ÜBEREINSTIMMUNGEN ZWISCHEN DEN BESTATTUNGSSITTEN VON JÄGER- UND FISCHERGRUPPEN UND DER KULTUREN DES DONAULÄNDISCHEN KREISES Von A. Häusler In seinem anregenden Buch über die Gräber der Steinzeit im Saalegebiet vermutet U. Fischer, daß man in vorneolithischer Zeit die Toten hauptsäch lich auf oder über der Erde beigesetzt habe. Die scheinbar voraussetzungslos auftretenden ältesten neolithischen Gräber, die Bestattungen der Linienband keramik, zeigen bereits alle später zu beobachtenden Elemente der Grabsitte in voller Entwicklung 1 ). Vergleichen wir jedoch die Bestattungssitten des mitteldeutschen Frühneolithikums oder der Kulturen des Donauländischen Kreises mit den Grabsitten mesolithischer und epimesolithischer Jäger- und Fischergruppen großer Teile Nordeurasiens 2 ), so ergeben sich grundlegende Übereinstimmungen. Einige Grundkennzeichen der Bestattungssitten mesolithischer und subneo lithischer Jäger- und Fischergruppen vom Gebiet der UdSSR bestehen darin, daß es keine für bestimmte Kulturen verbindliche Orientierungsregeln gibt und daß die Orientierung und Lage der Toten unabhängig vom Geschlecht erfolgt. In jedem Gräberfeld wird eine Hauptorientierung der Toten beobach tet, zu der jeweils eine antipodische Nebenorientierung gehört 3 ). So ist die ’) U. Fischer, Die Gräber der Steinzeit im Saalegebiet, Berlin 1956, S. 251. 2) A. Häusler, Die Gräber der mesolithischen und neolithischen Jäger- und Fischergruppen auf dem Gebiet der UdSSR, in: Arbeiten aus dem Institut für Vor- und Frühgeschichte 12 Wissenschaft liche Zeitschrift der Martin-Luther-Universität Halle, Ges.-sprachwiss. Reihe 10/11, Halle 1962, S. 1143-1206. 3 ) Das betrifft auch Gräberfelder wie Västerbjers, Tangermünde und Ostorf, in denen bereits gewisse Einflüsse aus Gruppen mit landwirtschaftlichen Kenntnissen wirksam werden. W. Bastian, Das jungsteinzeitliche Flachgräberfeld von Ostorf, Kr. Schwerin, in: Bodendenkmalpflege in Mecklen burg, Jahrbuch 1961, Schwerin 1962, S. 7—130, vermutet, daß die antipodische Nebenorientierung einem jüngeren Abschnitt der Nekropole angehört. Nach E. Schuldt, Abschließende Ausgrabungen auf dem jungsteinzeitlichen Flachgräberfeld von Ostorf 1961, in: ebd., S. 176, besaß der Friedhof jedoch nie eine besondere Ordnung. Einschließlich der neuen Grüber entfallen in Ostorf auf die 4* 51