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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 13.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191100000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19110000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19110000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 13.1911
-
- Register Inhalts-Verzeichnis von "Der Handelsgärtner" Jahrgang ... I
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1911 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1911 13
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1911 25
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1911 37
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1911 49
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1911 61
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1911 73
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1911 85
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1911 97
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1911 109
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1911 121
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1911 133
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1911 145
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1911 157
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1911 169
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1911 181
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1911 193
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1911 205
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1911 217
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1911 229
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1911 241
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1911 253
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1911 265
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1911 277
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1911 289
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1911 301
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1911 313
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1911 325
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1911 337
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1911 349
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1911 361
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1911 373
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1911 385
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1911 397
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1911 409
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1911 421
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1911 433
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1911 445
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1911 457
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1911 469
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1911 481
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1911 493
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1911 505
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1911 517
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1911 529
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1911 541
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1911 553
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1911 565
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1911 577
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1911 589
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1911 601
- Ausgabe Nr. 52, 29. Dezember 1911 613
-
Band
Band 13.1911
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Nr. 22 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau. lässig ist, daß ihnen an in die Woche fallenden Feiertagen ein entsprechender Abzug gemacht wird. Ein „stillschweigender Gebrauch“ besteht aber nach dieser Richtung auch hier nicht und es bleibt neueintretenden Arbeitern stets überlassen, derartige Abmachungen anzuerkennen oder nicht. Abzüge vom Gehalt an Feiertagen sind bei kaufmännischen Angestellten über haupt nicht üblich. Falsche Angaben zur Kredit-Erschwindelung führten in Berlin zur strafrechtlichen Verfolgung eines Obstimporteurs, der einen großen Laden mietete, um dort einen Handel mit Südfrüchten und heimischem Obst in großem Maßstabe zu be treiben. üeber die Herkunft des Händlers, der im allgemeinen den besten Eindruck machte, war den Auskunfteien nichts näheres bekannt, so daß sich diese auf Betreiben der Hamburger Großhändler, die mit dem Betreffenden in Beziehungen standen, an ihn selbst mit der Bitte um Auskunft wandten. G. schil derte seine Verhältnisse in günstigstem Lichte und enthielt die Wahrheit vor, so daß auf Grund dieser einseitigen Auskunft die Hamburger Großhändler ihm in entgegenkommendster Weise Kredit gewährten. Zahlung erfolgte auch nach bedeutender Ver längerung der üblichen Frist nicht, so daß jetzt gesetzlich gegen den Schwindler, der flüchtig ist, vorgegangen wird. Handel und Verkehr. 0 IU- - Erfahrungen mit deutschen Samen in Indien. (Eigenbericht aus Madras.) Bestimmte deutsche Firmen, die den Export von Blumen- und noch mehr von G emüsesamen,in 10-, 15- und 20-Pfg.- Päckchen, mit voller Gebrauchsanweisung nach den Uebersee- und Tropen-Gebieten, besonders nach Indien, als Spezialität be trieben, hatten damit in den letzten zwei Iahren dank der Hin weise der Fachpresse, recht erfreuliche Erfolge. Aber der Er folg war nur ein vorübergehender, es entstand nur ein Nutzen des Verkäufers, nicht des Käufers. Nicht als ob die Samen schlecht gewesen oder im indischen Boden nicht aufgekommen wären; ganz im Gegenteil. Der Keimerfolg war immer über raschend. Trotzdem zeigten sieh unhaltbare Mängel. Die Päck chen enthielten erstens alle Erklärungen nur in deutscher Sprache, und ferner waren alle Angaben für ein deut sches Durchschnittsklima berechnet. Anfangs pflanzten die Besteller nach den Angaben auf den Päckchen. Alles gedieh überraschend gut — aber o weh, Anfang Juni setzte die Tropen- Regenzeit ein, die fast immer bis Oktober dauert, und nicht nur. dass alles, alles verfaulte, sondern vieles wurde von der Heftigkeit des Regens ausgegraben und spurlos weg geschwemmt. Lediglich Radieschen und Teltower Rübchen hielten überall eigentümlicherweise Stand. Nebenbei soll erwähnt sein, dass alle Päckchen Namen und Gebrauchsanweisung in englisch tragen müssen, soll Massenabsatz und dauerndes Ge schäft nach Indien eingeleitet werden. In Britisch-Indien gibt es weniger Deutsche, als in irgend einem anderen Uebersee- Gebiet, und diese wenigen kommen für Gartenbau usw. gar- nicht in Betracht oder aber sie verstehen vollkommen englisch. Mit den Deutschen in Britisch-Indien, dem Riesen- gebiet, ist gar nicht zu rechnen. Die Hauptaufmerksamkeit aber muss auf die Zeit des Säens, auf Umgrabung — meist ist diese im indischen Boden nicht nötig — und vor allem auf das Einernten vor der Regenzeit hingewiesen werden. Wenn man in Deutschland im März oder April sät, im Juni oder Juli um setzt und im August oder September erntet, muss in Indien im Januar gesät, Ende Februar gesetzt, und spätestens im Laufe des Mai geerntet werden. In jedem Falle müssen Handelsgärtner und Sachverständige, die solche Samensorti mente zusammenstellen, damit rechnen, dass alle Gemüse bis spätestens Anfang Juni geerntet sein müssen, und dass man hier zwei Ernten für alles hat: April und Novem ber! Hier braucht alles zur Entwicklung nur halbe Zeit, wie etwa in Deutschland. Was im Januar gesät wird, wird im April geerntet, was Ende A u g-u s t gesät wird, ist An fang' November reif. Darnach muss Aufschrift und Kultur auf dem Päckchen erfolgen. Sobald die Aufschrift in englisch gehalten und die hiesigen Klima Verhältnisse auf der Gebrauchsanwei sung in richtiger Weise berücksichtigt worden sind, wird sich der Export schnell regeln, und geben wir dann gern die Adressen guter Firmen und Mittel und Wege zur Anknüpfung in die Hand. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass hier jedes europäische Gemüse fortkommt, das kalter, wie das südlicher, subtropischer und tropischer Gegenden. Am begehrtesten wer den die Samen für alle europäischen Küchenkräuter, ferner für Sellerie, Petersilie, Porree, sein, für Kopfsalat, Tel tower Rüben, Radieschen und Rettiche, Rosenkohl, Rotkraut, Spinat, Rhabarber, Lauch, Silber - Zwiebeln (kleine), Arti schocken, Spargel. Alle anderen Gemüse, inkl. Tomaten, Blumenkohl usw., sind hier so billig und derart in Massen vorkommend, dass eine Sameneinführung unnötig ist. Doch nennen wir noch Zier-Kresse und -Winden aller Art, Sonnen blumen, Veilchen, Stiefmütterchen, Reseda, Vergissmeinnicht, Goldlack und Nelken, als sehr begehrt, aber selten derart das Gebiet der Blumen berührend. Alle diese Blumen würden gut fortkommen, sind aber noch nicht eingeführt worden. In den nördlichen Gegenden Indiens würde übrigens Flieder, Gold regen, Schneeballen sehr gut fortkommen, falls sich junge Pflanzen nach hier sicher und nicht zu teuer exportieren lassen. A. D. Hancel und Verkehr. Der auswärtige Handel Sansibars 1910 beziffert sich auf rund 28 Millionen Rupien, wobei 13 445 000 Rupien auf die Einfuhr und 14 669 000 Rupien auf die Ausfuhr entfallen. Asien und Afrika sind an der Einfuhr, Europa und Afrika an der Ausfuhr am stärksten beteiligt. Deutschland führte für 523 527 Rupien ein und erhielt für 1 012 673 Rupien. Im allgemeinen ist der Handel hier zurückgegangen. Nelken und Kopra sind die Hauptausfuhrartikel. Die englische Obsteinfuhr aus Asien weist neuerdings eine erhebliche Steigerung auf. Seit einiger Zeit übernehmen die Eisenbahnlinien, welche über die Hauptstadt von Turkestan nach den baltischen Häfen führen, die Beförderung des Obstes. Die Qualität desselben läßt jedoch nach den uns vorliegendgn Nachrichten viel zu wünschen übrig. Doch ist nach der Zeit eine Konkurrenz für die europäischen Produktionsgebiete wohl möglich. Die Obstbeförderung im Großherzogtum Baden kam auf eine Anregung der Landwirtschaftskammer zu Karlsruhe letzthin in einer Sitzung der Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen zur Sprache. Die Beratung erfolgte auf Grund von Fragebogen, welche vorher von der Landwirtschaftskammer ausgearbeitet und an die Obstbautreibenden und Obsthändler des Landes zum Ausfüllen gesandt worden sind. Die Mehrzahl dieser Unterlagen wiesen auf den Wert eines beschleunigten Transportes hin. Neben den Verbesserungen in der Stellung von Wagen sollen somit auch die zur Beschleunigung der Be förderung notwendigen Maßnahmen sowohl auf den Staatsbahnen, wie auch auf den badischen oder außerbadischen Neben- oder Anschlußbahnen veranlaßt werden. Die Frachtermäßigung für Obst wurde zunächst aus der Beratung ausgeschlossen, da diese Frage zur Zeit noch von der ständigen Tarifkommission erörtert wird und Anlaß zu einer besonderen Aussprache in der Landwirschaftskammer geben soll. In Aussicht genommen ist für das nächste Jahr, alljährlich vor dem Beginn der Obst zeit Aussprachen zwischen Interessenten der Landwirtschafts kammer und der Generaldirektion der badischen Staatseisen bahn herbeizuführen, um eine Einigung in allen beide Teile interessierenden Fragen herbeizuführen und damit Verbesserungen in jeder Beziehung anzustreben. Ein Warenschutz auf märkisches Obst wird auf Veran lassung der Landwirtschaftskammer in die Wege geleitet, da sich Obsthändler die Beliebtheit dieses Obstes zu nutze ge macht haben und auch solches als „Märkisches Edelobst“ an bieten, was eher sonst woher stammt, als aus der Märker Region. Die Landwirtschaftskammer der Provinz erblickte in diesem Vorgehen eine Benachteiligung und direkte Schädigung der von ihr vertretenen Züchter und entschloß sich dazu, ein eigenes Warenzeichen auf Obst, welches aus dem märkischen Kreise stammt, schützen zu lassen. Die in der Westhalle des Landes ausstellungsparkes eingerichteten Obstmärkte, die durchweg
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