DN. 1940 Nr. 21 384 383 vorher eingeholt werden konnte, so muß diese nach träglich eingeholt werden (vgl. 8 1 Abs. 2 der Ver ordnung). Da die Arbeitsämter nach einem Erlaß des Reichsarbeitsministers eine nachträgliche Zustim mung dann grundsätzlich ablehnen müssen, wenn die Zustimmung nicht innerhalb von drei Tagen nach Auflösung des Arbeits- oder Lehrverhältnisses nach gesucht wird, wird in den meisten Fällen eine Unter suchung der Berechtigung des wichtigen Grundes durch Dienststellen des RNSt. nicht möglich sein. Die Arbeitsämter werden die Entscheidung selbst treffen müssen. Um jedoch sicherzustellen, daß die Arbeits ämter über die Verhältnisse der Landwirtschaft ge nügend unterrichtet werden, ist es anzustreben, daß die Arbeitsämter nach Möglichkeit ihre Ent ¬ scheidung im Einvernehmen mit den KBsch. (für Landarbeitslehrlinge und ländliche Hausarbeitslehr linge) bzw. mit den LBsch. (für alle übrigen Lehr linge) treffen. Im empfehle deshalb, mit den Arbeitsämtern hierüber Vereinbarungen zu treffen. Die Lehrlinge sind davon in Kenntnis zu setzen, daß sie im Fall unberechtigter Kündigung Bestrafun gen nach Z 11 der Verordnung zu gewärtigen haben, ferner, daß die Kündigung in diesem Fall nach 8 1 Abs. 2 der Verordnung rechtsunwirksam ist, d. h. daß das Lehrveryältnis bis zur Beendigung der vertrag lich vereinbarten Zeitdauer fortgesetzt werden muß. An die Landesbauernschaften, die Landwirtschaftsschulen und Wirtschaftsberatungs stellen. — DN. 1940 S. 381. Ländliche Hauswirtschaft. Zuschuß zum Ausbau von Veratungsstützpunkten. — ll tt 120 vom 20. 5. 194» —. Da meine Antwort auf eine Anfrage einer LBsch. von allgemeinem Interesse ist, gebe ich nach stehend davon Kenntnis: „Ich habe keine Bedenken, wenn in besonderen Fällen der Zuschuß zum Ausbau von Veratungs- stützpunkten 50 vH der entstehenden Eesamtkosten überschreitet. Ich habe bereits durch Rundschreiben vom 11. 3. 1940 — II bl 120 — mitgeteilt, daß die ur sprünglich festgesetzte Höhe des Zuschusses von 50 RM beim Ausbau von Beratungsstutzpunkten in besonderen Fällen überschritten werden kann. Es steht also im Ermessen der LBsch., im Hin blick auf die besonderen Verhältnisse der Vera- tungsstützpunkte und nach Anhören der zuständigen Wirtschaftsberaterin einen höheren Zuschußbetrag zu bewilligen." An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 383. Sonderdruck „Verbrauchslenkung im Kriege" von Staatssekretär Backe. — IItt 322 vom 22. 5. 194» —. In nächster Zeit geht den LBsch. eine kleinere Anzahl des Sonderdruckes aus dem „Vierjahresplan" über „Verbrauchslenkung im Kriege" von Staats sekretär Backe zur Verteilung an die KALnen II bl, die Lehrkräfte und die Wirtschaftsberaterinnen zu. An die Landeß- und Kreisbauernschaften. — DN. 1940 S. 384. Hinweise auf nicht abgeöruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Berwaltungs- amtes des Reichsbauernführers. 1. Kartoffelversorgung. (lVK 1 50/234 vom 14. 5. 1940), 2. Nachrufe für Gefallene. (IVKI224 vom 18. 5. 1940) 3. Anträge beim Reichstreuhänder für den öffentlichen Dienst wegen Kündigung von nichtbeamteten Dienst angehörigen"). (IVKII400 vom 21. 5. 1940) 4. Einberufungen zur (IVK II 88 25/40 vom 21. 5. 1940) 5. Vergütung der Dienstangehörigen, die einberufene Arbeitskameraden vertreten. (IVKII420 vom 22. 5. 1940) . 6. Regelung bestehender Versorgungsansprüche von nicht beamteten Dienstangehörigen bei Berufung in das Beamtenverhältnis. (IVKII260 vom 23. 5. 1940) 7. Dienstbekleidungszuschuß für die Forstbeamten und Forstangestellten. (IV316586/0 vom 8. 5. 1940) 8. Prüsung der Ernährungsämter""). (IV8 I 6613/0 vom 21. 5. 1940) 9. Schiedsspruch in Sachen einer LdwSch. und WBSt. (IVB 16614/0 vom 21. 5. 1940) 10. Einsatz der Landschule im Kampf gegen die Land flucht. (18 324/10 vom 22. 5. 1940) 11. Neuauflage der „Richtlinien für das BDM.-Werk ,Glaube und Schönheit' auf dem Lande." (IO 125 vom 23. 5. 1940) 12. Versuche mit Kartoffeln. (II L 422 vom 3. 5. 1940) Üt 13. Sonderbeihilfe zum Umbruch von unwirtschaftlichem Dauergrünland und Nutzung als Acker zum Mehr anbau von Kartoffeln oder Öl- bzw. Faserpflanzen. (II G 735 vom 16. 5. 1940) 14. Richtlinien für die Gewährung von Reichsbeihilfen zum Bau von Futtereinsäuerungsbehältern. (II L 765 vom 20. 5. 1940) 15. Richtlinien zur Milcherzeugungsschlacht. (IIL 700 vom 22. 5. 1940) 16. Förderung der Kleintierzucht. (11 O 710 vom 17. 5. 1940) 17. Verzeichnis der vom RNSt. als markenfähig aner kannten Baumschulen. (II 8 530/2 vom 20. 5. 1940) k. Hinweise auf Anweisungen an die wirtschaft lichen Zusammenschlüsse. 1. Beiträge der a-Betriebe zu den Industrie- und Han delskammern. (III 3 120/1947 vom 18. 5. 1940) *) Außer Bayerische Ostmark. **) Außer Danzig-Westpreußen und Wartheland. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N 4, Linienstraße 139/140.