Volltext Seite (XML)
herzog zurückerkauften Reichslehen auch eines fällt, bei dem unmittelbare Belehnung aus königlicher Hand vorlag, das Burggrundstück im Egerer Schloß. Der Preis, den sich der Bayernherzog den Freikauf der Reichslehen kosten läßt, erscheint angemessen im Licht folgender Vergleichsmöglichkeiten: 1281 werden die Märkte Asch und Selb für 600 Silbermark verpfändet (Schm UB I 205). 1296 wird die Burg Hirschberg mit allem Zubehör für 600 Mark verpfändet (Schm UB I 302). 1302 wird die Burg Sparnberg mit Zubehör, aber ohne das Gericht, für 136 Mark verkauft (Schm UB I 353). 1322 wird die Burg Grüningen für 300 Mark Silber verpfändet (Schm UB I 526). (Die Preise sind ohne Rücksicht auf Münzverschlechterung vergleichbar, weil die Mark als bloße Rechnungseinheit nach dem gleichbleibenden Gewicht eines Pfundes Silber festgesetzt ist). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß mit der Geldsumme noch zwei weitere Zugeständnisse der Vögte erkauft werden. Die Vögte sagen zunächst zu, weder auf dem Schönberg noch an anderen Stellen des Egerlandes, nähe ren oder gleich nahen (— selbstverständlich von Eger, dem Vertragsort, aus gesehen —), Burgen zu errichten, noch durch ihre Mannen errichten zu lassen. Wenn dabei von Grenzen des Egerlandes gesprochen wird, so sind darunter nicht fest abgesteckte Grenzlinien zu verstehen, sondern der geländemäßige Umfang alles zum Egerland gehörenden Reichsgutes. Da das ein ziemlich geschlossenes Gebilde gewesen ist, liegt hier eines der bezeichnenden Bei spiele vor, an denen sich der Begriff termini herausbilden konnte, bis er auf die sich entwickelnden geschlossenen landesherrschaftlichen Gebiete über ging. Das zweite Zugeständnis ist der eigenartige Vertragspunkt, in dem offen von der Möglichkeit gesprochen wird, daß einer der Partner, Heinrich von Gera, aus Nichtbedenken oder Nichtbeachten des Vertrags den Ritter Hein rich von Görkwitz unterstützen könnte. Dieser erscheint 1250 in einer ge meinsamen Urkunde Heinrichs I. von Plauen und Heinrichs I. von Gera unter den Zeugen (MRP 13, S. 14). Sein Stammsitz ist das Dorf Görkwitz nordwest lich von Schleiz als einziger bis jetzt nachweisbarer Träger des Ortsnamens Görkwitz. Heinrich von Görkwitz war offenbar vom Geraer, als dessen Dienstmanne er in unserer Urkunde erscheint, mit Ländereien im Egerland belehnt worden, deren Besitz ihm vom Bayernherzog im Namen des Reiches bestritten wird. Im Jahre 1267 steht er zwar unter Dienstmannen des Plaue ner Vogtes als Zeuge (Schm UB I 138), da die Urkunde aber, wie im Text ausdrücklich gesagt wird, vom Geraer Vogt mitbesiegelt ist, kann er sehr wohl als dessen Dienstmanne die Besiegelung bezeugt haben. Heinrich von Gera wird in diesem Vertragspunkt als tertius ex nobis, als dritter von den drei Vögten, bezeichnet, so wie er bei ihrer Nennung am Anfang der Urkunde an dritter Stelle steht. Heinrich von Weida erscheint, obwohl der jüngste von den dreien, als Namensträger des Haupthauses als erster, wie üblich in den meisten gemeinsamen Urkunden. Dann folgen die beiden Vögte aus der Generation vorher, die Brüder Heinrich I. von Plauen