Volltext Seite (XML)
1524 PAPIER-ZEITUNG. No. 53. der Fabrikant. Wir sind zu der Ansicht gekommen, dass der Händler geflissentlich aus dem Geschäft verdrängt werden soll, dass im Ganzen Uebelwollen gegen den Handelsstand vorherrscht. Die Fabrikanten haben in Dresden einen Beschluss gefasst, worin sie der Verfügung zujubeln. Ich bezweifle,, ob sie die Tragweite der Sache richtig erkannten, denn der Verlauf wird der sein, dass sich Normalmarken herausbilden, welche die Regierung zum Schaden aller andern Fabrikanten bevorzugt. Ausserdem enthält die Verfügung noch eine andere schwache Seite darin, dass nach § 2 das Wasserzeichen so deutlich sein muss, um jederzeit auf den Inhaber zurückgreifen zu lassen. Wenn nun nicht der Lieferant, sondern der Fabrikant Inhaber des Wasserzeichens ist, so kann sie diesen nur dann für minder- werthige Papierlieferung verantwortlich machen, wenn sie unge nügende Fabrikation wie Weinfälschung unter das Strafgesetzbuch stellt. Dieser Umstand hat den Papierverein veranlasst, seinen Antrag zu stellen. Auch der Presse kann ich den Vorwurf nicht ersparen, dass sie die Interessen des Papierhandels nicht genügend gewahrt hat. (Sehr richtig!) Nach dem Brief, den Professor Martens an die Papierfabrikanten gerichtet hat, ist er der Meinung, dass die Papierfabrikation .ihren niedrigsten Stand erreicht habe, wenn das Zeichen des Händlers soviel gelte, wie das des Fabri kanten. Ich glaube, dass ich. alle Berufsgenossen hinter mir habe, wenn ich diese Beleidigung zurückweise. Schüll. Durch die Veröffentlichung des Briefwechsels ist der Standpunkt unserer Firma so bekannt geworden, dass ich nicht nöthig hätte, mich weiter darüber zu äussern. Der Beschluss der deutschen Papierfabrikanten zwingt jedoch zur Gegenwehr, da er weitgehend genug ist, um eine ganze Kaste aus ihrem Ursitz zu vertreiben. Ich bemerke, dass 2 Mitglieder unter uns sind, welche bei dem Beschlusse mitgewirkt haben, welcher die Verfügung zur Folge hatte und bitte dieselben um Aufklärung. Kommerzienrath Krause.- Ich habe der Berathung in Char lottenburg beigewohnt und befürwortete mit zwei anderen Herren, dass auch den Papierhändlern neben den Fabrikanten die Be rechtigung zugesprochen werden soll, ihre Wasserzeichen ins Papier setzen zu lassen. Wir waren aber in der Minderheit, und einige Herren, die sich durch grosse Streitfähigkeit und Tüchtig keit auszeichneten, vertraten den Standpunkt, dass das Wasser zeichen nur den Fabrikanten zustehen dürfe. Soweit ich den Antrag Gruner verstanden habe, soll der Verein, der hier tagt, gegen die Bestimmung des § 2 vorgehen. Wenn ich persönlich über die Frage des Wasserzeichens mich aussprechen sollte, s stünde ich auf Ihrer Seite. Wir sollten jedoch darüber nur be- rathen und nicht beschliessen, weil der Verein mindestens soviel Papierfabrikanten, wie Händler (Zuruf: Mehr!) unter seinen Mit gliedern hat. Die Folge eines solchen Beschlusses könnte sein, dass viele Papierfabrikanten aus dem Verein treten würden. Der Schutzverein sollte nur allgemeine Fachinteressen fördern und in diesem Fall von einem Beschlusse absehen. Hofmann. Die vorberathende Sitzung in Charlottenburg war nicht berufen, um zu beschliessen, sondern die Interessenten sollten sich nur aussprechen, damit die Behörde sich ein Bild von den entgegenstehenden Ansichten machen könne. Die Händler waren vorzüglich, aber die Fabrikanten ebensogut vertreten. Der Stand punkt beider Anschauungen lässt sich nicht vereinigen, sie stehen sich diametral gegenüber. Die Behörde musste zwischen Fabri kanten und Händlern wählen. Die Behörde hat ihre Beschlüsse nach eigenem Ermessen gefasst. Schüll. Es thut mir leid, den Standpunkt des Herrn Hofmann nicht theilen zu können. Der Beschluss ist einseitig, und die Regierung darf keinen Beschluss fassen, der eine ganze Klasse beseitigt. Dieselben Gesichtspunkte habe ich in dem Briefwechsel zum Ausdruck gebracht. Ich möchte doch bitten, nicht einfach darüber wegzugehen. Vergegenwärtigen Sie sich die Wirkung eines solchen Beschlusses, wie ihn Kommerzienrath Krause bean tragt. Was wird man im Ausland sagen, wenn man dort weiss, dass die Händler keine Zeichen in das Papier machen dürfen! (Redner verliest einen Brief von Abel-Magdeburg über die Vorberathung in Charlottenburg.) Hieraus geht meinem Gefühl und meiner Beobachtung nach hervor, dass die Papierfabrikation sehr kräftig vertreten war, der Handel aber nicht. Deshalb ist auch der Be schluss des Ministeriums einseitig. Herschel. Wenn der Beschluss des Ministeriums dahin ge lautet hätte, dass der Fabrikant nur seine Marke, nicht aber seinen Namen einfügen soll, so wären Fabrikanten und Händler befriedigt. Hofmann. Die Frage der Schutzmarke ist auch eingehend berathen worden. Die Regierung will aber, dass auch die kleinste Behörde aus jedem Bogen ersehen kann, wer das Papier gemacht hat, damit der Fabrikant verantwortlich bleibt. Dafür ist als Gegenleistung die Nothwendigkeit der Prüfung der Papiere er lassen. Ordnet die Behörde eine Prüfung an, so trägt sie auch die Kosten, falls das Papier den Vorschriften entspricht. Kommerzienrath Krause. Ich habe vorhin schon gesagt, dass mein Herz auf Ihrer Seite ist und kann mir nicht vorstellen, dass ein Händler weniger Ehre haben soll als ein Fabrikant. Um die Berathung nicht ohne Ergebniss verlaufen zu lassen, möchte ich mir erlauben, Herrn Gruner zu bitten, seinen Antrag dahin zu formuliren: »Die in derVersammlung des Schutzvereins anwesen den Grosshändler beschliessen usw.« Dann würde man die Macht haben, diesen Beschluss zur richtigen Zeit zur Geltung zu bringen. Hofmann. Wenn die anwesenden Händler eine Eingabe be schliessen und von allen Händlern Deutschlands unterzeichnen lassen, wird dies mehr Erfolg haben, als wenn der Verein einen Beschluss fasst. (Sehr richtig!) Müller spricht sich kurz für den Vorschlag Krause aus. Schüll. Auch mich berührt der Antrag Krause sympathisch wegen seiner liebenswürdigen Form und wegen seines Inhalts. Ich glaube nicht, dass das Staatsministerium sich über unsere ge rechte Forderung wegsetzen und uns einfach wegfegen wird. Ich bitte den Antrag Krause anzunehmen. Kommerzienrath Krause formulirt seinen Antrag dahin: »Die in der Generalversammlung des Schutzvereins anwesenden Gross händler erklären sich durch die Verfügung betr. die Normalfor mate beeinträchtigt. Sie werden für sich und in ihrem Namen eine Eingabe an das Staats-Ministerium gegen die vorgeschrie benen Wasserzeichen der Fabrikanten richten.« Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 10. Weltausstellungen zu Chicago und Berlin. Kommerzienrath Krause. Die Frage der Weltausstellung in Berlin ist augenblicklich in ein Stadium getreten, aus dem sie wieder herausgezogen werden muss, wenn sie zur That werden soll. Für meine Person bin ich gegen jede Ausstellung. Darüber sind wir aber doch einer Meinung, dass wir in allernächster Zeit, um unseren Ruf zu wahren, zur Ausstellungsfrage Stellung nehmen müssen. Ich schlage vor, zu beschliessen: »Die Versammlung spricht sich dafür aus, dass eine Welt ausstellung in Berlin sobald als möglich erwünscht sei, und ver spricht ihre Betheiligung.« Gegen diese Resolution erhebt sich kein Widerspruch, sie wird einstimmig angenommen. 11. Aenderung der Satzungen. Kommerzienrath Krause schlägt vor, den Vorstand mit der Vorbereitung der Satzungsänderungen für die nächste General versammlung zu beauftragen. Blanke befürwortet, dass dem verhältnissmässig wenig Mit glieder zählenden Buntpapier-Verein kein Vorrecht mehr in der Leitung des Schutzvereins zukommen solle. Nach weiterer Aussprache wird der Vorstand einstimmig beauftragt, für die nächste Generalversammlung neue Satzungen vorzubereiten. Die Aenderung der jetzigen Satzungen soll derart sein, dass der Verein Deutscher Buntpapier-Fabrikanten wie der Papierverein Rheinland-Westfalen einen Zweigverein des Schutz vereins bildet, dass der Vorsitzende jedes Zweigvereins dem Vor stand des Schutzvereins angehört, dass dieser aber im übrigen aus allen Mitgliedern des Vereins gewählt wird. Das Mitglied, welches die Verleihung von 12 Diplomen an seine Angestellten beantragt hatte, zieht diesen Antrag zurück, und es liegt darnach kein Anlass zu weiterer Besprechung der unter Nr. 2 behandelten Angelegenheit vor. 12. Vorstandswahl. Anstelle des verstorbenen Kommerzienraths Dessauer musste ein neues Vorstandsmitglied gewählt werden. Nachdem Herr Gruner die Wahl abgelehnt, wurde Herr Heyer-Köln einstimmig gewählt. Derselbe nahm die Wahl an. Der Vorstand besteht jetzt aus folgenden Herren: Sebastian Heilmann, stellvertretender Vorsitzender, Merseburg. Friedr. Wilh. Abel, Kassirer, Magdeburg. J. Weinberg, i. F. Hochstein & Weinberg, Schriftführer, Berlin. Kommerzienrath 'Dieodor Wiskott, Breslau. Kommerzienrath Max Krause, Berlin SW. Max Schroeder, i. F. Sieler & Vogel, Gölzern und Leipzig. Carl Blanke, Barmen, Vorsitzender des P.-V. Rheinland-Westfalen. Wilhelm Heyer, Köln. Die vier zuerst aufgeführten Herren bilden gleichzeitig den Vorstand des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten. Der Vorstand wird demnächst unter sich den neuen Vor sitzenden wählen. 13. Die Wahl des Orts der nächsten Generalversammlung wird dem Vorstand überlassen. Schluss 2 { ! 2 Uhr.