Die Aufnahmeprüfungen bezwecken die Feststellung der Aufnahmefähigkeit der zum Eintritte in das Konservatorium Angemeldeten, sowie die Feststellung des Grades der erlangten Vorbildung derselben. Die Prüfung besteht im Vortrage eines vom Vortragenden frei zu wählenden Stückes, technischer Übung, Vomblattspiel usw. Die Jahresprüfungen bezwecken die Feststellung der Fortschritte derjenigen Studieren den, die 1. im Hauptfach ein Instrument oder Gesang studieren (Studierende der Theorie-, Partiturspiel- und Dirigentenklassen haben sich auch an der Klavierprüfung zu beteiligen), 2. das Konservatorium mindestens 6 Monate besucht haben und 3. nicht in einem der Übungs- oder Aufführungsabende seit Beginn des letzten Winterhalbjahres als Solisten aufgetreten sind. Die Abgangsprüfungen Die Schlußprüfungen der Ausbildungsklassen finden in der Regel vor Schluß des Studienjahres, gegen Ostern, statt. Die Prüfung ist eine theoretische und eine praktische und umfaßt folgende Fächer: 1. Theorie Hauptfach A. Schriftlich (Klausurarbeit): 1. Vierstimmige Bearbeitung eines Cantus firmus im Baß und in der Oberstimme. Ausführen einer Modulation. 2. Ausarbeitung einer zweistimmigen Invention. 3. Anlegen der ersten Gruppe einer dreistimmigen Fuge über ein gegebenes Thema. Bildung von Engführungen mit dem Thema. 4. Für Kompositionsschüler: Anfertigung einer Komposition nach Bestimmung des Fachlehrers.