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! WHein-LllWer WM Erscheint MMM' Inserate jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und MMM MM 'M 'M' M^ nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf tostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,40, MM M^ M MM M^ M^ dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- durch die Post Mk. 1,50 stei in's Haus. IM M MM Expeditionen solche zu Originalpreisen. Nr. 89 Mittwoch, den 19. April 1899 49. Jahrgang. St. Bu. 1100 St. Nadelholz-Stämme bis 22 cw» Mittenst. 3 von 23—29 ctm Mittenst. Oberst. von Rm. in Ablh. 4, 8, 34, 42, 63 Fiirstl. Lchönb. Forstverwaltung Lberwaldenbnrg Ein bedauerlicher Un'all mit tödtlichem AuSgang artige Illumination veranstalten und werden für diesem 570 2440 1110 6 ausberei tet in Abth. 4, 3, 11, 12, 13, 14, 15, 19, 20 und Ritters Ankauf in 7. , 9-31 „ Unterst. Klötzer 3—4 ctm 5-9 „ 10-14 „ meisten Acrzte, blutarmen oder bleichsüchtigen Personen, bei denen das Blut oder die Blutzellen ärmer an Eisen sind, von außen, in Form gewisser Medikamente, Eisen zuzusühren. Tie ganze Eisenbehandlung der Bleichsucht beruht auf dieser Vorstellung. Wie viel Eisen hat nun cm gesunder Mensch :n seinem Blute? Rach den Untersuchungen von Bunge beträgt der Eisen gehalt, welcher im Gesammtkörper des. Erwachsenen enthalten ist, etwas über 3 Gramm; davon befinden sich 2,4—2,7, d. h. etwa 8V pCt iw Blute angehäust. Es ist das ein Eisen weiches, in den Körpersä'ten gelöst, vom Blutkanal zu den Organen, von Körpcr- zelle zu Körperzelle, von Organ zu Organ wandert, um schließlich in gelöster Form, z.B. durch die Nieren, ausgeschieden zu werden. Außerdem ist noch m den Organen selbst eine gewisse Menge Eisen aufgespeicher», das sogenannte Vorraths- oder Reservecisen, welches unter Umständen verflüssigt wird und in die Körper- sästc übergeht; und endlich enthält jede Zelle selbst etwas Eisen, das sogenannte zelluläre Eisen. Die Angaben fast sämmtlicher Forscher stimmen darin über ein, daß das Blut männlicher Personen reicher an Eisen ist, als das weiblicher Personen. Damit deckt sich die Thatsachc, daß Bleichsucht sund Blutarmuth weit aus häufiger bei Mädchen und Fraue i vorkommt, als bei Männern. Vor 400 Jahren. Das Jahr 1499 ist, wie in den Chroniken zu lesen, eine fruchtbare und wohl- >eile Zeit gewesen. Man konnte damals recht billig leben. Zum Beweise dafür mögen einige Beispiele angeführt werden. Eine Kanne Wein kostete nur 4 Pfg., ein Scheffel Korn 4 Groschen, das gleiche Maß Gerste 2 Gr. 6 Pfg., und Hafer 1 Gr. 6 Pfg. „Sechs Eher aber sind umb 1 Pfg. eingekaufft und bezahlet worden". Im Gegensatz hierzu war 25 Jahre später, anno 1524, eine sehr theure Zeit. Nachdem im Frühjahr „grog und schädlich Wasser" gewesen, hat cs in den Pfingstfciertagen und am Sonntag diener, dem er die „Knochen entzwei zu schlagen" versprach und dergleichen mehr. Er wurde schließlich Kiesgruben gehandelt hat, so soll doch nicht ausgeschlossen sein, daß auch Angebote letzterer Art unter Angabe des bezügliche« Bruches oder der bezüglichen Kiesgrube abgegeben werden können. Zwickau und Glauchau, am 12. April 1899. Königliche Straßen- und Wasser-Bauinspektion. Döhnert. 7 Rm. 33 „ 35 „ Königliche Bauverwalterei. Liebscher. 2,20 Wllh. Lanbholz- und 33,40 Wllh. Nadelholz-Reisig 68 Fichten-Langhaufen und 1 Platz Laubholz- und ca. 9 Plätze anstehende Nadelholzstöcke versteigert werden. Die Krankheit ist alsdann beseitigt. Das Mittel hat sich schon vielfach bewährt. Das zweite Mittel ist nicht blos ein Heil-, sondern auch ein zuverlässiges Vorbeugnngsmittel. Es besteht in einer Abkochung von Haidekraut (Crica vul^ari^), wovon die erkrankten Thiere eine Tränke erhalten und zwar wird auf den Kopf eine Hand voll Kraut in 10 Liter Wasser ab gekocht. Als Borbeugungsmittel gegeben, soll es jedes Thier vor Ansteckung bewahren, selbst bei künstlicher Jnfection. Das Mittel ist so einfach und billig, da» es jeder Landwirth versuchen sollte. Ein für Radfahrer wichtiges Ur theil hat das Oberlandesgericht in Hamburg gefällt. Auf Anordnung der Polizeibehörde hatten nach Ein führung der neuen Radfahrordnung die Schutzleute auch solche Radfalrer zur Anzeige zu bringen, die bei eintretender Dunkelheit keine brennende Laterne am Rad hatten, auch wenn das Rad an der Hand ge führt wurde. Infolge dieser Instruktion erhielten eine Reihe Radfahrer polizeiliche Strafverfügungen, die nach erhobeneni Einspruch von den verschiedenen Schöffengerichten theils aufgehoben, theils bestätigt wurden. Das Landgericht erkannte dagegen in sämmt- lichen Fällen auf kostenlose Freisprechung. Gegen ein fr-nsprechendes Urtheil legte aber der Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Revision ein. Dieses hat nun die Revision als unbegründet zurückgewiesen, und so mit hat das freisvrechende Urtheil Rechtskraft erlangt. Die Radfahrer können also während der Dunkelheit ihre Räder straflos ohne Licht an der Hand führen. Infolge dieser Entscheidung'hat die Staatsanwaltschaft vie sämmtlichen noch schwebenden derartigen Anklagen zu rückgezogen und die Polizeibehörde angeordnet, der artige Fälle nicht mehr zur Anzeige zu bringen. Bezüglich der Beförderung der Fahrräder in Schnellzügen liegt gegen wärtig ein Erlaß der Generaldirektion der königlich sächsischen Staatseisenbahnen vor, der in Radfahrer kreisen mit großer Freude begrüßt werden dürfte. Demnächst sollen die zur Beförderung freigegebenen Schnellzüge durch entsprechende Bekanntmachungen auf den Eisenbahnstationen zur Kennrniß des radeln den Publjkums gebracht werden. Ebenso sollen die zur Beförderung von Fahrrädern freigegebenen Schnell züge in den auf den Bahnhöfen angeschlagenen Fahr plänen sowie in den Kursbüchern rc. an geeigneter Stelle besondere Kennzeichnung finden. Das Eisen im menschlichen Blute. Daß der Mensch, um leben zu können Eben im Blute haben muß, darüber sind sich die Gelehrten längst einig, und daß eine Herabsetzung des Eisengehaltes zu beträchtlichen Gesundheitsstörungen mhrt. ist ebenfalls seit Langem bekannt. Daher auch das Bestreben der 8 „ ,, 32 „ Nadelho lz-Stangen für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, GerÄrorf, Kugau, Hermsdorf, Krimsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. Nutz- und Krenntzolz-Anrlion auf Oberwaldenburger Revier. In der Restauration „Windmühle" in Hohenstein-Grnftthal sollen Freitag den 21. April 1899 l. von Vorm. 9 Uhr au: Stein- und Kiesanlieferungs-Verdingung. Die Anlieferung des zur Unterhaltung der fiskalischen Straßen im Bezirke der Bauverwalterei Glauchau erforderlichen Stein- und Kiesmaterials soll auf die Jahre 1900 bis mit 1902 verdungen werden und fordern Unterzeichnete zu Angeboten hierdurch auf. Die Bedingungen liegen bei den unterzeichneten Behörden, sowie bei den Herren Amtsstraßenmeistern Teichmann in Glauchau und Grunert in Lichtenstein, welche auch über die einzelnen Straßenstrecken nähere Auskunft ertheilen, zur Einsicht aus. Die Angebote haben die Bez.ichnung des Bezugsortes und des Preises für 1 Kubikmeter zu ent halten und sind mit der Aufschrift „Materialanlieferung" versehen portofrei und verschlossen nebst Material proben bis Sonnabend, den 6. Mai dieses Jahres, nachmittags 3 Uhr bei der mitunterzeichneten Bauverwalterei, woselbst die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Be- werber erfolgen wird, einzureichen. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Ablehnung der Angebote wird Vorbehalten. Die Be werber bleiben an ihre Gebote bis Ende nächsten Monats gebunden und haben solche als abgelehnt zu betrachten, wenn ihnen bis dahin keine Nachricht zugeht. Obgleich es nach Vorstehendem erwünscht ist, für alle Straßen Anlieferungsofferten zn erhalten, also auch für diejenigen, bei denen es sich zeither nur um die Avfuhre aus bestimmten Steinbrüchen und für den Verwaltungsbezirk -es Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal Gvgcrn aller: Gerneirröe-VernValtungerr öerr uirrlregerröerr Mrtschafterr Zwecke bereits 1000 Glühlampen in Bereitschaft ge halten. Mit dieser reichen Beleuchtung dürften sich verschiedene prächtige, sehensrverthe Effekte erzielen lassen. Auch in Meinsdorf sind zwei den Gutsbesitzern G. und St. gehörige Pferde der sogen. Bornaischen Pferdekrankheit zum Opfer gefallen. In der Nacht zum 13. d. Mts. sind bei Herrn Gemeindevorstand Stiegler in Langenchursdors nach stehende Gegenstände mittelst Einbruchs gestohlen worden: 1 sechsläufiger, verrosteter Revolver, wenig ge braucht, mit glattem schwarzgebranntem Griff; 1 kleine neue Tascken-Haarbürste mit Spiegel; 20 Mark Ge meindegelder, bestehend aus verschiedenen Silber-, Nickel- und Kupfermünzen; 25 Stück Cigarren. Auch ist versucht worden, mit einem 3 cm breiten Instru mente den in die Mauer eingelassenen Geldschrank herauszunehmen, oder zn öffnen, was aber nicht ge lungen ist. Am 13. d. M. Vormittags ist in der Nähe des Thatortes ein 6 Kilo schwerer Hammer mit einem 72 cm langen juugeichenen Stiel gefunden worden. Der Hammer hat die Aehnlichkeit mit solchen, wie sie-in Steinbrüchen benutzt werden. Er trägt einen Stempel 0. 5., der Stiel ist leicht mit roth brauner Erde beschmutzt. Verdacht gegen bestimmte Personen liegt nicht vor. Am Sonnabend wurde in AlbcrtSthal bei Glauchau ein fremder Mann in bewußtlosem Zustande auf der Straße liegend aufgcfnnden und auf Veran lassung des Gemeindevorstandes in der Ortszelle untergebracht, wo er sich nach geeigneter Behandlung bald erholte. Der Betreffende war ein 46jähriger, aus Ostpreußen gebürtiger Gärtnergehilfe, der auf der „Walze" begriffen ist und bei seiner Durchreise in Glauchau von jungen Leuten derartig mit Schnaps, dem er auch sonst nicht abhold zu sein scheint, traktirt, daß er hier in den oben geschilderten Zustand verfiel. Da sonst nichts gegen ihn vorlag wurde er gestern früh wieder entlassen. Ein seit Donnerstag in Glauchau beschäftigter und dort wohnhafter Webergeselle bettelte am Sonntage im benachbarten Reinholdshain und benahm sich dabei in rohester Weise. Er belegte verschiedene Leute, namentlich Frauenspersonen mit den gemeinsten Redensarten, bedrohte die Leute, u. a. den Orts- , » der am 17. d. Mts. angestandenen Auction annehmbare Gebote nicht abgegeben wurden, soll die Versteigerung der gepfändeten Gegenstände ein Kinderleichenwagen und eiue Roükutsche de« 22. April, Norm. 11 Uhr, im hiesige« Amtsgerichtshofe wiederholt werden, was hier mit bekannt gegeben wird. Der Gerichtsvollzieher des König l. Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Sekr. K«rth. Kiefer-Nutzrollen 2 in lang li. von Vorm. '^11 Uhr an: Brennscheite Brennrollen Fichteu-Schneidelreisig Sächsisches. Hohenstein-Ernstthal, 18. April 1899. Mitheilungen von allgemeinem Jnleresje werden dankbar enl- gegengenommen und eventl. hononrt.. Bezüglich des Umtausches ver dorbener Freimarken ist seitens des Reichs postamts den geltenden Bestimmungen folgende Fassung gegeben worden: Anträge können im allgemeinen nur berücksichtigt werden, wenn der Verlust verhältmß-.äßig bedeutend ist. Bis zu einem Gesammtwerthe von 10 Mk. im Einzettall können die Verkehrsämter, solern die Echtheit und Giltigkeit der verdorbenen Freimarken außer Zweifel steht, den Umtausch selbständig anor men, bis zu 50 Mk. ist die Genehmigung der Ober-Post direction, bei höheren Beträgen des Reichspostanns er- wrderlich. P 0 st k a r t e n d r u ck s a ch e n. In letzter Zeit sind den Postbehörden wiederholt bedruckte Karten und Takeln aus Holz, Celluloid, Aluminium und Eisenblech von Geschäftsreisenden mit dem Anträge vorgelegt worden, derartige Gegenstände als Postkarten bezw. Drucksachen zur Versendung zuzulassen. Diese Anträge sind stets zurückgewiesen worden, weil nach der Postordnung Postkarten aus Papier hergestellt werden müssen, und nach dem Sinne der Postordnung und nach dem Sprachgebrauch lediglich bedrucktes Papier zur Versendung als Drucksache zugelassen wird. Zur Nachahmung empfohlen! In einer in der „Radeberger Zeitung" befindlichen Be kanntmachung des Stadtrathes wird darauf hinge wiesen, daß bei den zu vergebenden Schleußenbauten czechische Arbeiter durch die Unternehmer nicht be schäftigt werden dürfen. Waldbrände häufen sich namentlich in der Frühlingszeit, wie dies wiederholt zu beobachten ge wesen ist. Es ist daher nachdrücklichst zu warnen vor unvorsichtigem Gebühren mit Feuer, desgleichen vor Cigarren-Rauchen in Wäldern und Haiden sowie in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen. Die Inbrandsetzung eines Waldes durch leichtfertiges Gebühren mit Feuer ist je nach dem Grade und der Art der Verschuldung in Gemäßheit von 88 309 und 368b des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld-, Haft- und Gefängnißstrafe bedroht. Als ein solches leichtfertiges Gebühren ist insbesondere das Wegwerfen von brennenden Cigarrenresten oder Zünd hölzern, Abbrennen von Feuerwerk in Wäldern an- zusehen. Gegen die Maul- und Klauen seuche. Zwei einfache und gute Mittel gegen die Maul- und Klauenseuche werden jetzt empfohlen: Man wasche das Maul des kranken Thieres mit verdünntem Essig aus und reibe Rücken und Beine mit Salz ab. Trinitatis „einen so harten Frost gethan, daß cS au: den Pfützen getragen, dahcro auch die Weinstöcke mehrentheils erfroren und grosser Schaden am Getreidicht geschehen". Diese ungewöhnliche Kälte verursachte eine Theuerung, so daß das Getreide im Preise fast zehn mal höher stieg als 1499, denn der Scheffel Korn mußte mit 35 Groschen und der Scheffel Weizen mit 38—39 Groschen bezahlt werden. Hoffen wir, das in diesem Frühjahre keine solch' ungewöhnliche Kälte mit nachfolgender Theuerung vor der Thür steht, und das der Schnee am Mittwoch der letzte reationäre Ein- fall des Winters gewesen ist. Wir wollen wünschen, daß uns ähnlich wie vor vierhundert Jahren, eine - Ovksrclle" aebracüt wo er weiter skaudalirte' fruchtbare und am andern Morgen durch die Gendarmerie dein das LLS