besucht werden und überhaupt, dass in allen Angelegen heiten des Instituts möglichst Ordnung gehalten werde. § 7. Der Unterricht der Schülerinnen ist (mit Ausnahme der allgemeinen Uebungen im Solo- und Ensemblespiel, sowie Chorgesang) von dem der Schüler völlig getrennt. § 8. Der vollständige Cursus der Theorie der Musik dauert, wie oben (§ 2) erwähnt wurde, 3 Jahre, und es kann dieser Zeitraum nur unter den daselbst angeführten Bedingungen verringert werden. Für die Dauer des praktischen Unter richts lässt sich, der Natur der Sache nach, kein bestimmter Zeitraum angeben, indem die grössere oder geringere Aus bildung und Fertigkeit lediglich vom Talent und Fleisse des Schülers abhängt. Für kürzere Zeit als ein Jahr kann jedoch kein Schüler und keine Schülerin aufgenommen werden, und Diejenigen, welche das Institut aus irgend einem Grunde, mit Ausnahme von durch einen Arzt bescheinigten Krankheitsfällen, frü her verlassen sollten, haben das festgesetzte Honorar für das ganze Jahr zu bezahlen, wozu sie sich nebst ihren Ael- tern oder Vormündern bei der Aufnahme verbindlich machen müssen. (Siehe das Formular.) § 9. Nur zu Ostern und Michaelis eines jeden Jahres, zu welcher Zeit für alle untern Classen immer ein neuer Cursus beginnt, können in der Regel neue Schüler und Schülerinnen in das Institut eintreten, und es wird der Tag der Aufnahme sowie der vorhergehenden Prüfung jedesmal in den gelesen- sten in- und ausländischen Zeitungen und musikalischen Journalen bekannt gemacht. Fern wohnenden Ausländern soll der Eintritt jedoch auch zu anderer Zeit gestattet sein, wenn sie so viele theoretische und praktische Kenntnisse erlangt haben, dass sie im Stande sind, sich dem schon vor geschrittenen Unterrichte anzuschliessen.