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7O3 707 uns zur Nahrung dienen, das erste Gesetz, so auch beim Bier; dieserhalb müssen vorzüglich die Gefäße, worin das Bier aufbewahrt wer den soll, so reinlich, wie es nur immer mög lich ist, gehalten werden. Vorerst ist es Pflicht des Brauers, für die Reinlichkeit der Fässer zu sorgen, in welche das Bier aus dem Brauhause weggefüllt und dann verschro ten werden soll. Aber eben dieselbe Sorgfalt müssen diejenigen, welche es auf Flaschen ab- ziehcn, beobachten. Die Flaschen müssen nicht allein unmittelbar vor ihrer Anfüllung, sondern auch sobald ste geleert sind, sorgfäl tig gereinigt werden. Letzteres wird gemei niglich nicht beobachtet, ungeachtet hierauf hierauf fast alles ankommt; das, in den Fla schen zurückgebliebene, Dier, seyen es auch nur wenige Tropfen, ist der freien Wirkung der, oft sehr warmen, Luft ausgesetzt, diese veranlasset, daß es leicht in die saure, und endlich in die faule Gährung übergeht. Hier durch werden die Flaschen so verunreinigt, daß sie nur mit vielen Umständen, nie aber durch das bloße Ausspülen mit Wasser, ge reinigt werden können. Der Stoff zur Säu re oder Fäulniß liegt daher schon darin, ehe sie mit Bier angefüllt sind; was ist nun na türlicher, als daß das hinein gethane Bier nach kurzer Zeit sauer oder schal schmecken muß? Ist es einmal schal, so ist auch schon ein großer Theil des Geistes verflogen, den cs beim ersten Besitze enthielt; folglich sind jene Vorwürfe ungeqründet. Daher rathe ich Ihnen, meine Damen, die Sie gern einen guten Trunk Dier im Hause haben wollen, dringend an, ihre Mägde j« mit Strenge zur Reinhaltung der Bierflaschen anzuhalten, und besonders dar auf zu sehen, daß solche, sobald sie ausge leert sind, mit reinem Brunnenwasser und einem hinein geworfenen kleinen eisernen Kettchen oder grobem Sand, bestmöglichst auSgespült und umgestürzt hingelehnt wer den. Kurz vor dem Gebrauch wird eine jede untersucht, ob vielleicht doch eine dumpfig riecht, was aber bei der empfohlnen Rein haltung nicht leicht Statt finden wird. Soll te sich dennoch eine übelriechende finden, so darf durchaus für dieses Mal kein Bier hin ein gefüllt, sondern sie muß zuvor ausge kocht, oder noch besser, vom Töpfer ausge brannt werden. Diejenigen, die rein und frisch riechen, werden aber dennoch vor dem Gebrauch abermals rein ausgespült. Dieselbe Reinlichkeit ist auch bei den Korkstöpseln nöthig. Diese werden, sobald die Flaschen leer sind, an einem trocknen Orte ausbewahrt, und kurz vor dem Gebrau che mit reinem Brunnenwasser ausgekocht; dadurch kommt nicht allein der Unrath her aus, sondern sie werden auch weich, und las sen sich um so leichter in die Flaschen eintrei ben. Dieß Hineintreiben ist ebenfalls auch etwas Wesentliches, um der Luft allen Zu gang zum Wasser zu versperren, die es außer dem leicht verderben würde. Durch die Bewegung, die beim Trans- portiren des Bieres Statt findet, wird das selbe wieder etwas trübe, daher ist es nöthig, daß dasselbe einen oder einige Tage ruhig auf dem Fasse liegen bleibt, bevor es abge zogen wird, damit es sich wieder abklären kann. Zuweilen ist auch das Bier nicht rein abgegohren, durch das Fahren wird es wie der zum Gahren gereizt; würde es in diesem Falle sogleich abgezogen, so würden die Fta-