Volltext Seite (XML)
Wochenblatt L8«V W». S» Mittwoch, den 3. Juli Der Stadtrath. Körner, Bürgermeister. Der Stadtrath. Körner, Bürgermeister. Beauftragte sich anmelden zu lasten. PulSnitz, am 27. Juni 1867. Mit Rücksicht darauf, daß in verschiedenen Orten des Gerichtsamtsbezirks in der fünften Vergangenheit nach der Feststellung durch die Seiten deS Kö niglichen VczirkSthierarztcS vorgenonunene Section der getödteten Thiere, mit der Tollwuth behaftete, beziehendlich dieser dringend verdächtige Hunde vorge- Inserate, welche in Königsbrück bei Herrn Kaufmann I. And. Grahl angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abends einrusenden- Preis der dreispalt. Corxusjeile 1 Neugr. die Einquartierung betr. Es sind hier und da Klagen der Qnartierträger darüber laut geworden, daß bei Vertheilung der Einquartierung in hiesiger Stadt Ungleichheiten vorgekommen seien. Der unterzeichnete Stadtrath nimmt hieraus Veranlassung, daS Sachverhältniß in Folgendem zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Gegenwärtig sind in hiesiger Stadt außer den Herren Offizieren ca. 200 Mann einquartiert, zu deren Unterbringung im Ganzen 285 Quartiere vorhanden find. Hätte man nun von Anfang an die Mannschaften so legen wollen, daß eine hinreichende Anzahl Quartiere zu einer vollständigen Umquar tierung frei geblieben wäre, so wäre ohngefähr auf je 40 Einheiten ein Mann gekommen; es hätte also beispielsweise ein Haus mit 41 Steuereinheiten zwei Manu Einquartierung erhalten, was zur Folge gehabt hätte, daß es in den meisten Quartieren unmöglich gewesen wäre, den Mannschaften daS ordon- uanzmäßige Unterkommen zu verschaffen. Um diesen Uebclstand zu vermeiden und weil die meisten Quartierwirthe sich dahin äußerten, daß sie wegen deS in hiesiger Stadt fast überall sehr beschränkten Raumes lieber einen Mann auf längere Zeit, als zwei oder mehr Mann aus kürzere Zeit aufnehmen wollten, die Dauer der hiesigen Garnison auch gar nicht bestimmt voraus zu sehen war, so nahm man denselben Maßstab an, welcher bei der Einquartierung im Äahrc 1862 angenommen worden ist, indem man nämlich auf jedes Haus bis mit 150 Steuereinheiten 1 Mann, auf 151 bis 300 Steuereinheiten zwei Mann und so fort legte. Infolge der Annahme dieses Maßstabes blieben natürlich nur ca. 90 Quartiere zu Umquartierungen und als Reservequartiere frei und cS ergiebt sich hieraus, daß von Zeit zu Zeit nur theilweise Umquartierungen stattsinden können und daß die sich gebildet habende Meinung, aller 6 Wochen müßte eine vollständige Umquartierung stattsinden, nur aus gänzlicher Unkenntniß der factischen Verhältnisse entsprungen sein kann. Was sodann die hier und da vorgekommenen Fälle betrifft, daß einzelne Quartiere zeitweilig leer geblieben sind, während benachbarte belegt waren, so sind hierfür verschiedene Gründe vorhanden. Die Einquartiervngsbehörde hat nämlich die nöthige Anzahl OuartierbilletS an das Militärkommando ab zugeben, die Vertheilung derselben an die Mannschaften aber ist Sache des Commando's. Ob nun alle Quartiere, für welche OuartierbilletS ausgestellt worden, auch wirklich belegt worden sind, läßt sich mit Sicherheit erst nach Eingang der Quartierlisten ersehen, welche am Schluffe jeden Monats für jede Compagnie anher eingercicht werden sollen, bisher aber immer erst etwas später eingereicht worden sind und auch einzelne Unrichtigkeiten enthalten haben. Es sind aber auch Neservequartiere bereit zu halten und zuweilen ganz specielle Gründe dafür vorhanden, weßhalb einzelne Quartiere zeitweilig leer geblieben sind. Erwägt man nun noch, daß die EinquarticrungSgeschäfte, welche anderwärts von einem besonders dafür angestellten Billeteur besorgt zu werden pflegen, hier aber von dem RathSvorflande und dem Rathsexpedienten neben den übrige» Geschäften erledigt werden müssen, umfänglicher sind, als Unein geweihte zu bcurthcilen vermögen, und nicht nur durch den öfteren Wechsel der Mannschaften, sondern auch durch unbegründete und zum Theil höchst unver ständige Weigerungen einzelner Quartierwirthe, Einquartierung aufzunehmen, oder zu behalten, sehr erschwert werden, so wird man zugeben müssen, daß ein zelne Ungleichheiten beim besten Willen nicht zu vermeiden sind. Wie man nun aber bestrebt ist, diese unvermeidlichen Ungleichheiten bei Umquartierungen nach und nach durch Naturaleinquartierungen auszugleichen, so ist auch noch zu möglichst vollständiger Ausgleichung die Bestimmung getroffen worden, daß für jede Naturaleinquartiernng dem Quartierträger das Doppelte der ordormanzmäßigen Staatsvergütung gewährt, der Gesammtbelrag des hiernach sich nöthig machenden Zuschusses aber von sämmtlichen, zu Mi litärleistungen verpflichteten Grundstücksbesitzern hiesiger Stadt nach Verhältniß der Steuereinheiten ihrer Grundstücke aufgebracht wird. - Man versieht sich nun zur Einsicht der Quartierpflichtigen, daß sie nach diesen Aufklärungen durchgängig den hier fraglichen, ihnen gesetzlich oblir- gcnden Verpflichtungen umsomehr willig nachkommen werden, als sie eingedenk sein müssen, daß unsere Stadt während des vorjährigen Krieges im Verhältniß zu anderen Orten sehr wenig zu leiden gehabt hat, und als auch zu hoffen ist, daß infolge eines von dem unterzeichneten Stadtrathe beim Königl. Kriegs ministerium cingereichten Gesuches vielleicht schon in nächster Zeit eine lheilweise Verlegung der hiesigen Garnison eintreten wird. Pulsnitz, am 1. Juli 1867. Bekanntmachung, die Anmeldung zur Recrutirung betr. Alle diejenigen in hiesiger Stadt aufhältlichen militärpflichtigen Mannschaften, welche n) im Jahre 1847 oder zwar früher geboren sind, aber ihrer Militärpflicht noch nicht Genüge geleistet haben, b) wegen zeitlicher Untauglichkeit bei der letzten Aushebung zurückgestellt worden, e) als Familienernährer vom Militärdienste zeitlich befreit, cl) bei den Recrutirungen früherer Jahre in die Dienstreserve versetzt, o) wegen Berufsbildung zurückgestellt worden sind, werden hiermit aufgefordert, Donnerstag, -en F August dies. Jahres Vormittags um 10 Uhr im Sitzungszimmer auf hiesigem Rathhausc bei Vermeidung der in 76 und 77 des Gesetzes vom 24. Decembcr 1866 angedrohten Strafen unter Ab gabe ihrer Geburts- oder Gestellungsscheine behufs Erfüllung ihrer Militärpflicht entweder persönlich sich anzumelden, oder in Behinderungsfällen durch hierzu für Pulsnitz, Wnigskrück, Mtzeberg, Radeburg, Mritzburg und Amgegentz Erscheint: Mittwochs und Sonnabends. Abvnnem eutspreis: Vierteljährlich L» Ngr. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und -er städtischen Dehörden zu Pulsnitz und Königsbrück