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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
-
Band
Band 21.1906
-
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werden, dass das Reichsschatzamt bei dem Bundesrat eine I Abänderung des amtlichen Warenverzeichnisses bei der. Position Kohl beantragen wird, und zwar dahin, dass in dem zweiten Absatz das Wort Savoyerkohl ganz gestrichen wird, und dass die andere Präge bez. des Braunkohls etwa da hin erledigt werden wird, dass es heisst: Blätterkohl, und dann in Klammern hinzugefügt: (Butterkohl, Braunkohl, i Grünkohl, Meerkohl). Die Hauptsache ist, dass bei- der Tarifierung Unklarheiten in Zukunft ausgeschlossen sind, | und wir glauben, dass dies mit der vom Vorstand an den Reichskanzler gerichteten Eingabe durchaus erreicht ist bezw. wird. Es steht zu hoffen, dass die Angelegenheit bis zum Spätsommer oder Herbst erledigt sein wird. Zum Schluss noch ein kleines Kuriosum zu dieser Sache. Wegen des Wirsing und des Savoyerkohl war auch das preuss. Landwirtschaftsministerium um ein Gutachten gefragt worden, die dem Reichsschatzamt von dort gegebene Antwort lautete: Wirsing ist Kohl mit geschlossenen, Savoyerkohl solcher mit offenen, nicht festen Köpfen. Nach Erledigung dieser Angelegenheit gab die freund lichst an uns gerichtete Frage, ob wir sonst zum Waren verzeichnis noch Wünsche zu äussern hätten, uns Ver anlassung, zu betonen, dass, wenn denn doch einmal am Verzeichnis geändert werden soll, man die in vieler Be ziehung recht unvollkommene Position der lebenden Gewächse doch ebenfalls neu bearbeiten solle. Wir wiesen dazu auf bestimmte Beispiele hin, u. A. namentlich auf die zollfrei eingehenden Palmen. Als im Februar vor. Js. in der Kommission des Reichs tages die neuen Handelsverträge vorberaten wurden, hatte der Verband durch die freundliche Vermittlung des Abge ordneten Domänenrat Rettich - Rostock verschiedene Fragen gestellt, deren wichtigste sich ayf Cycaswedel und Palmen bezogen. Wir hatten angefragt, ob der Begriff „Palmen“ irgendwie abgegrenzt sei, ob eine Gliederung der Pflanzen vorhanden, wie sie z. B. der französische Zoll tarif enthält. Da es viele palmenähnliche Gewächse, wie z. B. Dracaenen, Aletris, Pandanus usw. gebe, die aber auch nach belgischen Katalogen, von denen wir verschiedene beifügten, nicht unter den Begriff Palmen fielen, so könne es leicht kommen, dass alle diese Pflanzen zollfrei eingingen, wenn der Begriff Palmen nicht abgegrenzt würde. In der Reichstags-Kommission gab damals der Direktor im Reichs amt des Innern, Wermuth, folgende Erklärung ab: „Unter Palmen sollen nur die eigentlichen Palmen verstanden sein. Die übrigen Sorten zahlen den Zoll, den sie nach dem Tarif der Verträge zu zahlen haben. Bei dem Abschluss der Verträge lag kein Anlass vor, den Begriff Palmen ab zugrenzen. Bei Einarbeitung der Verträge in das amtliche .Warenverzeichnis wird darauf Bedacht genommen werden, die Ab grenzung vorzunehmen." Diese damals gegebene Zusage ist nicht erfüllt worden, und machten wir hierauf den Herrn Vertreter des Reichs schatzamtes aufmerksam. Wenngleich derselbe nicht glaubte, dass ein Zollbeamter eine Dracaene für eine Palme ansehen würde, stimmte uns Herr Geh.-Rat Wittmack zu, dass im gewöhnlichen Sprachgebrauch der Begriff Palme sehr wohl diese und andere Pflanzenarten mit umfasse. Ob eine Abänderung nach dieser Richtung hin, wie überhaupt der ganzen Position „Lebende Gewächse“, jetzt noch möglich ist, darüber können wir bestimmtes noch nicht sagen, zumal die Schwierigkeit, den Bundesrat überhaupt zu Abänderungen des Warenverzeichnisses zu veranlassen, als ziemlich bedeutend hingestellt wurde. Bemerken wollen wir noch, dass auf die Nichthinzuziehung gärtnerischer Fachleute bei der Ausarbeitung des Verzeichnisses, die wir in unserer Eingabe bemängelt hatten, nicht weiter einge gangen wurde. (Schluss folgt). # Ein- und Ausfuhr im Monat März nach dem neuen Statistischen Warenverzeichnis. Das Märzheft der monatlichen Nachweise über den aus wärtigen Handel Deutschlands bringt, wie vorausgesehen, die Gliederung unserer Ein- und Ausfuhr nach dem neuen Statistischen Warenverzeichnis. Wie wir schon früher be tonten, ist durch die Neugliederung die Uebersicht über unseren Handel mit gärtnerischen Produkten eine sehr viel interessantere geworden, man gewinnt einen weit besseren Einblick über Ein- und Ausfuhr der verschiedenen Pflanzen-, Blumen-, Gemüse- usw. Arten, und ersieht auch namentlich viel besser, welche Länder bei dem Verkehr mit der betr. Ware hauptsächlich in Betracht kommen. Wenn wir nun auch nicht die Absicht haben, den Raum des Handelsblattes derart in Anspruch zu nehmen, dass wir diese Uebersichten, mit ihrem Erscheinen übereinstimmend, allmonatlich bringen, so halten wir eine vierteljährlich zu gebende Uebersicht auf Grund der nachfolgenden Einteilung, der sich dann event. auch eine Uebersicht über die uns hauptsächlich interessierenden Obstarten anschliessen könnte, für . durch aus angebracht. Es gilt bei der Neubearbeitung des Warenverzeichnisses sowohl als des Zolltarifs eine ganze Reihe von wichtigen Fragen von anderen Gesichtspunkten aus zu betrachten, wir weisen nur auf die vom Statistischen Amt alljährlich auch von unserem Verband verlangten Wertberechnungen hin, die einer eingehenden Nach prüfung bedürfen. Ausserdem setzen wir unter den Mitgliedern ein grösseres Interesse für die jetzige Aufstellung voraus, die viel mehr zu Vergleichungen und 'Beobachtungen anregt, als dies die frühere Einteilung vermochte, bei der in einer einzigen Position alles zusammengeworfen war, und man keinerlei Uebersicht darüber hatte, zu welchem Prozentsatz die bestimmten Arten bei Ein- und Ausfuhr beteiligt waren. Wir schicken noch einige Bemerkungen voraus. Die Mengen sind ausschliesslich in Doppelzentnern angegeben. Die in Klammern meistens hinter den Worten Einfuhr und Ausfuhr stehenden Zahlen in Mark bedeuten die jetzt zu Grunde gelegte Wertberechnung für den Doppelzentner der betreffenden Produkte. Bei den Gemüsen findet sich meistens die Reihe: Verzollt zu 4 M. ohne Angabe einer Zahl da hinter. 4 M ist der auf dem Papier stehende Zollsatz des autonomen Zolltarifs für die betreffenden Gemüse, es zeigt sich, dass dieser Zollsatz, wie auch die zu 14 und 20 M., in der Praxis einen Wert überhaupt nicht hat, weil eben alle Länder, die bei der Ein- und Ausfuhr hier für uns in Be tracht kommen, entweder Handelsverträge mit uns besitzen, oder meistbegünstigt sind. Die nachstehende Aufstellung beweist, wie recht unsere aus Anlass der Januar/Februar-Uebersicht in Nr. 17 des Hdbl. ausgesprochene Annahme war, dass man versucht hat, vorinkrafttreten der neuen Verträge noch so viel wie möglich jetzt zollpflichtige Waren. über die Grenze zu schaffen. Man beachte nur die überaus geringe Einfuhr zollpflichtiger Pflanzen aus Holland und Belgien in einem Monat wie der März ist! Eine Einfuhr von Cycaswedeln hat im März über haupt nicht stattgefunden, gegenüber einer Einfuhr von über 8000 dz. im Januar/Februar. Auch sonst bieten noch manche Positionen Anlass zu allerlei interessanten Beobachtungen, so u. a. in Bezug auf die Rhabarber- und Gurken-Einfuhr aus Grossbritannien und Niederlande usw. * * 21b G e mü s e s a m e n. dz. Einfuhr (150 M.) .... 137 darunter aus Frankreich 43 „ „ Niederlande 52 „ „ Oesterreich-Ungarn 20 Ausfuhr (500 M.) . . , 2 281 darunter nach Frankreich 919 „ „ Niederlande 445
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