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--V- Uaunhoftr Nachrichten 1 Dit Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden Dien-tag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Datum deS nachfolgenden Tage?. Schluß der Anzeigenannahme: Vormittags l i Uhr am Tage deS Erscheinen-. 25. Jahrgang Mittwoch, den 5. August 1914 Nr. 92 ieff Mobilmachung >N der Armee und der Marine befohlen. Der erste Mobilmachungstag ist der 1. 2. 3. SW 4. 9. ltf., »mR //NA 5. 6. 7. 8. der der der der der 5 6 zweite dritte vierte fünfte sechste Lots! it l n unsern müiiten- :u staben ffen. ver- ung, tse, frische elsardinen, »er, Hering lmops in xed Pickles, Heiden, inge, neue .. neues aut Mit einer vterfetttGe» ALuWrievten GonntaOsdetka-e Ortsblatt für Albrechtshaiu, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna und Umgegend Bezugspreis: Frei in- HauS durch Austräger Mk 1-20 vierteljährlich. Frei inS HauS durch die Post " Mk 1 30 vierteljährlich AnkSndtsuuse«: Für Inserenten der AmtShauptmann- schast Grimma !2 Psg. die fünsge. spaltenc Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 15 Psg. Bei Wiederholungen Rabatt. Die nachersichtliche Bekanntmachung der Königlichen Amts hauptmannschaft Grimma wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Naunhof, am 1. August 1914. Der Bürgermeister. Verlag und Druck: Günz L Eule, Naunhof. Redaktion: Modert G»«», Bekanntmachung. Die zum militärischen Nachrichtendienst benutzten Brief tauben tragen die ihnen anvertrauten Depeschen in Aluminium hülsen, die an den Schwanzfedern oder an den Ständern be festigt sind. Trifft eine Taube mit Depesche in einem fremden Taulen schlage ein oder wird sie eingefangen, so ist sie ohne Berührung der an ihr befindlichen Depesche unverzüglich, falls eine Forti- fikation am Orte, an diese, andernfalls an die oberste Militär behörde auszuhändigen. Ist auch eine Militärbehörde nicht am Orte, so ist die Taube an die unterzeichnete Amtsstelle zu über geben, die für die Weiterbeförderung der Depesche an die Militärbehörde oder an den Befehlshaber der nächsten Truppen- abteilung sorgen wird. Di« Durchführung dieses Verfahrens erheischt die tätige Mitwirkung der gesamten Bevölkerung. Von ihrer patriotischen Gesinnung wird erwartet, daß jedermann, der in den Besitz Bekanntmachung. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß diejenigen Mannschaften des Beurlaubtenzustandes, welche infolge der Mobilmachung zum Dienst einberufen werden, für ihre ehelichen und die durch nachfolgende Eheschließung mit der Mutter rechtlich anerkannten Kinder und Stiefkinder zum Genuß des freien Schulunterrichts auf Kosten der Militär- Verwaltung berechtigt sind. Der freie Schulunterricht wird gewährt während der Dauer des mobilen Verhältnisses bzw bis zum Ausscheiden der Väter aus der Zugehörigkeit zum Heere nnd besteht in der Bezahlung des Schulgeldes einschl. eventueller Aufnahmegebühren und Bibliothekbeiträge für die von den Kindern besuchten ein fachen Volksschulen; er erstreckt sich aber nicht auf Private und Fortbildungsschulen. Mr den Fall, daß befähigtere Kinder nach dem Ermessen der Eltern eine mittlere oder höhere Schule besuchen, wird auch für diese Schulgeld gewährt. Es werden daher die Teilnahme-Berechtigten aufgefordert ihre Kinder behufs Ausnahme in eine Liste beim Bezirks- Kommando zur Anmeldung zu bringen. Bezirks-Kommando Wurzen. Die Kalendertage der folgenden Modilmachungslage lassen sich hiernach bestimmen. Sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenslandes einschließlich der mit Kriegsbeorderung versehenen Ersatz-Reservisten haben sich zu der der auf den iriegsbeorderuugen angegebenen Zeit an dem bezeichneten Orte einzufinden. Die mit Patznotiz Versehenen bleiben zunächst in der Heimat. Sämtliche Ersatz-Reservisten, welche keine Kriegsbeorderung erhalten haben, müssen vom 8. Mobilmachungstage ab zu Kaufe gewärtig sein, den Befehl zur Stellung bei einem Ersatz-Truppenteile zu empfangen. Alle augenblicklich außer Kontrolle befindlichen Mannschaften des gesamten Beurlaubtenstandes, sowie alle Mannschaften der Reserve, der Landwehr I. und RI. Aufgebots, welche nicht im Besitz einer Kriegsbeorderung oder Paßnotiz sind, haben sich sofort an das nächste Hauptmeldeaml zur Herbeiführung einer Ent scheidung über ihr Eintreffen zu wenden. Die im Frieden beim Verziehen gewährte Meldefrist von 14 Tagen fällt weg. Ausgenommen hiervon ist nur, wer ausdrücklich von der Gestellung im Mobilmachungsfalle befreit ist. Wec dem obigen Befehl nicht Folge leistet, verfällt den Bestrafungen nach den Kriegsgesetzen. Bereits ungesagte Hebungen und Kontrollversammlungen fallen aus. Das Marschgeld wird beim Truppenteile, nicht bei der Ortsbehörde empfangen. Sämtliche Einberufenen haben, um ihren Gestellungsort zu erreichen, freie Eisenbahnfahrt ohne Lösung einer Fahrkarte und ohne vorherige Anfrage am Schalter, lediglich gegen Vorzeigung der Kriegsbeorderung oder anderer Mililärpapiere bei der Fahrkartenkontrolle. Bei Fehlen der Militärpapiere genügt aus nahmsweise mündliche Erklärung. In der Nach! vom 2. zum 3. Mobilmachungstage hört der Friedensfahrplan aus. Die Züge verkehren vom 3. Mobilmachungstage morgens bis mit 6. Mobil machungslag nach dem Militärlokalzugsfahrplane, der in den wichtigeren Zeitungen, auf den Bahnhöfen und durch öffentlichen Anschlag bekannt gemacht wird. Der kommandierende General des XIX. (2. K. S.) Armeekorps Ausruf zur Gestellung Leine Majestät der Kaiser haben die 2 August 3» ,, ?rei8en! Der Krieg ist ausgebrochen Die Kriegsfurie ist bereits an verschiedenen Orten entfesselt, und hochgradig ist die Spannung, mit welcher die eintreffenden Meldungen erwartet werden. Wahr hafte Empörung herrscht dabei besonders darüber, daß Rußland ohne Kriegserklärung deutsches Reichsgebiet angegriffen hat. Nachdem die Kunde von der allgemeinen russischen Mobilmachung nach Berlin gelangt war hatte der deutsche Botschafter in Petersburg den Auftrag er halten, die russische Regierung aufzufordern, die Mobil machung gegen uns und unseren österreichischen Bundes genossen einzustellen und uns hierüber eine bündige Erklärung binnen 12 Stunden abzugeben. Dieser Auf trag ist nach Meldung des Grafen Pourtales in der Nacht vom 31. Juli bis 1. August um Mitternacht aus- geführt worden. Falls die Antwort der russischen Regie rung ungenügend sein sollte, war der deutsche Botschafter ferner beauftragt, der russischen Regierung zu erklären, daß wir uns als mil Rußland im Kriegszustand befind lich betrachteten. Meldungen des Botschafters über die Antwort der russischen Regierung auf diese befristete Anfrage ist in Berlin nicht eingelaufen, ebensowenig eine Nachricht über die Ausführung des zweiten Auftrage, obwohl konstatiert wurde, daß der russische Telegraphen verkehr noch funktionierte. Dagegen kamen da.m die Nachrichten von der Eröffnung der Feindseligkeiten. Zustellung der Pässe au den rusischen Gesandten in Berlin. Berlin. Dem russischen Botschafter Swerbejew sind die Pässe zugestellt worden. Die deutsche Flotte soll nach einer vorliegenden Meldung, die jedoch noch der Bestätigung bedarf, die russische Flotte an der Ostsee umzingelt haben. Ein Kampf stehe bevor. Die Stadt Libau, woselbst der russische Kriegshafen von dem kleinen deutschen Kreuzer „Augsburg" in Brand geschossen wurde, liegt im Gouvernement Kurland, an dem Aus fluß des Libauschen Sees in die Ostsee. Sie zählt 70000 Einwohner. An die Stadt Libau schließt sich im Norden der Kriegshasen „Kaiser Alexander der III." mit der Kriegshafenstadt und Festung ast. Der kleine Kreuzer „Augsburg" ist am 10. Sep tember 1909 vom Stapel gelaufen. Er ist ein Turbinen kreuzer mit 29000 Vserdekrästen und hat eine Wasser- verdrängung von 4350 Tonnen und eine Schnelligkeit von 27 Seemeilen. Seine Länge beträgt 130, seine Breite 14, sein Tiefgang 5 Meter. Die Kopfzahl seiner Infolge der durch die Mobilmachung entstandenen Lücken werden hier 2 Hilfsschutzleute und I Gasanstalts Feuermann sofort gesucht. Ueber die Bezüge wird im hiesigen Rathause (MeldeamtSzimmer) Auskunft gegeben. Bewerber wollen ihre Gesuche bis spätestens den «. ds. Mts. hier abgeben. Naunhof, am 3. August 1914. Der Bürgermeister. Laternenwürter-Gesuch Zur Bedienung eines Teiles der hiesigen Straßenlaternen wird baldigst ein Laternenwärter gesucht. Die jährliche Vergütung beträgt 400 Gesuche sind bis zum IS. d.M. hier etnzubringen. ! Naunhof, am 1. August 1914. Der Ltadtgemeinderat. Verstärkte Beschränkungen für de« Post-, Dele graphen- und Fernsprechverkehr mit dem Auslande. Der Postverkehr zwischen Deutschland und Rußland sowie Frankreich ist gänzlich eingestellt nnd findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht mehr statt. Es werden daher keinerlei Postsendungen nach den angegebenen fremden Ländern mehr angenommen, bereits vorliegende oder durch die Brief kasten zur Einlieferung gelangende Sendungen werden den Absendern zurückgegeben. Der private Te^g apheu- und Fernsprechverkehr zu und von diesen Ländern m ebenfalls eingestellt. einer Brieftaube gelangt, bereitwillig den vorstehenden Anord nungen entsprechen wird. Grimma, am 1. August 1914. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die Grundsteuer auf den 2. Termin ist am l. August 1914 fällig und bis spätestens den 14 August IVI4 die Gemeindeabgaben auf den 2. Termin waren am 30. Juli 1914 fällig und sind bis spätestens den 20. August ISI4 an die Dtadlsteuereinnahme zu bezahlen. Naunhof, am 31. Juli 1Sl4. Der Ltadtrat.