B. Mündlich: 1. Beantwortung von Fragen über Elementarlehre, Harmonielehre, Kontrapunkt, Fuge und Methodik. 2. Analysierung eines Prüfungsstückes. Angabe der Merkmale für die Hauptformen der reinen Formenlehre. 3. Musikgeschichte: Kenntnis der Hauptereignisse von 1500 bis zur Gegenwart und der geschichtlichen Entwicklung der musikalischen Hauptformen. 4. Musikdiktat und Gehörübungen. 5. Akustik. Nebenfach Klavier (obligatorisch): 1. Vortrag: a) von Präludien und Fugen a. d. Wohltemp. Klavier von Bach (nach Wahl des Fachlehrers), b) einer Sonate von Mozart oder einer leichteren Sonate von Beethoven (nach eigener Wahl). 2. Vomblattspiel der Begleitung eines Liedes oder eines Instrumental satzes (nach Wahl der Prüfungskommission). 2. Klavier Hauptfach Die Beherrschung folgender Studienwerke voraussetzend: Czerny: Kunst der Fingerfertigkeit op. 740, Cramer-Bülow: Etudensammlung, Clementi-Tausig: Gradus ad Parnassum 1. Stichproben aus den obengenannten Studienwerken (durch die Prüfungskommission). 2. Vortrag: a) von drei Präludien und Fugen aus dem Wohltemp. Klavier oder einer französischen Suite, event. Partita von Bach, b) einer Sonate von Beethoven, z. B. Adur op. 2 Nr. 2, Cdur op. 2 Nr. 3, Ddur op. 10 Nr. 3, Bdur op. 22 (nach Wahl des Fachlehrers), c) eines ersten Satzes oder eines Schlußsatzes aus einem Konzert von Mozart (die ersten acht Konzerte ausgenommen), von Beethoven (Cmoll), Mendelssohn (Gmoll) oder einem anderen Komponisten (nach Wahl der Prüfungskommission und des Fachlehrers), d) zweier in der Schwierigkeit den unter c genannten Konzerten entsprechender Solostücke von Schumann, Schubert, Chopin,