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NNchfer G WEriEtl Atsblatt für DnWM, Ammelshain, Jelgershnin, AeuU Dsrsdvff KG, Mmmsßm, Iulhsljm 8nMM«, Slisp, W«, Michs«, Miißn'dni, Mjickt, Picht«, SchrW«. SUMitz, Wm, WWi«, ZUtistch mt NW Wil öev Sonnt(rgs-Kvatis-Weic<rge „Deutsches JamiLienblutt". Dieses Blatt erscheint in Naunhof jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit dem Datum des nachfolgenden Tages und kostet monatlich 35 Pf., vierteljährlich 1 Für Inserate wird die gewöhnliche einspaltige Zeile oder deren Raum mit 8 Pfennigen berechnet, bei Wiederholungen tritt Preisermäßigung ein. MW Sonntag, den V. Oktober 1894 Bekarmtmachimg, die Sonn- und Festtagsruhe im Handelsgewerbe betr. Mit Rücksicht hierauf werden folgende Vorschriften für das Winterhalb jahr zur Nachachtung bekannt gegeben. 1 - Jederzeit gestattet ist der Berkaus von Brot und Weitzer Bäckerwaare. II Außerhalb des Vormittags-Gottesdienstes erlaubt ist der Handel mit Milch und der Kleinhandel mit Heiznngs- und Beleuch tungsmaterial. III. Der Berkans von sonstigen Etzwaaren und von Material- waaren darf mit nachstehender Ausnahme nur stattfinden von 7 bis 8 Uhr, eine Stunde vor ) dem 1V bis 12 Uhr, zwei Stunden nach) Vormittagsgottesdienst, nach beendigtem Nachmittazsgottesdienst bis 4 Uhr, fällt derselbe aus, so ist der Verkauf bereits von 2 Uhr ab zulässig. Der Berkaus von Fleisch, Fleisch- und Wurstwaaren ist nur zulässig von 7 bis 8 Uhr und von 10 bis 12 Uhr und von 6 bis 8 Uhr Nachmittags. IV. Der Kleiuhaudel mit auderen als den bisher genannten Gegeu- stäuden ist nach Beendigung des Vormittags-Gottesdienstes, von 18 bis 12 Uhr und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags nachgelaffen, am 1. Weihnachis-, Oster- und Pfingstfeiertag, Charfreitag, den beiden Bußtagen und dem Todten- festsonntag aber verboten. Zu m. «ud IV.: , In diesen Fällen darf das reichsgesetzlich zugelaffene- HWtmaaß von 5 Stunden uicht überschritten werden. Naunhof, am 6. Oktober 1894. Der Bürgermeister. Benkert. Bekanntmachung. Die Urliste derjenigen hiesigen Einwohner, welche zu dem Amte eines Schöffe« oder Geschworene« berufen werden können, wird vom 8. bis Mit 13. Oktober d. I. mit Ausnahme des Sonntags, in den Stunden von Vormittags 8—12 Uhr und Nachmittags von 2—6 Uhr an Rathsexpeditions- stelle zu Jedermanns Einsicht ausliegen. Innerhalb der vorstehend angegebenen Frist können gegen die Rü oder Vollständigkeit der Liste bei dem unterzeichneten Bürgermeister sch oder zu Protokoll Einsprachen erhoben werden. Wegen der einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen wird auf die in t, Rathskellerwirthschaft und im Durchgänge des Rathhauses aushängende kanntmachung verwiesen. Naunhof, am 6. Oktober 1894. Der Bürgermeister. Benkert. Bekanntmachung. Die sich nöthig machenden Arbeiten zur Erbauung eines Spritzenhauses solle, baldmöglichst vergeben werden. Kostenanschlagsformulare sind von heute ab in der hiesigen Rathsexpeditto, zu entnehmen und bis zum IS. Oktober d. I. ausgefüllt und verschlossen mit Aufschrift,>SpViße«ha«sba«" wieder anher abzugeben. Naunhof, am 6. Oktober 1894. Der Bürgermeister. Benkert. Zahlungsaufforderung. An pünktliche Entrichtung der Brandkafsenbeiträge 2 Term., fällig den I. Oktober (Zahlungsfrist 14 Tage) Staatseinkommenstener2. Term., fällig den30. Septbr. „ 21 „ Gememdeeittkommensteiter 3. Term, fällig den 30. Septbr. „ 21 „ Schnlgel- 4. Term., fällig den 1. Oktober „ 14. „ wird nur hierdurch erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird gegen Säumige das übliche MahU- bez. Zwangsbeitreibungsverfahren eingeleitet. Naunhof, den 4. Oktober 1894. Der Stadtrat h. Benkert. Deutliche und sächsische Nachrichten. Naunhof, 6. Oktbr. Erfreulicherweise mehren sich von Tag zu Tag die Anmeldungen von Ehren geschenken usw. für die Obst- und landwirtschaftliche Ausstellung in Naunhof. So hat die königliche Amtshauptmannschaft Grimma in dankenswerter Weise den Betrag von fünfzig Mark verwilligt und dadurch bewiesen, daß /auch von ihr die Förderung des Obstbaues im Bezirke erstrebt wird. Ehrenge schenke stifteten auße^ dem wohllöbl. Stadtrat in Grimma noch der hiesige Stadtgemeinderat, der landwirtschaftliche Verein hier, das Ausstellungs- Komitee usw. Die Ausstellung selbst verspricht eine sehr reichhaltige zu werden. Da die Prämiirung der Ausstellungs-Objekte bereits am Tage vor der Eröffnung der Ausstellung, also.Freitag, dm 12. dss. Mts-, stattfindet, so werden etwa noch ausstehende Anmeldungen sofort erbeten. Die Einlieferung der Objekte wolle man gleichfalls beschleunigen. Naunhof, den 6. Sept. Die Stadtgemeinderats-Sitzung von gestern Abend eröffnete in Vertretung des durch Unwohl sein entschuldigten Herrn Bürgermeister Benkert Herr Stadtrat Lcrscht. Punkt 1. Neubau eines Spritzenhauses betr. Das selbe soll im Rohbau hergestellt, die vorliegenden Zeichnungen und Kostenvoranschläge dem entsprechend abgeändert und der Bau im Submissionswege vergeben werden. Als Einreichungs termin der Offerten wird der 12. Oktober bestimmt. — Punkt 2. Gesuch des RathskcllerpächterS Herrn Schäfer, Instandsetzung verschiedener Räumlichkeiten betr. Es wurde beschlossen, dem Gesuchstellcr zu den betreffmden Kosten 100 Mark zu bewilligen. Ein Kostenanschlag des Hrn. Maler Wolf für Neuanfertigung des Rathaussaales in Weiß und Gold kommt zum Vortrage, die Beschlußfassung darüber jedoch ausgesetzt, da ein Anschlag da rüber von Herrn Maler Voigt ebenfalls gewünscht wird. — Punkt. 3. Verschiedene Mitteilungen. Bon der Fuhrenver- aebuna am 29. vor. MtS. wird Kenntnis genommen. — Die Ausbesserung des au der "Schul- und Gartenstraße abgetretenen j Areals soll baldigst vorgenommen werden. -- Zeichnungen zum j Bau der neuen Betrisbsgebäudc zum 2. Wasserwerk liegen vor. Gegen das Bauvorhaben warm Einwmdungen nicht zu erheben, doch sollen die Blt. 79 d. A. E. VIII Vol. II ersichtlichen Be dingungen auferlegt werden. — Die Beschwerde des Schorn steinfegermeisters Herrn Zschiesche in Brandis an die Kgl. Amtshauptmannschaft zu Grimma, ein Gesuch desselbm und des Schornsteinfegermeisters Lockner in Grimma an die Kgl. Kreishauptmannschaft Leipzig, sowie Beschluß der Kgl. Amts hauptmannschaft Grimma, die Bildung des neum Kehrbezirks Naunhof betreffend, werden vorgelesen und beschlossen, Herrn Bürgermeister Benkert mit der Beantwortung zu beauftragm. — Von der Verpachtung der kommunlichen Grasnutzungs flächen am 25. vor. Ms. wird Kenntnis gmommen und be schlossen, wegen des geringen Gebots den Zuschlag abzulehnen. — Von der Vergebung der Bestellungsarbeiten der ehemals Reif'schen Mühlengrundstücksfelder wird Kenntnis genommm. — Hierauf gelangt eine Eingabe des Herrn Direktors Francke, desgl. eine von den Herren Seiferth und Lentze um Zurück ziehung ihres Gesuches betr. die Anlegung einer Verbindungs straße zwischen dem Bahnkörper und Waldstraße unter der Begründung nicht genügender Unterstützung von Seiten der Stadt, durch Vorlesen zur Kenntnis. — Als Ehrengeschenk zur Obstbauausstellung werden 25 Mark einstimmig bewilligt zum Ankauf dreier Geschenke. Eine Einladung deS Kollegiums zur Obstbauausstellung erfolgte von Seiten deS Herm Vorsitzenden. — Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung. — Der Nmzugstermin wird auch manchen Soldaten des Beurlaubtenstandes betreffen und es dürfte daher angezeigt sein, sie daran zu erinnern, daß nicht nur der Wechsel des Wohnortes, sondern auch Wohnungswechsel im Orte, sobald dieser eine Stadt oder ein größeres Dorf ist, der Landwehrbe hörde zu melden ist. Jedenfalls ist anzuraten, im Zweifel lieber eine Meldung mehr, als eine zu wenig zu machen, um nicht in Strafe zu fallen, wie dies leider in letzter Zeit recht umfassend der Fall gewesen ist. Namentlich die Ersatzreserve und die Landwehr 2. Aufgebots lassen sich, obwohl sie durch die Paßbestimmungen unbedingt zu diesen Meldungen verpflichtet sind, leicht zu Unterlassung derselben verführen, weil sie zu Hebungen gar nicht, zu Kontrolversammlungen nur teilweise noch einbe- rufen werden, sollten aber doch bedenken, daß sie dadurch außer Kontrole geraten, die Einberufung im Kriegsfälle wesentlich erschweren und eben dadurch straffällig werden. Es ist ihnen ja so leicht gemacht, der Meldepflicht nachzukommen. In jeder Stadt- und Gemeindeverwaltung, wo sie ohnehin den Um zug anmelden müssen, liegen Meldezettel für das Bezirkskommando bereit, man hat nur seinen Paß mitzubringen, einzulegen und den Zettel auszufüllen, und die Ortsbehörde wird gern dabei behilflich sein und das Weitere besorgen, da sie selbst ein großes Interesse daran hat, daß auf etwaigen Gestellungs befehlen die richtigen Adressen angegeben sind. — Die in der nächsten Zeit zum Militärdienst cintreffenden Rekruten wollen nicht verabsäumen, ihre Quittungskarten über die geleisteten Beiträge zurJnvaliditäts- und Altersversicherung mitzunehmen. Die letzteren sind gut aufzubewahren, da solche seinerzeit nach der Entlassung bei Wiedereintrit in versicherungspflichtige Beschäftigung abzugeben sind. — Der Oktober hatte bei seinem Herrschafts- beginne eine dichte Nebelkappe aufgesetzt. Damit verband sich im Weiteren eine ganz bedeutende Temperatur-Erniedrigung, so daß die sogenannte „schöne Jahreszeit" nunmehr entschieden wieder der Vergangenheit an gehören dürfte. Die Herbstfärbung des Laubes, sowie leider auch der Laubfall haben in den letzten Tagen sehr rasche Fortschritte gemacht. Von 38 jungen Leuten, die sich zur Einjährig- Freiwilligen-Prüfung in Leipzig meldeten, bestanden nur 12 die Prüfung. — Die sozialdemokratischen Turner haben im Königreich Sachsen in 35 Orten 46 Vereine mit 3300 Mitgliedern,