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wdMMMMaM ; Erscheint werktäglich. Für Mitglieder des Dörsenvereins Die ganze Seite umsagt 3ö0 viergelpalt. -Petitzeilen. die Seile 'ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag einocjchlossen, Z» oder deren Daum kostet 30 ps. Bei eigenen Anzeigen zahlen »weitere Exemplare ;UM eigenen Gebrauch kosten is 30 Mark 4» Mitglieder für die Seils 10-Pf.. für >/, S. 32 M. statt 3ö 2N.. jk i jährlich frei Gejchäftsstelle oder 3ö Mark bei postüberweijung »»für >/- 6. >7 W. statt 1SM. Stellengejuche werden mit 10 Pf. pro W »innerhalb des Deutschen Deiches. Nichtmitglieder im Z» Seile berechnet. — In dem illustrierten Teil: sür Mitglieder »L «Deutschen Deiche zahlen für jedes Exemplar 30 Mark bez. »»des BSrsenvereins die viergespaitene -petitzeile oder deren ZL »3S Mark jährlich. Dach dem Ausland erfolgt Lieferung »L DaUm 15-pf^. >/.S. 13.50 M.. >/§ 6.2S M.. >/, S. 50 M.; sür Nicht-»L küber Leipzig oder durch Kreuzband, an Nichtmitglieder in «LMitglieder 40 Pf.. 32 M.. SO M.. 100 M. — Beilagen werden N »diesem Falls gegen 5 Mark Suschlag für jedes Exemplar, nicht angenommen. —Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig zjs Nr. 84. Leipzig, Montag den 14. April 1913. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. In der diesjährigen Buchhändlermesse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, 2b April WZ, vormittags 9 Uhr bis mittags 12 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, die Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tagesstunden zur Abrechnung einfinden (8 49 der Satzungen). Sie sind verpflichtet, die Zahlzettel sür diejenigen Verleger zur Stelle zu haben, die sich rechtzeitig als selbst bezw. durch einen beglaubigten Angestellten abrechnend bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins angemeldet haben und in dem von dieser anzufertigenden Fremdenverzeichnis und Verzeichnis der Selbstrechuer aufgeführt sind. Hierbei bitten wir die Herren Selbstrechner, nicht vor 9 Uhr zur Abrechnung zu erscheinen, und ersuchen zugleich die Herren Kommissionäre, nicht vor 12 Uhr mittags ihre Plätze zu verlassen, da bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der Ab rechnung unbedingt gewährleistet sein muß. Diejenigen Verleger-Mitglieder, die durch einen Angestellten abrechnen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben ihm eigenhändig eine Vollmacht auszustellen. Formulare hierzu sind von der Geschäftsstelle rechtzeitig zu beziehen. Es ist hierbei folgendes zu beachten: Das Mitglied hat zunächst die eigenhändige Unterschrift des mit der Abrechnung betrauten Herrn unter Hinznfngung des Firmenstempels zu bestätigen; die Vollmachten find dem Syndikus des Börsenvereins zur Prüfung einzureichen, der alsdann eine Legitimationskarte ausstellt. Es ergeht das Ersuchen, diese Vollmachten so rechtzeitig an die Geschäftsstelle des Borsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig einzusenden, daß die Legitimationskarten spätestens am Donnerstag vor Kantate durch eingeschriebenen Brief an die Aussteller zur Abgabe an ihren Bevollmächtigten abgesandt werden können. Nur die bis einschließlich Donnerstag vor Kantate bei der Geschäftsstelle eingegangencn Voll machten werden auf diese Weise behandelt. Später eingehende Vollmachten müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. In diesem Falle erfolgt die Übergabe der Vollmachtskarte nur persönlich an den Abrechnenden in der Geschäftsstelle, wenn er sich durch Paßkarte über seine Person answeisen kann. Nach dem neuen sächsischen Stempelsteuergesetz können Vollmachten für die Ostermeßabrechnung stempelsteuerpflichtig sein; die Stempelpflicht tritt nicht ein, wenn der Bevollmächtigende eine Person bevollmächtigt, die zu ihm in einem Gesellschafts-, Anstellungs- oder Dienst-Verhältnis steht. Den selbstrechnenden Verleger-Mitgliedern wird empfohlen, sich zur Abrechnung ebenfalls mit Paßkarle zu versehen, um sie nötigenfalls, wenn sie einem Abrechnenden nicht persönlich bekannt sein sollten, oorzeigen zu können. Es wird gebeten, die Angaben über die Abrechnung, ob die Abrechnung selbst oder durch Bevollmächtigten erfolgen wird rc., recht bald einzusenden, damit die Zusendung der Vollmachtsformulare rechtzeitig erfolgen kann. Es wird ferner gebeten, anzu geben, mit welchem Bankhaus die abrechnende Firma in Verbindung steht und ob Reichsbankschecks oder Verrechnungsschecks anderer Banken angenommen werden. Eine Verpflichtung der Kommissionäre durch Schecks zu bezahlen besteht nicht. Nichtmilglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur mit Genehmigung des Vorstandes und durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, die Mitglieder des Börsenvereins sind. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, denen die Benutzung aller Vereinsanstalten und - Einrichtungen versagt ist, darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden. Auf Antrag des Vereins Leipziger Kommissionäre werden während der Dauer der Abrechnung die Ab rechnungsräume nur für diejenigen Mitglieder des Börsenvereins, die selbst rechnen, und für die zur Abrechnung Bevollmächtigten zugänglich sein. Eintrittskarten werden von der Geschäftsstelle ausgefertigt und den Mitgliedern, die sich als selbstrcchnend angemeldet haben, mit den für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen übergeben. Für die zur Abrechnung Bevollmächtigten dient die Legitimationskarte gleichzeitig als Eintrittskarte. Den Kommissionären, die Abrechnungstische innehaben, werden je 2 Eintrittskarten zugestellt werden, von denen die eine sür den Abrechncnden und seine Gehilfen, die zweite für Beauftragte des Kommissionärs dienen soll, die Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 80. Jahrgang. 807