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25^s Stück, den 28. März l8o8 Neöer das M i l i t ä r s y st e m in ^^Le schwedische Kriegsmacht besteht aus geworbenen Regimentern, die immer un ter Waffen sind, und den Garnisonsdienst in einigen größern Städten und Festungen versehen, und aus sogenannten eingetheil- ten Regimentern, die man Landmiliz nen nen könnte, aber eine Landmiliz, die sich von ähnlichen Einrichtungen in andern Staa ten auffallend unterscheidet. Im Jahre 1306 waren der wirklich stehenden Land-Truppen 22,217, der eingetheilten 34,6n Mann. Der Schöpfer dieses echt-nationalen Mi litärsystems war Karl Xl., einer der kraft vollsten Regenten, die auf Schwedens Throne saßen. Die großen Hülfsmittel, welche er durch die, seit 1630 bewirkte, Einziehung der veräußerten Krongüter in seine Gewalt bekam, wurden die Grundlage der neuen Einrichtung und diese war auch einer der Hauptbewegungsgründe zu jener gewaltsamen Maasregel gewesen. Der größte Theil der Kriegsmacht, Reiterei, Fußvolk und Matro sen, wurde in die verschiedenen Provinzen des Reichs cingetheilt. Bei jedem eivgethell. ten Regiments bekamen ässe Offiziere von dem Chef an bis herab zum Unteroffizier, Land güter (Dostasssn) von größern? oder gerin- germ Umfange, nach Verhältniß des Ran ges. Dazu wurde ein großer Theil der Kron güter eingerichtet, und von den meisten öf fentlichen Lasten befreit. Wo dieß nicht zu reichte, wurden den Offizieren Zulagen an Abgaben und Diensten von Schatzungs - und Kronbauergntern angewiesen, oder auch Korns zehnten, die man als Besoldung anschlug. Nach den örtlichen Beschaffenheiten der ver schiedenen Provinzen waren diese Bestallun gen verschieden, und nach Verlauf von hun dert Jahren mußte sich eine bedeutende Ver änderung in Ansehung Ler Vortheile oder der Nachtheile zeigen. Daher findet sich'S jetzt wohl, daß ein Lieutenant sich eben so gut steht, als sein Major, und ein Fähnrich bei einem Regiments eine so einträgliche Stelle hat, als der Oberstlicutenant bei dem andern. Es wurden manche Anordnungen gemacht, um dem Verderben dieser Offizier güter, die so oft ihre Besitzer wechseln, vor zubeugen. Alle drei Jahre ist sogenannte Hausschau, um den Zustand der Wirth- schafrsgebäude und der Ackerländer zu unter- ä g e t r