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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 13.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191100000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19110000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19110000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 13.1911
-
- Register Inhalts-Verzeichnis von "Der Handelsgärtner" Jahrgang ... I
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1911 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1911 13
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1911 25
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1911 37
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1911 49
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1911 61
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1911 73
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1911 85
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1911 97
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1911 109
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1911 121
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1911 133
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1911 145
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1911 157
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1911 169
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1911 181
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1911 193
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1911 205
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1911 217
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1911 229
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1911 241
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1911 253
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1911 265
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1911 277
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1911 289
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1911 301
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1911 313
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1911 325
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1911 337
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1911 349
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1911 361
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1911 373
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1911 385
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1911 397
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1911 409
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1911 421
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1911 433
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1911 445
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1911 457
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1911 469
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1911 481
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1911 493
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1911 505
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1911 517
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1911 529
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1911 541
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1911 553
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1911 565
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1911 577
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1911 589
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1911 601
- Ausgabe Nr. 52, 29. Dezember 1911 613
-
Band
Band 13.1911
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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r. 21 Nr. 21 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau. 243 sonst telit- rund, kauft wider rung mder ■ das rsön- oder, Man des das i, so avon i, ihn lurch daß teile, habe, aden päter rroße i er- dem tun. wört- sge- ver- Be- hen das rat.“ gibt Lypo- und- nand Ein einer isfall oder venn leder aues ank- För- l e r- aeist chen isen ;hter ande lorg- sind eits- enk- uren ige- den. iten, sich ktri- ■ Zum gon- ; Pf. ä 5 in sehr i die gibt, rtes ; M.) Die unter Blumenzwiebeln stehende Fläche wird auf 12000 ha geschätzt. — Frankreich besitzt ebenfalls bedeutende Zen tren, die sich vorwiegend mit Obst- und Gemüsezucht beschäf tigen. Neben Orleans, Paris und Lyon, ganz abgesehen von Südfrankreich, sind nennenswerte Betriebe um Lille, wo große Flächen von 40—45000 qm unter Glas stehen. Von hier aus wird der Bedarf aller umliegenden Großstädte ver schiedener Länder an Frühobst, Trauben und Pfirsichen gedeckt. Preise von 10 Frs. das Pfd. Trauben oder für 3 Pfirsiche sind keine Seltenheit, dabei wird auf Verbesserung der Sorten großer Wert gelegt. Alle überflüssigen Früchte werden vom Baum entfernt, da nur durch richtige Ernährung die gewünschte Qualität erreicht werden kann. Als Boden wird verkompost- ierte Wiesenerde mit phosphorhaltigem Kunstdünger verwen det, während die Wässerung nur durch Regenwasser mittels Zerstäuber-Spritze geschieht. Der Obstbau im freien Lande geht demgemäß zurück, da getriebenes Obst in Paris und London viel höhere Preise erzielt. Kleinbetriebe mit vor wiegend Spalierobstbau sind vorherrschend. Wenn die Pflege liier eine sorgfältigere wäre, würde man den dreifachen Er trag erzielen. In Formobstzucht ist Deutschland Frankreich bereits überlegen. — Ganz verschieden hierzu verhält sich Nord amerika, wo man nur Groß- und Spezialbetriebe von über 1000 Acker Umfang kennt. Trotzdem ist die Anbaufläche im Verhältnis zur Größe des Landes die am wenigsten ausgenutzte. Die ältesten Anlagen reichen kaum auf 50 Jahre zurück. Die westlichen Landesteile, zumal in Kalifornien, sind durch ihre geschützte Lage begünstigt. 1909 betrug die Obsternte, zu mal in Aepfeln, Birnen, Pfirsichen und Aprikosen 33 Mill. Faß (8 Faß=5 dz), wovon allein 30 Mill, im Inlande verbraucht wurden, während die Einfuhr in Bananen allein noch für 17 Mill. $ anzeigte. Die Transportverhältnisse sind die besten, auch die Verpackung in Fässern und flachen Kisten bei Eiskühlung gilt als unübertroffen. Die Bahnverwaltung verfügt allein über 100000 Kühlwagen. Dazu kommt die bedeutende Länge der Bahnlinien von rund 200 Mill. engl. Meilen Länge. Die Obst ernte in den meist von Gesellschaften betriebenen Anlagen liegt Saisonarbeitern ob. Bemerkenswert ist die Siedelung, welche staatlich unterstützt wird. Von den Parzellen wird in der Regel 1/5, also 40 Acker, angepflanzt, und der Käufer und Pächter teilen sich zu gleichen Teilen in den Ertrag, während der erstere den Rest der Fläche progressiv bepflanzt, bis die Anlage fertig ist, worauf der Pächter dieselbe an eine Gesellschaft äbtritt. Vorteilhaft ist das Kühlsystem, wodurch der Ueberlastung des Marktes vorgebeugt wird. Gärtnerei-Statistik im Königreiche Sachsen. Die ge schätzten Leser unseres „Handelsgärtner" machen wir wieder holt auf die Notwendigkeit aufmerksam, die auf den Bogen angebrachten Fragen auf das sorgfältigste zu beantworten. Probeausfüllungen für I. Handelsgärtner, II. Gemüsegärtner und III. Privatgärtnerei-Betriebe, sowohl soweit Erhebungsbogen sowieZählkarten in Frage kommen, sind bei sämtlichen sächsischen Gruppen des „Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands“ und den Vorsitzenden der Gartenbauvereine einzusehen. Die Bogen sind indessen ausgehändigt, müssen nach dem Stande vom 23. Mai ausgefüllt und am 27. Mai zurückgegeben bez. zur Abholung bereit gehalten werden. Wenngleich die gegenwärtige Zeit un günstig für derartige Erhebungen, die besser in den Winter monaten stattfinden sollten, gewählt ist, so muß es doch für jeden sächsischen Berufsgärtner eine unabwendbare Pflicht sein, dieser kleinen Mühe sich mit der größten Sorgfalt zu unterziehen. Die Sonntagsverkaufszeit in den Blumengeschäften Ber lins. In dem Landespolizeibezirk Berlin dürfen mit der Ver ordnung vom 19. Dezember 1906 bezw. 1. März 1907 während der Sommermonate Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter nur von 7—10 Uhr vormittags und 12—2 Uhr nachmittags beschäftigt werden. Am 1. Pfingstfeiertag wird die Arbeitszeit auf 8 bis 10 Uhr reduziert. Im Stadtkreis Schöneberg ist die Zeit von 7—912 Uhr vormittags und von 1112—2 Uhr nachmittags als zulässig erklärt worden, während am 1. Pfingstfeiertag nur von 712—912 Uhr gearbeitet werden darf. Neue Grundsätze für die Verleihung von Prämien auf dem Gebiete des Obst- und Gartenbaues hat die Landwirtschafts kammer für die Provinz Schlesien aufgestellt. Die Prä mien sollen nur in Form von Ehrenpreisen, Geldpreisen,-sil bernen und bronzenen Medaillen verliehen werden und aner kennenswerte Leistungen a) bei Ausstellungen von landwirt schaftlichen und zweckverwandten Verbänden, b) solche von Gartenbauvereinen und c) landwirtschaftliche Obstanlagen auszeichnen. Die Prämiierungen der letzteren finden zur He bung des Obstbaues bereits alljährlich statt. Die Zuerken nung der Auszeichnung erfolgt nach vorangegangener bis Mitte Mai erfolgter Anmeldung durch den Vorstand der Landwirt schaftskammer. Die lokale Prüfung der Obstanlagen geschieht durch einen zuständigen Obstbau-Wanderlehrer und zwar kommen nur mittlere und kleinere Obstanlagen der Provinz Schlesien in Betracht, sofern dieselben wenigstens 12 Morgen groß sind und einen fünfjährigen Bestand .aufweisen. Kosten erwachsen den Interessenten nicht. 'Rechtspflege. — Wildschaden und Abschussrecht. Nach dem früheren preussischen Jagdrecht konnte, den Besitzern von Baum schulen, Blumen- und Gemüsegärtnereien usw. die Erlaubnis erteilt werden, das ihre Kulturen schädigende Wild, Rehwild, Hasenwild, auch, während der Schonzeit, abzuschiessen. Die erteilte Erlaubnis vertritt die Stelle eines Jagdscheines und ist widerruflich. Ein Abonnent unseres Blattes in Köslin teilt uns mit, dass ihm diese Erlaubnis erteilt worden sei, und zwar auf eine Beschwerde beim Bezirksausschuss hin. nachdem der Landrat zunächst die Erlaubniserteilung versagt hatte. Er dürfe seitdem Hasen in der Zeit vom 1. November bis 1. April, also in der Schonzeit,, abschiessen. Wir haben nun ein neues preussisches Jagdgesetz vom 15. Juli 1907 und dieses kennt die obige Erlaubniserteilung ebenfalls in § 66, so dass sie auch von den Behörden heute noch erteilt werden kann, wenn ein Grund stückseigentümer erheblich in seinen Kulturen durch Wild ge schädigt wird. Darf auf offener Postkarte gemahnt werden? In einem Falle entschied das Landgericht Erfurt, daß eine solche Handlung als Beleidigung nicht aufgefaßt werden könne und daher nicht strafbar sei. Uebrigens handelt es sich bei dem Gläubiger um die Wahrnehmung berechtigter Interessen. Es ist dies ein gegenteiliger Standpunkt zu der in der Regel ver tretenen Anschauung. Es wird stets richtiger sein, die Mah nung in einem Briefe verschlossen zu senden, unbedingt aber in höflicher Form ohne Drohung auf der Postkarte abzufassen. — Rücksendung von Körben im Obsthandel. Die Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin haben folgendes Gutachten ab gegeben: Es ist nicht richtig, dass keine Frist für die Rücksen dung von Körben im Obsthandel besteht; es ist auch nicht richtig, dass eine Frist von 3—4 Monaten oder noch mehr nicht als eine aussergewöhnlich lange angesehen werden kann, und dass dem Verkäufer auch dann noch die Verpflichtung obliegt, die Körbe gegen den in Rechnung gesetzten Betrag zurückzu nehmen. Vielmehr geht der Handelsgebrauch dahin, dass der Verkäufer nur dann verpflichtet ist, die Körbe zum berech neten Preise zurückzunehmen, wenn sie ihm in gutem Zustande innerhalb 30 Tagen nach Lieferung franko zurückgesandt werden. Aus dem Umstande allein, dass in einem kürzlich ver handelten Prozess der Beklagte hin und wieder von dem Kläger nach 3, 4 und 6 Monaten leere Körbe zurückgenommen und zurück vergütet hat, kann eine stillschweigende Vereinbarung dahin, daß eine Frist von 4—5 Monaten zugestanden sei, nicht geschlossen werden. — Bei demVersande von lebenden Pflanzen usw. sind bestimmte Handelsusancen über die Retournierung der Körbe gleichfalls nicht bekannt. „Zahlungen nur gegen Auslieferung auf Ordre gestellter Quittungen.“ Nach einem von der Handelskammer in Chemnitz über diese Frage abgegebenen Gutachten ist dieser Vermerk auf Rechnungen ..Zahlungen an meine Vertreter sind nur gegen Auslieferung auf Ordre gestellter Quittungen zu leisten“ im Ver kehr nicht als Handelsbrauch zu betrachten Der Ver merk ist im übrigen auch nicht allgemein verständlich, sondern lässt noch Zweifel zu. Aller Wahrscheinlichkeit nach soll mit dieser Klausel darauf hingewiesen werden, dass Zahlung nur gegen von der Firma selbst ausgestellte Quittung zu erfolgen hat, die ausserdem den Vermerk enthält, dass der Betrag an den auf der Quittung namhaft gemachten Vertreter gezahlt wird.
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