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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 60.1943
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19430000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19430000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 60.1943
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 14, 8. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 16, 22. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 17, 30. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 18, 6. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 22, 3. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 23, 10. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 24, 17. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 25, 24. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 26, 1. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 31, 5. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 32, 12. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 33, 19. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 34, 26. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 35, 2. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 36, 9. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 37, 16. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 38, 23. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 39, 30. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 40, 7. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 41, 14. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 42, 22. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 44, 4. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 45, 11. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 47, 25. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 48, 2. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 49, 9. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 50, 16. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 51, 23. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1943 1
-
Band
Band 60.1943
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- Gartenbauwirtschaft
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Ihalacker Allgemeine 8amen I «A » und ?f l an2 en-Okserte 8 6 kl.l 6 lr 6A81-^68°8O886 ^ehemt vrSck-ntllek. 8e-.>8S5ebakr. Lusx«b° L monatlick K>I 1-, Lu8Mbs k «nur wr 8erUn,0oNNer8tsg, 23.0eLemb«l-1943 / «v.^skrs. / Kr.51 ^litgliecler <les k^e!ek8nLUr8isnt1<'L; vierteliüdrliek ki^l. 0.75 rurQAlleQ ?O8ioe8teH8eOQnr. ' o s Postvei-Isgsort brsnkkui-t/Oclei- . äu8Zsbv » undDoLen /zmt 1. Leitung fünfen Nartenbau im kieiob8näbr8tanc1 u. ßl j t t e i 1 u II8 8 blatt üer Nauptvereinigung äer 6eut8oben6artsnbsu^vtrt8obakt OartenbaywirMÄst VEUIbOHSK 6kW6irk80L^6bl8ÄU ^^^'rk""°'ck^ fünfte Kriegsweihnacht Gerade an den Tiefstpunkt der Wintersnacht, an den kürzesten Tag des ganzen Jahres, hatten un sere germanischen Vorfahren ihr schönstes Fest ver legt, das Julfest, die Sonnenwendfeier. Da be gannen für sie die zwölf heiligen Nächte, in denen sich ihnen die scheinbar tote Natur geheimnisvoll belebte. Für uns heute sind die Kriegsweihnachten 1943 nicht nur in der Natur ein Tag, an dem sich in uns die Gewißheit festigt, daß die Sonne wieder höher steigt, zuerst nur wenig und allmäh lich, aber unweigerlich. Der Abwärtsweg ist uns heute nicht nur' für den Jahreslauf der Sonne beendet, sondern auch im Kriegsgeschehen unserer großen Zeit. Die Kriegsweihnach'ten 1943 werden einmal in der Erinnerung für uns wie für unsere Nachkommen ein Begriff von ganz besonderer und verhaltener Größe sein. Denn wir begehen trotz der schweren Wunden und Narben, die gerade die letzten Monate unserem Volke geschlagen haben, dieses Weihnachtsfest in der gläubigen Gewißheit, daß das Licht ja doch siegen muß — eine Ge wißheit, die sich uns mit dieser geweihten Zeit des Jahres schon seit unvordenklichen Zeiten verbindet. Wir haben schon einmal ein fünftes Kriegs weihnachten erlebt. Wohl war damals, 1918, der Krieg amtlich zu Ende, aber die schwerste Zeit begann für Deutschland erst noch, eine Zeit der Erniedrigung, der Hoffnungslosigkeit, Not und Ohn macht. Kurz vor dem Tage, an dem die Sonnen wende auch damals im Kriegsgeschehen hätte kom men müssen, wie wir längst aus den Geständnissen unserer Feinde wissen, hatte die Heimat versagt und fremden, gleisnerischen Worten Glauben ge schenkt. Dieser Augenblick der Schwäche war es, der uns zwei Jahrzehnte später nochmals in einen Krieg stürzte, den uns die gleichen Feinde wie damals aufzwangen. Weil wir in den entschei denden Bewähru'ngsstunden die Nerven verloren hatten, mußten wir neuerlich gegen den Feind an treten. In diesem Kriege ist es freilich anders. Obgleich das deutsche Volk diesmal erheblich schwe rere Stunden durchgdwcht hat und weiter durch macht, ist.in uns der Glaube um den Sieg des Lichtes so fest unaussreißbar, daß wir uns den noch als unerschütterlich, hart und stark zu erweisen vermögen. Leise zwar und nur verhalten singen wir dies mal die uralten, wunderschönen Weihnachtslieder, die wir mit ihrem ganzen so köstlichen Inhalt für immer verlören, wenn unsere Feinde obsiegten und die Steppenmenschen des Ostens unser Land über fluten würden. Obgleich der feindliche Luftterrvr so viele Tausende von Häusern und Heimen ver nichtete, so daß in ihnen kein Weihnachtskerzchen mehr glimmen kann, sondern nur noch der Haß und der glühende Bergeltungswunsch, sehen wir, viele auch in fremden Heimen, dennoch beglückt das gleichgebliebene Leuchten in den Augen der Kinder, also derer, die unsere Zukunft sind und denen wir ihre Zukunft zu behüten haben, damit sie einst unser Werk fortsetzen können. Und die unter uns, die diesmal nicht in die Augen ihrer Kinder sehen können, ob sie als Soldaten unter den Fahnen oder an der Front stehen, oder ob sie auch an der Heimatfront fern von ihren Lieben weilen müssen, die fühlen dennoch im Gedenken ihrer Kinder auch und gerade in diesem Jahre Weihnachtsempfindun gen in sich aufsteigen, auch wenn sie anders sind als vielleicht sonst. Denn das Wort „Friede", sonst dem Weihnachtsfest so innig verbunden — dieser Begriff ist heute stumm. Wir wissen: Vor ihm steht heute der noch zu erringende Sieg und vor diesem wiederum das harte Zupacken, das ver bissene Kämpfen und Arbeiten, das Durchhallen und das Verantwortungsbewußtsein, daß diese Stunde vielleicht entscheidend ist. Unter solcher Voraussetzung wird hinter unserer Kriegsleistung der Sieg stehen, der Sieg des Lichtes über die Mächte der Finsternis, und erst nach diesem darf dann wieder das Friedenswort sprechen. Eher Nicht. Der Weihnachtsglaube, daß das Schlimmste über standen ist und daß die Sonne — und nicht nur sie — wieder aufwärtssteigt, wird uns dazu helfen. Erfolgreiche Ausweitung des sächsischen Sanenvaues Auf einer von der Landesbauernschaft Sachsen veranstalteten Gartenbautagung wurden aufschluß reiche Mitteilungen über die Ausweitung des säch sischen Gartenbaus im Rahmen der Erzeugüngs- schlacht gemacht. Während 1933 in Sachsen rund 6300 Gartenbaubetriebe gezählt wurden, erhöhte sich die Zahl der Betriebe seit der Machtübernahme um 3300, also fast um 50 v. H. Die Glasfläche der Betriebe konnte um 28,5 v. H. vergrößert werden, während die Fläche der heizbaren Gewächshäuser sich nahezu verdoppelte. Auch die Gemüseanbau fläche, die 1934 rund 2500 Im ansmachte, ist in der Zwischenzeit erheblich vergrößert worden. Insbe sondere hat der Spinatanbau in Sachsen stark zu genommen. Eine beträchtliche Ausweitung hat auch der Zwiebelanbau erfahren, und zwar erntet Sachsen durchschnittlich 30 000 ck? im Jahr. Infolge der Marktordnung konnte das frühere Absatzrisiko be seitigt werden. Welchen Anteil der sächsische Ge müsebau an der Gesamtversorgung hat, geht bei spielsweise daraus hervor, daß es bei der Gesamt ernte von 30,6 Millionen Stück Blumenkohl im Jahre 1937 vier Millionen lieferte. Auch im Obstbau ist Sachsen seit jeher führend. Auf je 10 000 Im landwirtschaftliche Nutzfläche entfallen 34 Ku Obst baufläche. In diesem Jahre wurden in mehreren Gemeinden 4500 Obstbäume als Gemeinschafts- Pflanzungen neu erschlossen. Auch das Baum schulwesen ist in Sachsen besonders stark entwickelt, und zwar kommen auf je 10 000 da landwirtschaft liche Nutzfläche 7,9 Im Baumjchulaulagen. UrläutsrunNsn 2ur 33/43 cior HcruptveisiniFunF vom 8. OsLsmbor 1943 pflichtgemäße Umstellung auf Sen Gemüsebau ;e- m- Anordnung Nr. 33/43 der Hauptvercinigung der deutschen Gartenbauwirtschast vom 8. Dezember 1943 Es ist wiederholt ausdrücklich anerkannt worden, daß sich die deutschen Blumen- und Zierpflanzen Betriebe. Während eine erhebliche Anzahl der Be triebsführer ohne Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Betriebe weit über das von ihnen geforderte Maß an Umstellung hinausgegangen sind, haben es andere verstanden, sich ihren Pflichten zu ent ziehen. Dabei sind sie sehr geschickt im Erfinden neuer Ausreden und Entschuldigungen. So wird den Kreisfachwarten Gartenbau, deren Aufgabe es ist, die ordnungsmäßige Umstellung zu über wachen, das Leben oft sehr schwer gemacht. Wäre das nicht der Fall, so hätte es bei der Anordnung vom Jahre 1942 verbleiben können. Die Nunmehr vorliegende Anordnung ist im wesentlichen nur insofern verschärft worden, als durch eine präzisere Fassung der Bestimmungen denen, die sich nicht aus Pflichtgefühl umstellen, das Ausweichen un- ryöglich gemacht wird. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen es den zuständigen Stellen erleichtern, in Zweifelsfällen Entscheidungen zu treffen. Die Anordnung gilt für die Mitglieder der Gartenbauwirtschaftsver bände, also für alle gärtnerischen Betriebsinhaber. Es ist verboten, den Umfang des Blumen- und Zierpflanzenbaus über den Stand des Jahres 1939 hinaus zu erweitern. Soweit dies seit 1939 ge schehen ist, muß der Blumen- und Zierpflanzen bau auf den Stand von 1939 zurückgebracht werden. Betrieben, die sich bis zum 1. September 1939 nicht mit der Anzucht von Blumen beschäftigt haben, ist es verboten, Blumen und Zierpflanzen heran zuziehen. Diese Bestimmung war notwendig, weil einzelne Gemüsebaubetriebe ungeachtet der Kriegs erfordernisse Blumenkulturen ausgenommen haben. Diese pflichtvergessenen Betriebsführer können durch die neue Anordnung mit schweren Strafen belegt werden. Nicht alle Betriebseinrichtungen sind gleicher maßen zum Frühgegmüsebau unter Glas geeignet. Soweit dies aber'der Fall ist, müssen schon Ende Umstellung Ses Blumen- uns Zier Pflanzenbaus auf Gemüsebau Dezember die Vorarbeiten begonnen sein, damit man erkennt, daß der Betriebssührer gewillt ist, das höchstmögliche hinsichtlich der Frühgemüsekultur zu leisten. Im Abschnitt 2 der Anordnung ist die Um stellung auf Gemüsebau zahlen- und datenmäßig festgelegt. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, daß heizbare wie nicht heizbare Flächen benutzt werden müssen, d. h. in einem Betrieb, in dem mehr heizbare als nicht heizbare Flächen vor handen sind, muß auch eine entsprechend größere heizbare Fläche auf Gemüsebau umgestellt werden. Die Bestimmungen, die Spezialbetriebe betreffen, sind der tatsächlichen Leistungsfähigkeit angepaßt worden. Da diese Betriebe ihre Freilandflächen in den Frühjahrsmonaten (bis 15. Juni) nicht dringend benötigen, sind diese Flächen restlos ge müsebaulich zu nutzen. Im übrigen müssen die heizbaren und nicht heizbaren Glasflächen bis 31. Mai auf mindestens 35 v. H. auf Frühgemüse bau (Jungpflanzenanzucht) umgestellt sein. Zur Erhaltung von Sortimenten sind im Vor jahr den Landesbauernschaften Betriebe besonders benannt worden. Diese Freistellung gilt auch für das Jahr 1944. Ebenso können Samenzuchtbetriebe (hierbei ist gedacht an Betriebe, die Samenbau unter Glas betreiben, z. B. Cyclamen-, Cinerarien- samen usw.) Erleichterungen erlangen. Angemessene Freistellungen können nur auf Antrag durch die Landesbau'ernschaft gewährt werden. Die Freilandflächen sind in allen Gärtnereien, die nicht ohnehin im vollen Umfang Gemüsebau betrieben, in der Zeit vom 1. April bis Ende des Jahres zu 50 v, H. mit Gemüse zu bebauen. Hin sichtlich der Anrechnung von Zwischenkulturen sind Aenderungen getroffen worden. Sowohl im Frei land wie unter Glas ist zu unterscheiden, ob eine oder zwei Ernten erzielt werden. Die erste Ernte wird mit 20 v. H., die zweite Ernte mit 10 v. H. in Anrechnung gebracht. Erstmalig sind in der Anordnung auch die Baumschulen genannt. Es handelt sich dabei um die Einschränkung der Anzucht von Ziergehölzen und Zierstauden. Die nen aufzuschulende Fläche darf jeweils nur 60 v. H. der im Jahre 1939 neu baubetriebe entsprechend den durch den Krieg m gebenen Notwendigkeiten auf Gemüsebau bzw. Ar zücht von Gemüsejungpflanzen umgestellt haben. Leider gilt dieses Lob nicht uneingeschränkt für alle Auf Grund des 8 4 der Verordnung über den Zu sammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 21. Oktober 1988 (RGBl. I S. 911) und des 8 8 der Satzungen der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 8. Februar 1987 sRNBbl. S. 77) wird mit Zustimmung des Reichsministers sür Ernährung und Landwirtschaft angeordnet: I. (1) Um während der Dauer des Krieges den Anbau von Gemüse, insbesondere von Treibgemüse, zu verstärken, ist es den Mitgliedern der Garten- bauwirtschastsverbände verboten, den Umfang des Blumen- und Zierpflanzenbaues über den Stand des Jahres 1939 hinaus zu erweitern. Soweit der Anbau von Blumen und Zierpflanzen über den Stand von 1939 hinaus in der Zwischen zeit erweitert wurde, ist er auf den Stand des Jahres 1939 zurückzuführen. (2) Betrieben, die sich bis zum 1. September 1939 nicht mit der Anzucht von Blumen und Zier pflanzen befaßt haben, ist es verboten, Blumen und Zierpflanzen heranzuziehen. (3) Betriebe mit Glasflächen, die für den Treib- gemüsebau geeignet sind, müssen bis Ende Dezem ber mit den dazu notwendigen Vorarbeiten (Ge müseaussaaten, Erddämpfen usw.) begonnen haben. II. Für die Umstellung vom Blumen- und Zier- pslanzeubau auf Gemüsebau gelten serner folgende Vorschriften: (1) Der Anbau von Treibgemüse und die Anzucht von Gemüsejungpflanzen müssen in Gewächshäuser« und Frühbeeten erfolgen: steigend bis 28. Februar au fmindestens 48 v. H. in Kleinbetrieben^ auf mindestens . . . 39 v. H. sowohl der heizbaren wie der nicht heizbaren Fläche, vom 1. März bis 31. Mai aus mindestens 83 v. S. in Kleinbetrieben*) auf mindestens . . . 59v. H. sowohl der heizbaren wie der nicht heizbaren Fläche, in allen Betrieben vom 1. Juni bis 1. September auf mindestens 49 v. H. der Gesamtglasfläche. (2t Spezialbetricbe, die sich mit der Kultur von Azaleen, Eriken und Camellien befassen, haben sich aus den Gemüsebau wie folgt umzuftellen: steigend bis ,28. Februar auf mindestens 28 v. S. vom 1. März bis 31. Mai auf mindestens 33 v. H. sowohl der heizbaren wie der nicht heizbaren Fläche, vom 1. Juni bis 1. September auf mindestens 65 v. H. der Gesamtglasfläche. Von den Frühjahrsmonaten bis zum 15. Juni haben sie ihre gesamten Freilandslächen gemüse baulich zu benutzen. III. Zur Erhaltung von Sortimenten und zur Sa menzucht können aus Antrag von der zuständigen Landesbauernschaft zusätzlich Glasflächen frei- gegeben werden. Der Antrag ist vom Erzeuger über die zuständige Kreisbauernschast an die Landesbauernschaft zu richten. IV. Blumen- und Staudengärtnereien und Blumen samenbaubetriebe haben mindestens 59 v. H. ihrer gärtnerisch genutzten Freilandfläche vom 1. April *) Als Kleinbetriebe gelten Gärtnereien mit weniger als 599 Quadratmeter Glasfläche. bis zum Einbringen der Spätgemüseernte mit Ge müse zu bebauen. V. Zwischenkulturen im Freiland und unter Glas (z. B. Gemüse zwischen Rosen, Flieder oder Nelken) werden als Gemüsebaufläche bewertet: bei der ersten Ernte mit 29 v. H. bei der zweiten Ernte mit 19 v. H, der mit Zwischenkulturen genutzten Fläche. VI. Baumschulen dürfen jährlich nur 69 v. H. der im Jahre 1939 mit Ziergehölzen und Zierstauden**) aufgeschulten Fläche mit Ziergehslzen und Zier stauden aufschulen. Die dadurch sreiwerdenden Flächen sind gemüsebaulich zu nutzen, soweit diese Flächen nicht mit Obstgehölzen bepslanzt werden. Sämtliche Baumschulcnflächen müssen, soweit sie zur Anzucht von Gemüse geeignet sind, in Zwisch^n- kulturen mit Gemüse bebaut werden. VII. Glasflächen, die nach dem Urteil der damit be auftragten Sachverständigen zur Anzucht von Fertig gemüse nicht geeignet sind, sollen zur Anzucht von Gemüsejungpflanzen verwendet werden. Freiland flächen, die nach dem Urteil der damit beauftragten Sachverständigen zur Anzucht von Fertiggemüse nicht geeignet sind, sind nicht zur Gemüsekultur zu benutzen. VIII. Die Ueberwachung der Bestimmungen dieser An ordnung wird hiermit den Landesbauernschaften übertragen, die sich zu dieser Aufgabe der Lnudes- leistungsausschüsse für den Gemüse- und Obstbau bedienen können. IX. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deut sche» Gartenbauwirtschaft kann im Einzelfalle zur Vermeidung unbilliger Härten Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung — auch unter Auflagen — zulassen. X. Zuwiderhandlungen werden nach den geltenden Bestimmungen bestraft. Auch kann den Betrieben, die sich nicht im festgelegten Umfange auf den Ge- mijsebau umstellen, durch den Vorsitzenden der Hauptvcreinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft die weitere Anzucht von Blumen und Zierpflanzen, Ziergehölzen und Zierstauden aller Arten ganz oder teilweise verboten werden. XI. s1) Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nach ihrer Verkündung in Krast. s2) Gleichzeitig treten die Anordnung Nr. 36/41 der Sanptvereinigung der deutschen Gartenbau- Wirtschaft betr. Umstellung des Blumen- und Zjer- pflanzeuanbaues auf Gemüsebau vom 7. November 1941 (RNVbl. S. 443t und die Richtlinien vom 5. November 1942 sRNBbl. S. 596) außer Kraft. Berlin, den 8. Dezember 1943. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutsche» Gartenbauwirtschast» **) Als Ziergehölze und Zierstauden gelte» sämt liche Gehölze und Stauden mit Ausnahme der Obstgehülze, Eröbeerpslanzen und Rhabarber stauden. aufgeschulten Fläche betragen. Im übrigep müssen sämtliche Baumschulflächen, soweit sie zur Anzucht von Gemüse geeignet sind, durch Zwischenkulturen mit Gemüse genutzt werden. Es ist immer wieder vorgekommen, daß Betriebs führer behaupten, ihre Einrichtungen seien zum Gemüsebau gänzlich ungeeignet. Diese Begründung kann nur als stichhaltig anerkannt werden, wenn der Kreisfachwart und die sonstigen von der Landes bauernschaft dazu benannten Sachverständigen der gleichen Ansicht sind. Niemand kann im fünften Kriegsjahr behaupten, er habe von der Anordnung betreffend Umstellung auf Gemüsebau keine Kenntnis erhalten. Es ist seine Pflicht, sich selbst um die Einzelheiten der Anordnung zu bekümmern, die in dem amtlichen Organ des deutschen Gartenbaus, der „Gartenbau wirtschaft", Nr. 51/1943, veröffentlicht worden ist. Sonderdrucke werden von den Landesleistungsaus schüssen zur Verteilung gebracht. Die Anordnung stellt Mindestforderungen dar; wer ihnen nicht- nach kommt, muß nicht nur deshalb streng bestraft wer den, weil er sich gegenüber den pflichtbewußten Berufskameraden unberechtigte Vorteile verschafft, sondern weil er sich an der Volksgemeinschaft ver sündigt. Wsinkaussn Paroleausgabe für den mecklenburgischen Gartenbau Auf einer Dienstbesprechung der ehrenamtlichen Führer des mecklenburgischen Gartenbaus am 2. Dezember 1943 in Güstrow umriß Landesfach wart Gartenbau, Lewerenz, in seiner Er öffnungsansprachen an die Landesbeiräte und Kreis fachwarte in großen Zügen die vordringlichen Auf gaben des Gartenbaus im fünften Kriegsjahr. Alle Kräfte müssen jetzt für das eine Ziel eingesetzt werden, die ausreichende Versorgung unseres Volkes mit Gemüse sicherzustellen. Abteilungsleiter Gartenbau, Landwirtschaftsrat Ja ent sch, gab die Arbeitsparolen für 1944 be kannt, die auf einer Tagung im Oktober aus dem Boettnerhos in Saaleck gegeben wurden. Eindring lich wurde auf die Umstellung der Blumen- und Zierpflanzenbetriebe auf den Gemüsebau erinnert und wertvolle Kulturhinweise gegeben. Im Gemüse bau müsse ganz allgemein eine größere Intensi vierung angestrebt werden, um höhere Erträge von den gleichen Flächen zu erzielen. Die Gemüse erzeugungsschlacht 1944 müsse ein voller Erfolg werden, um die ..Gemüselücke" in der Zeit Februar bis April mit Treibgemüse einerseits und in der Zeit bis zum Beginn der Frühkartoffelernte mit Frei landfrühgemüse andererseits zu schließen. Um sämtliche Gartenbaubetriebe einschließlich der Gutsgärtnereien auf dieses Ziel auszurichten, wer den im Lauf der nächsten Wochen in allen Kreis- bauernschaften Gärtnereiversammlungen durchge führt. Manche Gemüsekulturen, die bisher in Meck lenburg wenig bekannt sind, aber als Vor- oder Zwischenkulturen nennenswerte Erträge bringen, kommen neu in den Anbauplan. Jeder Gärtner muß sich klarwerden, daß er verpflichtet ist, im Rahmen seiner technischen Hilfsmittel alles zu tun, um möglichst viel Gemüse zu erzeugen. Anbau vorschläge und Kulturanweisungen sind für die An bauwerbung und Erleichterung des Anbaus von der Gartenbauäbteilung der Landesbauernschaft heraus gegeben worden. Nach kurzen Berichten der Sachbearbeiter der Abteilung Gartenbau über die für den Gartenbau im Krieg so wichtige Materialzuteilung machte Gartenbauinspektor Schultze erläuternde Aus führungen über das Ausbildungswesen im Garten bau. Der bisher allgemein bekannten Laufbahn: „Lehrling — Gehilfe — Meister — selbständiger Betriebssührer oder Angestellter in leitender Stel lung" stellte er die Laufbahn des Facharbeiters gegenüber: „Anlernling — Gartenbausacharbeiter — Stammarbeiter im Betrieb" als dessen wichtigste Stütze. Der Landesfachwart verpflichtete abschließend die Anwesenden, sicb voll nnd ganz für die Erringung des Endsieges durch äußerste Pflichterfüllung ein zusetzen. Lisgsnbsin Gauleiter Wagner dankt den Kriegs- und Kleingärtnern Gauleiter und Reichsstatthalter Robert Wagner erließ, auch in seiner Eigenschaft als Chef der Zivilverwaltung im Elsaß, einen Aufruf, in dem er den Kriegs- und Kleingärtnern am Oberrhein seinen Dank für ihre Unterstützung der Ernährungssicherung zum Ausdruck bringt. Allein aus den auf rund 3150 Im Oed- und Brachland am Oberrhein (2350 da in Baden, 800 Ku im Elsaß) neugeschaffenen Kriegsgärten wurden in die sem Jahre mindestens 80 Millionen KZ Gemüse geerntet, und durch intensivere Arbeit in den älteren Haus- und Kleingärten wurden ebenfalls große Mengen Gemüse 'mehr erzeugt. Im Stadtkreis Straßburg wurden bisher 1894 Kriegsgärten ein gerichtet, die in etwa 11000 Kleingärten mit einer durchschnittlichen Gartenfläche von etwa 2 u auf geteilt wurden. In diesen 11 000 Gärten wurden im Jahre 1943 etwa 5 Millionen KZ Gemüse geerntet. Im ganzen konnten weit über 100 Mil lionen KZ Gemüse in diesem Jahr durch den Kriegs einsatz im Gartenland am Oberrhein für die Er nährung mehr als im Vorkriegsjahr gewonnen werden.
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