begonnen. Sie mußte jedoch wegen der vorgeschrittenen Jahreszeit abgebrochen und konnte infolge der Einberufung vr. Grünbergs zur Wehrmacht am 27. 5. bis heute auch noch nicht wieder aufgenommen werden. Eine amtliche Begehung des Ausgrabungsgeländes am 8. ll. ly^S durch Präparator A.pictzsch ergab erfreulicherweise keine Veränderung desselben, weder durch den barten Winter WZy/^0, noch durch unberufene Hände. III. Sonstiges: Rubschütz (8), Gchalensteine (2. 5. lhZö), Flurstück Nr. l2l. Regierungsbezirk Dresden-Bautzen. (Bereich der früheren Rreiskauptmannschaft Dresden) Landkreis Dippoldiswalde . (Di) Landkreis Dresden . . . - (v) Landkreis Freiberg . . . - (?) Landkreis Großenhain . . (0) Landkreis Meißen . . . - M Landkreis Pirna .... - (?) I. Wehranlagen: Dresden-Loschütz (v), die Heidenschanze. Troy der Eintragung des Ge ländes dieser Anlage in die Landesdenkmalliste 8 am 26. Z. WZ6— vgl. Sachsens Vorzeit (lhZ7) 76— waren hier vom Pächter Max Hurban bereits IhZ6 und ly?7 260 qm Oberfläche für die Fortsetzung des Steinbruchsbetriebes abgetragen worden. In den Jahren WZh und lh^o wurden weiter je 200 qm, insgesamt also gm, abgeräumt, der ehemalige Siedlungsraum uni dieses Gebiet ver kleinert. Für Ende ly^o oder Anfang lh^l ist eine neue Verkleinerung in Aus sicht !*) Das ist deshalb besonders schlimm, weil gerade hier die darunterliegenden Rulturschichten zwischen 2—5 (!) m mächtig sind und weil eine wissenschaftliche Untersuchung bei dem Abräumungsverfahren ganz einfach ausgeschlossen ist. Es ist nur ein sehr schwacher Trost, daß zwar das dabei anfallende Fundmaterial vielleicht einigermaßen gerettet und der eine oder andere Befund planmäßig fest gehalten werden kann, wenn trotz des gesetzlich festgelegten Denkmalschutzes bei diesem Jahr für Jahr fortgesetzten Verfahren eines Tages eben doch dieses in seiner Verstümmelung auch beute noch recht eindrucksvolle Rulturdenkmal aus illyrischen wie aus slawisch-frühdeutschen Tagen in der Flur Großdresden der Vergangenheit angehören wird, insoweit das Gelände nicht zum Erbhof Rörner gehört. Denn Jahr für Jahr — so erst wieder in den letzten Tagen — erneuert auf des Pächters Antrag das Polizeipräsidium die Gprengerlaubnis für den Gteinbruchsbetrieb. Da das Ministerium des Innern die vorgesetzte Behörde der Polizei ist, genehmigt es also auf diese weise selbst die Zerstörung einer Anlage, deren Schutz es als Oberste Aufsichtsbehörde nach dem von ihm geschaffenen Heimatschutzgesetz vom lZ. l. überhaupt erst ermöglicht hat! Auf die Dauer jedenfalls ist es nicht tragbar, daß das Heimatschutzgesetz wie in diesem Falle dadurch unwirksam gemacht i) Die Abtragung begann am y. 12. ly^0. Sie wirb mindestens 650 qm umfassen, wodurch erneut reichlich 1200 cbm an Rulturschicht (!) verlorcngchen.