1 Reichstaler (Rechnungstaler, Zähltaler) = ungeprägte Rechnungseinheit zu 24 Groschen 1 Reichstaler = 24 Groschen = 288 Pfennige 1 Groschen = 12 Pfennige 1 Pfennig = 2 Heller Unterscheide : 1. den Goldgulden zu 20 bzw. 21 Groschen 2. den Guldengroschen zu 21 bzw. 24 Groschen 3. den Meißner Gulden = ungeprägte Rechnungseinheit zu 21 Groschen 4. den Silbergulden (Gulden) = 16 Groschen = 2/3 Reichstaler = 1/2 Speziestaler Tabelle 5 Wert der Goldmünzen Name: Gewicht: Feingehalt: Goldgulden 3,25 g 771/1000 Dukat 3,49 g 986,111/1000 Augustdor 6,682 g 902,778/1000 Krone 1MU g 900/1000 1455 20 Groschen — — bis 1623 21 Groschen 36 Groschen — — 1623-1665 ... 27 Groschen 48 Gr. = 2 T. — — seit 1665 .... 30 Groschen 2 Taler 21 Gr. — — seit 1752 .... — — 5 Taler — seit 1857 .... — — — ohne festes Wertverhältnis DIE MÜNZSTÄTTEN UND IHRE MÜNZMEISTERZEICHEN Über die ältesten meißnisch-sächsischen Münzstätten ist urkundlich nicht viel beizubringen. Wenn man auch aus der Zeit der Brakteatenprägung eine ganze Anzahl von Münzstätten kennt, so weiß man doch nicht, ob die Zahl voll ständig ist, auch kann man ihr Gepräge selten voneinander unterscheiden, nur ausnahmsweise ist es möglich, bestimmte Brakteaten an eine gewisse Münzstätte zu verweisen. Auch aus der Zeit der Groschenprägung weiß man wenig über die Münzstätten. Erst zu Ende des 15. Jahrhunderts ist man in der Lage, die Herkunft der Münzen nach den dafür angebrachten Zeichen zu erkennen und zu unterscheiden. Es bürgerte sich nämlich der Brauch ein, daß jeder Münzmeister, der für Gewicht und Feingehalt der Münze verantwort liche Beamte, sein Zeichen darauf anbringen mußte, damit man ihm einen etwaigen Münzbetrug durch zu leichte oder geringhaltige Münze sofort nach weisen konnte. Auf den Talern findet man sämtlich schon diese Münzmeister zeichen oder kurz Münzzeichen. Da der Amtsort der Münzmeister anfangs 2 17