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6810 Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 141, 20. Juni 1908. NeueK Zet1schriftenver»«ich«t» der Königliche« Bibliothek zu Berli«. — Das im November 1906 von der Königlichen Bibliothek zu Berlin herausgegebene alphabetische Verzeichnis ihrer laufenden Zeitschriften war schon nach Jahresfrist vergriffen und bedurfte auch deshalb der Erneuerung, weil der Bestand an laufenden Zeitschriften in diesem Jahre nicht unerheblich ge wachsen ist. Kürzlich ist nun eine neue Ausgabe erschienen, die ca. 1300 Titel mehr enthält, zum großen Teil Neuerwerbungen, zum Teil aber auch Veröffentlichungen nicht streng zeitschristen artigen Charakters, die in der ersten Ausgabe fortgeblieben waren, die aber von den Benutzern häufig im Verzeichnis gesucht wurden. Für den Neudruck ist der Satz der ersten Ausgabe be nutzt wurden, doch sind die Stichworte, die für die alphabetische Einordnung maßgebend sind, bester kenntlich gemacht worden. — Der stattliche Band von 461 Seiten mit über 9000 Titeln wird kartoniert zu dem außerordentlich niedrigen Preise von 1 ^ ab gegeben (in der Leihstellc, Platz am Opernhause, und im Zeit- schriftenzimmcr, Behrcnstraße 42). Um den Besitzern der ersten Ausgabe die Weiterbenutzung zu ermöglichen, sind die Nachträge auch besonders ausgegeben worden; sie sind an den genannten Stellen zum Preise vvn 20 H zu haben. Die vierzig beste« Bücher -er Welt. — Die neue italienisch- französische Revue -Losvobiuw- hat vor einigen Monaten eine schon öfters gestellte Rundfrage erlassen; an eine Anzahl bekannter vorwiegend französischer und italienischer Künstler und Gelehrten sandte sie einen Fragebogen, auf dem die Werke, die die Empfänger nach ihrer Ansicht für die bedeutendsten der Welt halten, ver zeichnet werden sollten. Das Ergebnis wird jetzt bekannt ge macht: llber 800 Schriftsteller und gegen 8000 Werke sind namhast gemacht worden. Als die vierzig besten Werke galten jene, die die meisten Stimmen erhielten, und die Mehrheit der französisch- italienischen Gelehrten ergab schließlich folgende Rang- und Reihenfolge. An erster Stelle Dante mit 64 Stimmen; ihm folgt Shakespeare mit 62 und die Bibel mit 61. Plato errang 48, Goethe 47 und Marc Aurel 42 Stimmen. Victor Hugo, Homer, Cervantes, Pascal folgen, denen sich dann an zehnter Stelle Spinoza und an elfter Kant anschließen. Schopenhauer rangiert mit 29 Stimmen zwischen Tolstoi und Renan, Nietzsche mit 23 Stimmen zwischen dem Hl. Augustin und Molisre, und Heine folgt Spencer und rangiert vor Rousseau. Schiller ist ziemlich ins Hintertreffen geraten, sein Rang steht dem Muffels nach, der 18 Stimmen erhielt, und er rangiert vor Aristoteles und vor Ibsen, die 17 und 16 Stimmen erhielten. DaS Welt-Pe««ypor1o. (Vgl. Börsenbl. Nr. 134.) — Die englische Regierung soll, wie dem -Berliner Tageblatt- aus London gemeldet wird, es abgelehnt haben, das Abkommen über das Pennybriesporto mit Frankreich allein abzuschließen, da die Gewährung einer solchen Priorität Deutschland, das die Frage ebenfalls erwäge, verletzen könnte. Man beabsichtigt, den Penny tarif mit allen Staaten des Kontinents, soweit sie nicht durch Rücksichten auf ihr Budget davon abgehalten werden, abzuschließen. Sprechsaal. (Ohne Verantwortung der Nedaltton; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung de» Börsenblatts.) Welchen Zweck hat und für wen gilt die Verkehrs ordnung des Börsenvereins der Deutschen Buch händler? Diese Frage erscheint eigentlich überflüssig, da sie ja in den §§ 1 und 2 der Verkehrsordnung beantwortet wird. Wie wenig sich jedoch manche Firmen in der Praxis daran kehren, mögen nachstehende zwei Fälle erweisen. Im Verlage der Firma F. Dieser in Hamburg erscheint die »Liebigbilder-Zeitung-, eine Monatsschrift, die außer einigen Seiten Text mit jeder Nummer einige Liebigansichtsbildchen bringt und pro Jahr 12 kostet. Nachdem dieses Blatt im Vorjahre von unserm Besteller nur ein Vierteljahr abgenommen und dann zurück gewiesen worden war, wurde die Fortsetzung von uns sofort ab bestellt, während die weiteren Nummern des Jahrgangs 1907 als wertlos in den Papierkorb wandelten. Anfangs 1908 ging uns nun unverlangt Nr. 1 des neuen Jahrgangs unter Nach nahme des Jahresabonnements über Leipzig zu. Trotz dreimaliger direkter Abbestellung, zuletzt unterm 15. Februar mittels eingeschriebenen Briefes, erfolgte Weiterlieferung und Verweigerung der Rückeinlösung unseres rechtzeitig präsentierten Barremittendenpakets unter Berufung auf die Be zugsbedingungen auf der Innenseite des Umschlags, wonach Zu sendung auf ein weiteres Jahr erfolgt, falls Abbestellung nicht bis Ende Dezember geschähe. Der Empfang unserer Abbestellung vom Juli 1907 wurde bestritten. Der zweite Fall: Die Firma Or. Adolph L. H. Schulz in Berlin verlegt: Eberlein, Leitfaden des Hufbeschlags, geb. 4 ord. Für eine hiesige Lehrschmiede bestellten wir sechs Exemplare dieses Buches, die wir mit 25 Prozent Rabatt bar erhielten. Auf unsere Zusendung an unfern Auftraggeber folgen diese Exemplare prompt zurück mit der Begründung, daß der Verlag sie mit 50 Prozent Rabatt, also ä 2 an ihn direkt liefere. Unsere sehr höflich gehaltene direkte briefliche Anfrage bei dem Verlag vom 9. März, in der wir um Rabattgutschrift bzw. Rück nahme der Exemplare baten, blieb unbeantwortet; einer direkten Karte vom 21. März, in der wir um Erledigung baten, widerfuhr dasselbe Schicksal. Diesen Tatsachen gegenüber stellen wir nun folgendes fest: Laut ß 10b der Verkehrsordnung hat der Verleger fest oder bar zur Fortsetzung gesandte Zeitschriften in Rechnung oder bar zurückzunehmen, falls der Sortimenter sie binnen vier Wochen nach Empfang der ersten Nummer des berechneten Viertel- oder Halbjahres bzw. Jahrgangs abbestellt und dem Verleger oder besten Kommissionär innerhalb dreier Monate nach Empfang zustellt. Laut Z 4 der Verkehrsordnung bestimmt der Verleger den Preis, zu dem seine Verlagsartikel an das Publikum verkauft werden dürfen, und wehe dem Sortimenter, der dagegen handelt! Der Verleger Herr 0r. Adolph Schulz bietet seinen Verlag weit unter dem Buchhändlerpreise öffentlich an und stellt so das Sortiment bloß. Und nun kommen wir zur zweiten Frage: Für wen gilt die Vcrkehrsordnung? Laut Z 2 nur für Mitglieder des Böcsenvereins und solche Nichtmitglieder, die die Verkehrsordnung anerkannt haben. Die beiden in Frage stehenden Firmen haben letzteres nicht getan; sie können also nach Belieben schalten und walten, wie sie wollen. Wo bleibt da die Logik? In solchen Fällen wird die ganze Verkehrsordnung illusorisch und der Willkür ist Tür und Tor geöffnet. Hierfür gibt es unseres Erachtens nur ein Mittel: entweder den Zwang zur Anerkennung der Verkehrsordnung oder Aus schluß aus dem Adreßbuch und von den Einrichtungen des Börsen vereins. Wer keine Verpflichtungen auf sich nehmen will, hat auch nicht das Recht, dieselben Vergünstigungen wie die anderen zu genießen, die sich zum Wohle des Ganzen den getroffenen Ein richtungen unterordnen. Hier handelt es sich um eine prinzipielle Frage von größter Wichtigkeit, und oben erwähnte Fälle, die sich wohl in jedem Sortiment wiederholen werden, mögen dazu dienen, in einoringlicher Weise diesem wie dem Verlag zu beider- seitigem Schutze und im gegenseitigen Interesse eines geregelten und geordneten Verkehrs die Notwendigkeit einer Revision der Verkehrsordnung vor Augen zu führen. Danzig, 11. Juni 1908. John L Rosenberg. Anmerkung der Redaktion. — Die in der -Buch händlerischen Verkehrsordnung», die den Geschäftsverkehr der Deutschen Buchhändler untereinander in verbindlicher Weise regelt, niedergelegtcn Grundsätze haben auch Gültigkeit für solche buchhändlerische Betriebe, die die Verkehrsordnung nicht besonders anerkannt haben. Sie stellen die im ganzen Deutschen Buchhandel allgemein geltenden Handelsgebräuche dar, die von Gerichten und Handelskammern in Streitfällen berücksichtigt werden. Die gewünschte Revision der Verkehrsordnung ist inzwischen in Angriff genommen worden. Vgl. Börsenbl. Nr. 134, S. 6501. Red.