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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 52.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193500003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19350000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19350000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 52.1935
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 2, 10. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 3, 17. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 4, 24. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 5, 31. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 6, 7. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 7, 14. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 8, 21. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 9, 28. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 10, 7. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 11, 14. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 12, 21. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 13, 28. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 14, 5. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 15, 11. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 16, 18. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 17, 25. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 18, 2. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 19, 9. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 20, 16. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 21, 23. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 22, 30. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 23, 6. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 24, 13. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 25, 20. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 26, 27. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 27, 4. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 28, 11. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 29, 18. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 30, 25. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 31, 1. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 32, 8. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 33, 15. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 34, 22. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 36, 5. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 37, 12. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 42, 17. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 47, 21. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Dezember 1935 -
-
Band
Band 52.1935
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Mitteilungen der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschast und der Garten- und Weinbauwirtschaftsverbä'nde Lhrysanthemum-Schnittblumen I. Gruppe: Großblumige Sorten Güteklasse Schaublumen von eintriebi- gen Pflanzen. Die Stiele müssen sein: gut mit ge sundem Laub besetzt. Die Blumen müssen sein: gut gefüllt und fehlerfrei. Größenklassen iS?/ je Stück l. Blumendurchmesser nicht unter 25 ein 100 Sticllänge mindestens 60 cm 2. Blumendurchmesser nicht unter 20 om 75 Stiellänge mindestens 50 cm Güteklasse 8: Große Blumen, wie sie durch Ausbrechen der Seitenknospen von mehrtriebigen Pflanzen erzielt werden. Stiele und Blumen müs sen sein: den Anforderungen der Güteklasse ent sprechend. Größenklassen iS?/ je Stück 1. Blumendurchmesser nicht unter 18 cm 50 Stiellänge mindestens 50 cm 2. Blumendurchmesser nicht unter 15 cm 35 Stiellänge mindestens 40 cm 3. Blumendurchmesser nicht unter 12 cm 25 Stiellänge mindestens 30 cm 4. Kurzstielige KranMumen. Blumendurchmesser von 10—25 cm 10—30 II. Gruppe: Mittelgroße Sorten Güteklasse Mittelgroße Blumen, von denen mindestens drei an einem Stiel sind. Die Stiele müßen sein: den Anforderungen der Güteklasse entsprechend. Die Blumen müssen sein: mindestens halbgefüllt. Größenklassen ^/ je Stück 1. Blumendurchmesser nicht unter 10 cm 25 Stiellänge mindestens 40 om 2. Blumendurchmesser nicht unter 8 cm 15 Stiellänge mindestens 30 cm 3. Kurzstielige Kranzblumen. Blumendurchmesser von 8—10 cm 5—8 III, Gruppe: Kleinblumige Sorten Güteklasse Die Stiele müssen sein: über wiegend mit gesundem Laub besetzt. Die Blumen müssen sein: gefüllt bis ungefüllt, überwiegend fehlerfrei. Größenklassen iS?/ je Stück 1. Blumendurchmesser bis einschl. 7cm 6 Stiellänge mindestens 30 om 2. Blumendurchmesser bis einschl. 5cm 3 Stiellänge mindestens 20 cm Chrysanthemum-Blumen dürfen nicht aus der ihnen zustehenden Größenklasse in eine untere Grö ßenklasse gerechnet werden oder umgekehrt. Für eine Kennzeichnung der Größensortierungen sind folgende Lieferzettel zu verwenden: Für Größenklasse 1 weiße Lieferzettel. „ „ 2 rote „ „ 3 gelbe „ „ 4 blaue „ Hauptvereinigung der Deutschen Garten- und Weinbauwirtschast. Erwerbsgärtner betreuen städt. Friedhöfe Es ist kein Zufall, daß gerade in Breslau, im Zuge der Wirtschastsumgruppierungen nach der Machtübernahme, eine Aenderung in der gärtneri schen Betreuung der städtischen Friedhöfe vorge nommen wurde. Die Tatsache, daß Breslau Aus gangspunkt der Monopolisierung vieler Friedhöfe war, brachte es mit sich, daß gerade hier der Kampf der Erwerbsgärtner um Aushebung dieses Monopols, durch das sehr viele Erwerbsgärtner in ihrem Bestehen stark bedroht wurden, am stärksten geführt wurde. Auch heute ist Breslau der Sitz des Reichssachwartes „Friedhof". Die zunächst be absichtigte Form der hiesigen Stadtverwaltung, sämtliche gärtnerischen Arbeiten auf dem Aus schreibungswege zu vergeben, hätte es dem kleinen und kleinsten Gärtner unmöglich gemacht, sich an diesen Arbeiten zu beteiligen. Dank der Tatkraft des Gaufachberaters und Landesfachwartes, Pg. Tonndorf, dem langjährig bewährten Genossen schaftler auf dem Gebiete des Breslauer Gemüse absatzes, gelang es auch, sämtliche an den Fried hofsarbeiten interessierten Gürtner und Gartenbau betriebe etc. zu der Gärtner-Genossenschaft Breslau und Umgegend e. G. m. b. H. auch für diese Auf gaben zusammenzuschließen. Der Zweck derselben war, zunächst in einem Gesamtangebot sämtliche Arbeiten auf Len Friedhöfen zu erhalten, um die selben dann in Einzellosen an die Genossen mög lichst gleichmäßig weiter zu vergeben. Nach lang wierigen Verhandlungen mit der Stadtverwaltung kam es zu einem Vertrage, der allerdings für die Ausführenden nicht zur vollsten Zufriedenheit aus siel; denn die von der Verwaltung bewilligten Preise liegen größtenteils nur unmerklich über den Selbstkostengrenzen, und ein Teil der gewinn bringendsten Arbeiten, wie Heckenpflanzung usw., hat die Stadt vorläufig für sich behalten. Grundlegend für uns war jedoch, daß nun nach langen Jahren überhaupt erst eine Bctätigungsmöglichkeit für den Ermerbs- gärtner bestand. Die Genoffen wurden in Lieferer, Pflanzer und Pfleger eingeteilt. Der Beitritt wurde durch den äußerst niedrigen Geschäftsanteil von 10,— RM. ohne Eintrittsgeld auch dem finanziell schwächsten Berufskameraden ermöglicht. Die Geschäftsstelle der Genoffenschaft wickelt sämtliche Auftrags- und Abrechnungsarbeiten mit der Friedhofsverwaltung ab und sorgt für aus gleichende Geldüberweisung an die Genossen. An gestellte der Genoffenschaft als Vertrauensleute auf den einzelnen Friedhöfen überwachen und prüfen eingehend die Lieferungen und Arbeitsleistungen der einzelnen Genossen, die ihrerseits von den städtischen Beamten kontrolliert werden. Die An nahme der Aufträge des Publikums erfolgte zu nächst nur durch die Stadtverwaltung, die unter Abzug von 40 Ä> und 3 A> Skonto die Aufträge an die Genossenschaft weitergibt. Die nunmehrige per sönliche Fühlungnahme zwischen dem Nusführenden und dem Grabstelleninhaber, die zunächst von der Verwaltung verboten war, brachte es mit sich, daß nach Anhörung der persönlichen Wünsche nunmehr auch die Genossen berechtigt wurden, Aufträge an zunehmen. Diese persönliche Fühlungnahme ist in stärkstem Maße erwünscht, um von vornherein Irr tümer und damit Beschwerden zu vermeiden, die ost ihre Ursache nur in der Doppelverteilung, ein mal Lurch die Auftragsannahme der Stadt und dann durch die Bearbeitung der Genoffenschaft, hat. Es hat sich in den zwei Jahren gezeigt, daß unsere Erwerbsgärtner nicht nur in jeder Be ziehung leistungsfähig sind, sondern dank ihrer größeren Verfügungskraft den Einzelwünschen des Auftraggebers weit eher gerecht werden können, als «dies früher durch die Stadt der Fall war. Des weiteren hat sich ergeben, daß für die kultu rellen Forderungen des Friedhoswesens, wie so ost geglaubt und auch heute noch aus durchsichtigen Gründen von gewisser Seite aus behauptet wird, keine Gefahr besteht. Im Gegenteil, die Verwal tung hat, wenn die Arbeiten als solche durch die freie Wirtschaft getätigt werden, aus die Erfüllung der kulturellen Fragen weit mehr Einfluß, als wenn sie bei der Ausführung der Arbeiten in eigener Regie Rücksicht aus die Wirtschaftlichkeit ihrer Tätigkeit nehmen muß. Wer von >den Mitgliedern der Genossenschaft sich seiner Pflicht durch unsachgemäße Arbeit entzieht, wird unerbittlich ausgeschloffen. Andererseits wird innerhalb der Genoffenschaft schärfstes Augenmerk aus einwandfreie Leistung der einzelnen Mitglieder gelegt, und auf diesem Wege ist auch die Garantie für einen leistungsfähigen Nachwuchs gegeben. lieber 100 Gärtner sind in die Lage ver setzt worden, ihr Bestehen z.T. nicht nur durch den zusätzlichen Umsatz zu halten, sondern sogar ihr Personal durch Neu- einstellungen zu vermehren. Viele Gärtner, die dank der Regisbewirtschaftung mit Wohlfahrtserwerbslosen, die die Friedhofetats nicht belasteten, wohl aber den einzelnen Steuer- Der Titel unserer Zeitschrift „Gartenbauwirt schaft" ist jedem Berufskameraden in Fleisch und Blut übergegang-en. Deshalb richten heute manche noch Anfragen, ja sogar Bestellungen an die „Gar tenbauwirtschaft" und meinen — die Hauptver- eiwigunq dex Deutschen Gartenbauwirtschaft, Ber lin NÄ. 40, Schlioffenufer 21. Obwohl da und dort das Wort Gartenbauwirtschaft ver treten ist, so sind doch beide — Hauptvereinigung und amtliche Berufszeitschrist — etwas verschiede nes. Deshalb: „Aufpassen, bitte!" zahler, wurden selbst gezwungen, aufs Wohlfahrts amt zu wandern. So wäre eigentlich eine Lösung gefunden, die zumindest aus Grund des guten Vertragsabschlusses bei der Stadtverwaltung vollste Zufriedenheit auslösen müßte. Allerdings wird zu gegeben, daß die jetzt durch die freie Wirtschaft auszuführenden Arbeiten mit einer entsprechend geringeren Anzahl Arbeitskräften durchgeführt werden. Unverständlicherwerse wird nun die Genoffen schaft als ein Fremdkörper auf den Friedhöfen betrachtet, deren baldigste Beseitigung immer noch der unausgesprochene Wunsch manches Beamten ist. Wünschenswerter dagegen wäre es, daß sich die verwaltenden Beamten der Friedhöfe darüber klar werden, daß sie zunächst auch Gärtner sind, und daß nur in engster Zusammenarbeit mit dem Er werbsgärtner und somit hier durch weitgehendste Unterstützung der Genossenschaftsarbeit, die Existen zen beiderseitig gesichert wären und gerade jetzt mehr als früher der Beamte der Verwaltung, als VevwaltungSbeamter seiner eigentlichen Aufgabe „der Verwaltung der entsprechenden, also auch kulturellen Werte der Gemeinden" sich hingeben könnte. Nur dort, wo sich die entsprechenden Be amten dieser evtl, schwierigeren Aufgabe nicht ge wachsen fühlen, oder aber dort, wo man aus bestimmten Absichten dem Sinn der heutigen nationalsozialistischen Wirtschaftsweise nicht nach kommen will, könnte man die noch bestehende Gegenarbeit dieses Teils der Verwaltungsbeamten verstehen. Eine aufbauende Kritik wird jederzeit entgegengenommen, eine Kritik, die in sachlich männlicher Aussprache das Uebel sofort an der Wurzel fassen und zu beseitigen geeignet wäre. Kritikaster und Bessermacher wird es immer geben, die in bewußter oder unbewußter schädlicher Wühl arbeit volksgemeinschaftliche Genossenschaftsideen zu zerstören suchen; ihnen aber wird man zu be gegnen wissen. Die Hagelversicherung Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft wurde in seiner letzten Sitzung vom Vorstand ein Bericht über den seitherigen Verlauf des Geschäftsjahres 1035 vor- gel^t. Aus dem Bericht ist bemerkenswert, daß der Umfang der Schäden in der Hagelversicherung gegenüber dem Vorjahre eine Steigerung erfahren hat und daß insbesondere in vielfach als hagelsrei angeshenen Gebieten schwere Schäden eingetreten sind, so daß auch eine Reihe unversicherter Betriebe schwere Verluste erlitten haben. Der Versicherungs- bestamd hat trotz des erheblichen Ausfalls an Obst versicherungen (durch die schlechte Ernte bedingt) einen starken Zugang zu verzeichnen. Insgesamt wurden 1727 neue Versicherte ausgenommen. Der Vorbeitrag überstieg am 30. September den des Vorjahres am 31. 12. um 58 921,— Kll. Auch in der Sturmversicherung, die sich gerade in den letzten Wochen als segensreiche Einrichtung bewährt hat, kann ein erfreulicher Zugang von 495 Versicherten verzeichnet werden. Die Schäden haben in der Sturmversicherung einen solchen Umfang angenommen, daß zu ihrer Ab deckung Mittel des Reservefonds in Anspruch ge nommen werden mußten. Dagegen wird die Hagel versicherung auch in diesem Jahre wiederum einen erheblichen Ueberschuß abwerfen, von dem zwei Drittel zur Gewährung von Beitragsrückerstattun gen an die auf fünf Jahre versicherten Mitglieder Verwendung finden. Der Aufsichtsrat Hat bereits einen dahingehenden Beschluß gefaßt, doch kann die Höhe der Beitragsrückerstattung erst festgesetzt werden, wenn der endgültige Jahresabschluß vor- lieg-t. — Die Mitglieder der Gesellschaft werden in diesem Jahre erstmalig Gelegenheit haben, auf den Mitgliederversammlungen, die in allen Landes bauernschaften vielfach im Rahmen anderer garten- - baulicher Veranstaltungen stattfinden, sich eingehend über die Lage und Arbeitsweise der Gesellschaft zu unterichten. Auf Liesen Versammlungen werden auch die Vertreter für die Versammlung der Mitglieder vertretung gewählt, die die Ausgaben der früheren Generalversammlung übernommen hat. Anordnung Nr. 13 des Garten- und Weinbauwirtschafts verbandes Bayern. Betrifft: Aenderung der Anordnung Nr. 11 vom 15. 10. 35, vom 30. 10. 35. Auf Grund der §8 4, 6, 7, 10 der Verordnung über den Zusammenschluß der Deutschen Garten bauwirtschaft vom 27. 2. 1935 (RGBl. I S. 343)s in der Fassung vom 30. 6. 1935 (RGBl. I S. 905)s 2. 9. 1935 (RGBl. I S. 1123)! sowie des ß 9 der Satzung der Gartenbauwirt schaftsverbände vom 2. 4. 1935 (RNVbl. S. 173)! wird auf Weisung des Vorsitzenden der Haupt vereinigung der Deutschen Garten- und Weinbau- Wirtschaft angeordnet: I. Die Anordnung Nr. 11 des Garten- und Wein bauwirtschaftsverbandes Bayern vom 15. 10. 1935 (Wochenblatt der Landesbauernschaft Bayern, Folge 42) erhält folgende Aenderung: ZifferI 8) erhält unter Aufhebung des bis herigen Wortlautes folgende Fassung: Die Erzeuger haben jede bei ihnen anfallende Menge Winterkopfkohl der zuständigen Bezirks abgabestelle anzudienen. Von der An dienungspflicht sind ausgenommen: a) Der Verbrauch im eigenen Betriebe;^ b) der Verkauf an den Verbraucher, unmittel bar und auf den örtlichen Wochenmärkten des Anbaubezirkes; c) der Verkauf an den am Ort der Erzeugung ansässigen Einzelhandel, Ort der Erzeugung ist die politische Gemeinde. Ziffer I L) erhält folgenden Zusatz: Verteiler, Verarbeiter und Großverbraucher haben sich beim Auskauf von Winterkopfkohl aus erster Hand in geschlossenen Anbaubezirken der Betriebsabgabestelle zu bedienen. II. Mitglieder, die gegen diese Anordnung ver stoßen- werden in Ordnungsstrafe genommen. III. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Ver kündung in Kraft. München, Len 30. Oktober 1935. Der Vorsitzende des Garten- und Weinbauwirtschaftsverbandcs Bayern. gez. lAenAer. Der deutsche Gartenbau im Lichte der Statistik — Fortsetzung aus der letzten Nummer Ergebnisse der Gartenbauerhebung 1933 In der Uebersicht 7 ist der Blumen- und Zier pflanzenbau nach Betrieben und Umfang der Fläche zusammcngestellt. Die Gliederung der Betriebe nach der Größe der zum Blumenbau usw. benutzten Freilandfläche zeigt, wie fast sämtliche Betriebe (97,5 v. H.) eine Blumenanbaufläche von unter 1 da aufweisen. Demgegenüber ist im Durchschnitt die zu Baumschulen benutzte Fläche der in der Uebersicht 8 dargestellten Betriebe etwa sechsmal so groß. Die Gründe dieser Abweichungen bedürfen noch ein gehender Klärung; sie liegen zweifellos in dem en geren Kreis der bei der Gartenbauerhebung einbe zogenen Betriebe, wie sie die zeitliche Abtrennung von der allgemeinen Volks-, Berufs- und Betriebs zählung sowie der technische Zuschnitt der Erhebung auf die Betriebsverhältnisse im Gartenbau usw. be dingten. Die Ergebnisse beider Erhebungen können daher nicht ohne weiteres miteinander verglichen werden. Or. 17. Walter, Berlin- Uebersicht 7*) Der Blumen- und gierpslanzenbau auf Frelland In dm überwiegend fiir den Verkauf arbeUenden Betrieben Betriebe Fläche da Es entfielen in o. K. auf unter 0,25 da Betriebes Fläche 0.25 bis unter 1 5a 1 da und mehr Betrieb s Fläche Betriebe Fläche Insgesamt 34 903 6 237 79,5 30,6 18,0 I 41,5 2,5 27,9 davon Anbau von 42,2 Rosen zum Schnitt 19 385 730 76,9 32.1 20,6 2,5 25,7 Nelken zum Schnitt 18 318 351 77.9 39,6 IS,9 42,2 2.2 18.2 Flieder zum Schnitt 7 189 310 68,1 15,0 33,6 28,4 27,1 31,2 4,8 53.8 sonstig^ slimen 10 687 686 76,0 7V,0 21,5 47,2 2,5 3,4 19.2 26,1 im Freien aufgestellten Topfpflanzen 11 951 551 26,6 45,5 20 029 1 220 76,6 77.0 35,3 21.1 2,3 2,4 16,4 23.2 ^Mu^pnjiftlinzen 21 505 1119 34,0 20.6 42.8 sonstigen Blumen- und Blattgewächsen «158 35« 74,1 34,7 23 0 42,4 2.9 22.9 Maiblumen (Maiglöckchen) 9883 5189 280 315 74,0 71.0 28,0 36,1 23,1 25.8 39.6 43,6 2,9 3,2 32.4 29.3 Blumensamen aller Art 2 505 163 72,6 6,2 21,6 13,2 5,8 80,6 Uebersicht 8*) Zahl und Fläche der BaMschulen Betriebe Fläche da Es entfielen in o-K. auf weniger als 1 Ira 1 La und mehr Betriebe Fläche Betriebe Fläche 9 487 9 677 77,7 15,7 22,3 84,3 82,5 6 380 4 629 74,5 17,5 25,5 l davon mil Anzucht von 2 498 Kernobst 5 051 7I,8 17,5 28,2 82.5 Steinobst 4 637 1603 69.1 16.8 30.9 83,2 Beerenobst 3 253 528 69,5 19,4 30.5 85.6 Baumschulen für Wald- und Zierbäume davon Zterbäume und Ziersträucher 5 223 3 927 72,4 12,3 27,6 87,7 4 239 2 311 74,1 13,7 25,9 86,3 darunter Laubholz 1 409 — 11,3 — '88.7 Nadelholz —.r . 911 — 1i,5 — 82.5 Forstbaumschulen 1456 1616 69,3 10.1 39,7 89,9 darunter 618 8.2 SI.8 Nadelholz — 998 — 11,3 — 88,7 Rosenschulen 2629 1 121 60,3 2Ü.V 39,7 80,0
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