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hr Erschei nt Mittwochs und Sonnabends. Abonnementspreis: Vierteljährlich 10 Ngr. Wochenblatt für Inserate welche in Königsbrück bei Hrn. Kauf mann I. And. Grahl angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abends einzusenden. Preis der dreispall. Corpuszeile 1 Pulsnitz, Königsbrück, Nadcbcrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Dehörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Mo. 44. Sonnabend, dm I. Joni 18VV. Bekanntmachung. ru Auf Anordnung deS Königlichen Ministerium der Justiz wird bei dem Bezirksgericht und der Staatsanwaltschaft hierselbst vom erste« Juni dieses Jahres a«, die Geschäftszeit ununterbrochen von 8 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags stattfinden. Von 3 Uhr bis 6 Uhr Nachmittags werden zur Annahme — von Schriften und zu andern dringlichen Geschäften ein richterlicher Beamter und ein Expedient im Bezirksgerichtslokal anwesend sich befinden. Der Ver kehr mit den Kaffenbeamten zu Ein- und Auszahlungen wird aber nur bis 2 Uhr Nachmittags gestattet sein. Budissin, am 27. Mai 1867. Das König!. Bezirksgericht und die König!. Staats-Anwaltschaft. * Hms-l. «n. —- n" — Bekanntmachung. — In Folge der unzünftigen Witterungs-Verhältnisse der letzten Zeit, befinden sich die CommunitationSwege an vielen Orlen nicht in einem den Ver- kehrs - Verhältnissen entsprechenden Zustande. An die baupflichtigen Dominien und Gemeinden ergeht daher hiermit Veranlassung, für thunlichst zu beschleunigende Wiederherstellung schlechtge wordener Wegestrecken Sorge zu tragen, da man sich sonst zu Sicherung des Verkehrs-Interesses genöthigt sehen würde, von den gesetzlichen Zwangsmitteln . Gebrauch machen zu müssen. Budissin, den 25. Mai 1867. Königliche Amtshauptmannschaft. . von Salza und Lichtenau. lNl, — .» Bekanntmachung, die Geschäftszeit beim Gerichtsamt Pnlßnitz betreffend. ,er- Auf Verordnung deS Königlichen Ministerium der Justiz wird versuchsweise vom 1. Juni taufenden Jahves an auf die Zeit eines Jahres eine Veränderung der Geschäftszeit bei dem unterzeichneten Gerichtsamte insofern eintreten, als die letztere ohne Unterschied der Jahreszeit ununterbrochen von 8 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags andauern und während der Zeit von r 3 bis 6 Uhr Nachmittags nur ein mit dem Richtercide belegter Beamte und ein Expedient im Gerichtslokale anwesend bleiben wird, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. -— Pulßnitz, am 25. Mai 1867. DaS Königliche Gerichtsamt daselbst. — Fellmer. Bekanntmachung. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums der Justiz hat die Geschäftszeit der unteren Justizbehörden und somit auch die bei dem unterzeichneten Be- Gerichtsamte, vom 1. Juni laufenden Jahres ab von Vormittags 8 bis Nachmittags 3 Uhr zu dauern, und hat von Nachmittags 3 Uhr bis zum Schluffe der Gerichtüzeit Abends 6 Uhr nur ein mit dem Nichtercidc belegter Beamter und ein Expedient, durch welche zugleich die mit Rücksicht auf die Gerichtszeit -- sich in Frage stellenden Geschäfte zu besorgen sind, in dem Gerichtslocale anwesend zu bleiben. , Ergangener Anordnung gemäß wird dies andurch bekannt gemacht Königsbrück, am 27. Mai 1867. Das Königlich Gerichtsamt daselbst, lichst — Hartung. — Zeitereignisse. NM Dresden, 27. Mai. Das „DreSd. Jour." bemerkt zu dem heute t N. erfolgten Abmarsch der letzten preußischen Truppen: „Das gegenseitige - Verhältnis; der preußischen und sächsischen Truppen war ein von 'xcht kameradschaftliches, die Beziehungen zwischen der preußischen Garnison Einwohnerschaft sind immer freundschaftlicher geworden; während cuo- der ganzen Dauer der Anwesenheit der königl. preußischen Truppen ist »er. kein einziger erheblicher Exccß vcrgekommen. Den Offizieren wie den ). Mannschaften gebührt für ihr taotvollcö Verhalten die vollste Anerkennung, cact« — Dem Eowmis Rudolph Bemmann in Ehemuitz ist wegen seiner hervorragenden Bethciligung bei der erfolgten Rettung einer Anzahl der am 2, December v. I. auf dem Eise des Schloßteiches bei Ehcmnitz ein- gcbrochenen Personen die Lebensrettungsmedaille in Gold verliehen, ihm "uch gestattet worden, diese Medaille am weißen Bande zu tragen. — Im Jahre 1866 wurden in Sachsen geprägt: 1559 Stück halbe Kronen, 1,366,268 Thalerstücke, 475,205 Stück Sechstel-Thaler (79,200 Thlr.), an Silberscheidcmünze (Zweineugroschenstücke) für 29,891 Thaler und an Kupferscheidemünzen (Fünf- Zwei- und Einpfennigstücke) für 9786 Thaler. Leipzig, 27. Mai. (D.A.A.) Während der verflossenen Ost er messe wurden beim Polizeiamte 22329 Fremde angemeldet und 13590 Fremdenkarten ausgestellt. In der vorjährigen Ostermesse belief sich die Zahl der angemeldeten Fremden auf 24962, 'die der ausgestellten Karten auf 15550. Löbau, 27. Mai. Heute inspicirte Herr Staatöminister vr. Schneider, Excell., welcher mit dem Mittags von Dresden kommenden Zuge hier angelangt war, das hiesige Bezirksgericht, die Staatsanwalt schaft und Gerichtsamt. Um 4 Uhr reiste Se. Excellenz weiter nach Herrnhut.