Suche löschen...
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 40.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192500009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19250000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19250000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Die Beilagen "Verbandsnachrichten" wurden am Ende des Jahrgangs in separaten Ausgaben erfasst ; Heft Nummer 52: Hauptausgabe in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 40.1925
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Sonstiges Inhaltsverzeichnis III
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1925 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1925 13
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1925 25
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1925 37
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1925 49
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1925 61
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1925 73
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1925 85
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1925 97
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1925 109
- Ausgabe Nummer 11, 13. März 1925 125
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1925 141
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1925 157
- Ausgabe Nummer 14, 3. April 1925 173
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1925 189
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1925 205
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1925 217
- Ausgabe Nummer 18, 1. Mai 1925 229
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1925 245
- Ausgabe Nummer 20, 15. Mai 1925 261
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1925 277
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1925 293
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1925 309
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1925 321
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1925 337
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1925 353
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1925 365
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1925 377
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1925 393
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1925 409
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1925 437
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1925 453
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1925 469
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1925 485
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1925 497
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1925 513
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1925 529
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1925 545
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1925 561
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1925 577
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1925 593
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1925 609
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1925 621
- Ausgabe Nummer 44, 30. Oktober 1925 633
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1925 645
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1925 657
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1925 673
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1925 685
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1925 697
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1925 709
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1925 721
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 1, 2.1.1925 1
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 2, 9.1.1925 5
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 3, 16.1.1925 9
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 4, 23.1.1925 13
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 5, 30.1.1925 17
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 6, 6.2.1925 21
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 7, 13.2.1925 25
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 8, 20.2.1925 29
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 9, 27.2.1925 33
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 10, 6.3.1925 41
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 11, 13.3.1925 45
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 12, 20.3.1925 53
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 13, 27.3.1925 57
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 14, 3.4.1925 61
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 15, 10.4.1925 65
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 16, 17.4.1925 73
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 17, 24.4.1925 77
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 18, 1.5.1925 81
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 19, 19.8.1925 85
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 20, 15.5.1925 89
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 21, 22.5.1925 93
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 22, 29.5.1925 97
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 23, 5.6.1925 101
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 24, 12.6.1925 105
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 25, 19.6.1925 109
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 26, 26.6.1925 113
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 27, 3.7.1925 117
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 28, 10.7.1925 121
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 29, 17.7.1925 125
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 30, 24.7.1925 129
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 31, 31.7.1925 133
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 32, 7.8.1925 137
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 33, 14.8.1925 145
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 34, 21.8.1925 149
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 35, 28.8.1925 153
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 36, 4.9.1925 161
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 37, 11.9.1925 165
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 38, 18.9.1925 169
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 39, 25.9.1925 173
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 40, 2.10.1925 177
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 41, 9.10.1925 181
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 42, 16.10.1925 185
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 43, 23.10.1925 189
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 44, 30.10.1925 193
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 45, 6.11.1925 197
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 46, 13.11.1925 201
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 47, 20.11.1925 205
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 48, 27.11.1925 209
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 49, 4.12.1925 213
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 50, 11.12.1925 217
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 51, 18.12.1925 225
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 52, 25.12.1925 229
-
Band
Band 40.1925
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
DerDeulideürwerbsgartenbau Wochenschrift des Reichsverbandes Berliner Gärtner - Börse des deutschen Gartenbaues E.V. Gärtner-Arbeits- u. Grundsrücksmarkt Verkündungsblatt der Gartenbau-Berufsgenossenschaft Sitz Cassel und der Gärtnerkrankenkasse Sitz Hamburg Vereinigte Blätter für den deutschen Gartenbau 40. Jahrgang der Wochenschrift des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues E.V. / 42. Jahrgang der Berliner Gärtner-Börse Auszüge aus dem Inhalt des „Deutschen Erwerbsgartenbaues“ nur bei ausführl. Quellenangabe, Nachdruck von Artikeln nur mit Genehmigung der Schriftleitung gestattet. Nummer 2. — Jahrgang 1925 * Berlin, den 9. Januar 1925 Schriftleitung: Berlin NW 40, Kronprinzenufer 27. Fernsprecher: Hansa 3428/29. Postscheckkonto: Berlin 906. Vom Pachtrecht. Von Justizrat Hartwich in Berlin. Nachstehend werden kurz einige Fragen aus dem Pacht recht behandelt, die von allgemeinem Interesse sein dürften: 1. Pächter hat einen Schloßgarten von zirka 1,5 ha ge pachtet. Der Pachtvertrag läuft am 31. Dezember d. J. laut Vertrag ab. Verpächter will den Garten allein ab 1. Januar bewirtschaften, hat jedoch nicht, wie im Vertrag vereinbart, am 31. 12. 1923 gekündigt. Ist Pächter berechtigt, eine Ver längerung des Pachtvertrages zu beantragen? 2. Verpächter fordert für 1924 75°/ 0 der Friedenspacht, während der Pachtzins bisher nach einer gleitenden Skala geregelt wurde. Ist die Forderung berechtigt? 3. Die Mistbeetkästen waren bei Uebernahme der Pacht im verfallenen Zustande, Pächter mußte sogleich eine Erneuerung vornehmen. Ist Pächter berechtigt, die Kastenbretter wieder wegzunehmen ? 4. Die Mistbeeterde hat Pächter größtenteils aus seinem eigenen, benachbartliegenden Betrieb genommen. Kann Pächter sie wieder abfahren, da sie doch eine bewegliche Sache ist? 5. Die übernommenen Obstbäume sind alle noch da, dazu vom Pächter gepflanzte. Kann Pächter die von ihm selbst gepflanzten Bäume entfernen oder muß er sie stehen lassen und eine Entschädigung beantragen? 6. Pächter hat ein Erdhaus übernommen, welches verfault war und von dem Verpächter nicht wieder hergestellt wurde. Pächter hat das Erdhaus mit Steinen gebaut. Kann Pächter nun die Steine wieder wegreißen oder muß er sie stehen lassen und nur eine Entschädigung fordern? 1. In Nr. 2 des Pachtvertrages vom 1. 1. 1921 ist bestimmt: „Der Vertrag wird vom 1. 1. 1921 bis 31. 12. 1924 festgesetzt Verpächter und Pächter haben am 31. 12. 1923 für den 31. 12. 24 den Pachtvertrag zu kündigen, wenn nicht eine Verlängerung des Pachtvertrages geplant wird.“ Hiernach sollte der Ver trag fest auf 3 Jahre laufen, und die Partei, die ihn nicht fortsetzen wollte, mußte am 31. 12. 23 kündigen. Da die Ver pächter nicht am 31. 12. 23 gekündigt haben, bleibt der Ver trag noch bis zum 31. 12. 25 bestehen, und die Partei, die ihn zu diesem Tage auflösen will, muß spätestens am 1. 7. 1925 kündigen. Es ist nicht nötig, daß der Pächter jetzt beim Pachteinigungs-Amt beantragt, daß der Vertrag verlängert werden möge. Ein solcher Antrag wäre jetzt auch verspätet, denn er hätte 6 Monate vor dem Ablauf, also spätestens am 30. 6. 1924 beim P.E.A. gestellt werden müssen. 2. Der Verpächter kann eine Erhöhung der Pacht noch während des ganzen laufenden Pachtjahres, also bis zum 31. 12. 1924 beantragen. Das wäre auch nicht unbillig für den Pächter; denn erst nach der Ernte könnte geschätzt werden, welchen Ertrag er aus dem Pachtlande zieht und wieviel davon an den Verpächter etwa zu zahlen ihm zugemutet werden könnte. In dem Nachfrage vom 15. 7. 23 ist anstatt des fest stehenden jährlichen Pachtzinses ein Pachtzins nach gleitender Skala vereinbart worden. Dadurch ist der Verpächter aber nicht verhindert, das P.E.A. noch für das Jahr 1924 anzurufen und eine Erhöhung zu beantragen. — Ob die Pacht für 1924 auf drei Viertel der Friedenspacht festgesetzt werden könnte, läßt sich von hier aus nicht beurteilen. Dazu bedarf es einer eingehenden Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse der Par teien und auch des Ertrages, den das Pachtgrundstück bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung dem Pächter gebracht haben muß. Drei Viertel der Friedenspacht erscheinen mir allerdings recht hoch zu sein, weil der Pächter nach dem neuen Ver trage mehr Naturalien zu liefern hat, als vor dem Kriege, und weil die Not der Zeit sicherlich mehr auf ihm lastet als auf dem Verpächter. Es müssen bei Abmessung der Pacht die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien berücksichtigt werden. Der Verpächter scheint in den besten Verhältnissen zu leben und einer Erhöhung der Pacht nicht zu bedürfen. Wenn der Pächter ohne Beeinträchtigung seines Lebensunterhalts eine Erhöhung nur schwer tragen könnte, würde er auch diesen Umstand und die Beweismittel dafür schriftlich, und mündlich in der Verhandlung vorbringen können 3. Die Mistbeetkästen sind im Verzeichnis der Gegenstände, die der Pächter bei Ablauf des Vertrages zurückzugeben hat, nicht aufgeführt. Sie waren auch schon bei Uebernahme des Pachtlandes so verfallen, daß der Pächter sogleich andere Kästen mit neuen Brettern bauen mußte. Zwar hat der Pächter nach dem Gesetze die gewöhnlichen Ausbesserungen auf seine Kosten vorzunehmen. Da aber die Bretter vermorscht, die Kästen verfallen waren, so kann von einer gewöhnlichen Aus besserung und überhaupt von einer Ausbesserung nicht die Rede sein; sondern es war eine vollständige Erneuerung oder Herstellung nötig; und wenn er diese vornimmt, so geschah es nicht, um das Eigentum daran dem Verpächter zu ver schaffen. Sie sind meines Erachtens Eigentum des Pächters geblieben, a) weil sie nicht fest mit dem Erdboden verbunden und b) weil sie nicht dauernd darin verbleiben sollten. Sie können jederzeit ohne große Umstände und Kosten vom Erd boden getrennt werden. Außerdem bestimmt der § 547 des Bürg. Ges.-Buchs für den Miet vertrag, daß der Mieter eine Einrichtung, mit der er die Mietsache versehen hat, bei Be endigung des Vertrages wieder wegnehmen kann. Diese Ge setzesbestimmung gilt nach § 95 des Bürg. Ges.-Buchs auch für den Pacht vertrag. Die Mistbeetkästen kann deshalb der Pächter bei Beendigung seines Vertrages wieder wegnehmen, gleichviel ob sie bei ihrer Einsetzung in das Land Eigentum des Pächters geblieben oder Eigentum des Verpächters geworden sind. Denn man wird sie für eine Einrichtung halten können, mit der der Pächter die Pachtung versehen hat. 4. *) Mistbeeterde gehört zum Inventar. Ueber das Inventar trifft der Vertrag vom Jahre 1920 keine Bestimmung und in dem Vertrag vom Jahre 1909 ist die Rückgabe des Inventarsi nach einem beigefügten Verzeichnis zwar bedungen, in dem Verzeichnis ist von Mistbeeterde nicht die Rede. Nun ist auch ohne eine ausdrückliche Abrede der Pächter verpflichtet, das Inventar, das er erhalten hat, in gutem Zustande wieder zurückzugeben, oder wenn er sie nicht mehr hat, zu ersetzen. Deshalb muß er so viel Mistbeeterde zurückgeben, wie er übernommen hatte. Was er aber darüber hinaus bereitet hat, kann er mitnehmen. 5. **) Wenn die Obstbäume, die bei Beginn der Pacht noch vorhanden waren, jetzt noch vorhanden sind, so kann Herr U. die von ihm angepflanzten mitnehmen. Ich bin der Ansicht, daß der Erwerbsgärtner die Bäume für sich anpflanzt und nicht für den Verpächter, daß er also von vornherein die Ab sicht hatte, sie bei Beendigung der Pacht mitzunehmen. Die Bäume sind also nur zu vorübergehendem Zwecke in den Boden eingepflanzt und deshalb nicht Eigentum des Grundbesitzers geworden. 6. Im § 5 des früheren Pachtvertrages ist dem Pächter die Pflicht auferlegt, alle nötigen Reparatur arbeiten auf seine Kosten vornehmen zu lassen, insbesondere auch alle Repara turen an Frühbeetfenstern, Gewächshäusern, Brücken und Zäunen auszuführen und zwar alles auf seine Kosten. Hierüber gilt das, was unter Nr. 3 von den Mistbeetkästen gesagt ist. Gewöhn liche Ausbesserungen hätte der Pächter schon nach dem Gesetze auszuführen, und es sollte ihm augenscheinlich durch *) Vgl. den Aufsatz: „Wem gehört die Mistbeeterde?“ in Nr. 46 des Jhrg. 1924 unseres Verbandsorganes. **) Siehe auch Beantwortung der Fragen 268 und 269 in der nächsten Nummer unseres Verbandsorganes.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)