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444 eine Behauptung der Art nicht danach aussicht, sich in der Erfahrung Nachweisen zu lasse«. Dies sind die Resultate, die der Verfasser aus den Gnmz>ies-renflu8 der Kriminal-Justiz in Frankreich abgeleitet Hal. Durch die ganze Reihe der beobachteten Jahre haben sich dieselben allgemeinen Thal- sachcn beständig wiederholt und keine andere Veränderung erfahren, als die, welche die oben genannten legislativen Veränderungen hcrbcisühren mußten; und auch der Einfluß dieser Veränderungen ist in gewissen Gränzen geblieben, die man vorhcrsehcn und ini Voraus berechnen konnte. Wenn nun aber die matbemaiischcn Schlüsse, die man aus diesen gesellschaftlichen und moralischen Thalsachen hergeleitet, eine solche Sicherheit und Festigkeit haben konnten, als wären sie aus physiologische und organische Beobachtungen basirt, so scheint es doch, daß dieselben Gesetze sich auch in anderen Ländern bestätigen müßten, daß Etwas, was für ein Volk, in einem Lande beobachtet worden, auch bei einem anderen Volk, in einem anderen Lande wicderkehren müßte. Dem ist aber nicht so: vielmehr steht man aus Allem, daß der Gang der Justiz in einem Lande nicht bloß von dem mannigfaltig kombinirlen Einfluß seines gesellschaftlichen und politischen Zustande« abhängt, von seinen Institutionen, von den Sitten seiner Bewohner, von der Stufe, die es in ter Civilisalion einnimml, sondern auch von den scheinbar allcrein- fachsten Umständen, von solchen selbst, denen man es beim ersten Blick nicht anschen Mächte, daß sie irgendwie eine Wirkung äußern aus das, was man die moralische Oberfläche der Gesellschaft nennen konnte. Nehmen wir Belgien zum Beispiel, ein Land, das von Frankreich durch keine natürliche Scheidewand getrennt ist, das mit ihm dieselbe Religion, dieselbe Sprache, einen analogen Staats-Organismus und endlich, was sür unseren Gegenstand am wichtigsten ist, auch dieselbe Gesetzgebung besitzt. Bis 1831 wurde daselbst die Kriminal-Justiz durch permanente Richter verwaltet, die über den Fall und da« Recht nach einer Majorität von drei auf fünf Stimmen entschieden; damals wur den von 100 Angeklagten 17 freigesprochcn. Im Jahre 1831 hat man die Jury eingesührt, während sonst die Kriminal-Gesetzgebung dieselbe blieb, da« „Schuldig" durste nur bei einer Majorität von 7 auf 12 Stimmen ausgesprochen werden, und seitdem belief sich die Anzahl der Freisprechungen aus ungefähr 40 Prozent. Kann uns die mathematische Analyse von diesem enormen Unter schied Rechenschaft geben? Soll man sagen, daß die beständige Gewohn heit, Verbrecher vor sich zu sehe», der inquisitorische Geist und die Ver härtung, die sich dadurch der permanenten Richler bemächtigte, daß dies an dec geringen Anzahl der 17 Freisprechungen Schuld ist, und daß sie also von 100 Angeklagten 23 Unschuldige verurlheilien (denn 23-z-I7 giebt ja erst die Zahl der 40 Freisprechungen unter der Jury); oder läßt sich aus der anderen Seite behaupten, daß vielmehr die Unersabrcn- hcil und die moralische Schwäche der Bürger, welche zu dem ehrenvollen Amt eines Geschworenen bereisen werden, wie ihre falsche» Begriffe von Omnipolenz sic verleitet, von 100 Angeklagten 23 Schuldige in die ver letzte Gesellschaft zuruckzustoßcn? Belrachttn wir ein anderes Beispiel. Wir haben gesehen, daß die Französische Jury im Durchschnitt, nach der verschiedenen Majorität, bei 100 Angeklagten 54 — 60 Veruribcilungcn aussprach. In England, wo die Jurv nur nach der Unanimilät aller >2 Geschworene» vcrurlheit, sollte man doch glauben, daß die Zahl der affirmativ«! Urlheilc viel schwächer, die der Freisprechungen viel größer als in Frankreich scyn muß. Doch auch hier findet das Gcgcnthcil statt. In den einund zwanzig Jahren von 1812 bis 1832 waren im Ganzen 286,166 Ange klagte; davon wurden 194,712 verurtheilt, t. i. so viel als 68 ans 100, und nur 32 srciglsprochen; hier bat man also aus 100 Angeklagte 14 Vcrurihcilungen mehr als bei der Französischen Jmv mit der Ma jorität von 8 Stimmen. Soll man sagen, daß der Englische Geschworene in seinem Unheil flüchtiger ist und mit weniger Skrupeln zu Werke geht, al« der Franzose? Wir müssen schon zugeben, daß hier ein Gebeimniß obwaltet, dessen moralische Ursachen man wohl ergründen und darstellen kann, das sich aber nicht in positiven Zahlen analysiren und fcsthallen läßt. Unter den Gründen und Ursachen, welche die gerichtlichen Entschei dungen bestimmen, giebt cs einige, die permanent, andere, die zufälliger und vorübergehender Natur find. Wenn da« Land sich im normalen Zustand befindet, wenn die politische nnd gescllschastliche Ordnung un verändert bleibt, wenn die Strafgesetzgebung nicht umgestaltet wird, dann können einfache Veränderungen des Majorität«-Verhältnisses in der respektive» Zahl der affirmativen und srcisprccheuden Urlheilc nur dicjenigcn Verschiedenheiten Hervorrufen, welche die mathematische Ana lyse im Voraus berechnen kann, mit einer fast zur Gewißheit gewor denen Wahrscheinlichkeit, ihre Voraussetzung durch die Erfahrung bestä tigt zu sehen. So sind i» Gens, wo »ach dem Gesetz vom 6. Januar 1815 die Angeklagten von 7 permanenten Richtern »ach einer Majorität von 4 Stimmen gerichtet wurden, in den 18 Jahren von 1813 bis 1832 von 479 Angeklagten 416 oder 87 auf 100 verurtheilt und 63 oder 13 aus IlkO sreigesprochen worden. Als das Gesetz vom 3 Dezember 1832 dic Zahl der Richler auf sechs rednzirl Halle, welche mik einer Majori tät von 4 verurlheilien und im Fall gleicher Slimmcnlhcilnng frcispra- chen, Hal man in den 4 folgenden Jahren 163 Verurlhciluugcn und 32 Freisprechungen bekommen, oder aus bundcrl 84 von den ersteren und 16 von den lctzleren, ein Verbältnik, das nicht viel von dem Re- sullal abweichl, welches sich aus dem Kalkül cigiebl al« Folge jenes Wechsels in dem Bcrbällniß der Stimmen. Wenn dagegen, bei dem unveränderte» Fortbestehen de: Institu tionen, ter allgemeine Zustand des Landes sich umgestaltet, wen» der öffentliche Geist eine andere Richtung nimmt, wenn die socialen Be dürfnisse gebieterischer auslrctcn, oder "wenn, auf der anderen Seite, die Nochwendigkeil einer Repression abnimml, dann werden diese Umstände auf das rcfvcklive Verhält»!« dcr Verurlheilunzcn und Freisprechungen einen nolbwendigeii, entschiedenen Einfluß ausübcn. Betrachten wir z. B. in.England drei siebenjährige Perioden in dcr Verwaltung der Kriminal-Justiz, so finden wir folgende Resultate: Zahl dcr Ange klagten. Zahl der Verur- thejlien. Dcrhältniß dcr 2tcn Zahl zur lsicn. Zahl der LvdeS- urthcile. Zahl dcr Hinrich tungen. 1812 — 18 64,538 41,054 0,R6 5,802 636 1819—25 93,718 63,418 0,877 7,770 579 1826 — 32 127,910 90,240 0,7« 9,729 414 Man sieht, daß die Zahl der Angeklagten im Lause dieser drei Perio/ den nach imd nach beträchtlich zngenommen Hal, daß demgemäß auch daS Verhälluiß dcr Berurtheilungcn anwächst (was vielleicht das Resul tat seyn mag eines gewissen Erhaltungs-Instinktes, der sich bei Zunahme dcr Verbrecher in der Gesellschaft geltend macht, und der daraus hcr- vorgebcnden Zunahme von Slrcnge); daß dagegen andcrcrscils das Vcr- hällniß der Todcsurtheile nach nnd nach abnimmt, ja, daß sogar dic absolute Zahl der Hinrichtungen sich immer mehr vermindert, ein sicheres Zeichen von der Reaclion der öffentlichen Meinung gegen die drako nische Strenge dec allen Slrasgcsctze Englands. Es schein« also hier in England ein doppeltes Streben hcrvorzulrclcn: auf dcr einen Seile wird die allgemeine Anwendung des Slrassvstcms vcrschärsl, wahrend aus der anderen für gewisse besondere Fälle Lie ehemalige Slrcnge desselben nachläßl. Und gerade diese Veränderungen und Resullale fin det man in einer ganz normalen Periode, in einer Zeit, wo das Gesetz- und Slrassystem Englands keine andere Umgestaltung crsahrcn hat, als dic, welche mit den Fortschritte» dcr öffentlichen Meinungen und de« Jahrhunderts, mit de» Bedürfnissen dcr Gesellschaft und den Lehren der Erfahrung nolbwcndig zusammenhängt. Zahlen sind cs also nicht allein, welche diese Ausgabe lösen können; sie hat einen lieseren, moralischen Gehall, wo der mannigsalligc noxus iumun zwischen den persönlichen Ansichlen des Geschworenen oder des Richlers nnd den allgemeinen Sillen, Zuständen und Beziehungen in der gescllschasllichen Ordnung alle bloß arithmetische Proportionen übcr den Haufen stößt. Dies ist aber eine Seile unseres Gegenstandes, die noch am allerwenigsten unlersuchl werden. (l-il>I. l_'niv.) Mannigfaltiges. — Goethe'« nalurhistorische Werke. Es würde gewiß kein kleiner Triumph sür den alten Goelbe gewesen scv», wenn er, dcr sich izxch in seine» letzten Gesprächen mit Eckermann über die geringe Ausmerksamkeil beklagte, dic seine nalurhistorischen Forschungen bei der Deulschcn Grlchrlcnwelt gefunden, dic Huldigung erlebt hätte, dic diesen jetzt in Frankrcich zu Theil wird. Noch im Jahr 1831 sprach er in Bezug aus seine Pslanzcn-Metamorphosc den sehnsüchtigen Wunsch aus, daß koch dcr gelehrte Französische Naturforscher, Hr. Turpin, dessen Zeichnungen über dic Physiologie dcr Pflanzen so vicles Licht verbreitet hätten, seine (Eoclbe's) Idee» über die Metamorphose dcrselbcn zur sinn liche» Darstellung bringen möchte. Und siehe da, beule ist nicht bloß dieser Wttnsch erfüllt, sondern ma.ii hat in Frankrcich noch mehr für seine naturhistorischen Arbeiten gelbem, als Gcclhe selbst jc gehofft Hal. Herr Turpin Hal den Wunsch des greisen Dichter« gleichsam als ein Vcrmächtniß angesche», dessen Ausführung ihm oblag, und so verband er sich mit einem tüchtigen Uebersetzer, Herrn C. F. Martin«, zu ciner würdigen Herausgabe nicht allein dcr Metamorphose der Pflanzen, son dern auch dcr Goelbe scheu Schriften übcr Yen UrtvpuS der organi schen Schöpfung (die Leser werde» sich hierbei wob! von selbst de« Intermaxillarknochen« erinnern, von dem gewiß Biele nie etwa« er fahren hätten, wenn sich der Verfasser de« Werlher und des Faust nicht damit beschäftigt hätte) und über die Gestaltung anorgani scher Masse», »amcnllich in Bezug auf das, was Goethe über dic verwitterten Säulen am Tempel de« Jupiter ScrapiS gesagt bat. Das so aus einzelnen Schriften des große» Dichtere znsammtngestclllt Werk bat dcr Uebersetzer mil erklärende» und historischen Anmerkungen begleitet, die gleichsam als rotber Faden durch das Buch geben und denen der Allas des Herrn Turpin als Schlnßsteiu und zu einer Zierde dienl, wie sic die Werke de« Deulschcn DichlcrS in seinem Baterlaildc noch nichl besitzen. °) Bereits gestebc» auch die Franzoicn mit einiger Uebcrraschung, daß sie von dieser Universalität des Deutschen Schrist- stcllei« keine Ahnung gehabt hätten. Ja, was ihnen noch mehr zur Ebre gereicht, ihre großen Nalnrforscher, an deren Spitze Herr Gcoffrov de Eaiut-Hilaire steh«, geben ohne Neid zu. daß manche Ideen, mit denen sic sich lebenslang beschäftig«, von Eoelbe's Genius »ich« bloß vor ihnen gcahn«, sondern schon zur völlige» Klarheit gebrach« worden seyen. °°) Das Ganze fuhrt dc» Titeln Ocurre., <l't>i«wire naturell? u-i «-"Nid'' Dr-Muite- -c snuntsrx ^nr k st- Slartinx. Xvuu stls- in-tollo, nnotnunur I,., ninund» oripnmil^ >lr pnnicnr rt «nuicM <ir trni» <-l N'uu rnxr<- nxzmnatik -ur I» mLtLiuorpko-« U" plante«, psr st. l. st. Durpio, memdre Ne PIn»Iitur. ") Man vergleiche darüber die ncnentsianden: k-roe strane-l-e: 3 ll. pa«. «75 U. ff. HcrauSgegeben von dcr Redaktion der Allg. Preuß. Slaal«-Zci«ung. Rekigirl von I. Lehmann. Gedruckt bei A. W. Hayn.