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ihres Aufenthalts im Institute, ihr auf das Studium verwen deter Fleiß und der Grad von Ausbildung, welchen sie erreicht haben, sowie ihr sittliches Betragen während ihrer Studienzeit, der Wahrheit gemäß, angegeben sind; für dieses Zeugnis wird eine Gebühr von 3 « erhoben. In das Ab gangszeugnis werden die Lehrer-Zeugnisse nach ihrem vollen Wortlaute aufgenommen. Keiner, dem ein solches Zeugnis mangelt, wird für einen in legaler Form aus der Anstalt entlassenen Schüler derselben anerkannt. § 16. Das Unterrichtsgeld beträgt jährlich 360 Mark, wofür Unterricht erteilt wird 1) in einem Hauptfache als: Klavier- oder Orgel spiel, Streich- oder Blasinstrument, 2) in Theorie (Harmonielehre, Kontrapunkt, Kanon, Fuge, Formenlehre, Komposition), 3) in Chorgesang, 4) in Ensemble- und Orchesterspiel für Vorgeschrittene, 5) in Musikgeschichte, Literatur und Ästhetik. Für Sologesang als Hauptfach mit den vorstehend angegebenen Fächern einschließlich der Treffübungen, des Klavierspiels und der Italienischen Sprache beträgt das Unterriehtsgeld jährlich 420 Mark. Für jedes weitere Unterrichtsfach ist ein Unterrichtsgeld von jährlich 60 Mark zu entrichten. • Schüler, die als Hauptfach Theorie der Musik studieren, erhalten außerdem noch Unterricht im Klavierspiel, Par titurspiel und Dirigieren ohne besondere Zahlung. Das Honorar ist in 3 Terminen: Ostern, Michaelis und Weihnachtenpriinumerando an die Kasse des Instituts zu ent richten, außerdem hat jeder Schüler und jede Schülerin bei der Aufnahme noch 10 Mark Einschreibegebühr zu zahlen. Diejenigen SchülerundSchülerinnen, welche sich dem Orgel- spiel widmen, können Übungsstunden auf den Institutsorgeln erhalten und haben dafür pro Stunde 50 $ zu entrichten.