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Inhalt. Seite Friedrich Gottlob Keller . . 117 Quarantäne in Amerika. . . 117 Briefe eines Handelsreisen ¬ den aus Mittelamerika. Die Vereinigten englischen Soda fabriken ... 118 Quersclmeider für Pappen- maschinen. Natron-Zellstoff 119 Tinten-Prüfung 120 Farbendruck in Weihnachts- Festschriften 123 Elektrische Bandkontrolle an Buchdruck-Schnellpressen . 125 Eine Beilage von Gustav Maack, M eine von Ed. Gust. I Kalender 125 Berl. Typ. Gesellsch. Bücher ¬ tisch. Kleine Mittheilungen 126 Deutsche Erfindungen . . . 128 Gebrauchsmuster 130 Neue Geschäfte und Geschäfts veränderungen 136 Dauernde Gewerbe- und In ¬ dustrie-Ausstellung . . . 136 Börsenbericht 137 Falsche Auflagen-Angabe . - 140 Unfallversicherung 142 Das fehlende Wort .... 144 ischinenfabrik, Köln-Ehrenfeld und chmidt, Köln a. Rh. Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmann's Handbuch d Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 5085 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband. — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. abrikation usw apierfabriken. nir Papier- und Schreibwaaren - Handel un Buchbinderei, Druck-Industrie, sowie für alle verwandten und HilfsgFsä Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, csem Herausgegeben von CARL HOFMANNN Mitglied des Kaiser!. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technisc Berlin W., Potsdamer Strasse 134. Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1/4-Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13 n „ n 20 n 26 n n „ 30 n 52 „ „ r 40 „ 104 „ 50 n Für Anzeigen unter Zeichen wird dem Besteller I M. mehr berechnet. Dafür erfolgt An nahme u. freie Zusendung der frei an uns gelangenden Zei- {hen-Briefe. Stellengeshche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. Nr. 5. XVF. Jahrg. Berlin, Sonntag, 15. Januar 1893. Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des holten Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gell, auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt ein stellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 28 Lieferungen mit 1088 Quartseiten und 1022 Holzschnitten erschienen. Die 28. Lieferung wurde mit Nr. 102 v. J. versandt. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Verein der Holzzellstofffabrikanten. Friedrich Gottlob Keller. Aschaffenburg^ 31. Dezember 1892. Alle auf mein Rundschreiben vom 12. dieses Monats einge laufenen Antworten sprechen sich übereinstimmend für alsbaldige Zusammenkunft der deutschen Fachgenossen aus, um bezüglich der für unseren ganzen Industriezweig, sowohl Sulfit- als auch Natron zellstoff, so überaus wichtigen Sonntagsruhe-Bestimmungen Be-- rathung zu pflegen und Beschlüsse zu fassen. Zu diesem Zwecke beehre ich mich, sämmtliche deutsche Zellstofffabrikanten, auch jene, welche noch nicht Mitglieder unseres Vereins sind, zu einer ausser ordentlichen Sitzung desselben auf Montag, 16. Januar 1893, vormittags 10 Uhr im Hotel Continental in Berlin ergebens! einzuladen und um allseitiges Erscheinen zu bitten. In dieser Sitzung soll eine Denkschrift, worin alle für die deutsche Zellstoff-Industrie unbedingt nothwendigen Ausnahme- Bestimmungen erbeten und begründet sind, und wozu ich den Entwurf mitbringe, festgesetzt werden. Behufs einstweiliger Ausarbeitung dieses Entwurfes, und damit darin kein Punkt übersehen werde, ersuche ich die verehrlichen Herren Fachgenossen, mir möglichst umgehend ihre Ansichten kundzugeben, indem ich versichere, dass ich für jeden mir in dieser Hinsicht zukommenden Wink dankbar sein werde. In zwischen suche ich für den 17. Januar oder einen der darauf folgenden Tage um Audienz für eine Deputation unseres Vereins bei Sr. Excellenz dem Minister Freiherrn von Berlepsch in Berlin nach zum Zwecke persönlicher Ueberreichung erwähnter Denkschrift. Mit kollegialischem Grusse zeichnet Hochachtungsvoll Philipp Dessauer, z. Z. Vorsitzender des Vereins der Holzzellstofffabrikanten. Eingegangen: V. v. Wolodkowicz, Besitzer der Fabriken Czaszniki, Gouv. Witebsk, Tschaschniki in Weissrussland 10 Rubel 20 M. Die in Nr. 1 quittirten 5619 » Seit 11. Dezember 1892 neu eingegangen 5639 M. Vom Verein der Holzstoff-Fabrikanten zugesagt . . . 300 » h Quarantäne in Amerika. Der Senat hat am 10. Januar, wie »W. T. B. « aus Washington meldet, den Gesetzentwurf über die Quarantäne angenommen. Danach müssen alle Schiffe, wenn sie zur Ausladung zugelassen werden wollen, ein Zeugniss von dem amerikanischen Konsul des Ausgangshafens beibringen, das über den Gesundheitszustand des betreffenden Schiffs Aufschluss giebt und bestätigt, dass alle vor- geschriebenen hygienischen Maassnahmen getroffen worden seien. Wenn ein infizirtes Schiff in einen amerikanischen Hafen einläuft, der eine sanitäre Organisation nicht besitzt, so soll es auf seine Kosten zum nächsten Hafen gesandt werden, der mit einer solchen Organisation versehen ist. In allen Fällen, in denen der Präsident der Vereinigten Staaten eine ernste Ansteckungsgefahr für vor handen erachtet, kann dieser ganz oder zum Theil, und zwar für eine Zeitdauer, die seinem Ermessen anheimsteht, die Landung der Herkünfte aus dem infizirten Lande oder Hafen sowohl für Personen als auch für Handelsartikel verbieten. Uebertretungen dieses Gesetzes können mit einer Geldbusse bis zu 5000 Dollar geahndet werden. Beichsanzeiger v. 11. Januar.