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Von dieser Zeitschrift erscheint wöchentlich eine Nummer in J112 perial-Quart, welcher jede zweite Woche erläuternde Zeichnungen, Kurten, Pläne oder Ansichten beigegeben werden. Der Abonne mentspreis beträgt im Wege des Buchhandels fünf Gulden fünfzehnKreuzerimfl. 24 Fuß oder drei Thaler für das Halbjahr. Außer sämmtlichen Buchhandlungen nehmen alle Postämter und ZeitungS-Ervedi» tionen des In- und Auslandes Bestellungen an. Beiträge wer den anständig honorirt und un ter Adresse der I. B. Metzler'- schen Buchhandlung in Stutt gart oder, wem Leipzig näher gelegen, durch Vermittlung de« Herrn Buchhändler Georg Wi gand daselbst, erbeten. Eisenbahn-Leitung. .RE 50. Stuttgart, LA. Dezember. 1844. Inhalt. Deutschland. Württembergische Staats-Eisenbahnen. Unterbau. Bedingungen für die Uebernahme von Planirungs- und ChausstrungS-Arbeitcn. Berlin-Ham burger Eisenbahn. Course deutscher Eisenbahn-Akzien. — Belgien. Die belgischen Eisenbahnen im Jahre 1844. (Schluß.) — Frankreich. E.B. von Paris nach Rouen. — Großbritannien. Vorrichtung zum Emporheben der Eisenbahnwagen von einem Bahnniveau auf ein höher gelegenes. — Vermischte Nachrichten. — Deutschland. Kanal von der Donau nach dem schwarzen Meere. Donaudampfschiffahrt. Oesterreichischc Staats-E.B. Oesterreichisch-Bapcrische Staats-E.B. München-Augsburger E.B. Friedrich-Wilhelms-Nordbahn. Frankreich. Elektrische Telegraphen. E.B. von Calais nach Avignon. E.B von Rouen nach Havre. Locomotive mit komprimirter Luft. Groß britannien. Große Geschwindigkeit auf einer E.B. Durham-Sunderland E.B. Holland. Rußland. E.B. von St Petersburg nach Moskau. Polen. Warschau-Krakauer E.B. Aegypten. — Unfälle auf Eisenbahnen. Deutschland. Frankreich. Großbritannien. — Ankündigungen. Deutschland. Württembergische Staats-Eisenbahnen. Unterbau. (Mit einer lithographirten Beilage.) Die für die Württembergischen Staats-Eisen bahnen , und zwar für eine Bahn mit doppeltem Geleise festgesetzten Normalprofile, sind durch Fig. 1,2,3 der Beilage dargestellt. Den Berechnun gen der Voranschläge für die Erdarbeiten sind, wo nicht genauere Notizen über die Beschaffen heit des Baugrundes vorliegen, durchaus l'/,- füßige Böschungen zu Grunde gelegt, und Ab weichungen davon, wo es die Umstände erlauben oder gebieten, für die Ausführung Vorbehalten. Die gegenwärtig im Bau begriffene Strecke der Württembergischen Eisenbahnen durchzieht eine Gegend, in welcher viel Weinbau getrieben und dadurch die im Allgemeinen arme Bevölkerung von Jugend auf an schwere Erdarbeiten gewöhnt wird. Mit Rücksicht auf diesen Umstand entschloß man sich, die Planirungsarbeiten aus der erwähn ten Eisenbahnstrecke in eine große Anzahl kleine rer Loose zu theilen, und glaubte, indem man die Bewohner der Gegend ohne dieVermittlung größe rer Unternehmer zur Konkurrenz zog, einestheils dem Bausond, anderntheils einer des Verdienstes bedürftigen und zur Arbeit vorzüglich tüchtigen Volksklasse Vorthcile zuzuwenden. Der durchschnittliche Taglohn eines tüchtigen Erdarbeiters in der Umgegend von Stuttgart be trägt 45 kr. rh., der eines zweispännigen Karren sammt Fuhrmann 4 fl. rh.; der zu bearbei tende Grund besteht mit Ausnahme eines ein zigen , zum Theil in Felsen zu sprengenden Ein schnittes, thcils in Lehm, theils in festem, jedoch noch mit den gewöhnlichen Grabwerkzeugen zu gewältigendem Keupcrmergel. Unter diesen Um ständen wurde die Verdingung von 212,000 Schachtruthen (zu 100 Cubiksuß) Erdbewegung auf eine Strecke von 4 deutschen Meilen durch schnittlich zu folgenden Preisen bewerkstelligt: 1 Schachtruthe zu gewinnen, zu laden und auf höchstens 100 Fuß Entfernung zu verfüh ren 32 kr., Zulage für jede weitere 100 Fuß Transport bis zu 10<k0Fuß2kr., bei größerer TranS- portweite verhältnißmäßig weniger. unter welchen Preisen alles dasjenige begriffen ist, was die folgenden Bedingungen dem Unter nehmer auslegen. Diese verhältnißmäßig niedrigen Preise und die Verdingung in kleineren Loosen verhinderten bisher die Anwendung von Hülfsbahnen und Kippwagen. Indessen rüsten sich einige Unter nehmer zu Versuchen. Von der Bauverwaltung wird die Beibehaltung der gewöhnlichen Trans portmittel begünstigt, weil durch dieselben schon bei der ersten Anlage der Dämme eine, stärkere Kompression derselben erzielt und die nachträg liche Senkung vermindert wird. Bedingungen für die Wbernahme von Planirungs-Är- beiten bei dem Dau der Württembergischen Staats-Eisenbahnen. 8-1. Aussteckung. Die erste Aussteckung der Eisenbahnlinie so wohl, als der mit derselben in Verbindung ste henden Straßenanlagen und Korrekzionen ge schieht von Seiten und auf Kosten der Bauver waltung. Zu allen nachher erforderlichen Aus steckungen, so wie zu Errichtung der Dammprofile hat der Unternehmer die nöthigen Stotzen, Pfähle, Stangen, Schnüre und Fahnen zu liefern. 8. 2. Räumung der Baustelle. Die Wurzeln der in die zu bearbeitende Fläche fallenden Bäume und Gesträuche hat der Unter- nehmer ohne besondere Entschädigung auszuro den und zur Verfügung des betreffenden Eigen- thümerS bei Seite zu legen. 8- 3. Dorräthe von urbarer Erde und Land. Der Unternehmer hat gleich bei dem An griff der Erdarbeiten einen Vorrath von urbarer Erde und, wo solcher zu finden ist, von sandigem Grunde zu dem weiter unter 8- 9 bezeichnclcn Gebrauche bei Seite zu bringen. 8-4. AuSbrechen von Stcinmassen. Finden sich in den vorkommenden Einschnitten zusammenhängende Stcinmassen, deren Beseili- gung die Anwendung von Brechwerkzeugen oder Schießpulver erfordert, so werden die Preise für deren Gewinnung und Beseitigung, in so sein sie nicht in dem Voranschlag vorgesehen sind, von der Bauverwaltung entweder im Wege der Ue- bcreinkunft mit dem Unternehmer festgesetzt, oder falls eine solche (Übereinkunft nicht zu Stande kommen sollte, die Gewinnung und Beseitigung der Steine an einen andern Unternehmer über lassen, oder in eigener Regie ausgeführt. In keinem der beiden letzteren Fälle steht dem Unter nehmer eine Einsprache gegen das Verfahren der Bauverwaltung oder ein Anspruch an das ge wonnene Material zu, welches in allen Fällen Eigenthum der Bauvcrwaltung verbleibt. 8-5. Wafserfördcrung. Die Beseitigung der in Einschnitten und Bau gruben etwa sich zeigenden Grund- und Tagwässer geschieht, wosern nickr ein Anderes ausbrücklick bestimmt wird, von dem Unternehmer auf seine Kosten.