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Früher Wochen- und Nachrichtsblatt erzeit Nr. 58 19 9. IILÄ. !L 8 zu 267a IV Kl Kmze wichtige Nachrichten.! * AK Untersuchung gegen Leutnant Ura'f Arco (EK-> , tage auch Ners Mörder) hat ergeben, daß dieser die Tat ohne Verabredung mit Dritten ansführte, weil er seine Teilnahme an den Negierungsgeschäften für ein Un .Mück für Bayern hielt. Der Metzger U, Lindner, ^auvtivsertiovsorgK« im AmtSgerichtSbezir». noch irmig zum aacht, ei« er so und «n! das :rnen glich. ) gilt nnen aller im Buchhandel zu haben ist. Dresden, am 3. März 1919. Ministerium des Innern. Ministerium des Kultus und öffentlichen AnLerrichts. Die ans Abschnitt L der Laudeskartoffelkarte belieferten Ber» sorgungsberechtigteu haben mit ihren Kartoffeln bis zum 17. Mai zu reichen. Bei Mehrverbrauch werden Kartoffeln von der Stadt unter keinen Umständen nachgeliefert. Stadtrat Lichtenstein, am 10. März 1919. V» k-'S «ftc. ZeiMng -Wesir». 5—6 llhr. Donnerstag, den 13. März, Nr. 151—200 nachm. 3—4 Uhr Nr. 201—250 nachm. 4—5 Uhr, Nr. 251—Ende nachm. 5—6 Uhr. Ortsausschuß sür Kriegshilse. Für die Bekanntmachungen aus dem Handelsregister und — außer bei kleineren Genossenschaften — aus dem Genossenschaftsregister ist bei dem unterzeichneten Gerichte an die Stelle der Leipziger Zeitung die Sächsische Staatszeitung getreten. Zum Zwecke der Klarstellung wird dies besonders bekannt gegeben. Lichtenstein, den 8. März 1919. Das Amtsgericht. EtrirKeriNnsn, GMrrberg Ausgabe von Strickwolle Dienstag, den 11. Mörz. Nr. 1 50 nachm. 3—4 Uhr, Nr. 51—100 nachm. 4—5 Uhr, Nr. l01—150 nachm. : . .kl 69. ZÄhMEH. —- Dienstag, den 1l. März Sachen zu entlausen. Einige Verfahren zur Vertilgung von Kleiderläusen sind in einem vom Reichsgesundheitsamte herausgegebenen Hefte zusammengestellt, das im Ver- von Iulius Springer in Berlin W 9, Linkstr. 23 24, erschienen und hat auch in Sachsen bedenklich zugenommen. Es gilt deshalb, die breiten Schichten des Volkes- darüber aufzuklären, welche Gefahr für Gesundheit und Leben beim Auftreten von Fleckfieber die Kleiderläuse sind. Die Aerzte und alle in der Gesundheitspflege tätigen Per sonen müssen die Bevölkerung auf die Notwendigkeit sofortiger und gründ licher Beseitigung der Kleiderläuse Hinweisen, Lehrer, Schulärzte und Schul- pflcgerinnen die Schulkinder über die Gefahr der Verlausung ausklären und auf das Vorkommen von Kleiderläusen achten. Wo die Entlausungseinrich- tungcn noch nicht genügen, haben die Behörden für Schaffung neuer Anstalten oder behelfsmäßiger Einrichtungen zn sorgen. Die Entlausungsangelegcnheit und die näheren Bestimmungen für ihre Benutzung sind von Zeit zu Zeit entweder durch Presse oder Anschläge bekanntzugeben und der unbemittelten Bevölkerung kostenlos zur Verfügung zu stellen- An Flcckfieber erkrankte oder des Flecksiebcrs verdächtige Personen, die mit Läusen behaftet sind, sind — soweit nötig zwangsweise — von solchen, die der Verseuchung nicht verdächtig sind, zu trennen und mit ihren der die Mordtaten im Landtagsgebäude beging, konnte bis jetzt nicht festaenommen werden. - * lieber den Abbruch der Verhandlungen in Spa liegen noch wenig Aenßernugen vor. oranzdülche Blätter fordern, daß Deutschland sür alle Zeiten un schädlich gemacht wird, daß es alte begangenen Scha ven nnv ^ervrechcn bezahlt. Wir wollen, daß Neutsch- ANmeldung offener Stelles. Arbeitgeber im Landbezirke haben die Anzeige über offene Stellen nur erstatten beim Bezirksarbeitsnachweis Glauchau, Königstr. 3 (Fernruf 33.) Glauchau, den 2. März 19^9. AmtshaApLmaan Fehr. v. Welckr. Wir weisen wiederholt darauf hin, daß nach 8 3 des Reichsgesetzcs vom 6. Juli 1904, betreffend die Bekämpfung Ler Reblaus, die Ver sendung, Ein- und Ausführung bewurzelter Reben oder Blind reben über die Grenzen eines Weinbezirkes verboten ist und Zuwider handlungen nach § 10 des genannten Gesetzes mit Gefängnis bis zu einem Fahre und mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit einer dieser Strafen geahndet werden. Stadtrat Lichtenstein, am 8. März 1919. Im Handelsregister des unterzeichneten Gerichts ist am 7. März 1919 Eingetragen worden: a., auf Blatt 128, die Firma Richard Schürer in Lichtenstein betr: Die Firma ist erloschen; b, auf Blatt 36l, die offene Handelsgesellschaft in Firma Krohn <L Dörfel in Lichtenstein betr.: Die offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst. Die bisherigen Inhaber Ernst Paul Krohn und Robert Louis Dörfel in Lichtenstein sind ausgeschieden. Inhaber des Handelsgeschäfts ist der Installateur Albert Ewald Müller in Rüsdorf. Er haftet nicht für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten der früheren Inhaber. Es gehen auf ihn auch nicht die im Betriebe begründeten Forderungen über. Die Firma lautet künftig: Krohn L Dörfel, Inh. Albert Müller. Amtsgericht Lichtenstein, den 8 März 1919. K.-L.-Nr. 278. Getr. a. I. Getreideablieferung. Nachdem die durch Bekanntmachung vom 18. Dezember 1918 festge setzte Ausdrusch- und Ablieferungspflicht für Getreide als auch die erteilten Fristverlängerungen abgelaufen sind, werden die Landwirte hierdurch noch mals aufgesordert, die noch in ihrem Besitze befindlichen ablieferungspflich- tigen Getreidemengen (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer) nunmehr spätestens bis zum 15. dieses Monats an einen zugclassenen Getcsidekommissionär abzuliefern. Hierbei wird noch besonders heroorgehoben, daß wegen der großen Knappheit an Brotgetreide jedes Korn und insbesondere auch die vorhandenen Gerste- und Haferbestände zur menschlichen Ernährung dringend gebraucht werden. Anzeige der vorhandenen EetreiLevorräte. In nächster Zeit werden den Landwirten durch die Oitsbehörden Vor drucke zur Angabe der noch vorhandenen Getreidevorräte zugehen. Diese Vordrucke sind binnen 3 Tagen nach Empfang ausgefüilt an die Orts behörde zurückzugeben. Unrichtige Angaben werden auf Grund von 88 6 und 72 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 strafrechtlich verfolgt, während nicht eingeschrittcn werden soll, wenn sich jetzt bis Ausfüllung der Vordrucke nachträglich ergibt, daß früher bei den durch die Ortsbehörden vorgenommcnen Getreidecrhebungen falsche Angaben gemacht worden sind. Bezirksverband. Nr. 57 -4. N. MWkW les WM MlllllS 8EA NS w Ms Ski L-MWl M tMSkMUlMA Mll kiWSkMll WSWWSMWM. Wir beziehen uns auf die Bezirksbekanntmachung vom 3. dieses Monats und ordnen hierdurch an, daß die Ablieferung des halben Zentners Kartoffeln durch die auf den L-Abschnitt der Landeskartoffelkarte voll eingedeckten Ber- sorgungsberechtigten im städtischen KarLoffelkeller an der Wcbendörfer- strnße zu geschehen hat und zwar am 11., 12., 13., und 14. dss. Monats von 8—12 Ahr vormittags und 2—5 Uhr nachmittags. Der Preis für den halben Zentner gute bodensreie Kartoffeln beträgt 5.— Mk frei Kartoffelkeller. An Stelle des halben Zentners können auch 10 Wochen-Kartoffclmarken abgegeben werden. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, daß die voll eingedeckten Personen unmittelbar an Hausgenossen und Bekannte, die sich in Wochenversorgung befinden, ihre 50 Pfd. abgeben können. Wer seiner Ablieferungspflicht nicht nachkommt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen belegt. Außerdem wird für ihn vom 14. März an die Brotration gemindert. Da die Brotmarken bereits bis Ende dieses Monats ausgegeben sind, so wird bei der neuen Ausgabe von Brotmarken eine ent sprechende Kürzung vorgenommen. Die ersparten Brotmengen nlerden im Laufe des Frühjahres an die auf Wochenkarte belieferten Personen abgegeben, deren Kartoffelversorgung dadurch gemindert wird, daß die Volleingedeckten ihren halben Zentner nicht abliefern. Bergarbeitern, die voll eingedeckt sind, wird der halbe Zentner bis auf Weiteres belassen. Stadtrat Lichtenstein, an; 10. März 1919. BcsamtmschMG Die Frist sür die in der Verordnung der Reichsregicrung vom 13. Januar 1919 über die Ausstellung von Vermögensverzeichnisfen und die Festsetzung von Stenerkursen auf den 31. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzblatt S. 67) ungeordnete Aufstellung von Vermögensverzsichniffen nach dem Stande vom 31. Dezember 1919 ist bis zum 30. April 1916 verlängert morden. Dresden, am 9. März 1919. Finanzministerium, 7. Abteilung. Li Mgeblatt K WM ML MM AM 8!. Wa. WmM «m». MW. MmM Msa ÄM«s, A.ZW, 8t. West 8ta»eM Am. MemM. AMM M MW Amtsblatt für das Amtsgericht Md den Stadttat zu Lichtenstein Z MWe Zeitung im AmLZgLrichLsbeM — — land unterzeichnet und es wird unterzeichnen. Ohus Handelsflotte leine NalstungSmittes. - 3 der die Stadt Düsseldorf östlich des Ml,eins ist der SWmwrnngSnstand verhängt worden. " Swwediscbe Kranen geben in einer Kundgebung ihrer ilnirnünng r'ln -druck über die Auirechwrhaltuns der Hungerblockade gegen Deutschland- . .. -