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GARTENKUNST ZEITSCHRIFT FÜR GARTEN-, LANDSCHAFTS-U. FRIEDHOFSGESTALTUNG SCHRIFTLEITUNG: MICHAEL MAP PES, BERLIN-CHARLOTTENBURG 4, SCHLÜTERSTRASSE 39 Verlag u. Anzeigenverwaltung: Verlag d. Gartenkunst, Michael Mappes, Berlin-Charlottenburg 4, Schlüterstr. 39. Postscheckkonto Berlin Nr. 501 99 / Fernruf 91 75 88 Bezugspreis: vierteljährlich RM 4.50, Einzelheft RM 2.— Anzeigenpreis: die 4 gespaltene Millimeterzeile (46 mm) 20 Pf. Rabatt nach gesetzl. Vorschrift FEBRUAR 1942 . 55.JAHRGANG . HEFTNUMMER2 N H ALT: W. Bauch: Grüngestalterische Kulturarbeiten an Reichsautobahnen. — M. K. Schwarz: Aus dem Aufgabengebiet des Landsehaftsanwaltes beim Bau der Reichs autobahnen. — Prof. A. Seifert: Erfahrungen der Landschaftsanwälte bei ihren Arbeiten an der Reichsautobahn. — H. Solbrig: Die Ausführung eines Binnen sees an der Reichsautobahn. — O. Rindt: Die Bepflanzung an der Reichsauto bahn Berlin-München in den Thüringer Nadelwaldgebieten. — Dr. R. Zander: Verbinuliche Regelung für Pflanzennamen. Ab 1. Januar 1942: Derbndliche Regelung für Dflanzennamen Auf Grund eines Beschlusses auf dem letzten Internationalen Gartenbaukongreß gilt mit Zustimmung des Vizepräsidenten des Internationalen Komitees für Gartenbauerzeugnisse, Reichsfachwarts Garten bau Johannes Boettner, und in Vereinbarung mit der RHA. II E des Reichsnährstands (Ab teilung Gartenbau, Prof. Dr. Ebert) ab 1. Januar 1942 folgende Vereinfachung: 1. I n allen Veröffentlichungen über Gartenbau, einschließlich Pflanzen-Preis- listen, sind mit Wirkung vom 1. Januar 1942 die Art- und Hybridbezeichnungen sowie die der botanischen Varietäten in den wissenschaftlichen Pflanzennamen mit kleinem Anfangsbuchstaben zu schreiben. Dies gilt unabhängig von den jeweiligen Gepflogenheiten in der Botanik. Bisher: Asparagus Sprengeri Coleus Rehnellianus Beispiele: Jetzt: Asp. sprengeri Col. rehneltianus Saxifraga (X) Suendermannii Achillea (X) Jaborneggii Aconitum Fischeri (var.) Wilsonii Sax. (X) suendermannii Ach. (X) jaborneggii Ac. fischeri (var.) wilsonii Rhododendron Griffithianum var. Aucklandii Rhododendron griffithianum var. aucklandii 2. Druckwerke von vor dem 1. Januar 1 942, in denen die Kleinschreibung noch nicht durchgeführt worden ist, gelten wegen noch vorhandener Großschreibung nicht als veraltet. 3. Die Regelung ist erfolgt auf Grund eines Beschlusses auf dem 12. Internationalen Gartenbaukongreß in Berlin, der veröffentlicht worden ist in Bd. I, S. 453 der Berichte des 12. Inter nationalen Gartenbaukongresses, Berlin 1938, herausgegeben Berlin 1939. 4. Alle Sorten namen dagegen sind mitgroßem Anfangsbuchstaben zu schreiben, z. B. ■ Begonia semperflorens Rosenrot Begonia semperflorens Luminosa Compacta Clarkia elegans Kupferrot Clarkia elegans Gloriosa Diese einheitliche Regelung hat die Zustimmung der systematischen Botanik erfahren, obwohl in der Botanik neuerdings nicht nur, wie auch bisher im Gartenbau, die vom Personennamen abgeleiteten Artbezeichnungen großgeschrieben werden, sondern zweitens auch solche, die früher Gattungsnamen waren, und drittens diejenigen, die unveränderte Volksnamen darstellen. — Für die Angewandte Botanik sind durch diese drei „Empfehlungen“ sehr viele Fehlerquellen geschaffen wor den, die durch den Beschluß des Internationalen Nomenklatur-Komitees für Gartenbau ausgeschaltel werden. (Vgl. die zoologische Nomenklatur, die nur Kleinschreibung der Artnamen zuläßt, wie aus dem Pflanzenschutz bekannt ist.) — Die Praxis hat weder die Zeit noch die Mittel, jeweils festzu stellen, woher der Artname stammt, und müßte deshalb viele Fehler machen. Die Neuregelung ist mithin außerordentlich zu begrüßen. Ihrer Durchführung stehen keinerlei Hindernisse entgegen. Das hat sich bereits in jenen Ländern gezeigt, die im Gartenbau die Kleinschreibung einheitlich seil 1932 erfolgreich erprobt haben. Die Regelung stellt außerdem fest, daß die bisherigen Werke nicht als veraltet bezeichnet werden dürfen, weil sie noch großgeschriebene Artnamen führen. Indessen ist es bei Neuauflagen und neuen Werken einschließlich Preisverzeichnissen nötig, die Kleinschreibung grundsätzlich durchzuführen. Bei einheitlicher Durchführung dieser Neuregelung im Gartenbau ist zu erwarten, daß sich auch die anderen Gebiete der Angewandten Botanik zu dieser Vereinfachung entschließen und schließlich auch die wissenschaftliche Botanik ihre drei „Empfehlungen“ für Großschreibung von Artnamen in eine „Regel“ für grundsätzliche Kleinschreibung (wie in der Zoologie) abändert.