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334 fassnng" — „die Herrschaft des Meere«" — „die böizeriit» Wälle" (Kriegsschiffe) — „die Verschwcndniig von Blut und Golt" — „die Söhne und Lächler der Verderblich" (ei» LleblkiigSwori Cobbett'«) — el in»! trcnus nmnn (wa« selbst wieder ein sebr vcrbrauchler Gemeinplatz ist). Ich hoffe, man wirb mir einräumen, daß die>c sämmliichen Ablezir au» per Englischen Literatur und Geschichte aus eizenc Lvven Anspruch machen dürfen. So giebt es auch einige von »och »euerem Ursprung und etwas abweichendem Charakter, und zwar muß man die meisten daiunler aus den Lippen der populairen Redner suchen. „Die Länge und Breite res Landes" verdient gewiß einen eigenen "Platz im Kasten des Setzers, und eben so wenig darf man bei dem „Fortschritt der Intelligenz" Bedenken trage». „Dem Vernehmen nach" ist eine unter den Zei tungsschreibern so allgemein gangbare Formel, daß man sich wundern muß, sie nicht schon langst in einem besonderen Lvpns zu besitzen. Dasselbe läßt sich von der „literarischen Republik" und von „Talent und Genie" sagen. Was endlich das Gebiet der pvetischen Diktion betrifft, so würde sich auch hier manches leichte Mittel siaden, dem Setzer die Arbeit zu verkürzen. So ist es ganz abgeschmackt, daß er so ost die Buchstaben setzen muß zu den Worten Liebe, Hoffnung, Furcht, Verzweigung, Wünsche, Bluthe, Brand, Verfall, gebrochenes Herz, entschwundene Freuden u. s. w. u. s. w. Alle Liese sollten zu jeder Zeit als besondere Charaktere fertig liegen. Dabei fällt mir auch etwas büchst Sinnreiches ein, was dem Verfemacher selbst schon im Schreiben viel Verlegenheit ersparte; man könnte nämlich eine Menge solcher Worte, aus Papicisireise» geschrieben, in einen großen Sack werfen, das Ganze gut durch einander schütteln und dann die einzel nen Streifen herausnehmen und in eine rigentbumliche Ordnung zn- sammenstellen; es würde wahrscheinlich eine ganz eben so gute Dichtung hcrallskommen, als neun Zehntel von dem, was die Welt tagtäglich lesen muß. Doch dies ist schon das Thema einer besonderen Betrach tung, die nicht hierher gehört; hier wollten wir uns bloß bei Setzern und Druckern unsterblich machen. (bin^l. kuv.) BnlwcrS „Athen". (Fortsetzung und Schluß.) Bulwer« zweites Buch reicht von Solon« Gesetzgebung bi« auf die Schlacht von Maralbon, SS4— 4hl) v. Chr. Geb. Hier zeigt sich nun bald, welch politischen Geiste« Kind der Verfasser ist; kaum, daß er dem großen Gesetzgeber Gerechtigkeit widerfahren läßt; an fehr deut lichen Anspielungen auf politische 'Verhältnisse der Gegenwart seblt es auch nicht. Solon bat recht eigentlich die künstige Größe Aiben'S ge gründet, die Anarchie gebändigt und die weisesten Gesetze so trefflich in Wirksamkeit gesetzt, daß auch die Vornehmste» und Mächtigsten Gehor sam leisten mußten. „Die erste Maßregel, womit Solon auskrat, war eben so kühn als entscheidend. Mit einer Umwäl;ung ist dem Volte nicht geholfen, nun» nicht seine Lasten wirklich veimindert werden, wenn sich sein Zustand nicht bessert. Ein armes Volk vcrlangl stets »ach politische» Neuerun gen, weil e« sich davon Abhülfe seines Elends verspricht. Also saßic Solon de» Entschluß, de» Quell des ewigen Haders zwischen Reichen und Armen ein für alle Mal zu verstopfen. Das Mißvcrbälluiß lag haiiptsächlich in der ungeheuren Verschuldung der ärmere» Stände gegen die Reichen; wer nicht zahle» lonittc, wurde des Gläubigers Sklav; dieser Druck wurde de» niederen Klasse» unerträglich. Solo» brachte k« nun dahin, daß die Gläubiger sich zu einer großen Erleichterungs- Maßregel gegen ihre Schuldner verstanden; sie führt in der Athenische» Geschichte de» Name» Seisachtbeia (d. i. Abweisung ter Last); aber worin sie eigentlich bestanden, ob geradcswcges in thrllweiser Annulli- riing des Schuldbeträge«, ob in Herabtttzung der Zinse», oder in Er- höbnng de« Nominal-Werlhes der Münzen, darüber ist man streitig. Die meisten Autoren erklären sich für das Erstere, also sür de» kühnsten und durchgreifendsten Schritt, und Pluiarch beruft sich, um diese Mei nung zu unterstützen, auf Solon'S eigene Worte, die sich aber recht gut auch ander« erklären lassen. Um ferner den größten Uebelstaud der vergangenen bösen Zeiten sür immer binwegzuräumen, verbot er durch ei» Gesetz, daß kein Freier hinfort Schulden halber sich in Knechtschaft sollte verkaufe» dürfe». Wer wegen Schulden Sklave war, wurde frei- gelassen; wen sei» Gläubiger al» Sklave» i» die Fremde verkauft baue, der wurde jetzt ausgelöst, zurückgcbolt und in sein Bürgerrecht wieder eingesetzt. Die Noth der Zeil Halle den Gesetzgeber zu diesem verwcge. nen, ja verzweiselte» Auskunstmittei gedrängt, das mau in nnsercn Tagen al« einen förmlichen erklärten Nattonalbankerott bezeichne» würde. Desto enlschicdcuer verwarf er jede» Versuch einer Gleichthciluttg der Güter, des Landbesitze«. Der Mißbrauch de« Rechte«, welche« dem Gläubiger über den Schuldner zustrbl, die wucherische Habgier de? Ersteren kann allerdings Urbcl herbeisübreii, die der Gesetzgeber schnell und mit schonungsloser Hand binwrgrälttiien muß. Die Ungleichheit de« Besitzes aber, sür sich allein, kann keine Folgen baden, die ei» solches Einschreiten rechtfertigen. Solon begnügte sich, durch rin Gesetz zu bestimmen, daß Niemand durch Kauf Ländereien über einen gewissen Betrag sollte an sich bringen dürfen; gewiß eine weise und höchst prei«- würdige Verordnung, wenn sie sich nur in allen Zeiten aufrecht erhal ten ließe. — Anfang« war das Volk mit Solon s Maßregel» unzufrie den; c« sand sich in seine» Erwartungen getäuscht, weil es aus eine Gleichtheilung de« Grundbesitzes nach dem Beispiele der Lvkurgislhen Gesetzgebung gehofft balle; bald aber wendete sich die öffentliche Mei nung zur besseren Erkennlniß. Die Seisachtbeia wurde durch ein öffent- liches Fest mit Opfern gefeiert und dem Gesetzgeber seine Autorität für weitere Zeit und mit crwcilrrter Befugniß bestätigt. Solon gebörle glücklicher Weise nicht zu de» Staatsklüglern, die zwischen volkstbüm- liehen und aristokratischen Grundsätzen und Maßregeln hin und her schwanken und sich «indilden, weil sie beule gewährt, darum müßlen sie morgen versagen. Er war ein Menschenkenner und wußle, daß kein Staatsmann dem Volke so schnell „ud leicht verdächtig wird, wie einer, der mit kühnen Reformen ansängl und daun aus einmal kleinmüibig inuehält und zu ängstlichen Nolhdchelscn seine Zusiucht nimmt. Seine zweite politische Maßregel war vielmrhs »och kräftiger, noch allgemeiner durchgreifend, aber nicht mtuker beilsam und klug, als die erste. Die Gesetze, welche vor Jahren der Archont Drakon den Athenern gegeben, waren um ihrer Strenge willen wirkungslos. Wer Gesetze mit Blut schreibt, der schreibt sie in den Sand. Solon schaffte sic alle mit einem- malc ab, b:s auf da« eine uralte und allgemeingültige, wonach aus Mord Todesstrafe stand, und führte statt ihrer andere ein, wodurch auf Raub, Diebstahl, falsches Zeugniß, Veruniretuwg, Ehebruch und der gleichen Vergehungen verhällnißmäßige Strafen gesetzt wurde». ES ist übrigens eine interessante Eigenihümlichkeit der Solo»ischcn Gesetze, daß sie in hohem Maße aus das Ehrzcsühl, aus die Furcht vor Schande berechnet sind; die bürgerliche Ebre einzubüßcn, ein AiimoS zu werden, die« war eine von den allerhärlesten Strafen. Wenn dieser Zug schon damals im Athenischen Cbarakler lag und von dem Gesetzgeber benutzt worden ist, so Hai auch die Gesetzgebung Solon s ihrerseits bcigelragcn, den Volks-Charakter durch ein Hobes Gefühl und Bewußtsein, der Eber zu erheben und zu veredeln. Lon demselben Geiste und derselben Ab sicht zeugt es, daß die Söhne derjenigen, die im Kriege sür die Vater stadt gefallen, auf öffentliche Kosten erzogen wurden ; daß der Staat ihnen, wenn sie mannbar geworden, eine vollständige Waffenrüstung schenkte und ihnen ausgezeichnete Plätze bei allen öffentlichen Ver sammlungen und Festspielen einränmte. — Er selbst, Solon, war in seiner großsimügen Weisheit jeder Versuchung der Herrschsucht unzu gänglich; dem Ehrgeiz Anderer suchte er Schloß und Riegel vorzuschie- den durch ei» Gesetz: daß, wer »ach der Alleinherrschaft im Staate ge strebt, de« Tode« schuldig seh» sollte. Auch dem demagogischen Treibe» und Gunstbrwerbcn Einzelner gedachte er vorzubcuge», indem er ver ordnete: ein Gesetz zu Gunsten oder zum Nackstheil eine« einzelnen Bürgers dürfe Niemand Vorschlägen, wofern nicht sechstausend Bürger ihre Zustimmung dazu erklärte». Um endlich die innere Rube und den Frieden der Stadt vor der Gcwaltibäiigkcit de« Parleienkampse« zu sichern, war Allen und Jedem verboten, bewaffnet in den Straßen ein- herzuzede», außer in Fällen der höchsten öffentlichen Gefahr." „Die Verfassung Alben'«, wie sie bi« aus seine Tage beschaffen «ar, bat Solon nicht eigentlich mugestoßen, sondern sie mit Beibehaltung der meisten Hauptbesiaiidtbeile im demokratischen Sinne erweitert. Einen höchsten Rath oder Senat sand er schon vor; diesem setzte er eine Volksversammlung zur Seite. Jeder freie Bürger, welchen Ran ges und Stande« er sonst sev» mochte, war inlegrirender Tbeil des Gemeinwesen«; vom achtzehnten Jahre an war jeder zum Kriegsdienste innerhalb Attika « verpflichtet. Mil zwanzig Jahren war der Albener volljährig, trat in den Genuß aller Bürgerrechte und de« Stimmrecht« in der Volksversammlung. Um jedoch Aeuner bekleiden zu können, war eine gewisse Vermögens-Qualificalio» »öthiz. Alle Einwohner Attika'« wurden nämlich »ach ihrem Einkommen in vier Klassen gctbeilt. Wer von seinen Grn»dstücken SON Medimuen") jährlich an Getraide, Wein, Oel und anderem steuerbaren Ertrage zog, der gehörte zur höchsten Klaffe und war zur böchsten Slaaiswürde, zum Archontal, wählbar. Wer nur zwischen dreihundert und sünsbuutert Medimne» bezog, der gehörte zu teil HippciS, d. b. zu de» Reiter» oder Süttern, weil er sich nämlich, so oft da« Aufgebot an ih» kam, mit einem Pferde zun, Kriegsdienst stellen mußte. Bi« zu zweihundert Mcdimnen jährliche» Einkommen« bcrad reichte der Stand der Zaugilai, die den Kriegsdienst zu Fuß als Schwergewaffnelc initzumachc» Haiti». Diejenige», wclche auch je»cn geringsten Censu« nicht erreichte», hieße» Tbüte«, und wäre» vo» alle» AmlSvercichlunge» ausgeschlossen , aber auch von allen aktiven Siaatslasicn befreit; nur in der Volksversammlung stimmte» sic mit. Die Verwaltung kc« Gemeinwesen« lag sonach ganz j» de» Hün ten der drei ersten Klaffen, die aber dafür auch die größten Opfer und Anstrengungen, so wie auch die meisten Besteuerunge», zu trage» hatten." — Die« ungefähr sind einerseits die Gegenstände und ist anderer seits die Darstcllnnqswcisc, Lie Bulwer für sein neue« historisch-archäo« logische« Werk gewählt bat. Ma» siebt, daß er dabei vielfach auf die politische Bildung und aus die öffentlichen Interessen seiner Landsleute Rücksicht genommen. In Deutschland dürste da« Buch wobl nicht leicht ohne Ansechiungeii' von Seiten gründlicher Kenner des Attertbum« bleiben. Die Metzleri'che Buchhandlung in Stuttgart bat eine von Gustav Pfizer bearbeitete Ucbersetzung de« Bulwcrschen „Albens" an- gekündigt. Wir boffcn, daß sich Herr Pfizer, dec jetzt gar vielerlei übersetzt, bei dieser Aibcil nicht werde übereilen lasse». Bibliographie. 'j'ltv noet» clauzliter. — Z Bdc. 3>' Sb. Lurnlea. — Eine Prophezeiung, r Bdk. Zlj Sb. llnurnal nf » Iinrlicultiir.il tnnr tlirouzch Onrman^ ancl Kalzium, ffumc« Pnrbes. Sj Sh- Nirüstnrial rosznmsilülit). — Von A. Dallas, S Sb Pho zier-onal incmnchs »f Oolnnnl d-wlcn 8l>n» »»6 narralirn of tbe »ar in 8z,»in. — 2 Bde. 28 Sb. Frankreich. Die Jungfrau von Orleans, historisch und poetisch. (Schluß.) Versetzen wir u»S in Gedanke» in die oben geschilderten Zustände des Jahres 1424 und in die belagerte Stadl Orleans. Der Much >> Der Medinmo«, cin Attische« Hohlmaaßi so« Medimne» mögen 47« Berliner Scheffeln gleichkommen