Walzen f, g und h geführt. Von hier gelangt es zwischen die Förderwalzen m und n und endlich zwischen die Messer 0 und p. Durch Drehen der Stange s wird das Messer p nach vorn bewegt, schneidet dabei die unter dem Messer hängende Kopie von der Papierbahn ab und schiebt die Kopie gleichzeitig auf die Nadeln t zu den schon auf den Nadeln befindlichen Kopien r. Patent-Anspruch: Abschneidevorrichtung für Kopiermaschinen nach Patent 147 605 mit einer Aufspießvorrichtung für die Kopien, da durch gekennzeichnet, daß die Spieße (t) wagerecht und in solcher Stellung zu dem festen Messer (0) angeordnet sind, daß die Kopien vor der Beendigung des Abschneidens hängend aufgespießt sind. Verschluß für Ansichtskartenbriefe, bei denen die von der Seite eingesteckte Ansichtskarte durch eine in der Vorderseite des Briefes angebrachte Schauöffnung sichtbar ist von Georg Driessen und Martin Driessen in Aachen. DRP 168656. (Kl. 54) . Der Kartenbrief besteht aus drei Teilen, dem Adressen blatte a, dem eine Schauöffnung bildenden Rahmen b, der mit a mittels einer an drei Rändern entlang laufenden schmalen Gummierung fest verbunden ist, und dem dritten losen, mit Abbildungen versehenen Blatt c, das durch den an dem vierten Rande freigelassenen Schlitz eingesteckt und geführt wird. An dem unteren Rande des Blattes c befindet sich eine Zunge d, die als Verschluß dient, indem sie, nachdem das Blatt c eingeschoben ist, umgebogen und in den in der Adressenkarte a befindlichen Schlitz e gesteckt wird. Dieser Verschluß genügt für den Versand des Karten briefes als Drucksache. Soll er als Brief befördert werden, so wird der Zipfel d nicht eingesteckt, sondern mittels einer Gummierung so auf das Adressenblatt geklebt, daß der Empfänger den Zipfel noch bequem abtrennen kann, um ihn beim Herausziehen der Schieberkarte c als Griff be nutzen zu können. Patent-Anspruch: Verschluß für Ansichtskartenbriefe, bei denen die von der Seite eingesteckte Ansichtskarte durch eine in der Vorderseite des Briefes angebrachte Schauöffnung sichtbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein an der eingeschobenen Karte (c) angebogener Zipfel (d) in einen in dem Ansichts kartenbriefe befindlichen Schlitz (e) gesteckt oder mit seiner Spitze auf den Brief geklebt wird, sodaß die ein geschobene Karte mittels des wieder abgelösten Zipfels (d) bequem aus dem Briefe herausgezogen werden kann. Schreibstift mit Glühlampe von Franz Kreyer in Colmar y Elsaß. DRP 169 708. (Kl. 70) Bei diesem Schreibstift ist die Spitze durch eine Glüh lampe derart beleuchtet, daß Schattenbildung vermieden wird. Zu dem Zwecke sind die Glühfäden der Glühlampe ring ¬ förmig um den Schreibstift gelagert, sodaß sie das Schreib feld im ganzen Umkreis gleichmäßig beleuchten. Die Glüh lampe wird von einer Batterie gespeist, welche in dem Halter gelagert ist. Das Nähere wolle man aus der Patentschrift ersehen. Das Farbwerk arbeitet nach dem unter Patentschutt stehenden Verfahren, bei welchem behufs Erzielung einer vollkommenen Einfärbung jede Auftragwalze nur einmal übar die Gravur läuft. Interessenten diene gern mit Referenzen u. mit Probedrucken. Bereits eingegang. Nachbestellungen legen Zeugnis ab für die nutzbring. Verwendbarkeit der Presse in jedem grösseren Betriebe. [123423 Fabrik für Buchbinderei-Maschinen AUGUST FOMM - Leipzig-Reudnitz Filiale: Berlin C 19, Neue Grünstr. 32 II II