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ten. Dort sind alte, sagenumwobene Bäume freizu st eilen oder waldbau lich entsprechend zu umrahmen. Hier sind Einzelbäume und Baumgruppen rechtzeitig auf Uberhalt vorzuberei- t e n. Hier gehören auch die alten absterbenden Vaumriesen zum Wald- und Landschaftsbild, die als Zeugen alter deutscher Geschichte uns mit unse ren Ahnen und Vätern verbinden, die seinerzeit auch hier schon im Walde Erholung, Ruhe und Kraft gesucht und gefunden haben. Hier sind Wald- flächen zu erhalten und zu schaffen, wie sie dem Volke in der Überlieferung vorschweben' Stätten der Erbauung und Sammlung, die von Generation zu Generation die Verbindung zwischen Wald und Volk weitertragen und aufrechterhalten. Die enge Verbindung zwischen Landschaftspslege und forstlicher B e - triebsführung gehört zu den grund legenden Aufgaben, die der Reichsforst meister der deutschen Forstwirtschaft gestellt hat. Die sich hieraus ergebenden und aufgezeigten Fol gerungen für die Waldwirtschaft müssen auch wäh rend der Kriegszeit und trotz der hohen Anforde rungen, die zur Zeit an den Wald gestellt werden, weiter beachtet und verfolgt werden. Das ist auch trotz der vordringlichen kriegswichtigen Aufgaben möglich, da die erhobenen Folgerungen keine Mehrarbeit verursachen, sondern nur die richtige grundsätzliche Einstellung zu den Fragen der forst lichen Betriebsführung verlangen." Die forstlichen Dienststellen des RNSt. werden angewiesen, diesen Erlag umgehend den Forst dienststellen für Privatwaldungen bekanntzugeben bzw. diesen die Beschaffung des obengenannten Mi nisterialblattes der Forstverwaltung zu empfehlen. Sie haben ferner bei jeder Gelegenheit die Privat waldbesitzer und die Privatforstangestellten auf diesen Erlag bzw. auf die enge Verbindung zwischen Land schaftspflege und forstlicher Betriebsführung, vor allem auf die im vorletzten Absatz der Verfügung genannten Möglichkeiten hinzuweisen. Ferner sind die Kreis- und OBF. mit dieser Ver fügung bekanntzumachen, und es ist sich ihrer Mit hilfe zu versichern. Durch diese VF. soll die Anregung des Reichsforstmeisters in jedem Dorf und auf jedem Hof bekanntwerden. An die Landes- und Kreisbauernschaften, außer Alpen land, Donauland, Südmark. — DN. 1940 S. 125. Hinweise aus nickt abgeüruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers: 1. Treudienst-Ehrenzeichen. (IVK II 161 v. 16. 2. 1940) 2. Rundfunkvorträge, Buchbesprechungen. (IVL 011/6 v. 20. 2. 1940) 3. Nachkontrolle der Schweinezwischenzählung vom 4. 3. 1940. (Vv 237 v. 20. 2. 1940) 4. Krankenversicherung der zur Arbeitshilfe in der Landwirtschaft beurlaubten Wehrmachtsangehörigen. (I 8 620/12 v. 16. 2. 1940) 5. Unfallverhütung Aufklärung. (I 8 632/69 v. 17. 2. 1940) 6. Landdienst und Bauerntum. (I 8 100/1 v. 17. 2. 1940) 7. Vedarfsschätzung der für das Rechnungsjahr 1939 be nötigten Wirtschaftsberatungsmittel. (IIK 318 v. 21. 2. 1940) 8. Betriebswirtschaftliche Meldungen über den Fort gang der Frühjahrsbestellung. (II8 220 v. 17.2.1940) 9. Bienenwanderung in die Rapsblüte. (IIO 760 v 20. 2. 1940) Anschriftänderung: Landesbauernschaft Sudetenland: Die Diensträume der KVsch. Braunau sind nach der Konrad-Henlein-Straße 249 verlegt. Fernspr.: Braunau Nr. 29. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ees. m. b. H., Berlin N 4, Linienstraße 139/140.