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'chM für Ms-ruff MM. Wn, Mkckhli Md die KmgkSkndkn sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Dru^ Verlag von Martin Berger in Wilsdrujs. — Verantwortlich für die Rcd.Nwn Martin Berger daselbst. o. 1OA 56. Jahrg Dienstag, Sen 6. September L8W. M Nächsten Provinz für das Verständnis;, niit welchem beide das Ka- Vs - nalprojekt gefördert, zu danken. Er schloß mit dem Wunsche, l'?^ß di>^r V daß Hannover unter Gottes Schutz und in sicherem Frieden weiter blühen und gedeihen möge. Nach dem Festmahl das wohnten die Majestäten der Festvorstellung im Opernhanse Ä der ^re bei, bestehend im 2. und 3. Akt des „Tannhäuser". — der 7^ Besonders eingcladen worden sind vom Kaiser zur TheU- der dart nähme au den diesjährigen Kaisermanövern folgende Fürst- Villon), fuhren dort 1 diesMugeu Mkeiten: NrinrAIbreM imn Menken. Reaent von Braun- lichkeiten: Prinz Albrecht von Preußen, Regent von Braun- ' z Gilover aV.s m- ir --na Ilchmten: Prmz Albrecht von Preußen, Regem von Braun- lä 'bgsMMe ^beid^ schweig, Prinz Leopold von Bayern, der Erbgroßherzog Z v^aa? Oldenburg, der Herzog-Regeut Johann Albrecht von m schell Si mooe? ^n voi/ dw Bevönm^ Mecklenburg-Schwerin, der Fürst zu Schaumburg-Llppe, zn d-'»- s-«d>,ch s von Hohenzollern. 4 Kriegs - IVIini»-ei'iuin. v. «I. t^Ir»uHL. ktviegs- litlinistevium. v. «I. t-Ianilm. und zwarstistag^ Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf-, durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. are werden Montags, Mittm Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszetle. Hannover. Auch in dem Trinkspruche, welchen der Kaiser bei dem Freitag Abends im Rcsidenzschlosse statt- gefundeneu Festmahle auf die Provinz Hannover aus brachte, gedachte er nochmals der ihm und der Kaiserin in Hannover gewordenen glänzenden und freudigen Empfanges, hierbei zugleich die Bedeutung des Sedantages streifend. Eben so kam der hohe Redner dann erneut auf den pro- jektirten Rhein-Weser-Elbe-Kanal zurück, er kündigte die Einbringung der betreffenden Vorlage in der nächsten Session des preußischen Landtages an und hob die Be deutung des künftigen wichtigen Wasserweges vom Westen nach dem Osten gerade für die Provinz Hannover hervor. Zugleich verfehlte der Monarch nicht, der Stadt wie der Helm-Kanal passirt und ist bei Helgoland vor Anker ge gangen. Die Fahrt der gewaltigen Flotte durch den Kaiser- Wilhelm-Kanal gestaltete sich zu einer bemerkenswerthen Leistnug, denn sie erforderten im Ganzen nur etwa 18 Stunden, während diese Durchfahrt der Flotte im Jahre 1896 28 Stunden beansprucht T tze. Auf der Fahrt aus dem Mauövcrgcbiet nach Kiel ./reichte ein schwerer Nord- weststnrm, unter dem hauptsächlich die Torpedofahrzenge zu leiden hatten; von rhnen ist bekanntlich 5 85 unter gegangen. Mehrere andere Torpedoboote, wegen deren Schicksal ebenfalls Befürchtungen laut wurden, konnten sich glücklicherweise in der Hzembucht in den dänischen Gewässern in Sicherheit bringen, sie dürften inzwischen der Haupt flotte nach Helgoland nachgefolgt sein. 'Schlosse wurden die Majestäten),.- demRath- den Oberbürgermeister Trau namens der worauf der Kaiser in üb-us leutseliger k werte. In seiner Antwort bctmder Monarch, ! er dnrch die Geschicklichkeit uyen Geschmack H xMnuck die Stadt Hannover gewesisei, so etwas ^lten gesehen. Im Weiterssprach er die hMaus, daß das großartige Kulturprkt des Rhein- ^H M-Kanals von einschneidender Beflnug für die LMnover werden würde. Nachdemann der er- Vn?? seinen und der Kaiserin Dank r den schönen A bekundet, leerte er einen ihm darwtencn Pokal auf die günstige Weitereutwickeig der Stadt Der Kaiser hielt am Sonnabend Vormittag Parade über das 10. Armeekorps bei Linden, einer Vorstadt von Hannover, im Beisein der Kaiserin und der fürstlichen Manövergäste ab. Eine ungeheuere Zuschauermenge wohnte dem glänzenden militärischen Schauspiele bei. Nach been digter Parade begab sich die Kaiserin zu Wagen in das Hannoversche Residenzichloß zurück, während der Kaiser an der Spitze desKönigs-Ulauenregiments, überall von den dicht gedrängten Menschenmasseu stürmisch begrüßt, in die Stadt znrückritt. Die deutsche Herb st Manöver flotte hat nach Be endigung ihrer Uebungen in der Ostsee den Kaiser-Wil Verpachtung von Grummet-, sowie Pflaumennntzung. I I k. Dienstag, Sen 6. d. M, Nachmittags 6 Uhr rÄV^^u Schief;h«,ttse die GiNinstnustungen 1., der Grasränder rechts und links der Freibergerstraße aufwärts von der Brücke bis an den Fluthgraben, sd/W des links vor der Brücke gehen Wiesenfleckens, 2., der Schießwiese mit den Rändern an der Bach und dem Mühlgraben abwärts bis an den Fluthgraben, h/Meplatzwiese, 4., des oberen Starkes, einschließlich der Gickelsbergwiese, 5., des Wicscuraudcs am Sachsdorfer Wege zwischen der Mühlgrabenbrücke und derHofe- Me/ve des unteren Stadtparkes, 6., der Sachsdorfer Brücke gegenüber von Rosts Herberge, sowie die diesjährige pflauinenuntzung unter den im Termin bekannt "den Bedingungen an den rNeistken-en verpachtet werden. Wilsdruff, am 3. Septembe898. Der Bürgermeister Bursian. I Bekamitmachrmg. Es wird hiermit erneut zur emeineu Keuntniß gebracht, daß deu Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist, sich aus Veranlassung von Zivilper- " dein Vertrieb von Druckwerken i Waareu innerhalb von Truppentheilen oder Behörden — seien dies nun ihre eigenen, oder fremde — zu befassen. Den Unteroffizieren und Marinsten ist zugleich befohlen, von jeder seitens einer Zivilperson an sie ergehenden Aufforderung zum Vertrieb von Druckwerken oder " Aen Vorgesetzten Meldung zu m„. Dresden, den 2. September li. c - x? Holland. Der am 31. August stattgefundenen Thron- besteignng der Königin Wilhelmine der Niederlande folgen vom 5. bis 8. September die KrönmiAsfeierlichkeiten in Amsterdam, der Krönnngsstätte der holländischen Herr- Englische Blätter hatten die Nachricht von einem an geblichen deutsch-englischen Präliminarvertrag gebracht. „Pall Wall Gazette" zufolge sollte es sich hier bei um ei« förmliches Schutz- und Trntzbüudniß zwischen Deutschland nnd England für gewisse Möglichkeiten handeln, so daß demnach dieser Vertrag ein Frontwechsel in der auswärtigen deutschen Politik bedeuten würde. Eine an scheinend offiziöse Berliner Korrespondenz in der „Kölner Ztg." versichert indessen, daß von einem solchen Schutz- und Trutzbüudnisse keine Rede sein könne, wohl aber könnte wischen beiden Mächten eine Abmachung über gewisse Fragen, beispielsweise wegen einer gemeinsamen Anleihe für Portugall, getroffen sein. Auch die „Nat.-Zeitg." ver- uimmt, daß es sich nur um eine vereinzelte koloniale Ab machung zwischen Deutschland nnd England handeln dürste, vermuthlich über die Delagoabai, zu deren Abtretung an England die portugiesische Regierung in jüngster Zeit ziem liche Geneigtheit bekundet haben soll. Selbstverständlich würde Deutschland als Nachbor Portugals an der Ost küste Afrikas ein Wörtchen in diesenenglisch-portugiesischen Delagoa-Handel mit hineinzureden haben. edenktage des Iahrei8y8. Leben König Alberts und Sacks Geschichte . von 1828—1898. IZ 6. September. M deutschen Truppen treten deiMrsch nach MB an; es herrscht vier Tageig kolossales ^egenwetter. "fl. September. ^roße Ueberschwemmung in DresdeWnig Albert Züchtigt die überschwemmten Th< oer Stadt Vielst Kahnes. Imlsblull öie llgl. Amtshmiptinnschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, Bekauutmachnng. Ev wird hiermit erneut zur all-iuen Keuntniß gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist: o Betheiligung au Vermögen, Versammlungen, Festlichkeiten, Geldsammlungen, zn der nicht vorher besondere dienstliche Erlaubnis; ertheilt ist, 4 M Dritten erkennbar gemaBethätiqunq revolutionärer oder sozialdemokratischer Gesinnung, insbesondere durch entsprechende Ansrufe, Gesänge oder ähnliche Kundgebungen, 3. das Halten und die Verbreit revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften sowie jede Einführung solcher Schriften in Kasernen und sonstige Dienstlokale, fferner fft sämmtlichen Angehör des aktiven Heeres dienstlich befohlen, von jedem zn ihrer Keuntniß gelangenden Vorhandensein revolutionärer oder sozialdemo- Mten m Kasernen oder ander Dienstlokalen sofort dienstliche Anzeige zu erstatten. . Diese Verbote lind Befehle gelMch für die zu Uebungen eingezogenen nnd für die zn Kontrolversammlungeu einbernfenen Personen des Benrlaubtenstandes, Watz g des Militärstrafgesetzbuchnid 8 38.8.1. des Reichs-Militärgesetzes bis zum Ablauf des Tages der Wiedcrcntlasiung bezw. der Kontrolversammlung den "Mii des Militärstrafgesetzbuches uneben. Dresden, den 2. September