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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab- genommen, oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmann’s Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 5036 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel h sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: ; 5 j Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben VS,/ von —ag « nWV CARL HOFMANN, Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer Strasse 134. Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1la-Seite). Erriässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger V. n » n • n .n Für Anzeigen unter Zeichen wird dem Besteller 1 M. mehr berechnet. Dafür erfolgt An nahme u. freie Zusendung der frei an uns gelangenden Zei chen-Briefe. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. Papier-Zeitung ANIPTArr “emm• Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Nr. 70. Berlin, Donnerstag, 1. September 1892. XVII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gefl. auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt ein stellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 26 Lieferungen mit 1012 Quartseiten und 942 Holzschnitten erschienen. Die 26. Lieferung wurde mit Nr. 52 versandt. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Schutz der Waarenbezeich- nungen 2005 Lederpappen 2005 Glätten der Pappen auf der Filzseite 2005 Holzstoff-Anlage in Hailein . 2006 Holländische Büttenpapiere . 2006 Schlecht geklebte Brief-Um ¬ schläge 2008 Neuheiten ....... 2008 Neues Verfahren zum Binden von Atlanten und Bild ¬ werken . . 2009 Eine Beilage von J. J. Rehbach, Bl alt. Seite Irisdruck 2009 Weiss auf Schwarz .... 2012 Deutsche Erfindungen . . . 2014 Patentlisten 2016 Neue Geschäfte und Geschäfts veränderungen 2022 Buchdrucker-Tarif .... 2022 Klebstoff 2024 Musterschutz 2026 Amerikanische Erfindung. . 2028 Briefkasten 2030 Marktberichte 2031 i- und Farbstiftfabrik, Regensburg. Schutz der Waarenbezeichnungen. Der Reichs-Anzeiger veröffentlicht den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Waarenbezeichnungen. Die wichtigsten Be stimmungen des Gesetzes sind folgende: Die Zeichenrolle wird beim Patentamt geführt, welches Be stimmungen über die Erfordernisse der Anmeldung erlässt. (§ 1.) Damit ist der oft ausgesprochene Wunsch nach Centralisation des Markenwesens erfüllt. Wie bisher wird die Eintragung versagt für Zahlen und Buch staben, in- und ausländische Staatswappen, inländische Ortswappen und Aergerniss erregende Darstellungen. Neu ist die Aus schliessung unwahrer oder täuschender Angaben. (§ 4.) Im Gegensatz zum Markenschutzgesetz vom 30. November 1874 schliesst der neue Entwurf den Schutz von Wörtern nicht ausdrücklich aus. Dieselben dürfen aber nicht aus Angaben über Art, Zeit und Ort der Herstellung, Beschaffenheit, Bestimmung, Preis-, Mengen- und Gewichtsverhältnisse der Waaren bestehen, auch nicht aus Angaben, Darstellungen und Wörtern, die zur Bezeichnung der Waarengattung, für die das Zeichen bestimmt ist, dienen. Eine Bestimmung, durch welche manche Verdriesslichkeit wird vermieden werden können, ist folgende: Wenn ein ange meldetes Zeichen mit einem andern für dieselbe oder eine gleich artige Waarengattung bestimmten übereinstimmt oder damit solche Aehnlichkeit besitzt, dass die Gefahr einer Verwechslung im Verkehr vorliegt, so wird der Anmelder hiervon benachrichtigt. (§ 5.) Erklärt er sich innerhalb eines Monats nicht, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Beharrt er bei seinem Anträge, so wird, falls nicht andre Gründe entgegenstehen, die Eintragung bewirkt. In diesem Falle giebt das Patentamt dem Inhaber des früher angemeldeten Zeichens Nachricht. Mit diesen Bestimmungen wird an die Stelle der früher be dingungslosen Annahme eine Art vereinfachter Vorprüfung gesetzt. Äusser der Nachahmung der geschützten Waarenmarken soll künftig auch die Nachahmung der als Merkmal eines bestimmten Geschäfts bekannten Art der Verpackung, Verzierung und Auf machung unter civil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit ge stellt werden. (§§ 13, 14.) Ein grosser Theil der Wünsche, welche die Gewerbetreiben den mit Bezug auf den Markenschutz hegten, ist somit im Ent würfe erfüllt. Lederpappen. Dieses Erzeugniss hat sich infolge der überaus grossen Pro duktion und der im Frühjahr angesammelten Vorräthe nach und nach im Preise so sehr verschlechtert, dass zum Theil die Pro duktionskosten kaum Deckung fanden, obgleich Löhne, Holz und Kohlen gestiegen sind, und andere Lasten der Industrie auferlegt wurden. Sollten die Herren Fabrikanten nicht endlich aufhören, zu Schleuderpreisen zu verkaufen, und zu der Einsicht gelangen, dass es jetzt an der Zeit ist, eine allgemeine Einigung herbeizu führen, bezw. anzubahnen, um die Preise aufzubessern, zumal sich eine lebhaftere Nachfrage eingestellt und infolge des Wasser mangels eine grosse Menge Anlagen schon seit Wochen äusser Betrieb sind? S. Glätten der Pappen auf der Filzseite. Schweinfurt a. M., 26. August 1892. Mit Bezugnahme auf die in Nr. 64, Seite 1835 beschriebene Ein richtung zum Glätten der Pappen auf der Formatwalze an der Filzseite erlaube ich mir zu erwähnen, dass Herr Heinr. Völter in Heidenheim neben andern Neuheiten bereits im Jahre 1868 diese Glättwalze mit Hebeldruck für seine Holzstoff-Cylindermaschinen in Sachsen, und seit 1869 auch für seine Maschinen in hiesiger Fabrik anfertigen liess. Ab und zu findet man die Walzen in Betrieb. Oefters wurden dieselben hier später als Neuheit gegen Lizenzgebühr angeboten, und noch öfter findet man, dass diese Walze wegen ungenauer Handhabung von Seiten der Arbeiter stillesteht oder wieder entfernt wird, während man sie an wenigen Plätzen in Ehren hält und richtig benützt. Das Patent kommt demnach etwas spät oder dürfte überflüssig erscheinen. Ludwig Seidler, i. F. C. Joachim & Sohn.