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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 13.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191100000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19110000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19110000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 13.1911
-
- Register Inhalts-Verzeichnis von "Der Handelsgärtner" Jahrgang ... I
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1911 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1911 13
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1911 25
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1911 37
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1911 49
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1911 61
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1911 73
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1911 85
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1911 97
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1911 109
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1911 121
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1911 133
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1911 145
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1911 157
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1911 169
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1911 181
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1911 193
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1911 205
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1911 217
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1911 229
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1911 241
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1911 253
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1911 265
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1911 277
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1911 289
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1911 301
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1911 313
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1911 325
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1911 337
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1911 349
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1911 361
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1911 373
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1911 385
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1911 397
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1911 409
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1911 421
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1911 433
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1911 445
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1911 457
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1911 469
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1911 481
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1911 493
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1911 505
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1911 517
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1911 529
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1911 541
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1911 553
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1911 565
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1911 577
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1911 589
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1911 601
- Ausgabe Nr. 52, 29. Dezember 1911 613
-
Band
Band 13.1911
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Freitag, den 16. Juni 1911. Nr. 24. XIII. Jahrgang. ü Der Handelsgärtner Abonnementspreis y-a g..AL p Inserate Abonnementspreis Inserate Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Herausgegeben von Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. der Bu Volkswirtschaft und Gesetzeskunde. [ alle frei. Q seit u so eben Mk. Mk. ult, Mk. icht. iltau Mk. r. 23' — 20. 40.- 55. 70. est. 1. Aepfel ren ußersten Marme- Halle. fer 204k 30 Pfennige für die vier gespaltene Nonpareille - Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennige, im Reklameteil M. 1.— für die zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. tung ins Gewicht fallen, außerhalb des Rahmens der Konvention geblieben ist. Dann kann man Sehr wohl sagen, daß der von der Konvention festgesetzte Preis im allge meinen als der „angemessene P r e i s“, in Ermangelung andrerVereinbar ungen, zu gelten hat und daß dieser fest gesetzte Mindestpreis auch als ein konkurrenzfähiger Preis an gesehen werden kann. Das gilt auch dann, wenn der Mindest preis der Konvention infolge geschäftlicher Konjunkturen etwa erhöht werden muß. Das Reichsgericht, welches diese Rechtsgrundsätze in seinem erwähnten Urteil vertreten hat, geht nun nicht so weit, daß es ausspräche, daß sich jedermann den Mindestpreisen der Konvention zu fügen habe. Es hat vielmehr erklärt, daß der Beklagte die Konventionspreise nicht schon deshalb allein verlangen könne, weil sie eben die von einer bestimmten Gruppe festgelegten Mindestpreise seien. Wenn jedoch diese Preise nicht willkürlich zu hoch gegriffen sind, sondern, wie hier das Gutachten der Sachverständigen dargetan hatte, sich im Kreise der Angemessenheit und Konkurrenzfähigkeit bewegen, so kann der Lieferant diese Preise als angemessene Preise fordern und der Käufer kann sich nicht darauf berufen, daß einzelne Liefe ranten dieselbe Ware noch billiger lieferten. Ein solcher bil liger Ausnahmefall kann nicht zum Gradmesser der Konkur renzfähigkeit gemacht werden. Aus diesem Rechtsstreit und der Stellungnahme des obersten Gerichtshofes geht hervor, daß man den gärtnerischen Mindestpreisen im Gartenbauhandel eine höhere Bedeutung bei zulegen hat, als mancher glauben mag. Sie sind die Preise, welche im Mangel der Festsetzung eines Preises als a n g e - : messen und kundenüblich anzusehen sind, während die billigen Sätze der außerhalb der Konvention gebliebenen Konkurrenz nicht in Betracht zu ziehen sind. Diese recht liche Anerkennung weist darauf hin, die Sache der gärtne rischen Mindestpreise noch weiter auszubauen. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Wummer: Die rechtliche Anerkennung gärtnerischer Mindestpreise. Wie soll man sich bei Grenzsireitigkeiten verhalten ? Die Templeshow in London. Die Omorikafichte (Picea Omorica Pancic). Volkswirtschaft — Rechtspflege — Handel und Verkehr — Ausstellungen — Kultur — Neuheiten — Pflanzenkrankheiten und Schädlinge — Fragekasten für Rechtssachen usw. Für Deutschland, Oesterreich und Luxemburg M. 5.— jährl., für das Ausland M .8.— jährl. Ausgabe jeden Freitag. Bestellungen nimmt jede Postanstalt entgegen. Wie soll man sich bei Grenzstreitigkeiten verhalten? In früheren Zeiten hat man es mit den Grenzen zwischen Feld- und Gartengrundstücken nicht allzu genau genommen. Man hatte genug Land und brauchte nicht ängstlich darüber zu wachen, daß nicht etwa eines Haares Breite dieses Landes vom Nachbar in Benutzung genommen wurde. So ist es gekommen, daß zahlreiche Grenzverrückungen entstanden, die namentlich sehr häufig auch auf Zweckmäßigkeitsgründe zurückzuführen waren. Da wurde die Grenze, ohne daß Protest erhoben wurde, vom Nachbar bis an einen Bach oder Graben, oder einen Hügel hinaus gerückt und so eine natürliche Grenze geschaffen. Na türlich fiel es keinem dabei ein, etwa" über diese Grenzverän- derung einen Vertrag aufzusetzen, oder gar die Veränderung im Grundbuche eintragen zu lassen. Daraus sind aber, wie vorauszusehen war, viele Grenzstreitigkeiten im Laufe der Zeit entstanden. Die Grundstücke gingen in andere Hände über, die neuen Besitzer brachten in Erfahrung, daß. die Grenze nicht in Ordnung war, und drängten nunmehr auf eine Grenzberichti gung hin. eit! ken, Pflanzen [162k ittbg.). Die rechtliche Anerkennung gärtnerischer Mindestpreise. M ir haben uns im „Handelsgärtner“ seit Jahren mit der Frage der Mindestpreise in der Gärtnerei beschäftigt und auch die in den einzelnen Branchen, namentlich der Baum- s c h u 1 e n b r anche, festgesetzten Mindestpreise bekannt- gegeben. Von der Einführung der Mindestpreise hängt tat sächlich das Wold und Wehe der Gärtnerei, die sich selbst durch Schleuderpreise auf eine abschüssige Bahn bringt, viel fach ab. Welche rechtliche Bedeutung solchen Mindestpreisen zukommt, ob sie maßgebend für die Preislage der betreffenden Ware überhaupt sind, d. h. als „angemessene Preise“ zugrunde gelegt werden dürfen und sollen, darüber hat sich unlängst das Reichsgericht in einer sehr interessanten Entscheidung ausgesprochen. Eine Firma, die der Konvention der Mindestpreise nicht beigetreten war, lieferte zu unangemessen billigen Preisen an ihre Kunden. Auf diese billigen Preise wurde nun von einem Besteller Bezug genommen, der sich weigerte, Waren zu einem höheren Preise abzunehmen, weil ihm zugesagt war, daß ihm „zu konkurrenzfähigen Preisen“ werde geliefert werden. Man mußte sieh also über die Frage klar werden, ob bei ..konkur renzfähigen Preisen“ auf solche Preisunterbietungen einer außerhalb der Konvention stehenden Firma Rücksicht zu I nehmen sei oder nicht, denn die Klägerin, welche auf Fest- ’ Stellung dahin klagte, daß sie nicht verpflichtet sei. die Ware abzunehmen, stützte sich darauf, daß unter konkurrenzfähigen Preisen die. billigsten Preise zu verstehen seien, welche über- | haupt geboten werden, nicht aber die Mindestpreise einer be stehenden Konvention. Die beklagte Firma behauptete da gegen, daß die Preise der Konvention maßgebend seien und daß I hei „konkurrenzfähigen Preisen“ auf Schleuderpreise keine Rücksicht zu nehmen sei. Das Landgericht und Oberlandes- ■ gericht wiesendieKlagezurück und das Reichsgericht trat als Revisionsinstanz diesen Urteilen bei, indem es die Re- I v i s i o n z u r ü c k w i e s. Bei der Frage der konkurrenzfähigen Preise ist-nach An sicht der Gerichte auf die Preise Rücksicht zu nehmen, welche die überwieg en de M e h r h eit der Firmen der betreffen den Branche hat, keineswegs aber auf die Preise einzelner Kon kurrenzfirmen. die vielleicht, um ins Geschäft zu kommen, die Ware unangemessen billig anpreisen und abgeben. Solche h Preise haben außer Betracht zu bleiben und die Klägerin konnte ‘ nach Treue und Glauben im Geschäftsverkehr nur die Preise h verlangen, welche allgemein als Mindestpreise gelten, denn mit ■' diesen Preisen blieb sie konkurrenzfähig. Notwendig ist nur, L daß einer solche Konvention über Mindestpreise auch wirklich Ij die bedeutendsten Firmen der Branche angeschlossen und nicht etwa eine ganze Anzahl von Betrieben, die durch ihre Bedeu- g; bei OPfg., eigen- tionen
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