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erzielten Umsatz und auf die Art und Weise, wie dieser erfolgt, auf den erzielten Gewinn, auf die Zahl der beschäftigten An gestellten, auf die Ausbildung derselben (kaufmännisches Per sonal) usw. und, macht sich darnach schlüssig, ob ein eintra gungspflichtiger Betrieb vorliegt. Namentlich der erzielte Um satz ist dabei von besonderer Bedeutung. In grossen Städten wird die Eintragungspflicht daran geknüpft, dass mindestens ein Umsatz von 25—30 000 Mk. im Geschäft erzielt wird. Erst dann soll die Grenze des Kleinbetriebes überschritten sein und der Betrieb eines Vollkaufmanns vorliegen. In L e i p z i g war es üblich, schon bei einem Umsatz von 20 000 Mk. die Eintra gung ins Handelsregister zu fordern und daran wird wohl auch heute noch festgehalten. Aber, wie gesagt, steht die Grenze ziffernmässig nicht fest und in mittleren und kleineren Ort schaften geht man weit unter die obigen Zahlen herunter, wenn sich nur sonst der Betrieb als ein kaufmännischer ausweist. Wer nur ein Einkommen von 12—1500 Mk. besitzt, der wird in der Regel nicht zur Eintragung herangezogen werden können,wohl aber ein Großzüchter, der Umsätze von 100 000 Mk. macht, entsprechen des Personal hält und seinen Betrieb kaufmännisch eingerichtet hat. Er ist nicht nur verpflichtet, der Aufforderung zur Ein tragung Eolge zu geben, nein, er kann auch selbst verlangen, dass man ihn auf Antrag hin als Vollkaufmann behandelt und demgemäss ins Handelsregister aufnimmt. Wird einem Han delsgärtner die Pflicht auferlegt, obwohl der Betrieb desselben noch ein kleingewerblicher ist, so muss er, wie wir schon oben kurz erwähnten, Einspruch einlegen und zwar in der Frist von zwei Wochen. Dabei sind alle Gründe anzuführen, warum der Betrieb noch nicht als ein eintragungspflichtigeranzusehen ist. Die Höhe der Einkommensteuer als Gewerbesteuer, die Grösse der Betriebsfläche, Zahl der Angestellten, Umsatz, Ein richtung der geführten Bücher usw. sind anzugeben und mit entsprechenden Belegen, Bücherauszügen usw. zu versehen. Auch ist es von Bedeutung, ob an Wiederverkäufer oder nur an Privatpublikum abgesetzt wird. In ersterem Falle wird man eher auf die Kaufmannsqualifikation des Handelsgärtners schliessen, als im letzteren. AVer übrigens die Aufforderung erhielt, seine Firma ein tragen zu lassen, braucht darüber nicht missgestimmt zu sein, denn wir wollen uns nicht verhehlen, dass den eingetragenen Firmen doch ein ganz anderes Vertrauen seitens ihrer Liefe ranten entgegengebracht wird als den nicht eingetragenen. Die Eintragung ist die beste und vornehmste Empfehlung für das Geschäft selbst. Die Auswanderung von Gärtnern in die Vereinigten Staaten. In der „Allgem. Deutschen Gärtnerztg." befand sich kürz lich eine interessante statistische Uebersicht über die Ein wanderung von Gärtnern nach den Vereinigten Staaten und über deren Auswanderung aus denselben. Es seien hier einige Zahlen mitgeteilt, die namentlich für diejenigen von Interesse sind, welche immer noch in dem Wahn befangen sind, daß das ..Land der unbegrenzten Möglichkeiten“ auch das Land sei, „wo Milch und Honig fließt.“ Wenn die Vereinigten Staaten im letzten Jahrzehnt ihre Einwohnerzahl um 16 Millionen oder 21 Proz. erhöhten, so ist diese Erscheinung mit auf das Konto der erhöhten Einwanderung zu setzen. Darunter befinden sich verhältnismäßig auch viele Gärtner. Wie sich die einwandernden Gärtner in jedem Jahre nach der Nationalität verteilten, zeigt folgende Tabelle an: Nationalitäten. Zahl der eingewanderten Gärtner 1906 1907 1908 1909 1910 Deutsche 248 278 184 137 195 Briten 387 428 371 319 432 Irländer 84 90 79 60 81 Holländer und Belgier 112 136 105 70 161 Skandinavier 125 115 71 65 110 Italiener 258 302 128 151 138 Polen 67 91 57 19 63 Andere 256 307 231 108 204 Zusammen: 1537 1747 1226 929 1384 Man sieht, daß die deutsche Einwanderung in den Jahren 1908 und 1909 bedeutend sank, was mit den wirtschaftlichen Krisen dieser Jahre zusammenhängt, während seit 1910 wieder eine kleine Steigerung bemerkbar ist. Obenan stehen bei der Einwanderung die Briten, die 34 Proz., d. h. ein Drittel der ganzen Einwanderung ausmachen, während die Deutschen nur auf 15 Proz. kommen. Unter den Deutschen befinden sich übrigens auch die Deutsch-Oesterreicher und Deutsch-Schweizer mit inbegriffen, so daß man nicht ersieht, wieviel Reichs deutsche an der Einwanderung beteiligt sind. In den fünf Verwaltungsjahren 1906 bis 1910, von welchen drei Krisenjahre waren, kamen insgesamt nach den statistischen Festsetzungen G823 Gärtner nach den Vereinigten Staaten und zwar 1906: 1537, 1907: 1747, 1908: 1226, 1909: 929 und 1910: 1384. Dauernd verlassen haben die Vereinigten Staaten Gärtner in folgender Anzahl: 1908: 181 — 1909: 158 — 1910: 229. Darunter waren Deutsche: 1908: 29 — 1909: 35 — 1910: 31. Wohin sich die eingewanderten Gärtner wandten, ist eben falls in der Tabelle aufgeführt. Dieselbe bringt folgendes Er gebnis : Staaten. 1906 1907 1908 1909 1910 Californien . 60 69 68 37 60 Illinois 109 118 92 82 118 Massachusetts ... 94 122 80 68 87 Michigan 41 57 40 41 94 Missouri 40 27 15 24 16 New Jersey 63 85 87 41 91 New York 603 639 422 260 421 Ohio 69 88 56 35 47 Pennsylvanien 156 168 84 82 109 Wisconsin 31 28 16 26 36 Andere Staaten 271 346 266 233 305 Zusammen: 1537 1747 1226 929 1384 Man sieht, daß New- York das Hauptziel der ein wandernden Gärtner ist. Das ist nicht etwa klug und weise, denn in keinem Staate der Union herrscht ein solches Ueber angebot von Dienstkräften aller Art, wie gerade in New-York. Auch den amerikanischen Behörden ist es bislang nicht ge lungen, den Strom der Einwanderer zu regulieren und von New- York in angemessener Weise abzuleiten. Die Frage, ob gärtne rische Kräfte überhaupt in Amerika Aussicht auf Beschäfti gung haben, ist zu bejahen, denn die Gärtnerei nimmt immer größere Dimensionen in den Staaten über dem großen Wasser an. Indessen wollen wir nicht etwa Propaganda für die Aus wanderung machen, denn wir wissen, wieviel bittere Enttäu schungen, Entsagungen, Fehlschläge und Nöte aller Art oft der hoffnungsvollen Ausfahrt folgen. Volkswirtschaft. — lieber die Einführung von Gartenbaukammern ver handelte am 18. Mai infolge der Eingabe des Verbandes der Handelsgärtner die Agrarkommission des preußischen Abgeord netenhauses. Nach längerer Debatte hat die Kommission die Eingabe der Staatsregierung nicht zur Erwägung oder Be rücksichtigung, sondern nur „als Material“ überwiesen. Wer das parlamentarische Leben kennt, weiß, daß damit die Ange legenheit auf das tote Gleis geschoben ist. Das Plenum wird sich schwerlich in Widerspruch mit der Kommission setzen. Eine so ideale Vertretung auch den Gärtnern in selbständigen Gartenbaukammern bereitet sein würde, die Schwierigkeiten einer solchen Organisation sind doch, wie wir schon früher an dieser Stelle wiederholt dargetan haben, so hohe, daß sich kaum erhoffen läßt, den Plan zur Durchführung zu bringen. Wenn der „Bund der Gärtner“ in einer Gegeneingabe um Ablehnung der Eingabe des Verbandes gebeten hat. so ist das nichts weiter als ein Streich, der ohne weiteres dem Fluche der Lächerlichkeit verfällt, denn die gärtnerischen Kreise könnten mit der Ge staltung von Gartenbaukammern sehr wohl zufrieden sein, wenn man höheren Ortes sie zugestehen wollte und die unermüdlichen Bestrebungen des Verbandes, Gartenbaukammern zu errichten, verdienen ungeteilte Anerkennung.