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Nr 69 PAPIER-ZEITUNG 2847 Blaukattun mitverarbeiten, denn in einem Falle kam es vor, daß davon der filtrierte Whisky blau wurde. Meistens haben gekreppte Filtrierpapiere leicht graubläuliche Farbe, die man durch Verwendung von grauen, bräunlichen und hellblauen Kattun- und Halbwollhadern erreicht. Man nimmt am besten die ziemlich reinen, schweren Baumwollsorten, die sorgfältig sortiert werden, indem man unreine Teile und Fremdstoffe ausscheidet. Dann unter wirft man die Hadern einer gründlichen trockenen Reini gung im Hadernstäuber und trägt sie sofort in die Halb zeugholländer ein. Es ist vorteilhaft, wenn die Hadern zu erst mit warmem Wasser ausgewaschen werden, wodurch etwa vorkommender leichter Modergeruch verschwindet. Jedenfalls muß man gründlich auswaschen, ehe man mit Mahlen beginnt. Weil der Stoff möglichst langfaserig ge halten werden muß, trägt man die Hadern ziemlich stark ein und mahlt sie in gewöhnlicher Weise zu Halbstoff. Dieser wird mit recht viel Wasser in die Abtropfkasten entleert, oder man entwässert ihn auf der Abpreßmaschine. Es muß dafür gesorgt werden, daß sich in den Rohr leitungen des Stoffs, in den Vorratskasten usw. nirgends chlor- oder säurehaltiger Stoff befindet, denn solcher würde dem Filtrierstoff unter Umständen Schaden bringen. Nach erfolgter Entwässerung kann der Stoff sofort in die Ganzholländer eingetragen werden, man muß langes Ablagern desselben in feuchtem Zustande vermeiden, weil er dabei Modergeruch annimmt. Das Ganzmahlen erfolgt bei einer Eintragung von 7 bis 8 v. H., und dabei muß auf gleichmäßiges und reines Aus mahlen geachtet werden. Je länger, feiner und gleich mäßiger hierbei der Stoff gestaltet wird, desto besser eignet sich das daraus hergestellte Papier für seinen Zweck. Keinesfalls darf aber beim Mahlen Zellstoffschleim ent stehen, und der Stoff muß stets röschen Charakter haben, was sich aber bei Baumwolle meistens von selbst ergibt. Die Verarbeitung des Stoffs auf der Papiermaschine bietet keine Schwierigkeit. Es müssen gute Sand- und Knotenfänge vorhanden sein, denn Sandlöcher, ablösbare Knoten und dergl. machen die Ware unverwendbar. Auf dem Metalltuch muß der Stoff schön geschlossen gearbeitet werden, und das Papier darf keinesfalls stark gewölkt sein, was beim röschen Charakter des Stoffs durch genügenden Wasserzusatz leicht erreicht wird. Das Papier erhält die Kreppung an der ersten Naß presse dadurch, daß man in halber Höhe der oberen Walze einen besonderen Schaber anbringt. Dieser darf keine Schneide oder Wate haben wie ein gewöhnlicher Schaber, sondern man bringt ein 4 bis 5 mm dickes, genau gerade gerichtetes Eisenblech an, wozu man versuchsweise eine umgedrehte Schaberklinge benutzen kann. Diese muß mit der Walze einen stumpfen Winkel bilden, an der einen scharfen Kante genau anliegen und verstellbar sein, sodaß der Winkel zwischen Presse und Klinge spitzer oder stumpfer wird. Hierdurch kann dann gröbere oder feinere Kreppung der Papierbahn hergestellt werden. Wenn die an der Presse anliegende Kante der Klinge nicht überall genau anliegt oder nicht glatt ist, so bleibt die Papierbahn hängen, und dadurch entsteht Ausschuß. Man verwendet daher bei regelmäßigem Betrieb als Kreppschaber am besten Hartgummi oder Kupferklingen, welche stets rein und glatt bleiben, während man die Eisen- oder Stahlschaber öfters von Rost befreien muß, wenn man verhüten will, daß das Papier beim Stauchen und Kreppen hängen bleibt. Wenn der Schaber richtig arbeitet, geht der Betrieb anstandslos vonstatten. Die Presse führt die Bahn an den Schaber, hier wird das Papier gestaucht und erhält die gewünschte Kreppung, fällt dann nach unten und wird durch einen Leitfilz auf die Trockner geführt. Die beste Kreppung erhält man durch Lufttrocknung der Papierbahn. Selten steht aber die Einrichtung zur Lufttrocknung unmittelbar mit der Papiermaschine in Ver bindung, daher müßte das nasse Papier meist lose auf kleine Rollen gewickelt und zum Lufttrockenraume ge schafft werden. Diese Arbeitsweise ist mit mancherlei Un zuträglichkeiten verbunden und verlangt geschultes Personal, sonst entsteht dabei viel Ausschuß. Meist wird deshalb das Kreppfilterpapier auf den Zylindern der Papier maschine getrocknet, doch wird luftgetrocknete Ware vor gezogen und besser bezahlt. Bei der Maschinentrocknung muß die Laufgeschwindig keit des Leitfilzes zwischen Naßpresse und Trockner regel bar sein, damit das Papier nicht gezogen wird. Die drei oder vier ersten Trockner müssen stark ge heizt werden und ohne Filz arbeiten. Jedes Spannen der Bahn muß nach Möglichkeit verhindert werden, sodaß die Bahn unter den tiefer liegenden Zylindern lose hängt. Sie wird auf den ersten Zylindern gewöhnlich genügend trocken und kann dann über die weiteren Zylinder geführt werden. Diese sind mit lose anliegenden Filzen zu bespannen, und es muß allenthalben mit möglichst wenig gespannten Zügen gearbeitet werden. Die Verbraucher des Papiers stellen sich ihre Rund filter gewöhnlich selbst her, und sie bestellen das Papier meist in den Formaten 621/2X125 und 50X100 cm, wobei der Bogen gekreppten Papiers 80 g/qm wiegen muß. Der Maschinenführer muß folglich das Papier entsprechend dünner arbeiten, und zwar bei Zylindertrocknung auf 55 bis 60 g/qm und bei Lufttrocknung auf 45 bis 55 g/qm aufs glatte Papier gerechnet. Beim Schneiden und Verpacken soll das Kreppapier nirgends stark gezogen und gedrückt werden, weil dadurch die Kreppung leidet. Bessere Ware wird in platten Kisten versandt. Gewöhnliche Ware wird »lapped« verlangt. Man schlägt dann das Papier stoßweise an beiden Seiten in der Weise zusammen, daß Päcke gebildet werden, die je ein Drittel der Länge des Papiers besitzen. Diese werden in starke Pappe eingeschlagen und lose mehrmals umschnürt, wodurch sie handlich werden und beim Transport nicht leiden, wenn entsprechende Vorsicht beobachtet wird. Es gibt in Frankreich einige Papierfabriken, welche Kreppfiltrierpapiere in bedeutenden Mengen als Spezialität herstellen, und zwar sowohl die geringe Qualität aus farbigen Hadern als auch feinste, weiße Sorten mit ge ringstem Aschengehalt. Hierzu dienen beste weiße Baum- woll- und Leinenhadern, und es wird allenthalben bei der Fabrikation dieser Stoffe größte Reinlichkeit und Sorgfalt beobachtet. Diese Faserstoffe müssen durch Kochen und Bleichen in reinen Zellstoff verwandelt werden und einige Tage lagern Dann werden sie mit weichem, reinem Wasser gründlich ausgewaschen, gemahlen und in gleicher Weise verarbeitet wie die geringeren Stoffe. Schluß folgt Leitung von Zweigfabriken. Die International Paper Co. in New York, welche 32 Papierfabriken betreibt, hat jetzt in deren Verwaltung folgende Neuerung eingeführt. In jede Fabrik wurde ein neuer Beamter entsandt, welcher den Titel »Vertreter der Gesellschaft« (Agent of the Company) führt. Er übernimmt die Verwaltungsgeschäfte, welche bis her vom Betriebsleiter besorgt wurden, und ist der einzige geschäftliche Vertreter des New Yorker Hauptkontors am Platze. Auf diese Weise soll der Betriebsleiter von allen geschäftlichen Arbeiten entbunden werden, damit er seine ganze Kraft dem Betrieb der Fabrik widmen kann. Verein der Arbeitgeber in Turin. Im Mai 1906 fand in Turin ein allgemeiner Ausstand statt. Obgleich ein großer Teil der Arbeiter gern gearbeitet hätte, waren die Be hörden unfähig, sie gegen Angriffe und Beschimpfungen seitens der Streikenden zu schützen. Auch Papierfabriken hatten unter dem Ausstand zu leiden. Um die Wiederkehr solcher Zustände zu erschweren, haben eine Reihe von her vorragenden Fabrikfirmen den »Bund Turiner Industrieller« gegründet, dessen Grundlage aus folgendem Auszug der Satzungen hervorgeht: Der Bund hat die Aufgabe, die gemeinsamen Interessen der Genossen und der Industrie zu wahren, die Freiheit der Arbeiter und das gute Einvernehmen mit den Arbeitern zu stützen. Die Genossen scheiden sich in Fachgruppen, von denen sich jede ihre eigenen Satzungen geben kann. Ent steht irgendwo ein Ausstand, so teilt dies die davon be troffene Firma ihrer Fachgruppe und diese dem Vorstand des Bundes mit. Dieser wird sich auf Wunsch bemühen, den Streit beizulegen. Breitet sich der Streik aus, so wird der Vorstand des Bundes Schutzmaßregeln verfügen. Diese müssen von den Genossen ausgeführt werden. Die Ge nossen verpflichten sich, während eines Arbeitsausstandes, in welchem das Eingreifen des Bundes nötig wurde, und 15 Tage nach Beendigung des Ausstandes, keinen der aus ständigen Arbeiter des verbündeten Werks in Dienst zu nehmen.