9 Mark Receptionsgeld ein für allemal, und 3 Mark alljähr lich für den Institutsdiener zu bezahlen. §. 17. Für Sachsen bestehen sechs von Sr. Majestät dem Könige gestiftete Freistellen, welche immer auf ein Jahr vergeben, und bei besonders befähigten und fleissigen Schülern auf zwei und drei Jahre verlängert werden. Die Freischüler, welche ein besonderes Zeugniss ihrer Bedürftigkeit beizu bringen haben, erhalten den sämmtlichen Unterricht unent- geldlich und haben nur bei ihrer Aufnahme 9 Mark Recep tionsgeld und alljährlich 3 Mark für den Institutsdiener zu bezahlen. Die Freischüler stehen sonst in Allem mit den übrigen Schülern gleich. §. 18. Die Schüler und Schülerinnen haben sich die zu ihren Studien und Privatübungen nöthigen Instrumente und Mu sikalien , so wie die erforderlichen Lehrbücher auf eigene Kosten anzuschaffen, wogegen die von den Lehrern in den Unterrichtsstunden zu brauchenden Instrumente von dem Institute besorgt werden. Auswärtige, welche kein eigenes Pianoforte mit hierher bringen, können ein solches Instru ment aus einer der hiesigen Instrumenten-Leihanstalten miethweise erhalten. Besondere Bemerkungen. Die Kosten einer Wohnung und des Lebensunterhaltes in Leipzig sind denen in andern Städten von gleicher Grösse ungefähr gleich und lassen sich, da sie von den gemachten Ansprüchen abhängen, nicht genau bestimmen. Wenn der eine Schüler, äusser dem Honorare an das Institut, jährlich mit 600 Mark auskommen kann, so braucht ein anderer vielleicht 900 bis 1200 Mark. Eine Wohnung, die aus einer blossen Stube mit den nöthigen Möbeln besteht, kostet jähr lich 150 bis 180 Mark; eine Stube nebst Schlafkammer 180 bis 240 Mark; ein Bette, wenn es nicht bei der Wohnung mit