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Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöche.ülich'zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel jährlich ab Schalter 1,15 Mk. bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeimngsboten gern entgegen. Amtsblatt für die OrtsbeöSrde und den Kemeinderat zu Wretnig. Inserate, die 4gespal- tene Korpuszeile 15 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 20 Pf., im amt lichen Telle 25 Pf., und im Reklametell 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle such sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und .Wiederholungen Rabatt. loksl-llnrelger M Sie VNsLsNrn »reinig, MArshrzSstt. »ÄMWiSe, frznirentbal uns ilmgegens. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 10. Sonnabend, den 2. Februar 1918. 28. Jahrgang Bekanntmachung, betr. Ablieferung von Hülsenfrucht-Saalgut Die Reichsgetreidestelle beabsichtigt, lm Gebiete des Königreichs Sachsen von Erzeugern eine begrenzte Menge Handelssaataut (nicht Gemüsesaatgut, auch nicht anerkannte und Originalsaaten) von Hülsenfrüchten aller Art (Erbsen, Bohnen, Linsen und Saatwicken) zum gesetzlichen Höchst preis zuzüglich eines besonderen Saatgut-Zuschlages von 13 Mark für den Doppelzentner durch ihre Kommissionäre anzukaufen. Erzeuger, die solches Saatgut zu verkaufen haben, wollen dieses den Kommissionären der Reichsgetreidestelle in ihrem Kommunalverband umgehend, spätestens bis 15. Februar d. I., anbieten. Die Kommissionäre sind verpflichtet, die angebotenen Partien der für sie zuständigen Sammelstelle zuzuführen und den Posten in den Verladepapieren als Handelssaatgut zu bezeich nen. Nach Einlagerung des Saatgutes in der Sammelstelle hat der Leiter der Sammelstelle eine doppelte Probe von mindestens je 250 Gramm zu ziehen und sie dem Landeskulturrat in Dresd:n-A., Sidonienstraße 14, zur Begutachtung cinzuschickcn, der als Saatstelle mit der Prü fung »es angebotenen Saatgutes beauftragt wird. Die Kosten der Begutachtung trägt der Ver käufer des Saatgutes, der hierfür einen besonderen Vorschuß von 10 Mark zu -entrichten hat. Erfolgt auf grund der Begutachtung der Saatstelle die Uebernahme des Postens als Saatgut, so wird dem Veräußerer der besondere Saatgut-Zuschlag von 15 Mark für den Doppelzentner nachgezahlt, andernfalls wird der Posten als Speiseware zu den dafür geltenden Preisen über nommen. Besitzt ein Landwirt bereits ein Zeugnis der Saatstelle über seine Saathülsenfrüchte, so kann von einer erneuten Prüfung abgesehen werden. Der Leiter der Sammelstelle hat jedoch erneut Proben in der angegebenen Weise zu ziehen und eine derselben umgehend der Geschäfts abteilung der Reichsgetreidestelle zur Begutachtung zuzusenden. Als Saatgut können nur Mengen von mindestens zwei Doppelzentnern angeboten werden. Eine Freigabe des Handels mit Handelssaatgut von Hülsenfrüchten wird nicht erfolgen. Diejenigen Erzeuger, die Handelssaatgut in Hülsenfrüchten abzusetzen wünschen, müssen es also in der angeführten Weise der Reichsgetreidestelle anbieten. 173 ll 8 Ulli. Dresden, am 23. Januar 1918. Ministerium des Innern. Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts über 10 t Tonnen monatlich im Februar 1918. Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kvhlenverteilung vom 20. Januar 1918 wird hiermit darauf hingewiesen, daß die Meldungen über Verbrauch und Be darf an Kohle erneut in der Zeit vom 1. bis spätestens 5. Februar 1918 bei den in vorgenannter Bekanntmachung bezeichneten Meldestellen einzugehen haben. Ein Abdruck der Bekanntmachung vom 20. Januar 1918 ist jedem Kohlenkartenheft an gefügt. Die neuen Vordrucke — Kartenhefte und Einzelkarten — sind künftig nur noch bei dem zuständigen Ortskohlenausschuß zum Preise von je 25 bezw. 5 Pfg. erhältlich. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshanptmannschaft Kamenz, am 30. Januar 1918. Selbstversorger. Die Brotgetreideselbstversorger werden darauf hingewiesen, daß die vorgeschriebene Streckung des Brotgetreides vom 1. Februar 1918 an in der Weise zu erfolgen hat, daß auf 90 Teile Roggenmehl 30 Teile gequetschte oder geriebeneKartoffeln verwen det werden. Die mit Bekaantmachung vom 28. dieses Monats angeordnete Brotstreckung mit Kartoffel präparaten bezieht sich nur auf die Bereitung des Roggenbrotes für die versorgungsberechtigte Bevölkerung (Brotmarkencmpfänger). Die Königliche Amtshanptmannschaft Kamenz, am 30. Januar 1918. Vertilgung der Sperlinge. Es ist darüber mit Recht geklagt worden, daß die Sperlinge mangels anderweiter Nahrung die Getreidefelder sowie Obst- und Gemüsepflanzungen in stärkerem Maße als früher heimsuchen und dadurch Schädigungen verursachen, die unter den heutigen Verhältnissen schwer ins Gewicht fallen. Die Grundstücksbesitzer werden daher hierdurch aufgefordert, die auf ihren Grundstücken vorkommenden Sperlinge zu sangen und zu töten sowie dre Nester derselben zu zerstören und die Eier und Jungen auszunehmen. Um die Vertilgung zu fördern, wird für jedes bis zum 30. April 19! 8 abgelieferte Paar Ständer eine Fangprämie von 5 Pf. aus Staatsmitteln bewilligt. Die Ablieferung der Stän der hat (paarweise zusammengebunden) an die Gemeindebehörden zu erfolgen, die die Fang prämien zunächst verlagsweise zu bezahlen und die Abrechnung hierüber sodann bis zum 6. Mai 1918 bei der Königlichen Amtshauptmannschaft einzureichen haben. Der Abschuß von Sperlingen mit Schießgewehren ist nur den Jagdberechtigten oder den von den unterzeichneten Behörden für ihren Verwaltungsbezirk hierzu ermächtigten Personen ge stattet. Zuwiderhandlungen hiergegen werden nach den bestehenden Vorschriften bestraft. Es wird erwartet, daß die vorstehenden Maßnahmen seitens der in Frage kommenden Per sonen mit dem nötigen Verständnis durchgeführt werden, damit nicht etwa nützliche Vögel, ins besondere auch Singvögel, getötet werden. Kamenz und Pulsnitz, am ?8. Januar 1918. Die Königliche Amtshanptmannschaft. Die Stadträte z» Kamenz und Pulsnitz. Nrursie Nssmcvleu. Auf der Hochfläche von Asiago dauern die schwe ren Kämpfe fort. Der Oberbefehlshaber in den Marken hat alle Versammlungen verboten, in denen der Streik erörtert wird; der Streikleitung wurde ver boten, Streikangelegenheiten zu betreiben. Der Zentralvorstand der polnischen Berufsver einigung hat einen Aufruf erlassen, in dem er vor der Beteiligung am Generalstreik warnt. Unsere Flieger führten erfolgreiche Angriffe auf England und die französische Nordküste durch; London und Southend, sowie Dünkirchen, Gravelines und Calais wurden mit Bomben beworfen. Acht feindliche Flugzeuge und zwei Fesselballone wurden im Westen abgeschossen. Unsere U-Boote haben im Mittelmeer wieder 30000 Tonnen Schiffsraum versenkt. Die rumänische Gesandtschaft in Petersburg er hielt den Befehl, Rußland binnen zehn Stun den zu verlassen; die Abreise erfolgte nach Stockholm. vmiisrr; «aS ZäMSM. Großröhrsdorf. „Polnische Wirtschaft", die Operette, mit der Sonntag den 3. Februar die Dresdner Kammerspiele im Hotel Haufe gastieren, bildete seinerzeit ein seltenes Zugstück des Dresdner Residenztheaters und erzielte erst letzten Sommer am Dresdner Floreatheater 50 völlig ausverkaufte Häuser. Diesen Erfolg dankt die Operette in erster Linie wohl seinen Ge sangsschlagern, von denen „Komm mein Schatz in den Lunapark", „Die Dorfmusik", „Männe, hak mir mal die Taille auf" unter anderen ge nannt seien. Ausgezeichnete Gesangskräfte wur den von der Direktion für diese Operette ver pflichtet. „Polnische Wirtschaft" kann der hohen f Kosten wegen nur das einemal in Großröhrs dorf gespielt werden; wem also daran gelegen ist, diesen Operettenschlager kennen zu lernen, der versäume nicht, die Vorstellung am 3. Feb ruar im Hotel Haufe zu besuchen. Frankenthal. Wegen übermäßiger Preis steigerung war der Fleischermeister und Vieh händler Emil Alwin Schöne aus Frankenthal vom Schöffengericht Bischofswerda zu 140 Mk. Geldstrafe oder 14 Tagen Gefängnis verurteilt worden. Er hatte am 10. April 1917 vom Viehhändler Tille ein Pferd für 3700 Mark gekauft und es im August für 4500 Mark an den Schweinehändler Kunze weiterverkauft. Auf seine Berufung wurde er in der Sitzung der Strafkammer des Kgl. Landgerichts Bautzen am 26. Januar frcigesprochen, weil der als Sach verständige vernommene Tierarzt Beger-Bischofs werda sein Gutachien dahin abgab, das noch junge Pferd sei zweifellos in der guten Pflege schönes entsprechend wertvoller geworden. — Höchstpreise für Schweinr. Der Vorstand des Viehhandelsverbandes des König reichs Sachsen weist darauf hin, daß vom 15. Februar d. I. an die besonderen Preisvorschrif ten für Ferkel und Schweine weggefallen sind und daß von diesem Tage ab beim Ankauf von Schweinen nur die in der Bundesratsverordnung vom 5. April 1917 vorgesehenen Preise gezahlt werden dürfen. Diese Preise sind für den Zent ner Lebendgewicht für Schweine bis zu 70 Kilo gramm Lebendgewicht 63 Mark, über 70 bis 85 Kilogramm Lebendgewicht 73 Mark, über 85 Kilogramm Lebendgewicht 78 Mark. Nach der Bekanntmachung des Viehhandelsverbandes vom 23. April 1917 hat die Feststellung des Lebendgewichtes am Standort der Tiere zu er folgen, dabei sind 5 v. H. bei der Preisfeststel lung unberücksichtigt zu lassen. — Nach der Verordnung des König!. Ministeriums des Innern vom 8. Januar 1918 ist der Höchstpreis für Spanferkel 2,20 Mark für ein Kilogramm Le bendgewicht. — Beschränkung der Bezngschein- erteilnng. Von jetzt ab dürfen nach einer Mitteilung der Neichsbekleidungsstelle Bezug scheine für Stoffe zu folgenden Zwecken nicht mehr erteilt werden: Stoffe zum Aufkleben von Karten, Plänen, Zeichnungen und dergleichen; Untergrundstoffe zu Stickereien, Stoffe zu Deko rationen für Theater und sonstige Schaustellun gen, Schaufenster, Schaukästen und dergleichen, Stoffe zur Bekleidung ausgebauter Orgelfläche. Bautzen. (Festgenommener Lebensmittel hamster.) Ein typisches Beispiel dafür, in welchem Maße es heute noch möglich ist, wich tige Lebe Knittel der öffentlichen Verteilung zu hinterzieh n, ist aus dem nahen Kubschütz' zu berichten. Dort war allmählich ein Reisender aufgefallen, der bereits seit längerer Zeit größere Sendungen aufgab, die unmöglich a»f die Dauer Gemüse enthalten konnten, wie er unbequemen Fragestellern vorgab. Es wurde Anzeige an die Schleichhandelsabteilung des sächsischen Landes- Lebensmittelamtes erstattet, die daraufhin Be amte zur Prüfung der verdächtigen Sendungen entsandte. Drese Nachprüfung war von vollem Erfolg. Es gelang, einen Schleichhändler in flagranti zu ertappen, wie er im Buche steht. Der Aufkäufer hatte sich gerade eines Eselsge spannes bedient, um eine größere Menge Fleisch, angeblich einen Zentner, sowie etwa 18 Pfund Butter, eine größere Menge schönes, weißes Mehl und andere schöne eßbare Dinge zur Bahn und von da an seinen Bestimmungsort zu bringen. Der Betreffende ist ein Gastwirt aus Dresden, der die Sache in großem Maß stabe organisiert zu haben scheint. Zurzeit schweben noch Ermittelungen über den weiteren Umfang seiner Hamsterfahrten, über seine Liefe ranten und seine Zutreiber, deren er sich zahl reiche dienstbar zu machen verstanden hatte. Der aufsehenerregende Vorfall bildet hier allgemeinen Gesprächsstoff. Aiesa. Der regelmäßige Frachtverkehr auf der Elbe bK infolge des günstigen Wasserstan des begonnen. Seit einigen Tagen verkehren bereits wieder Schleppdampfer mit Kähnen strom auf- und stromabwärts, und an den Umschlage plätzen herrscht reges Leben. Hoffentlich findet keine Störung des Verkehrs durch Kälteeinwir kung usw. statt. Chemnitz. Ein Unfall mit tödlichem Aus gang ereignete sich am Montag mittag in dem Hause Zöllerplatz 17. Infolge eines Schwin delanfalls stürzte die dort wohnhafte, 29 Jahre alte Technikersehefrau Walter aus dem vierten Obergeschoß gelegenen Treppenfenstec in den Hof dinab. Schwer verletzt wurde die Unglück liche in ihre Wohnung gebracht, wo sie nach wenigen Stunden verstarb. Altenberg. Um dem Andrange Neugie riger bei Trauungen und ähnlichen kirchlichen Handlungen vorzubeugen, hat der Kirchenvorstand in Zinnwald-Georgenfeld beschlossen, von jetzt an von jeder Person, die einer Trauung beiwoh nen will, ohne an dieser beteiligt zu sein, eine Gebühr von 10 Pfg. zu erheben. Auszug aus der Verlustliste Nr 481 der König!. Sachs. Armee, ausgegeben am 26. Januar 1918. Gebler, Paul, 16. 1., aus Großröhrsdorf, leicht verwundet. ! Weitzmann, Kurt, 25. 3., aus Pulsnitz, bisher vermißt, in Gefangenschaft.