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Naunhofer Nachrichten Ortsblatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna und Umgegend. - -— " 7— „-—-—---^—----^7-7-7-- Bezugspreis: Frei in- HauS durch Austräger Mk. 1.80 vierteljährlich. Frei ins HauS durch die Post Mk 1-30 vierteljährlich Mit eirrer vrersert.Zes ALuftrierte» G-uutaO-hettLM Verlag «ud Druck: Gü«z är Eule, Naunhof. Redaktion: Nnkü»digu«ge«: Für Inserenten der AmtShauptmann- schäft Grimma !2 Pfg. die fünfge- spaltcnc Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige l5 Pfg- Bei Wiederholungen Rabatt. Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Datum deS nachfolgenden TageS. Schluß der Anzeigenannahme: Vormittags 11 Uhr am Tage deS Erscheinens. 25. Jahrgang. Freitag, den 10. April 1914. Nr. 43 Amtliches Sonnabend, den Ll. ds Mts., vorm. zLL Uhr, gelangt in Naunhof 1 Schweinetransportwagen meistbietend gegen sofortige Barzahlung öffentlich zur Versteigerung j Bieter sammeln sich daselbst im Gasthof zur „Stadt Leipzig". Grimma, am 7. April 1914. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Karfreitag. In den Königlichen und den Theatem der großen Städte sind die Vorstellungen von Richard Wagners Parsifal ausverkauft, wochenlang hintereinander aus verkauft, und Tausende horchen dem „Karfreitagszauber". Ist das religiöses Sehnen? Andere Tausende, denen der Geldbeutel noch mehr erlaubt, verleben Ostern in Roni und mischen sich unter die Gläubigen der herrlichen Peters- kirche, die dort des Osterwunders gedenken. Treibt die Romreisenden Erholungsbedürfnis? Ach, — es ist vielfach nur der Hunger nach neuen Sen sationen des Gefühls oder gar nur der Hang zum Großtun: man will „dagewesen" sein, weil andere da waren. Solche Menschen kommen nur als Störer der kmdlich Frommen; sie suchen nicht den auferstandenen Heiland der Welt, sondern die verloren gegangene eigene Stimmung, die „zum Tage paßt", so wie sie ihre Kleider je nach der Bedeutung einer Stunde zu wechseln pflegen. Man kann aus Modepilgern nicht auf die gesteigerte religiöse Empfänglichkeit der Gegenwart schließen. Das wäre ein Irrtum; der Glaube ist heute für diese übersättigten ein weiterer Gesprächsgegenstand geworden, so wie es vor hundert Jahren die Literatur, später die Politik und zuletzt die Technik war. Aber trotzdem wächst die Zahl der Stillen im Lande, die im Hause und im Herzen dem Glauben einen Altar errichtet haben. Für sie ist der Karfreitag, an dem einst die Erde erbebte in Nacht, die Wende auch ihres persön lichen Schicksals. Nur genügt es nicht, um des vollen Segens des „Karfreitagszaubers" teilhaftig zu werden, wenn man auf i die eigene Person allein alles das bezieht, was für jeder- ! mann vor zweitausend Jahren geschah. Wie der Landes- ! Buß und Bettag, so ist auch der Karfreitag zur Selbst- j besiunung für das ganze Volk geschaffen, und jeder einzelne ! soll sich als ein Teil des Ganzen fühlen: auch als Mit- ! schuldner der Gesamtheit und ihrer Sünden. Alte gute j Sitte will es, daß wir an diesem Tage in Trailer erscheinen, auch wenn uns selber kein lieber Hausgenosse oder Ver- j wandter gestorben ist, eine Sitte, die freilich schon zumeist ' in Vergessenheit geraten ist. Soll nun das Schwarz an j diesem Tage etwa dem Kummer darüber dienen, daß der Erlöser den Kreuzestod starb? Nein, das können wir den ! Jüngern seiner Tage überlassen, die noch nicht wußten, daß er gewißlich am dritten Tage wieder anfersteben würde; wir können uns des gekreuzigten Heilandes nur j freuen, denn sein Tod hat uns erlöst, aber das Trauer- gewand gilt der Erinnerung daran, daß unsere Schuld ! sein Sühnen notwendig gemacht hat. Die Schuld derer, die vor ihm gelebt hatten und nach ihm gekommen sind, bis auf unsere Tage und bis zu unseren spätesten Nach kommen. Wir, wir alle haben ihn, der sich aus Liebe zu uns neigte, täglich und stündlich ans Kreuz geschlagen. Die große Menschheitssünde und die Sünde jedes Einzelnen wird uns am Karfreitag ins Bewußtsein gerufen. Das macht demütig. Auch für ganze Völker kommen Momente, in denen sie die Hoffart lassen müssen. Was haben wir Deutschen uns nicht damit gebrüstet, daß unsere Kraft unerschöpflich sei, daß wir binnen eines halben Menschenalters doppelt so viel Fäuste haben würden, ivie etwa die Franzosen. Und nun steht das „mone telcol" an der Wand und erzählt uns von dem Rückgang unserer Kinderzahl und von dem allmählichen Anssterben der deutschen Nation, wenn es nicht bester wird! Nicht Schwäche, sondern Genußsucht hat die Völker des klassischen Altertums gefällt, und wiederum ist es die Genußsucht, die jetzt uns Deutsche so kinderarm macht. Das ist nur eine der Volkssünden, aber wer sich im stillen Kämmerlein prüft, der wird am eigenen Beispiel ihrer viele aufweisen können. Und da gilt es, am Kar freitag, an „Gottes Hilfetag", dafür Buße -u tun und neuen Mut zu einem neuen Leben aus dem Karfre,tags wunder zu schöpfen. Aus dem Tode erwuchs das Leben. Aus der Erkenntnis erhalten wir Kraft. Ein Volk, das den Erlösungsgedanken recht versteht, wird unsinkbar und überdauert alle Stürme der Zeit. Oer ÄLaffengebrauck des Mlitärs. Neue Lrder des Kaisers. Die nach den Zaberner Vorgängen geführten Ver handlungen über den Waffengebranch des Militärs haben einen schnellen Verlauf gehabt und sich inzwischen zu einer neuen „Vorschrift über den Waffengebrauch des Militärs und seine Mitwirkung zur Unterdrückung innerer ttttrnheu"verd-chtet, die jetzt die Kaiserliche Genehmigung ge funden hat und in Kürze den Truppenteilen zugehen wird. Diese vom Preußischen Kriegsmiuisterium aufgestellte Vorschrift hat für die unter preußischer Heeresverwaltung stehenden Truppen nach Prüfung der in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden gesetzlichen Unterlagen die Zu stimmung der beteiligten Bundesstaaten und des Statt halters in Elsaß-Lothringen erhalten. Ebenso haben Bayern, Lachsen und Württemberg ihr Einverständnis damit erklärt, daß diese Vorschrift auf ihre in den Reichs landen stehenden Truppenteile Anwendung finde. Das Militär-Hoheitsrecht. Im ersten Abschnitt der Vorschrift werden unter Ziffer 1 die Bestimmungen des preußischen Gesetzes vom L0. März 1887 über den Waffengebrauch des Militärs auf Wachen, Posten, Patrouillen und allen anderen Kom mandos wiedergegeben. Dieses Gesetz ist im wesentlichen in allen in Frage kommenden Bundesstaaten und in Elsaß-Lothringen eingeführt. Unter Ziffer 2 ist das Reckt und die Verpflichtung des Militärs zum Waffengebrauck neu ausgenommen, soweit es erforderlich ist, zur Beseiti gung einer Störung seiner dienstlichen Tätigkeit oder uni einen Angriff auf Militär oder militärisches Eigentum ab zuwehren. Es ist dies die allgemein anerkannte Folge aus dem Militär-Hoheitsrecht, das die Befugnis der zwangsweisen Durchführung der militärischen Sdlfgaben und der Abwehr von Aügriffen in sich schließt. Das Heer ist keine Polizeiverstärkung. Im Abschnitt H ist der Grundsatz an die Spitze gesteh, daß es zunächst die Pflicht der Zivilbehörde ist, mu den ihr zu Gebote stehenden Polizeikrüften innere Unruhen in ihrem Entstehen zu unterdrücken und die Ruhe zu erhalten, und daß das Militär hierbei nicht mitzuwirken hat und nicht zur bloßen Verstärkung der Polizei gebraucht werden darf, da in diesen Fällen die Leitung stets eine einheitliche sein muß. Aus diesem Grunde ist weiterhin bestimmt, daß, wenn das Militär aus Ersuchen der Zivilbehörde seine Hilfe gewährt hat, die Anordnung und Leitung der zu ergreifenden Maß regeln allein auf den Militärbefehlshaber übergeht, bis die Ruhe wieder hergestellt ist, eine Bestimmung, die auch den Militärkonventionen entspricht. ^Eingreifen bei staatlichem Notstand. Beim staatlichen Notstände „ist das Militär auch ohne Anforderung der Zivilbehörde selbständig eiuzuschreiten befugt und verpflichtet, wenn in Fällen dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit die Zivilbehörde infolge äußerer Umstände außerstande ist, die Anforderung zu erlassen." Für diese Bestimmung war die Erwägung maßgebend, daß auch in den Bundesstaaten, in denen gesetzlich das Einschreiten des Militärs zur Unterdrückung innerer Unruhen von einem Ersticken der Zivilbebörde abhängig gemacht ist, das Vor handensein einer Zivilbehörde und die Möglichkeit für sie, ein Ersuchen zu stellen, zur Erfüllung dieser gesetz lichen Bedingung notwendig ist, daß aber — wo diese Voraussetzung nicht erfüllt werden kann, weil die Zivil- behörde infolge äußerer Umstände außerstande ist, die An forderung zu erlassen —, ein gesetzliches Hindernis für das selbständige Einschreiten des Militärs nicht besteht, sofern dies in Fällen dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Vermeidung von Konflikten. Mit besonderem Nachdruck wird zum Schluß der ! neuen Vorschrift noch betont: „Es ist daran festgehalten, daß zum Waffengebrauch erst geschritten werden soll, wenn andere Mittel zur Erreichung des Zwecks nicht aus reichen; für den richtigen Waffengebrauch ist also der Militärbefehlshaber verantwortlich. Durch die neue Vorschrift sind demnach dem Militär zur Durchführung seiner Ausgaben und zur Wahrung seines An sehens völlig ausreichende Handhaben gegeben, ander seits ist die Möglichkeit eines Konfliktes zwischen Zivil- und Militärbehörden bei dem Einschreiten des Militärs vermieden." j^ockmals cier gefälschte Kailerbrief. Der Nachlaß des Kardinals Kopp. Berlin, 8. April. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" meldet offiziös an auffallender Stelle: Zu dem unüberlegten Vorwurf einiger Blätter, unsere Mitteilung über den gefälschten Kaiserbrief hätte acht Tage früher erscheinen müssen, möchten wir bemerken, daß es gar nicht in der Macht der amtlichen Stellen lag, eine schnellere Aufklärung zu schaffen. Zunächst war nicht bekannt, ob das Original des Briefes an die Frau Landgräfin von Hessen überhaupt noch existierte und wo es sich befand. Erst nachdem der Brief aus dem Nachlasse des Kardinals Kopp an die Adressatin zurückgelangt war, bestand die Möglichkeit, die über seinen Inhalt umlaufenden Angaben als freie Erfindungen einwandsfrei festzustellen und zu kennzeichnen. Dies ist noch am selben Tage geschehen, an dem der Reichskanzler eine beglaubigte Abschrift des Originals erhalten hatte. -Zuck jVlontenegro ^Listet! Verstärkter Grenzschutz. Cetinje, 8. April. Infolge der Vorgänge in Epirus und der angelündigten Mobilmachung in Albanien hat die montenegrinische Re gierung sich ebenfalls zu besonderen Maßnahmen entschlossen. Falls di« albanische Mobilmachung durchgeführt werden wird, sollen einige Jahrgänge der montenegrinischen Reserve einberufen werden, um einen verstärkten Grenzschutz herbei zuführen. Unter Umständen sollen noch weitere geeignete Maßnahmen getroffen werden, um eine Störung der Rube des Landes durch eine albanische Mobilmachung zu verhüten. kioNtLL. Zn den jüngsten Kämpfen in Südalbanien. H/?. Wien, im April. Dem neuen König von Albanien wurde keine lauge Ruhe auf seinem jungen Throne verstattet. Heimlich von der griechischen Regierung, offen von den griechischen Be wohnern Südalbaniens wurde gegen seine Herrschaft der Aufstand angezettelt, der feinen Höhepunkt einstweilen in den Kämpfen um die Stadt Koritza erreichte. Die Griechen betrachten eben den Epirus, das südalbanische Gebiet, als ihr Erb- und Eigentum und da man es ihnen nicht gut willig überläßt, gehen sie wie vorher jahrelang in Kreta vor und zetteln ewige Unruhen an. Namentlich Koritza war von jeher ein Herd des Griechentums. Es verdankt seine Entwicklung der Zer störung von Moscopolis, von dem heute nur noch wenige Häuser und viele Trümmer vorhanden sind. Moscopolis, das etwas mehr als eine Stunde von Koritza entfernt ist, war im 17. Jahrhundert eine der be deutendsten Städte in Epirus und Mazedonien; es hatte fast 30 000 Einwohner, welche lebhafte Handelsbeziehungen mit den westeuropäischen Ländern angeknüpft hatten. Viele wanderten nach Osterreich-Ungarn aus und ver wendeten, wenn sie wieder heimgekehrt waren, einen großen Teil des erworbenen Vermögens für wohl tätige Zwecke. So erfreute sich die Stadt bald vorzüglicher Schulen und zahlreicher Stiftungen für arme und kranke Leute. Im Jahre 1744 wurde in Moscopolis die „Neue Akademie" als eine Art Hoch schule gegründet. Das Jahr 1750 brachte die Gründung einer Armenkasse. Was aber Moscopolis eine ganz be sondere Bedeutung in der Geschichte des geistigen Lebens der Griechen unter der türkischen Herrschaft verleiht, ist eine in der ersten Hälfte des 18. Jahrhundert gegründete Druckerei — die dritte Druckerei, die das Griechentum nach denen von Konstantinopel und von Smyrna besaß, die Typographie wurde hier fast hundert Jahre früher eingeführt als in Athen. Im Jabre 1789 wurde Mosco polis ivon den muselmanischen Albanern überfallen, ge plündert, in Brand gesteckt und fast vollständig vernichtet. Die Einwohner wanderten in Massen aus und siedelten sich zum Teil in Koritza an, so daß dieser Ort, der bis dahin nur klein gewesen war, immer größer wurde. Viele Bewohner von Koritza betrachten es als eine Ehre und eine Pflicht, in ihren Testamenten der griechischen Gemeinschaft zu gedenken: in der griechischen National« bank sind zahlreiche Schenkungen und Legate solcher Patrioten niedergelegt. Im Jahre 1880 zählte man mehr als 300 Stifter. Eine „Lassos" genannte, eigenS für diese Zwecke gegründete Gemeindekasse, nimmt die für Unter richts- und Mildtätigkeitszwecke bestimmten Schenkungen und Vermächtnisse entgegen, und Koritza ist dank solcher Wohltätigkeit in der Lage, Schulgebäude, Waisenhäuser, Armenhospize, Krankenhäuser usw. zu errichten. Einer der größten Wohltäter der Stadt und des Griechentums war Johann Bangas, der, nachdem er Koritza mit