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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Gefolgschaft Mitteilungen öer Zachschalt Gärtner in »er Meilung «Hof- un» Setriebsgefolgschaft" X Reichssachbearbeiter Sruno Krooss „ -/> Seilage zu ,vie Gartenbauwirtschaft" ZI. Dezember 1YZH z^/sus l.crnc/cr5l)6/t6t-fot'/^05c/nvn9 in 6/65 Lohimeuordmmq auch für Gutsgärtner Der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschafts gebiet Brandenburg hat eine neue Tarifordnung erlassen, die für die Landesbauernschaft am 1. Ja nuar 1937 in Kraft tritt. In dieser Ordnung sind die Lohn- und Arbeitsverhältnisse für die Land- und Fovstarbeiter der Kurmark geregelt. Gleich zeitig sind von der Neuordnung auch die Guts gärtner mit erfaßt. Die Tarifordnung versteht unter Gärtner Gefolgschaftsmitglieder, die nach Beendigung einer ordnungsmäßigen Lehrzeit ihre Gesellen- (Gehilfen-) oder Meisterprüfung abge legt haben. Die Gärtner erhalten das Deputat in gleicher Höhe wie die Deputanten. Der Bar lohn wird dazu nach folgenden Bestimmungen gewährt: Gärtner, die die Obevgärtuer (Gartenmeister) - pvüüing abgelegt haben und mindestens 2 Hilfs kräfte beaufsichtigen, erhalten den Spitzenbarlohn für verheiratete Freiarbeiter. Selbständig arbeitende Gärtner, auch die, die eine Meisterprüfung abgelegt haben, aber ohne Hilfskräfte arbeiten, erhalten 80 A> des Spitzen barlohns der Freiarbeiter. Das Gleiche gilt auch für Gärtner, die zwar mit Hilfskräften arbeiten, aber keine Meister sind. 60 des Freiarbeiterlohns erhalten Hilfs kräfte, die die Gesellenprüfung abgelegt haben. Sind Gärtner in die Hausgemeinschaft ausgenom men, so erhalten sie neben Kost und Logis den Barlohn der Knechte zuzüglich eines 25 A-tigen Aufschlages. Im übrigen gelten für Gutsgärtner dieselben Bestimmungen wie für die Landarbeiter. Die Lohnwoche ist einheitlich für die ganze Kurmark vom Freitag bis einschließlich Donnerstag fest gesetzt. Mit Ausnahme der Monatslöhner erhält jedes landwirtschaftliche Gefolgfchaftsmitglied von nun an Freitags seinen Lohn. Die Arbeitszeit ist im Rahmen der vorläufigen Landarüeitsordnung auf 2900 Stunden im Jahr festgesetzt. Die 11. Arbeitsstunde kann nur in der Ernte oder bei dringenden Arbeiten gefordert werden. Jeder Arbeiter im nationalsozialistischen Deutschland hat einen Anspruch auf Urlaub. Während in der Kurmark bis jetzt durchschnittlich 4 Urlaubstage dem landwirtschaftlichen Gefolgsmann zuftanden, ist der Urlaub jetzt ans 6 Werktage festgesetzt und erhöht sich bis zum Höchstsatz von 10 Werktagen. Jugendliche erhalten einen Urlaub von 12 Werk tagen. Rufen den Gutsgärtner staatsbürgerliche oder berufsständische Pflichten (Schulungslehr gänge des Reichsnährstandes, SA.-Führerschulen usw.) von seinem Arbeitsplatz, so darf diese Ze't bis zum Höchstsatz von 5 Tagen nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Der treue landwirtschaftliche Gefolgsmann muß wissen, daß für seinen Lebensabend gesorgt wird. Deshalb sollen Deputanten nach 30jähriger Be- triebszugehörigkett kostenlos eine Alterswohnung und ein Altersdeputat erhalten. Das Deputat ist für bie ganze Kurmark einheitlich festgesetzt und so reichlich bemessen, daß es eine Viehhaltung er möglicht. Aus diesem Grunde gehört zur Wcrk- wohnung ein Stall. Weiterhin sind über Werkwoh- nungcn besonders wichtige Bestimmungen erlaßen. Holzfußböden müssen in Stuben und Kammern sein, geeignete Keller-, Bodenräume und Abort anlagen gehören zu jeder Wohnung. Aber nicht nur für die Wohnungen der Deputanten, sondern auch für die Zimmer der unverheirateten Gcfolg- schaftsangchörigen sind genaue Vorschriften erlas sen. Mehr als zwei Personen sollen in der Regel nicht in einem Zimmer wohnen. Das Zimmer muß trocken, heizbar, gut lüftbar, gedielt und verschließbar sein. Ferner enthält die Tariford nung Vorschriften über Bett, Bettwäsche und die Zimmereinrichtung. Alle Verträge, die übrigens immer der schrift lichen Form bedürfen, gelten bei Deputanten nur für diese selbst. Die Mitarbeit der Ehefrau, der Kinder sowie dritter Personen darf in den Jah- resverträgen nicht zur Pflicht gemacht werden. Damit verschwindet auch das sogenannte Hofgän- gersystsm. Unter dieser Ueberschrift veröffentlicht der „Nationalsozialistische Wirtschaftsdienst" Betrach tungen zu den vor einiger Zeit erschienenen Erin nerungen des Kammerherrn von Oldenburg- Januschau. In dem Aufsatz heißt es: „Der jun- kerschste der Junker, der alte Januschauer, wie er in ganz Deutschland heißt, hat seine Erinnerungen ge schrieben, ein interessantes Buch in doppelter und mehrfacher Hinsicht. Es ist Vicht die Sache dieser Zeilen, sich mit den politischen Anschauungen des Herrn von Oldenburg auseinderzusetzen, wohl aber mit den wirtschaftspolitischen. Und da allerdings ist dieses Buch eine Quelle der Erkenntnisse für die Tatsache, daß kein Stand in Deutschland wirtschaft lich so dem liberalistischen Manchestertum verfallen war, wie seit der Bauernbefreiung der ostelbische Junker. Es ist dieser Tage das Gegenstück zu dem Olden burgischen Buch erschienen, das den Titel „Unter gegangene Bauerndörfer in ostdeutschem Boden" trägt und aus der Feder von Friedrich Böhens stammt. Während Böhens zeigt, zu welchen Folgen, zu welchem Verfall, zu welcher Entwurzelung und welcher Vertreibung deutschen Bauerntums aus Ostelbien der schonungslose Landhunger der Junker geführt hat, zu welcher Entblößung von deutschen Menschen im östlichen Raum, ist Oldenburgs Buch lebendiger Beweis dafür, daß von „Verwurzelung mit dem Boden" beim ostelbischen Landadel gar keine Rede ist oder gewesen ist. Ihm ist der Boden Spekulationsobjekt für Kapitalanlage und schnelle Kapitalbildung und sonst nichts gewesen. Gewitzigt durch die Geldentwertung der friderizianischen und napoleonischen Kriege, gewitzigt weiter durch die Verluste derjenigen, die in die Papiere der Grün derzeit hineingegangen waren, ist seit der Einfüh rung der unbeschränkten Freiheit des Handels mit Boden in der weitaus übergroßen Zahl der Fälle das Großagrariertum ein mit durchaus kaufmän- nisch-liberalistischen Methoden betriebenes Gewerbe geworden wie die Industrie auch, mit der Sonder heit aber, daß mit größter Zähigkeit der Boden besitz festgehalten und — durch Bauernlegen — ausgedehnt wurde. Bauern verdrängen galt als gutes Recht. Die Tarifordnung sieht in ihrer Schlußbestim mung vor, daß sämtliche Bestimmungen Mindest- bestimmungen sind. Sie soll nicht zum Anlaß ge nommen werden, bisher günstigere Einzelarbeits verträge zu verändern. Gutsgärtner, die aus Grund ihrer besonderen Leistungen höher entlohnt werden, sollen ihren alten Lohn erhalten. Jahres verträge können nach Ablauf einer Probezeit nur mit dreimonatiger Frist zum Jahresende gekün digt werden. Die neue Tarifordnung tritt an die Stelle von 26 alten Tarifen, deren Gültigkeit mit dem 31. 12. 1936 erlischt. Wie auf vielen Gebie ten, so ist auch auf dem Gebiet der landwirtschaft lichen Tarife in der Kurmark eine Vereinheit lichung unter besonderer Berücksichtigung sozialer Momente durchgesührt. bl. linA. Durch die Hände Oldenburgs sind so, wie er schreibt, gegangen: Januschau mit 4800 Morgen, Brausen mit 3800, Zollnick mit 2700, Sardienen mit 940, Lichterfelde mit 3800. Sehr säuberlich ist ange führt, was damit zu verdienen war. Die Hand bücher für das agrarische Eigentum geben Olden burgs Besitz heute mit 34 304 Morgen an. Weiter sagt er, daß er zeitweise 80 000 Morgen teils als Vormund, teils in anderer Form verwaltet habe. Da ganz ungewöhnliche privatwirtschaftliche Tüch tigkeit abzusprechen, wäre verfehlt, im Gegenteil, aber uns ist der Augenaufschlag zu fromm, mit dem Oldenburg eines seiner Buchkapitel mit „Ackerei — Rackerei — Schinderei" in bezug auf sich und seine Standesgenossen überschreibt. Hätten wir die wei ten Fluren Amerikas, Australiens oder Rußlands, uns könnte es gleich sein, wie groß der Landbesitz der Junker und wie dünn demzufolge die Bevöl kerungsdichte Ostelbiens ist; mit 67 Millionen Men schen auf dem Gebiet des Deutschen Reiches aber muß unter allen Umständen eine ganz andere Bodenbesitzverteilung Platz greifen, als mit den 39 Millionen des Jahres 1871, der Zeit, die dem alten Januschauer als das Ideal aller Zeiten vor schwebt. Für uns ist sie Remiszenz, mit der wir wirtschaftlich nichts anfangen können vor den Auf gaben unserer Zeit. Bemerkenswert aber bleibt, daß Oldenburgs wirtschaftspolitische Naivität groß ge nug ist, trotz seiner geschäftstüchtigen Klugheit nicht zu sehen, welchen Schluß die heutige Generation unweigerlich aus seinem Buche, aus seinem Leben ziehen mutz. Entscheidend aber für die heutige Lage sind Oldenburgs Aeutzerungen über die damalige Er zeugungsschlacht . . . Wir kennen keine Stelle der kriegs- und wehrwirtschaftlichen Literatur, wo dazu noch ein Vertreter des Großagrariertums so offen und schonungslos zugibt, daß der agrarische Groß betrieb eine tödliche Gefahr für die Versorgung des Volkes werden kann und im Weltkrieg tatsächlich geworden ist . . . All diese Probleme tauchen beim Lesen des Buches des alten Januschauers unweiger lich sofort auf. Keine Macht der Welt wird die .Ackcrei, Rackerei, Schinderei' / Aus der arbeits- und wirtschastsrechtlichen Praxis Dr. Franz Goerrig, Lohmar (Siegkreis) Pfändbarkeit künftiger Lohn- und Gehalts- sorderungen Leitsatz: Während der Dauer eines Dienstvertrages sind auch die aus diesem künftig fällig werdenden und nicht nur die bereits fällig gewordenen Lohn- und Gehaltsforderungcn pfändbar, soweit sie für : die jeweiligen künftigen Lohn- und Gehaltszah- < lungsabschnitte die gesetzlichen Unpfändbarkeits- < grenzen übersteigen. Urteil des Reichsarbeitsgerichtes vom 18. 4. 34 Nr. RAG. 23/34. Unwirksamkeit aller Tarisoerzichts-Erklärungen Leitsatz: Verzichte auf Teile der tariflichen Mindestlöhne oder Mindestgehälter sind in jedem Falle nichtig und frei widerruflich, ohne Rücksicht darauf, ob ' sie für die Vergangenheit oder die Zukunft, ob si sie ausdrücklich oder stillschweigend und aus wel- chen Gründen sie ausgesprochen sind. Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin vom 20.6.34 Nr. 25/26 ä O 220/34. Stillschweigende Einwilligung in vorzeitige oder unzulässige Entlassung Leitsatz: Eine unzulässige oder vorzeitige Entlassung < kann dadurch wirksam werden, daß der Gekündigte < ein Verhalten an den Tag legt, das nach Lage < der Sache vom Unternehmer billiger- und ver- nünftigerweise als Einwilligung in die vorzeitige Lösung des Dienstverhältnisses oder als Verzicht si auf die Geltendmachung seiner Rechte gewertet si werden durfte. > Urteil des Reichsarbeitsgerichtes vom 9.5.1934 > Nr. RAG. 25/34. Unpfändbarkeit der für den Weg von und zur Arbeitsstätte erforderlichen Kraftfahrzeuge Leitsatz: Benutzt ein Arbeiter oder Angestellter üblicher- weise oder notwendigerweise zur Zurücklegung des s Weges von und zur Arbeitsstätte ein nicht als s Luxusgefährt, sondern als notwendiges Verkehrs- mittel dienendes Kraftfahrzeug, z. B. ein Motor- rad, so ist dieses unpfändbar im Sinne der Zif- / fer 5 des H 811 der ZPO. Urteil des Landesarbeitsgerichtes Freiberg vom 10. 6. 1934 Nr. 3 8 L 163/34. Haftung der Vorgesetzten für Fehler von Mitarbeitern > Leitsatz: Hat ein Vorgesetzter durch Verletzung seiner s Kontroll- oder Prüfungspflicht Fehler seiner s Mitarbeiter übersehen, so kann er sich nicht mit s Unfähigkeit des betreffenden Mitarbeiters ent schuldigen. Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin vom 9.4.34 Nr. 5 74 O 99/34. Flucht des Landarbeiters aus Ostelbien aufhalten und der Unterbevölkerung dieser weiten Land flächen, die beide direkte Folgen der Großbetriebs form sind, Herr werden, als nur die restlose Besei tigung des Großgrundbesitzes im Osten und die Be siedlung mit freien Bauern. . ." O/-av6sn im Eine Arbeitsdienst-Erinnerung Im Verlag Paul Franke in Berlin ist ein Buch erschienen, das sich „Erzähl' Kamerad!" nennt. Dieses Buch enthält Arbeiten, die die deutsche Jugend selbst geschrieben hat. So ent stand ein Werk, das man ein Jugendbuch im besten Sinne des Wortes nennen darf. Reichs minister R. Walther Darre hat dem Buch ein Geleitwort mitgegeben, in dem er u. a. schreibt: ,Hier berichten deutsche Jungen und Mädchen vom Lande wirkliche Erlebnisse, die geeignet sind, ihren Volksgenossen in der Stadt einen lebendigen Eindruck von den Sorgen und Freu den des deutschen Landvolkes zu geben. Der Landjugend selbst erschließt das Buch in unter haltender und belehrender Form die Erlebnis welt ihrer Kameraden in den anderen Gauen." Mit Erlaubnis des Verlages veröffentlichen wir aus dem Buch eine der Geschichten: Als ich zum erstenmal etwas vom Freiwilligen Arbeitsdienst hörte, dachte ich, daß für mich Ar beitsdienst nie in Frage kommen würde. Ich wußte auch nicht viel von der Arbeit und den Aufgaben des Arbeitsdienstes, aber ich dachte mir, daß diese Arbeit nicht viel anderes bringen und sein könne als jene, die ich als Bauernjunge auf meinem Dorfe tat, schon seit Jahren nun, an jedem Tag, der neu anfing. Natürlich konnte ich mir unter dem Wort „Neu landgewinnung" etwas vorstellen, wußte auch, daß es für uns nötig ist, jeden Quadratmeter Land zu bebauen, dort, wo es nur irgend möglich ist. Und trotzdem hätte ich früher jeden komisch ange sehen, der mir gesagt hätte, daß ich in den Ar beitsdienst gehen sollte, sogar noch freiwillig. Ar beitsdienst war für mich eine Sache der jungen Männer aus der Stadt, die während dieser Zeit einmal Gelegenheit haben konnten, das Landleben und die Landarbeit kennenzulernen. Und dann war ich auf einmal selbst im Ar beitsdienst, weit weg von meiner Heimat in einem Lager! Ich wußte, daß viele bei uns ähnlich dach ten, wie ich über den Arbeitsdienst gedacht hatte, und da schien es gut, möglichst weit weg zu sein von den Menschen, die mich kannten. Wie es im Arbeitsdienst ist, weiß jetzt jeder junge deutsche Mann und das ist schön, das gibt ein sicheres Gefühl, ein Gefühl, das entsteht, wenn man von einer Sache wirklich sagen kann: „Sie ist in Ordnung!" Als wir zuerst im Lager einen Graben aus hoben, dachte ich mir, daß das eigentlich für mich nichts Neues sei; denn solche Grabarbeiten hatte ich schon oft gemacht auf unserem Hof. Und doch war es anders. Dort hatten wir Knechte, dort hatte ich meine Brüder, die mit mir arbeiteten. Noch wichtiger: wir taten die Arbeit für uns, für den Hof, taten sie, weil mein Vater es so be stimmte und weil wir wußten, sie war zum Besten des Hofes und des Besitzes. Hier aber standen neben mir junge Menschen im Graben, die ich vorher nicht gekannt hatte, die fremd waren in dieser Gegend, die aus der Stadt kamen, aus einem Büro, aus der Werkstatt oder aus der Fabrik, und die vorher oft keine Arbeit gehabt hatten. Die standen nun neben mir, mit dem Spaten in der Hand, und taten die gleiche Arbeit wie ich. Warum? Weil sie eben im Ar beitsdienst waren und die Abteilung gerade die Aufgabe hatte, diese Baumaßnahme fertigzustel len? Oder war doch etwas anderes dabei? War es mehr als der äußere Befehl? Auf diese Frage hat die Arbeitsdienstzcit in jedem Monat, ja in jeder Woche, an jedem Tag und zu jeder Stunde selbst die Antwort gegeben. Denn wer eine Arbeit nur tut, weil sie nun ein mal getan werden muß, der leistet sie nicht so froh, wie meine Kameraden aus der Stadt es taten, der lebt nicht so auf wie wir, wenn er draußen in der Einsamkeit eines Moores ist, rings um nur öde Landschaft, nur das Lager mit seinen Baracken, viele Kilometer vom nächsten Dorf und noch weiter entfernt von der nächsten Stadt. Da begriff ich, daß Arbeitsdienst mehr ist als nur arbeiten, im Graben stehen, Torf laden, Sand aus breiten. Da wußte ich, daß Arbeitsdienst Glau ben ist, Kameradschaft und Treue! Ja, dem, der uns nicht versteht, mögen diese Worte zu groß Vorkommen, dem mögen sie vielleicht leichtfertig verschwendet erscheinen. Aber auch nur dem! Wer jedoch selbst unter uns „Soldaten der Arbeit" lebte, und wer sich bemüht, uns zu verstehen, der wird in diesen drei Worten alles finden, was uns bewegte in diesen Monaten. Denn wer diesen Glauben an sein Werk nicht hat, der wird immer unter einem Zwang stehen, sechs Monate lang, dem werden diese sechs Monate endlos lang und unerträglich erscheinen. Und wer nicht treu sein kann gegen das Werk und gegen die Kameraden, der wird immer ein Fremder bleiben. Ich weiß heute, daß es solche dort nicht gibt. Ja, wir haben gearbeitet vom frühen Morgen bis die Sonne ihren Abstieg begann, wir standen in Sumpf und Moor, wir haben Tage gesehen, die uns nicht vorwärts brachten, und Nächte'er lebt, die das zerstörten, was wir in Tagen vor her mühsam gebaut hatten. Wir standen oft und wußten keinen Rat, aber wir fanden ihn dann, nicht einer allein, alle miteinander! Und als die Monate vorbei waren, da sahen wir doch, was wir geschafft hatten, da sahen wir das schmale, silberne Band des Grabens, sahen wir, daß neues Land wachsen konnte. Ueber dieser Arbeit aber stand noch etwas anderes, das mich heute noch glücklich macht, wenn ich daran denke, und das mich immer stolz machen wird: die Kameraden. Wir haben uns nicht alle vom ersten Tag an verstanden, wir sprachen oft von „Stadt und Land" und meinten da^ei Gegensätze, aber wir haben anders denken gelernt, noch mehr: wir haben erlebt. Heute bin ich froh darüber, daß ich einmal im Arbeitsdienst war, der mir vorher so gleichgültig gewesen ist, weil ich seine Ziele und seine hohen Aufgaben noch nicht verstehen konnte.
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