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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 42. Sonnabend, den 17. Oktober 1908. X. Jahrgang Derj/ande/sgärfner. f{ an d e l s . Zeitung für den deutschen Gartenbau. Momnuz Leipzig. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G.“ „Der Handelsgärtner" kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungam Mark 5.—; für das Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Winke für den Verkehr mit den deutschen Konsulaten im Ausland. II. (Schluss.) Wir setzen im Nachstehenden die im Reichs amt des Innern zusammengestellten Winke und Ratschläge fort und werfen zunächst die Blicke hinüber in die neue Welt. Vereinigte Staaten von Nordamerika. Hier liegen Konsulatsberichte aus St. Louis und Chicago vor. Für Ruf und Kreditfähigkeit wird Garantie für die gegebenen Auskünfte nicht übernommen. Es werden aber zuverlässige Auskunfteien, z.B.R. G. Dun & Co. in St. Louis (314 Pine Street) und The Broadstreets Com- pagny in Chicago III, Stock Exchange Buil ding, namhaft gemacht. Zahlungsaufforderungen werden erlassen. Gerichtsbarkeit steht den deutschen Konsuln in den Vereinigten Staaten nicht zu. Es muss also ein Anwalt bei Ein ziehung der Forderungen beauftragt werden. Ein Gebührentarif besteht für dieselben nicht. Es werden als Honorar Prozente verabredet, die bei kleineren Forderungen zwischen 15 und 33° /o, bei grösseren zwischen 5 und 25°/0 schwanken. Die Minimalgebühr beträgt 3 Dollar. Der Ausländer muss Sicherheit für die Gerichts kosten stellen. Bei kleineren Beträgen (unter 300 Dollar, an manchen Orten unter 500 Dollar) werden 10 Dollar als Sicherheit gefordert, bei grösseren Beträgen 50 Dollar. Die Kosten des Anwalts trägt der Kläger, selbst wenn er den Rechtsstreit gewinnt. Dazu kommt, dass bei Zwangsvollstreckung gegen ein Familienhaupt Eigentum bis 300 Dollar und mehr von der Pfändung ausgeschlossen ist. Bei einigen Staaten gilt es auch von Unver heirateten. Unter solchen Umständen ist es auch hier zwecklos, kleinere Beträge einzu klagen. Bei Anfragen über den Absatz von Waren sind nach Möglichkeit Muster beizufügen. Kataloge in deutscher Sprache werden auch in deutsch-amerikanischen Häusern wenig beachtet. Es empfiehlt sich also, mit englischen Kata logen zu arbeiten. Den Handelssachverständigen ist die Einsendung von Katalogen und Adress büchern, sowie die Namhaftmachung ständiger Vertreter erwünscht. Mexiko. Firmen, welche mit Mexiko Geschäfte machen, sollen sich eines guten Auskunftsbureaus bedienen, da die Konsulate Auskünfte mit Obligo nicht erteilen. Sie machen aber Auskunfteien ebenfalls auf Wunsch namhaft. Die Einziehung von Auskünften soll von Zeit zu Zeit, namentlich bei grösseren Aufträgen, wiederholt werden. Die Zahlweise ist verschieden. Es gibt grosse Firmen, welche sofort bar zahlen. Bei anderen hat sich die Zahlungsweise gegen Akzept (4 bis 6 Monate) nach Auslieferung der Waren ein gebürgert. Die von Banken kommenden Wechsel werden dabei mehr als andere respek tiert. Banken, welche deutsch korrespondieren, sind: Deutsch-südamerikanische Bank (Berlin), Capuchinas 7, Mexiko, D. F. — Banco Mexicano de Comercio e Industria, Calle de San Agustin 7, Mexicano, D. F. — Die Fakturen und Tratten werden gewöhnlich in Mark, bisweilen auch in Frank ausgestellt. Es ist in Mexiko üblich, dass der Zoll vom Käufer bezahlt wird, ebenso alle im Lande selbst entstehenden Transport- und andere Spesen. Die Zolldeklaration ist am besten vom Kunden oder dem Vertreter aufzugeben und genau zu befolgen, da auch ein leichtes Versehen erhebliche Zollstrafen nach sich zieht. Zollreklamationen werden von dem dem Kunden aufgegebenen Spediteur in Veracruz, an den die Ware zu konsignieren ist, erledigt, da die Regierung nur den Spediteur als Eigen tümer der Ware betrachtet. Wegen verhängter Zollstrafen kann ein Gesuch (ocurso) an den Finanzminister gerichtet werden. Von einer unmittelbaren Verbindung ist abzuraten. Man muss sich an einen gut empfohlenen Vertreter, der ganz Mexiko bereist, wenden. Costa Rica. Man bedient sich hier am besten der grossen Kommissionshäuser, da nur einzelne Firmen, wie z. B. die Juweliere, Buchhändler usw. direkte Geschäfte anbahnen. Die Einkäufe in Deutschland werden meist in Hamburg, Bremen und Berlin abgeschlossen. Die Kreditfähigkeit der Kunden in Costa Rica ist grossen Schwankungen unterworfen und es es empfiehlt sich, Vorsicht zu üben, mit der Einziehung von Auskünften nicht zu geizen. Jeder Sendung sind vier von dem costarikani- schen Konsul in Deutschland beglaubigte Fak turen beizufügen, die nur von den Inhabern der Ausfuhrhäuser oder von ihren gehörig be- vollmächtigtenProkuristen unterschrieben werden dürfen. Eine Gebühr wird für die Beglaubigung nicht erhoben. Konsuln gibt es in Berlin, Hamburg, Bremen, Stettin, Dresden, Leipzig, Frankfurt-Main, Hannover und Mannheim. Muster sind frei, jedoch muss der Zoll bis zur Wiederausfuhr hinterlegt werden. Brasilien. Anfragen über Absatzfähigkeit sollen mit Mustern und Angaben über Preise, Rabatte, Verpackung und Verkaufsbedingungen versehen sein. Kreditauskünfte ohne Obligo. Unmittelbare Verbindung mit Firmen, nament lich Nichtdeutschen, nicht zu empfehlen. Kata loge, Preislisten usw. nur in portugiesischer Sprache von Wirkung. Für grössere Muster sendungen ist Einführungszoll zu entrichten. An das Haus, welchem die Mustersendung zu gehen soll, ist der vermutliche Betrag des Zolles bei der „Brasilianischen Bank für Deutsch land“, bezw. ihren Filialen vor dem Eintreffen der Sendung anzuweisen. Zur Vermeidung einer Verzollung der Muster und zwecks schnel lerer Beförderung sind Muster möglichst in kleinen Sendungen als „Muster ohne Wert ein geschrieben“ abzuschicken. Ungenauigkeiten in den Konsulatfakturen sind streng zu ver meiden, da andernfalls in der Regel nicht un erhebliche Zollstrafen verfügt werden. Deutsche Firmen in Brasilien regulieren durch ihre europäischen Vertreter. In Deutschland nicht vertretene Firmen beanspruchen in der Regel 4 Monate Ziel vom Tage der Ausstellung des Konossements an gerechnet, zahlbar am Verfall tage hier zum 90 Tage - Sichtkurs auf einen deutschen Bankplatz. Paraguay. Hinsichtlich der Anfragen über Absatzfähigkeit der Ware und Kreditauskünfte gilt das bei Brasilien Gesagte. Mit Detaillisten direkt in Verbindung zu treten, ist dringend abzuraten. Auskunfteien gibt es in Paraguay nicht. Aegypten. Es wird auch hier abgeraten, direkte Geschäftsverbindungen anzuknüpfen, da die Kundschaft der ununterbrochenen Kontrolle eines Vertreters am Platze bedarf. Das In kasso wird am besten einer Bank, das Einholen der Wechselakzepte einem Vertreter überwiesen. Es gibt selten Barzahlung, meist Wechsel mit einer Verfallzeit von 3—6 Monaten nach Ankunft der Ware. Die Preise werden gewöhnlich in Franken franko Bord Alexandrien fest gesetzt. Auskünfte über den Ruf und die Kreditwürdigkeit der Firmen werden, da ein zuverlässiges Auskunftsbureau fehlt, nach Mög lichkeit beschafft, aber ohne Obligo abgegeben. Für etwa entstehende bare Auslagen (Wagen fahrten usw.), sind für jede Auskunft, abge sehen vom Rückporto, 1 Mk. in deutschen Briefmarken oder internationalen Antwort scheinen beizulegen. Bei Anfragen über die Absatzfähigkeit von Waren sollen ebenfalls Angaben der bereits erwähnten Art gemacht, Muster und Kataloge beigefügt werden. Das Kaiserliche Konsulat in Kairo bearbeitet Handelsreklamationen gebührenfrei, doch stehen ihm auch Zwangsmittel nicht zu Gebote. Zu verlässige Anwälte werden nachgewiesen. Für Prozesse Deutscher gegen Deutsche ist das Konsulargericht, für Prozesse Deutscher gegen Nichtdeutsche das Tribunal Mixte zuständig. Die Anwälte erhalten die dreifachen Sätze der deutschen Gebührenordnung. Bei dem Tri bunal Mixte gilt diese nicht. Hier muss also das Honorar vorher vereinbart werden. Transvaal. Die Einkäufe werden meist durch die Einkaufshäuser in London und an deren europäischen Plätzen besorgt. Anfragen über Absatzfähigkeit von Waren sind möglichst unter Beifügung von Katalogen zu stellen. Die Verteilung der Kataloge an Firmen wird ab gelehnt. Desgleichen in der Regel Kreditaus künfte. Man beschafft aber solche von einer zuverlässigen Auskunftei gegen eine Gebühr von 11 Mark. Zahlungen in der Regel durch die europäischen Einkaufshäuser oder Agenten. Uebliches Zahlungsziel 90 Tage. Zur Ver meidung schwerer Zollstrafen muss die Faktura dem üblichen Verkaufswert der Ware ent sprechen. Bei Postsendungen müssen Faktura und Zolldeklaration übereinstimmen. Alle mit englischen Aufschriften versehenen Pakete müssen die Bezeichnung „Made in Germany“ tragen. Kapkoionie. Kataloge usw. sind in zwei Paketen einzusenden, da eins im Lesezimmer des Generalkonsulats in Kapstadt verwendet wird. Im Uebrigen gilt das unter Transvaal Gesagte. Für beschaffte Auskünfte werden 7 Mark erhoben. Persien. Die Kaiserl. Gesandschaft in Teheran warnt dringend davor, ohne vorherige Anfrage Geschäftsverbindungen mit unbekannten Firmen einzugehen. Grösste Vorsicht bei Wech seln und Tratten! Das beste ist, eine euro päische Firma in Anspruch zu nehmen, welche die Waren nur gegen Kaufpreis ausführt. Fracht stücke gehen durch Russland nicht zollfrei, und sind daher für sie die Wege Trapezunt, Mauris, Teheran — oder Buschir, Schiraz, Der Kakao und sein Wert für unsere Kolonien. Die Kakaopflanzungen in unseren tropischen Kolonien, vorzüglich Kamerun, welche uns in Zukunft in den Stand setzen sollen, unsern Bedarf unabhängig vom Ausland zu decken, weisen so bedeutende Fortschritte auf, dass wir es für wert erachten, auf diese Nutzpflanzen näher einzugehen. Gegenwärtig sind in Kamerun, Samoa und Neu-Guinea etwa 10 000 ha mit Kakaobäumen bepflanzt, wovon etwa ein Drittel ertragfähig ist, während der Rest noch in jüngeren Anlagen besteht. Zur völligen Deckung unseres heutigen Bedarfes würden noch sechs mal so viel Kakaobäume nötig sein. Man beginnt übrigens auch in Deutsch-Ostafrika mit neuen Anlagen. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Deutschlands Kakaoproduktion erst seit 1889 datiert, während dieselbe in England und Frankreich schon seit Mitte des 18. Jahrhunderts bestand, wird man unsern Fortschritt würdigen und die Notwendigkeit anerkennen, unsern stetig wachsenden Bedarf selbst decken zu .können. In der Tat weist Deutschland neben Amerika weitaus den grössten Verbrauch auf; dieser belief sich 1905 auf 33 000 Tonnen im Werte von 35 Millionen Mark. Äusser den Vereinigten Staaten blieben andere Länder weit zurück. Die Kultur ist sehr schwierig, da der Kakao baum viel Schutz vor starken Winden, eine möglichst gleichmässige Temperatur, Schatten, Feuchtigkeit und vor allem einen geeigneten Boden, reich an Kalk und Phosphorsäure, be nötigt. Er gedeiht demgemäss am besten in geschützten Tälern und an schattigen Fluss ufern, zuweilen auch in Küstengebieten. Seine Heimat ist das tropische Amerika, vorzüglich Ecuador, Venezuela und das Gebiet des Ama zonenstromes. Eine Hauptbedingung ist die Schutzpflanzung, die die Kulturen vor den Schäden der Stürme bewahrt, doch muss auch für schattenspendende Zwischenreihen von Bäu men mit umfangreichen Kronen gesorgt werden. Versuche haben nun ergeben, dass Erythrina Corallodendron hierzu am geeignetsten ist. Die Anzucht junger Kakaopflanzen geschieht in Binsenkörben, die man, da ein Auseinander fallen des Ballens vermieden werden muss, am besten mit den Pflanzen direkt an Ort und Stelle aussetzt, sobald die Entwicklung dies zulässt, d. h. meist nach etwa 3/4 — 1 Jahr. Die Keimpflanzen können einen kalkreichen Boden nicht vertragen, darum ist eine Aussaat direkt in die Pflanzung nicht empfehlenswert, auch Samenbeete hätten von den Termiten zu leiden. Die Anzucht in Körben bietet dem nach ganz entschiedene Vorteile, da die in diesen aufgehenden Pflanzen den vorgenannten schädigenden Einflüssen nicht ausgesetzt sind, ferner auch deren Bewässerung sorgfältiger durchgeführt werden kann. Zur Anpflanzung richtet man Reihen in Abständen von mindestens 10 m her, in die man die vorerwähnten Schattenbäume pflanzt, dazwischen kommen in Abständen von 3,5—6 m die Kakaopflanzen zu stehen, die man zunächst von Unkraut und Schädlingen frei hält und ge nügend bewässert. Bei 1 m Höhe werden die Spitzen der jungen Stämmchen, sowie deren Seitentriebe auf drei bis vier zur Kronenbildung verbleibende, eingestutzt bezw. weggeschnitten. Eine Anzahl der Bäume blühen bereits im dritten Jahr, doch beginnen sie erst im darauf folgenden einen Ertrag zu liefern, der sich bis zum 12. Jahre fortgesetzt steigert und dann bis zu 40, ja 50 Jahren anhält. Der Kakaobaum bringt das ganze Jahr hindurch Blüten und Früchte zur Entwicklung, so dass die Ernte eine fortwährende ist; allerdings wird die Ware in der Regel nur zweimal zum Verkauf gebracht. Selten erreicht der Kakaobaum eine Höhe von 15 m, letztere variiert von 5 zu 10 m bei kaum 1 m Stammumfang. Die mannigfachen schlanken Aeste sind mit sehr grossen und länglich spitzen Blättern besetzt. Die Büschel der weissen oder gelblichen, rotdurchaderten zierlichen Blütchen stehen am Zweige, zumeist in den Achseln von Trieben. Die Frucht, welche einer kleinen Gurke gleicht, ist eine 5 fächrige, rötlichgelbe Beere mit schnell ver holzender Wandung. Die beiden grossen Keimblätter des Samens enthalten das Theo bromin, welches ähnlich den Alkaloiden des Kaffees und des Tees nervenerregend wirkt, ausserdem sind Stärke und Fette vorhanden. Jeder Baum liefert jährlich nur 1—3 kg Samen. Der Kakao als Nahrungsmittel ist bereits seit Anfang des 16. Jahrhunderts bekannt, wenn er auch in neuerer Zeit erst als solches gewürdigt wird. Schon die Ureinwohner kul tivierten den Kakaobaum und bereiteten aus den Bohnen ein Getränk, was sie „Chocolatl“, d. i. schäumendes Wasser, nannten, ebenso wurden die Bohnen als Scheidemünze verwendet. Als solche bildeten sie den Reichtum Monte zumas, des letzten Aztekenkönigs, bei dem die Spanier über 2 Millionen Pfund vorfanden. Der Kakao kam in der Folge nach Spanien und erst ein volles Jahrhundert später nach Italien, Frankreich, England und Deutschland. Aerzte und Geistliche sprachen sich lange gegen den Genuss des Kakaos aus, der übrigens des hohen Preises wegen nur den wohlhabenden Klassen Vorbehalten blieb. Während England und Holland den Kakao in ihren Kolonien an bauten, und auch Frankreich bald mit dem Import der ersten in Martinique kultivierten Bohnen nachfolgte, errichtete erst Fürst Wilhelm von Lippe die erste Schokoladen fabrik Deutschlands im Jahre 1756. Auch hierdurch stieg unser Verbrauch an Kakao nur wenig, bis vor etwa 40 Jahren die Aerzte auf die wohltätige Wirkung des Kakaos auf die Nerven hinwiesen und dieser sich in der Folge einer stets wachsenden Beachtung erfreute. Nachdem die Früchte ein Entwicklungs stadium von etwa vier Monaten hinter sich haben, sind sie zur Ernte reif. Dabei kommen zwei Haupterntezeiten in Betracht, die in die feuchtere Jahreszeit fallen; obwohl die Reife, wenn auch spärlicher, fortwährend erfolgt. Beim Abnehmen der Früchte ist Vorsicht am Platze, damit die Rinde möglichst nicht verletzt wird. Man häuft die Samen und lässt sie in einem Schuppen ungefähr vier Tage liegen, dann werden sie erbrochen und von dem umgeben den Fruchtfleisch entblösst. Letzteres wird irrtümlicherweise stets fortgeworfen, trotzdem es sich recht gut zur Bereitung von Gelees und Likören verarbeiten liesse. Die so ge reinigten Bohnen werden nun auf verschiedene Weise einem Gärungsprozess unterworfen. In Ecuador erreicht man dies durch Ausbreiten der Bohnen auf einer Bambusstellage, wo sie nachts und bei feuchtem Wetter durch wiederholtes Häu fen und Bedeckung mit Blättern vor Nässe ge schützt werden. In Ceylon und Kamerun bewirkt man das Austrocknen durch oft wiederholtes Umschaufeln in grossen Holzkästen. Bei diesem Verfahren, „Rotten“ genannt, nehmen die Samen, mit eintretender Gärung eine schöne braune Farbe an, die bei besseren Sorten heller ist; letztere zeichnen sich übrigens auch dadurch aus, dass ihr Bruch glänzend ist. Die entwickelte Hitze zerstört die Keimkraft und gibt den Samen einen milden Geschmack, während die „un gerotteten“ Bohnen, meist von Brasilien, einen sehr bitteren Geschmack haben und nur zur Erzeugung des entölten Kakaos verwendet werden können. Die dem Verfahren ausge setzten Samen leiden einen bedeutenden Ge-
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