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GARTENKUNST ZEITSCHRIFT FÜR GARTEN-, LANDSCHAFTS-U. FRIEDHOFSGESTALTUNG SCHRIFTLEITUNG: MICHAEL MAP PES, BERLIN-CHARLOTTENBURG 4, SCHLÜTERSTRASSE 39 Verlag u. Anzeigenverwaltung: Verlag d. Gartenkunst, Michael Mappes, Berlin-Charlottenburg 4, Schlüterstr. 39. Postscheckkonto Berlin Nr. 501 99 / Fernruf 91 75 88 Bezugspreis: vierteljährlich RM 4.50, Einzelheft RM 2.— Anzeigenpreis: die 4 gespaltene Millimeterzeile (46 mm) 20 Pf. Rabatt nach gesetzl. Vorschrift NOVEMBER 1942 • 55. JAHRGANG • HEFTNUMMER11 INHALT: M. Mappes: Schönheit der Arbeit. — G. Gunder: Soziale Grünanlagen (Aufent haltsgärten, Blumenpflanzungen, Sportanlagen, Wirtschafts- und Dachgärten am Arbeitsplatz). — F. Kolbrand: Grün und Blumen im Fabrikgelände. — M. Maurer: Verlängerung der Lebensdauer erhaltungswürdiger Bäume. — Blick in die Zeit schriften: Ausschuß zur Rettung des Laubwaldes. — Staatsgärtendirektion München: Falsche oder richtige Behandlung der Auffahrtsalleen in Nymphenburg. Behrdliche Landschaftsgestaltung im Dften Drofessor Wepng=Jrgensmann Leter des Landschaftsschutzes im Osten Der behördliche Naturschutz des Großdeutschen Reiches hat die „Landschaftspflege", wie das Fach wort lautet, als eine seiner größten Aufgaben erkannt und in Angriff genommen. „Aus der engen Gedankenwelt des Schutzes von Tier und Pflanze, und auch einzelner ursprünglicher Gediete, ist bewußte Landschaftspflege entstanden“, schreibt Prof. D r. Lutz Heck, Leiter der Obersten Naturschutzbehörde im Reichsforstamt, zu den im nachfolgenden auszugsweise angeführten neuen Regelungen der behördlichen Landschaftsgestaltung im Osten („Naturschutz", Heft Nr. 6, 1941). „Der behördliche Naturschutz fühlt sich nach dem im Jahre 1935 erlassenen Reichsnaturschutzgesetz für die deutsche Landschaft verantwortlich und wirkt dementsprechend.“ In diesem Streben erwuchsen dem offiziellen Naturschutz in den neuen Ostgebieten landschaftsgestalterisch allergrößte Aufgaben. Zum Aufbau als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums eingesetzt, hat nun der Reichsführer 4 nicht nur an die Entstehung deutscher Dörfer und Städte, und was unmittelbar dazu gehört, gedacht, sondern auch an die ganze Landschaft, um den neuen Lebensraum vieler Deutscher so heimisch wie nur möglich zu gestalten. „Zur Einleitung dieser großzügigen Planung mit jeder Vollmacht für den Ostraum durch den Führer ausgestattet, nahm der Reichsführer 4 Anlaß, sich bei Inangriffnahme dieser Aufgabe mit der Obersten Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen, die laut Gesetz für den Schutz der Landschaft verantwortlich ist.“ Diese einmalige Aufgabe erfordert eine neuartige U m g es t al tung der mi t Her en B eh ör den , aber auch eine vollständige Neuregelung des Naturschutzes. Die Vereinbarung zwischen dem Reichskommissar und dem Reichsforstmeister als Oberster Naturschutzbehörde veröffentlichte Prof. Dr. Heck im Wortlaut. Danach wird im Reichsforstamt die Abt. Naturschutz (Oberste Naturschutz behörde) zu einer „Abteilung für Naturschutz und Landschaftspflege" ausgebaut. Diese Land- schaftspflege wird Landschaftsgestaltung und Landschaftsschutz um fassen. Wörtlich lautet Bestimmung I wie folgt: „In der Obersten Naturschutzbehörde übernimmt die Gruppe ,L a n dschaftspflege in de n neuen Siedlungsgebieten 1 *) der Sonderbeauftragte für Landschaftsgestaltung und Land schaftspflege des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, Prof. Wiepking- Jürgensman, Berlin, der seine Funktion beim Reichskommissar beibehält. P u n k t 11 : In den eingegliederten Ostgebieten ist auf der Gaustufe eine einheitliche Organisation des Sach gebiets erforderlich. Der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums wird die Reichs statthalter. in Posen und Danzig und die Oberpräsidenten in Ostpreußen .und Oberschlesien ersuchen, bei ihrer Behörde für die eingegliederten Gebiete einen Generalreferenten für Landschaftspflege einzusetzen. Der Generalreferent hat die Aufgabe, auf der Grundlage der allgemeinen Bestimmungen die übergeordnete Planung der Landschaftsgestaltung zu entwickeln, die Fachplanung der Sonder verwaltungen und die örtlichen Bereichsplanungen auf den Gesamtplan abzustimmen und die Durch führung zu lenken ...“ *) Die bisherige Gruppe des Landschaftsschutzes wird von Prof. Dr. Schwenket geleitet. Ma. 1