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DDAPIER=VERARBEITUNG B Buch g ewerbe nde des Buchbinderstreiks Im Buchbindergewerbe ist eine endgiltige Einigung erzielt worden. Der Vorstand des Verbandes deutscher Buch bindereibesitzer und die Vorstände der Streikleitungen in Berlin, Leipzig und Stuttgart haben einen Vertrag unter zeichnet, wonach der alte Tarif mit kleinen Aufbesserungen bis Ende Juni 1911 weiterläuft. Die Arbeitgeber ziehen ihre Schadenersatzklagen gegen die ohne Kündigung Feiernden zurück. Die Wiederaufnahme der Arbeit ist am 30. Juli erfolgt. In Leipzig haben bereits in einer am 27. Juli abgehaltenen Abendversammlung die Buchbindergehilfen den Verein barungen der Streikleitung mit den Arbeitgebern zugestimmt. Auch die Gehilfen in Stuttgart werden übereinstimmend verfahren. Nach den getroffenen Abmachungen erhöht sich der Stundenlohn vom r. November 1906 um 2 Pf., auch für weibliche Arbeiter, und vom 1. Januar 1908 an abermals um 2 Pf. für männliche, um 1 Pf. für weibliche Arbeiter. (Berl. Tageblatt) * * * Nach dreizehnwöchiger Dauer hat der Streik, oder wenn man will die Aussperrung, der Buchbinder ein Ende ge funden, und die Gefahr einer längeren Dauer des wirtschaftlichen Kampfes zwischen Arbeitgebern und -nehmern ist vorüber, nachdem ein neuer Tarifvertrag mit Giltigkeit bis 1. Juli 1911, also auf 5 Jahre geschlossen worden ist. Nicht leicht mag es den Leitern des Gehilfenverbandes geworden sein, die aus 12 Paragraphen bestehenden Friedensbedingungen anzunehmen, noch weniger leicht wurde es ihnen, diese in Berlin einer aus mehr als 2000 Personen bestehenden Massenversammlung mund gerecht zu machen, denn die Prinzipalsleitung hatte das Be stimmungsrecht der Massen ausgeschlossen und erklärte, daß sie nur unter der Bedingung zu Verhandlungen geneigt sei, daß die Führer der Gehilfen absolut bindende Erklärungen abzugeben vermöchten. Kann man auch nicht behaupten, daß den Gehilfen demütigende Bedingungen auferlegt wurden, so hatten deren Führer doch gegen die Auffassung der Streikenden anzukämpfen, daß es durch Fortsetzung des Kampfes möglich gewesen wäre, einen bessern Frieden zu erringen — einer Meinung, welcher der Führer des Verbandes, Herr Kloth, mit dem Hinweis ent gegentrat, daß dieser Frieden sicher auch nicht besser geworden wäre, wenn weitergestreikt und noch Hunderttausende von Mark geopfert würden. Die Prinzipale bezeichneten die Erhöhung der Mindestlöhne um 2 Pf. vom 1. Januar 1907 und von weiteren 2 Pf. vom 1. Januar 1908 für Arbeiter, und von 2 und 1 Pf. für die gleichen Zeiträume für Arbeiterinnen als Höchstmaß; sie erkannten den Verband der Buchbindergehilfen als vertrag schließenden Teil an, und fortan soll zwischen dem Prinzipals- und Gehilfenverbande die Fühlung durch mindestens 4 jährliche Zusammenkünfte aufrechterhalten bleiben, zu denen jeder der Kontrahenten sechs Vertreter stellt. Die Gehilfen ver pflichten sich, innerhalb der Werkstätten keine Agitation für den Verband zu treiben, keine Belästigung der stehengebliebenen oder neu eingetretenen Arbeitswilligen zu üben, ebensowenig aber dürften letztere die Verbandsmitglieder belästigen. Die schmerzlichste Enttäuschung bereitete den Streikenden die Abmachung, daß die Prinzipale nicht die Wiedereinstellung aller Ausgetretenen zusichern, vielmehr nur die Verpflichtung übernehmen, nach Möglichkeit die Plätze wieder mit den Ausgetretenen zu besetzen. Die Verbandsleitung versprach Unterstützung der Nichtwiedereingestellten. Die Ver treter der Gehilfen Berlins haben sich lange geweigert, diese Bedingungen anzunehmen, sich aber schließlich doch gefügt, da in Berlin gerade die größte Zahl Neueingetretener — etwa 500 — zu verzeichnen war, und längere Dauer der Bewegung nur die Arbeitsplätze für die Berliner vermindert hätte. Der Verbandsvorsitzende Kloth erklärte, daß er mit schwerem Herzen den Vereinbarungen zugestimmt hätte, allein ein Mehr sei nicht zu erreichen gewesen. Ein Leipziger Führer erklärte, daß die Verbandskassen nahezu erschöpft seien, und daß die Unterstützung seitens der Nichtstreikenden und der übrigen Arbeiterschaft sehr viel zu wünschen übrig gelassen hätte. Aus den Reihen der Streikenden hätten sich die Darlehnsgesuche überaus stark gemehrt, ein Beweis, daß viele infolge des langen Streiks in Bedrängnis gerieten. Es sei an der Zeit gewesen, den Kampf aufzugeben. Durch den 5jährigen Tarifvertrag, der im Januar 1907 in seiner Form eine Neureglung erfahren soll, ist hoffentlich der Frieden im Buchbindergewerbe dauernd gesichert. — t. (Frankf. Ztg.) Unfallverhütungs-Vorschriften der Buchdrucker- Berufsgenossenschaft Die 1901 neu beratenen und festgelegten Vorschriften mußten, wohl infolge der zunehmenden Unfälle, um gearbeitet werden. Der neue Entwurf wurde vom Ge nossenschaftsvorstande unter Hinzuziehung der Arbeiter vertreter und in Anwesenheit eines Vertreters aus dem Reichsversicherungsamte angenommen. Dieser Entwurf, der auch den Sektionsvorständen zur Begutachtung vor gelegt wurde, wird voraussichtlich mit Beginn des nächsten Jahres Giltigkeit erlangen. Bei der Ausarbeitung der neuen Vorschriften herrschte, das Bestreben, die einzelnen Punkte schärfer und klarer zu gestalten. Dadurch wurden die Vorschriften umlang reicher als bisher. Namentlich wurde dem Beschlusse der Genossenschaftsversammlung Rechnung getragen, daß für die Einhaltung der Vorschriften für die Arbeiter derjenige Arbeitnehmer verantwortlich ist, dem die Führung der Maschine seitens des Arbeitgebers übertragen ist. Die neuen Vorschriften bestehen aus 56 Paragraphen, während die bisher giltigen nur 24 Paragraphen aufweisen. Sehr ausführlich sind die Vorkehrungen zur Unfallver hütung behandelt; man hat sie in a) allgemeine Vor schriften und b) Anordnungen für bestimmte Druck- und Hilfsmaschinen gegliedert. Besonders die letzteren sind wichtig auch für das Personal, welches mit diesen Ma schinen umzugehen hat, und es ist Sache desselben, diese Vorschriften allgemein durchführen zu helfen. Am wich tigsten erscheinen aber die Vorschriften für die Arbeiter, die sehr sorgfältig bearbeitet worden sind. Ein großer Teil aller Betriebsunfälle ist auf die Unachtsamkeit und Gleichgiltigkeit der Arbeiter selbst zurückzuführen, daher kann man es mit Freuden begrüßen, daß man auch den Arbeitnehmern einen Teil der Verantwortung auferlegt und nicht nur die Arbeitgeber haftbar macht. Wichtig er scheint u. a. § 50, in welchem gesagt wird, daß der Genuß alkoholhaltiger Getränke während der Arbeit zu verbieten ist, und daß Betrunkene für die Dauer dieses Zustandes von der Arbeit auszuschließen sind. Diese neuen Vor schriften werden tatsächlich von großem Nutzen sein. Die festgestellten Vorschriften sollen auch den Ma schinenfabriken überwiesen und diese von neuem ver pflichtet werden, ihre Maschinen vor der Ablieferung mit den angeordneten Schutzvorrichtungen zu versehen, da sie andernfalls für etwa eintretende Unfälle, die aus solchen Unterlassungen hergeleitet sind, ersatzpflichtig gemacht werden. Lohnbewegung in Bukarester Buchbindereien. Die streikenden Arbeiter der Buchbinderwerkstätten Alpern und Sfetea in Bukarest nahmen am 24. Juli die Arbeit wieder auf, nachdem diese Geschäftsherren alle Forderungen bewilligt haben. Auch Herr A. Baer hat den Arbeitern mitgeteilt, daß er vom 30. Juli an ihre Forderungen annehmen werde. In einer am 23. Juli stattgefundenen Versammlung wurde beschlossen, eine Gewerkschaft zu gründen, der alle Schriftsetzer, Maschinisten, Einleger, Raddreher, Buchbinder und Kartonnagenarbeiter an gehören sollen. Jedes Mitglied wird 20 Centimes wöchentlich als Beitrag bezahlen, und jede Bewegung wird gemeinsam aust geführt werden.