nach dem heute noch gütigen Gesetz zum Schutze von Photographien sind nur solche photographischen Werke gegen Nachdruck geschützt, welche die Jahreszahl des Erscheinens sowie Namen und Wohnort des Urhebers (hier des Fragestellers) tragen. Wenn diese Angaben weder auf der dem Wirt übergebenen Photographie noch auf den ihm gelieferten Ansichtskarten angebracht waren, so durfte der Wirt die Karten anderwärts nachbilden lassen, und Fragesteller kann an ihn keine Forderungen stellen. Lagergeld für Zellstoff 7737. Frage: Ein Agent K. schließt mit einer Zellstoffabrik einen Vertrag ab, laut welchem K., der Zellstoff gekauft hat, diesen in einem Lagerraum, welcher der Fabrik gehört, gegen Lager-Miete lagern kann. In diesem Vertrag heißt es: »Für die Quantität, wofür Restitution in Preis auf Grund Fabrikations fehler an den Kunden ausbezahlt wird, hat K. kein Magazin-Geld uns das Papier zur Verfügung und verweigert Annahme. Das Vorlagemuster entstammt allerdings unserer eigenen Anfertigung, zu berechnen, wie sie es getan hat. Unrichtige Berechnung des Trockengehaltes kann nicht als Fabrikationsfehler irrt Sinne der oben aufgeführten Klausel gelten. Diese käme nur zur Anwendung, wenn Annahme-Weigerung oder Preis- durch Essig zu Quark nieder. Den Quark wäscht man ein paar Mal mit reinem Wasser aus, preßt ihn gut ab und löst als trocknes Kasein ist natürlich, durch seinen Wassergehalt schon weich, : wie in der Papier-Zeitung beschrieben, Wasser in den quarkähnlichen Zustand muß. A. W. Provision des Reisenden 7741. Frage: In der Anlage überreichen wir Ihnen Abschrift eines Engagementsbriefes mit unserm Reisenden, Herrn X. In diesem Engagementsbrief heißt es, daß derselbe 1 v. H. Umsatz erhalten soll. Unserer Ansicht nach versteht man unter Umsatz des Reisenden diejenigen Aufträge, welche er direkt überschreibt. Nach Ansicht des Herrn X soll nun der Umsatz auch auf die Aufträge fallen, die von uns aus perfekt gemacht worden sind, nachdem Herr X den Kunden besucht hat. Wir bitten Sie, uns hierüber Ihre Ansicht mitzuteilen. Außerdem ist der Genannte auch der Meinung, daß ihm die Provision auf seine überschriebenen Aufträge sofort ausgezahlt werden müßte, während nach unserer Ansicht die Provision erst fällig ist, nachdem die Aufträge ausgeführt und bezahlt sind. Hierzu bemerken wir noch, daß sich bei den von Herrn X über schriebenen Aufträgen solche befinden, die erst Ende 1907 bezw. 1908 beendigt sind. Bei dieser Gelegenheit fragen wir ferner bei Ihnen an, ob ein Reisender bezw. Agent bei Erteilung von Abruf-Aufträgen Anspruch auf Provision hat, wenn die bestellende Firma, die den betreffenden Auftrag erteilt hat, sich entweder auflöst oder durch Todesfall oder Konkurs erlischt. W. . . . Unter Bezugnahme auf unsere kürzliche Unterredung be stätigen wir Ihnen hierdurch Ihr Engagement als Reisender in unserm Hause bei einem festen Gehalt von .... M. pro anno und .. M. Spesen pro Tag für jeden Tag, welchen Sie auf der Reise für uns tätig sind, sowie 1 v. H.vom Umsatz. Kündigung handelsüblich, also 6 Wochen vor dem Quartal. Wir bewilligen Ihnen außerdem jährlich einen Urlaub von 4 Wochen unter Aus zahlung des Gehaltes. Ihr Eintritt hätte am 1. April eventuell früher zu erfolgen. Wir bitten, uns dies zu bestätigen und zeichnen Firma Antwort: Der Reisende hat Anspruch auf Provision aus allen Geschäften, die von ihm direkt überschrieben oder eingeleitet sind, auch wenn die Firma erst selbst den Ab schluß zustande bringt. Die Provision muß ausgezahlt werden, sobald das Ge schäft durch Zahlung des Kunden erledigt ist, auch wenn dies erst längere Zeit nach dem Abschluß der Fall ist. Zahlt der Kunde nicht, sei es infolge von Geschäfts auflösung, Todesfall oder von Konkurs, so erlischt auch der Anspruch auf Provision. als Borax. Am besten ist es, das,auf Seite 1488, letzte . , T u Zeile, erwähnte Montusa DR von Marsmann zu nehmen. Antwort: Die Fabrik war berechtigt, das Lagergeld so —- — ....... . . 7740. Frage: Ich habe nach den Anweisungen in Nrn. 34 und 36 der Papier-Zeitung Kaseinlösung für Buchbinderzwecke, besonders als Vergoldegrund, bereitet und das Kasein zuerst mit heißem Wasser auswaschen wollen. Ich goß auf 1 Pfund Kasein mehl eben gekochtes, aber nicht mehr kochendes Wasser und verrührte, erhielt aber einen steifen und zähen Brei, welcher Nun kam es einmal vor, daß eine Partie von sich, in Bröckchen zerpflückt, in einer 125 g Borax enthaltenden ” Brühe seit Tagen noch nicht aufgelöst hat. Was ist schuld daran? Milch (und Quark?) wird durch Aether entfettet. Ent fettet man besser schon die Milch oder erst den Quark? Wie