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463 gute Patrioten gewesen scy»; st« mutzten in den Bibliotheken dic seltcn- sten und wcribvollstcn Bücher und Handschriften ausfindig zu wachen, legten mit dem Degen Beschlag darauf und nähme» sie mit beim. Auch die Stockholmer Bibliothek hat auf diesem Wege einen Theil ihrer lite rarischen Schatze erworben, so namentlich da« berühmte Exemplar der Bibel, welches Luther» selbst gebürt bat und auf allen Seilen von seiner Hand beschrieben ist, ein unschätzbares Andenken, um dessen Besitz die Deutschen noch beule das Brudervolk beneiden und den Staub schmcrz- iich empfinden müssen. Eben daher stammt die prächtige, im IZlen Jahr- hundcrle geschriebene Bibel, das größte und schönste unlcr allen in Europa vorhandenen Manuskripten/ Es ist zwei und einen halben Fuß hoch und enthält nutzer dem Text der heiligen Schrift eine Anzahl Gebete und ErorcisalionS - Formeln. Eine Chronik erzählt, datz ein wegen Uedertretuttg der OrdenSzclübdc zum Lode verunbeilter Münch sich vermatz, die ganze Bibel in einer Stacht abzuschrciben, wenn man ihm die Strafe erlassen wollte. Er schlotz sich in eine Zelle ein und rief den Teufel zu Hülfe. Der Teufel, der immer schnell bei der Hand ist, wo cs einfältige Seelen zu fangen giebl, kam auf der Stelle herbei, schrieb von Abend bis Tagesanbruch das ganze ungeheure Buch voll und fuhr, als kaum der Tag graute, mit der armen Seele davon zur Hülle. Doch gicdt cs einen Mann, dem die Bibliothek zu Upsala mehr verdankt, als allen Offizieren Gustav Adolpb's, mehr als dem ganzen dreißigjährigen Krieg. Sein Name sollte in den Jahrbüchern der Univer sität mit unauslöschliche» Zügen cingezeichnct seyn, und alle Freunde der Wissenschaft sollten ihn mit Hochachtung nennen: Graf Gabriel de la Gardie. Er Hal der Universität seine überaus reiche Sammlung seltener Bücher und Isländischer Manuskripte, er Hal ihr die Edda von Snorri Slurlcson und den Gnüex urzentcus geschenkt. Die letztere berühmte Handschrift mag Jahrhunderte lang unbeachtet, Golt weiß, in welcher Kloster-Bibliothek gelegen haben; während des dreißigjährigen Krieges siel sic zu Prag dein Grasen Königsmark in die Hände, der sie der Königin Christine schenkte. Christine wußte mit dem Manuskripte, da cs nicht Lateinisch war, nichts anzufangen und schenkte es ihrem Bibliothekar Isaak BossiuS. Der nahm es mit nach Holland, und hier erstand c« im Jahre 1662 Puffendvrf, im Auftrage des Grasen de la Gardie, aus BossiuS Nachlaß um den Preis von 406 Rixdalern (etwa 800 Francs). Der Gras ließ cs prächtig in Silber einbindcn und schenkte c« 1669 ter Universität Upsala. ES enthält bekanntlich einen Tbcil dir Evangelien in der müsogolhischcn Uebersctzung des Bischofs Ulphilas. ES ist in Quart aus violettem Pergament geschrieben, der Tert i» silberner Kapitalschrift, dic angeführten Stellen ans dem alten Testamente in Gold. Die Buchstaben sind übrigens großcnthells durch das Aller so verwischt, daß man sie nur noch erkennt, wenn man die einzelnen Blätter gegen das Licht hält. Jede Seile ist unten mit ge- malicn Säulen und Rundbogen in byzantinischem Kirchcnstyl verziert. Der Tert ist leider nicht vollständig erhalten; er fängt beim fünften Kapitel des Matthau« an und reicht mit manchen Lücken bis zum neun zehnten des Johannes. Aber auch so haben wir in ihm noch den älte sten und bei weitem ansehnlichsten Uebcrrcst Alt-Gothischer Sprache und Schrift.") Lie Uebersctzung ist im vierten Jahrhundert versaßt, dic Handschrift aber aus dcm sechsten. Ich habe in Paris, bei der Versteigerung der hiblintlivezua llo liosnZ', einen Bibliographen gesehen, der den Hut abzog und sich lief verbeugte, als der berühmte'Gollex Phenlloüiimus des PilhoeuS vorkam; wenn der Mann jemals nach Upsala kommt, muß er vor dem Gnäsx arzentous mindestens mit ge- sallcletcn Händen auf die Knic fallen. X. Marinier. England. Die Universität Cambridge. Dic Universität Cambridge ist ein Bcrcin von Sludircnden aller freien Künste und Wissenschaften und besteht aus 17 Kollegien, von denen jedes eine in sich abgeschlossene Kürperschast bildet und seine eigenen Statuten hat, immer jedoch der Oberhoheit der allgemeinen Universitäts-Gesetze unlcrworsen ist. Jedes Kollegium liefert Mitglieder sowohl für den gesetzgebenden als für den ausübenden Zwxig der Ver waltung. Jener umsaßt dic beiden Adtbcilungen des Senats und ein Coucilium, das den Namen G-gnrt führt. Der Senat besteht aus allen denen, die entweder Magister der freien Künste oder Doktoren einer der drei Fakultäten (Theologie, Jurisprudenz, Medizin) und in einem der Kollegien eingetragen sind, irgend ein Aml au der Universität bekleiden oder doch in der Stadl Cambridge wobnen; zusammen elwa 2000. Sie theilen sich in die zwei Klaffen der diczcnts und der stson-renouls: Jene, die Milglicdcr des Oder- oder (wie es, nach den weißscidenen Hüten der dazu gehörenden, auch beißt) Weißhut- Hauses, sind Magister von weniger als fünf-, oder Doktoren von weniger als zweijähriger Würde. Das hson-rezent-, Unlcr- vdcr Schwär,Hut-Haus begreift die Ucbrigcn in sich.' Doktoren von mehr als zweijähriger Würde und der öffentliche Redner der Universität dürfen in beiden Häusern stimmen. ") Außerdem sind bekanntlich noch folgende Fragmente auf Misere Zeit gekommen: „ Ej„ Bruchstuck auS den Pauiunichcn Briesen, von Knittel anS einer Wolsenbnn,er laandschnst herausgegedcn, ein Heft in Quart, ohne Jabr-abl. 2> Ein anderes Bruchstück aus den Bautinjsche» Briesen und aus dem alten Testament, aus einem Koder PalimvscstuS der Amdrostanischen ' Bibliotbck zu Mailand, herauSaeacben von Angelo Mai und dem Grasen Eastigttone,l, Mailand I8l9, ein Quarlband, und neuerdings 183« zu Mun chen durch Prorenor Maßmann Z> Ein Fragment einer allen Homilie, aus der Bidliokbek Les Vatikans, von Mai 1M im achten Bande seiner »arlpm- raü vclcres bekannt gemacht. Der Tert des Oostcx arg-ntra, ist mehrmals im Druck erschienen: zuerst durch Junius, mit Angelsächsischer Vcrston zur Seite, ein Quartband, Dordrecht tens; durch Stiernhielm, 2te Ausgabe kwann die erste erschienen, weiß ich nicht) Stockholm ein Quarlband, mit Lateini schem ttrterl und Schwedftchcr und Isländischer ttederftkung: endlich durch den tlvsaler Erzbischof BcnzcliuS, gleichfalls mit Lateinischem llrtert, QrforL Nso, ein Quarlband. Das Caput wild von dem Vice-Kanzler, einem Doktor aus jeder Fakultät und zwei das Regem- und das Non-regenl-Haus rcpräsen- lircnden Magistern gebildet. Der Vice-Kanzler ist schon vermöge seines Alutcs ein Mitglied dieses Rache«; die Anderen werden-solgendtimatzen dazu gewählt: der Vice-Kanzler und die beiden Prokuraloren ernennen, Jeder für sich, fünf Personen; und aus diesen Funszchn wählen dic Vorsteher der Kollegien, die Dokloren und dic Slimme»-Sammler (8crutators) Fünf, drin Vice-Kanzler zu Ebren gewöhnlich seine Wahl bestätigend. — Alle Vorschläge zu Universitäts-Gesetzen und alle Anträge (Arnous) müssen vom Capul genehmigt werden, wobei jedes Mitglied dcffcldcn eine verneinende Slimme hat, bevor sie den beiden Senals-Häusern zur Bcgulachlung Vorgelege werden. Zusammenkünfte zu Besorgung von Üniversiläts-Angelegenheiten, sogenannte Congregalioncn, werden etwa alle zwei Wochen gehal ten, und dazu giebt der Vice-Kanzler, beim Beginn jedes Kursus, ein Verzeichnis; der' für dieselben festgesetzten Tage. ' Für außerordentliche Borkommenbcitcn kann der Vice-Kanzler auch außer der Zeit, mittelst einer, drei Tage vor der Versammlung selber, in den Sälen der vcr- schicdenen Kollegien aufgehängten gedruckten Bekanntmachung mit An gabe der Sache, den Senat zusammcubcrufen. Jede Anzahl von Se natoren, nur nicht unter 28, mit Einschluß der eigentlichen Beamten, bildet eine vollzählige Sitzung und kann sofort verhandeln nnd.be. schließen. Außer kiesen Zusammenkünften giebl cs noch sogcnannie statutenmäßige Congregalioncn: durch die Stalulen festgesetzte Versammlungs-Tage für den ordcnllichen Gang dev Uuivcrsiläls-Ge schäfte, als: Grad-Erlhcilungen, Bcamlen-Wahlen:c., die keine be sondere Bekannlmachung erfordern. Eine solche Congregalion kann ab- gehallen werden, sobald 40 Scnaloren zugegen sind. Jedes Mitglied hat das Recht, einen Vorschlag oder einen Antrag, nach vorangegan- gener Genehmigung durch das Caput, vor den Senat zu bringen. Wenn ein solcher im Caput durchgcgangen ist, so wird er im Non- regenl-Hansc von einem der Stimmen-Sammler und im Rcgenl-Haujc vom Prokuralorcn-Sensor verlesen. In derselben Weise kommt er bei der zweiten Congregalion zum Vorrragc. Erfolgt das non zilucct eines Mitgliedes des Non-regent-Hauses, fo wird zur Stimmen-Sammlung geschritten. Erreicht »der überschreitet dann die Zahl der non zrlsect diejenige der zllacot, so wird der Antrag verworfen; sind dagegen der zrlacet mehrere, als der non zllacot, so wird er ins Regent-Haus gc- vracht, wo cr denselben Gang zu durchlauft» bat. Ist er auf diese Weise in beiden Häusern durchgegangcn, so besteht er als rin ordent licher Senats-Beschluß und wird, wenn der Gegenstand die Re- quisittn zu allgemeiner Veröffentlichung trägt, ein Statut. Keine Würde wird ohne einen Antrag, der in der so eben beschriebenen Art durchgegangen, ertheilt. Dergleichen Anträge heißen Supplikatc; gehen sie nur aus die Würde eines Baccalaur der Künste, auf bloße Ehren-Grade, oder ans den Rang eines Magister vom King'«-Kolleg, so bedürfen sic der Lesung nur in einer Congregalion. Das Personal der ausübenden Gewalt auf der Uuiversiläl bil- tcii folgende Beamte: der Kanzler, das Haupl der ganzen Univcrsilät, mil alleiniger Machl-Vollkommcnhcil intim ziraeciix la, außer in Fällen von Verstümmelung und Kapilal - Verbrechen. Er siegelt die Diplome und Verleihungen >c., vertritt, die Rechte und Privilegien der Univrr- sittäl, beruft Versammlungen und handhabt die Rechtspflege für dic unlcr seine Gerichtsbarkeit Gehörigen. Der präsidircnde Ober- Richter (tüv IllAh slecvurll), welcher die Bcfugniß hat, die inner halb des UuivcrsitälS-Bezirkes eines Kapital-Verbrechens angeklagtcn Studenten zu verhören und in Gemäßheit des bestehenden Privilegs und Gebrauches Gericht zu halten; cr giebt sich einen Vertreter, ver mittelst Bestallung (lollers zmtont), dic durch des Senats Genehmi gung vollzogen wird; der Vice-Kanzler, der jährlich, am 4. Novem ber, vom Senate gewählt wird und, wie schon sein Titel andeulet, die Befugnisse des Kanzlers für dic UniversttätS-Verwaltung und Ausübung der Statuten überkommt, wenn dieser abwesend ist. Er muß, nach einer Verordnung von 1387, das Haupt eines Kollegs scvn und sun- girt als Magistrat für die Univcrsilät und Grafschaft; der Kommissa- rius, ein Unlcr- Beamter des Kanzlers, sicht an der Spitze einer Kanzlei für alle privilegirtc Personen und Scholaren unter dcm Grade eines Magisters, zur Untersuchung von Ncchlssällcn nach deni Civil- und statuarischen Rechte und nach dem Universitäts-Gebräuche; der öfsentliche Redner schreibt, verliest und verzeichnet die Briefe an den Senat und von dcmsclben und erscheint bei jeder Ehren-Verlei hung mil einer angemcffcnen Rede; der Assessor ist ein durch Se- nals-Bcschlutz zu Unterstützung des Vice-Kanzlers in enusis suronsibus vt llomostiois (in Gerichts- und Bersammlungksachen) besonders ange- stelller Beamter. — Die beide» Prokuratorcn sind jährlich gewählte Gerichls-Beamtc, dic wenigstcns seil zwei Jahren Magister scyii müssen und vermöge ihr«- Amtes Regent« werden. Ihre Pflicht ist es, über die Zuchl aller derer, dic noch in statu zwziilluri (minderjährig) sind, zu wachen, übelberüchligte Häuser crsorsche» und lockere, vernachlässigte oder verdächtige Frauenzimmer in Gewahrsam bringen zu lassen. Sic müssen auch bei allen Congrcgationcn gegenwärtig seyn, mil dem Kanz ler oder Vice-Kanzler abstiwmcn, die Stimmen de« Hause«, mündlich und schriftlich, einholcn, verlesen und deren Ucbereiustimmung oder rcsp. Abweichung erklären, dic Anträge im Negenlhause verlest», dic bei- oder abfälligen geheimen Vota sammeln und dann öffentlich ver kündigen. — Die Moderatoren (Vorsitzer) werden von den Proku. ratoren gewählt, vom Senate bestätigt und haben, als Vertreter Jener, den philosophischen Hebungen und Disputationen, so wie den Prüfungen zum Doktor- und Baccalaureus-Grade, vorzustchcn. — Des Bibliothe kars Obliegenheiten bezeichnet sei» Titel. — Der Registrator muß seiber, oder in der Person eines Stellvftlrclus, alle Congrcgationcn mir abwarten, ' um für dic gehörige Form der vorzulegenden Anträge hu sorge» und dieselben in das Universitäts-Archiv einzutragen, wenn -st' in beiden Häusern durchgegangcn sind. Eben so registrirl er das