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MMM für WM Seilage Nr. 8z. Sonnabenö, äen -4- 7»U <--Z. Amtlicher ^eil. ^emcllicke Kuslänäer betr.7 Die untrrzeichnete Königliche Amtshautmannschaft steht sich zur EinMrfungZ nach- stehender Bestimmungen veranlaßt. -EMM 1. Alle über 15 Jahre alten Angehörigen feindlicher Staaten, die im hiesigen?Be zirk aufhältlich sind, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Saisonarbeiter, sindZv'r- pflichtet, sich täglich mindestens einmal, aus Anordnung der Gemeindepolizerbehördr zwei- mal, bei dieser zu melden. Erleichterungen dieser Meldepflicht unterliegen diesseitiger Genehmigung. 2. Jeder Wechsel des Aufenthaltsortes aller feindlicher StaatsangehöcigerIeinschließ» lich der Saisonarbeiter bedarf der diesseitigen schriftlichen Erlaubnis, unter Umständen derjenigen des zuständigen Königlichen Generalkommandos. Die Genehmigung ist min destens eine Woche vor dem beabsichtigten Aufenthaltswechsel nachzusuchen. M Ist der Aufenthaltswechsel gestattet, so liegt dem Ausländer die Pflicht ob, den neuen Aufenthaltsort vor der Abreise der Königlichen Amtshauptmannschaft anzuzeigen, die einen auf den Namen lautenden Erlaubnisschein zur Reise ausstellt. Die Reise ist ohne jede Unterbrechung und auf kürzestem Wege auszuführen. Nach Ankunft im neuen Wohnorte hat sofort Meldung bei der Königlichen Amts- chauptmannschaft dieses Wohnortes oder der ihr entsprechenden Behörde stattzufinden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft, sofern nicht nach sonst einschlagenden Besinn mungcn, insbesondere dem für russische landwirtschaftliche Arbeiter geltenden Befehle des stellvertretenden Generalkommandos des 12. Armeekorps vom 5. Oktober 1914, eine härtere Strafe verwirkt ist. Meißen, am 21. Juli 1915. vn, 1426 VI. Königliche Amtshauptmannschaft. DttUndmg m ArchetM M - Unter Bezugnahme auf Punkt 4 der Bekanntmachung vom 16. Juli werden Mit glieder landwirtschaftlicher Genossenschaften ermächtigt, Brotgetreide aus neuer Ernte schon jetzt bei ihrer Genossenschaft einzulagern. Meißen, am 22. Juli 1915. 148 ZYI L. »Lor Der Kommumatveröand Weißen Stadt undZLand. A D Die Königliche Amtshauptmannschaft. MDer Siadtrat. z Bekanntmachung. Die Plakattafel am Rathause ist entsprechend der Bekanntmachung vom 1. August 1914 während der Kriegszeit dem Stadtrat Vorbehalten. Wer beabsichtigt, Plakate an- bringen zu lassen, hat dies beim Stadtrat nachzusuchen Die Anbringung und Beseitigung der Plakate darf nur durch Beamte der Stadt erfolgen. Wer Plakate üderkkeöt, vernichtet oder sonst unleserlich macht usw, wird wegen Sachbeschädigung nach dem NeichsstrafgesetzSuch verfolgt, soweit nicht höhere gesetzliche Strafen eintreten Wilsdruff, am 23. Juli 1915. rcro Der Stadtrat. Betrachtung für den 8. Sonntag nach Trinitatis.! E Matth 7, 16: An ihren Früchten iverde^hr sie erkennen. Ein Wort der Bergpredigt ists, mit dem Jesus auf die falschen Propheten hinweist, die in seine Gemeinde unter der äußeren Hülle von Schafskleidern kommen, aber in ihrem Innern, in ihrer wahren Gesinnung den reißenden Wölfen gleichen, und den Seinigen ein Erkennungszeichen offenbart. Es gilt auf die Früchte zu sehen, die Menschen nach ihren Früchten zu prüfen. Sagt schon ein bekanntes Wort: die Welt will betrogen sein, so täuschen viele andere nicht bloß dann und wann, sondern gehen auf Täuschung geradezu aus; so mancher lebt ja von der Täuschung und wird ein Künstler im Heucheln und Sichverstellen. Es ist oftmals sehr schwer, ja mitunter unmöglich, Schein- und Täuschungsleben eines Menschen von seinem wirklichen Leben zu unterscheiden. Die Gefahr, etwas scheinen zu wollen, tritt an jeden heran, und viele unterliegen ihr Wie es aber nun Pflicht und Aufgabe für jeden ist, wahr und offen zu sein, alles Scheinleben und jegliche Heuchelei zu meiden, so hat der Christ auch die Pflicht, auf Wirklich keitsleben zu dringen. Prüfet die Geister, prüfet sie nach ihren Früchten. Jeder Mensch übt mit Worten, Werken, mit seiner Erscheinung, mit seinem Tun und Treiben, bewußt und auch unbewußt einen Einfluß auf andere aus, jeder hinter läßt auf den anderen einen Eindruck. Er kann zu gleicher Zeit für die einzelnen verschieden sein. Was ist nun die Wirkung dieses Einflusses oder Eindruckes auf den anderen? Das ist nun die Frage, darin offenbart sich die Frucht. Werde ich durch den anderen, durch seine Worte, seine Werke, sein Leben, seine Persönlichkeit in der Selbstsucht, in Neid, Haß, Genußsucht, Zorn, Leidenschaft, ein Schein- leben, in Rachsucht gestärkt, dazu gereizt, siehe dieser Mensch ist für mich in der Zeit, da ich seinem Einfluß gegenüber- stand, kein guter Baum gewesen, denn ein guter Baum bringet gute Früchte, sondern ein fauler Baum, der arge Früchte bringt. Aber ein jeglicher Baum, der nicht gute Früchte bringet, wird abgehauen und ins Feuer geworfen, d. h. bekämpfe und ringe diesen Einfluß des anderen auf DicktamNicker ^eil. dich in dir nieder; sonst wird dieser Einfluß in dir die Wurzel zu einem faulen Baume, der arge Früchte bringt, und das Schicksal des faulen Baumes droht dir einst am großen Tage des Herrn trotz alles deines äußerlich recht schaffenen Lebens und Wirkens. Meide, wenn es möglich ist, solche Beeinflussung und die Gemeinschaft mit solchen; bist du aber auf den Verkehr mit solchen angewiesen, wache und bete, daß du nicht schwach werdest und der böse Feind in einer schwachen Stunde dich übermanne Merst du aber, wie du durch einen anderen, durch seine Worte, Werke, durch seinen Wandel im Guten gestärkt, zur Nächstenliebe angetrieben wirst, wie die Freude und die Lust zu Wirken geweckt und gemehret wird in dir, wie du durch ihn Trost und Halt in den Trübsalen und Schwierigkeiten des Lebens erhältst, stehe der andere ist für dich ein guter Baum, der gute Früchte in dir zeitigt, seine Gemeinschaft suche, von seinem Geiste laß dich durchdringen; und solcher Einfluß wird in dir eine Wurzel zum Guten daraus ein guter Baum mit guten Früchten wächst, je mehr und je länger du dich dem Einflüsse des Guten unterstellst. Und derChrist soll ja sein ein guter Fruchtbaum im Garten Gottes. Das zu werden, dazu gehört aber: laß dich nicht täuschen vom Scheinleben, aber täusche auch selbst nicht Wie du andere an ihren Früchten erkennst, so wirst auch du an deinen Früchten erkannt Wie du selbst lebst durch den Segen anderer, werde auch selbst ein Segen für andere Eine Neulralitäts- u. Friedenskund gebung des amerikanischen Volkes. Die Friedenskundgebung des amerikanischen Volkes in Neuyork am 24. Juni nahm Berliner Blättern zufolge einen glänzenderen Verlauf,jals die englischenKabelmeldungen zugeben wollen. Ueber 100000 Menschen, Angehörige aller Nationalitäten, sollen daran teilgenommen haben Nachdem Staatssekretär Bryan sein Friedenspcogramm entwickelt hatte, wurde folgende Entschließung angenommen: 1. das amerikanische Volk fordert Frieden mit aller Welt, 2. es verlangt von Regierung und Volk die Einhaltung der strengsten Neutralität gegenüber den kriegführenden Mächten, nicht nur in Worten, sondern auch in der Tat, 3. es verdammt die nichts als heilig achtende Kriegs» Propaganda. Es ist Hochverrat gegen Einheit und Bestand der Vereinigten Staaten, jemanden zur politischen Teil- nähme veranlassen zu wollen in einem Krieg zwischen Ländern, aus denen jeder einzelne Bürger der Vereinigten Staaten doch seinen Ursprung herleitet. 4 Ganz besonders verurteilt die Versammlung die elenden Machenschaften eines großen Teiles der Zeitungen, die ihr Aeußerstes getan haben, um unser Volk an den Rand des Krieges zu zerren. 5. In ihren Verhandlungen mit den Regierungen von England und Deutschland sollen die Vereinigten Staaten unentwegt darauf bestehen, daß die Rechte der neutralen Schiffahrt gewahrt werden, daß die dem friedlichen Handel dienenden Schiffe ihre Ladungen ungehindert an bestimmten Orten löschen können, falls nicht die völkerrechtlichen Be stimmungen der Londoner Deklaration vom Jahre 1909 dem entgegenstehen. 6 Das Leben amerikanischer Bürger, die unter dem Schutze der Gesetze zu erlaubten Zwecken die Meere be fahren, müßte unter allen Umständen geachtet und gesichert werden. 7. Die Pflicht der Bürger ist es, sich nicht auf unbe sonnene Abenteuerlichkeiten einzulassen. 8 Kein amerikanischer Bürger darf dadurch irgend einer Kriegsführung Deckung geben, daß er auf einem mit MunitionbeladenenDampferalsFahrgastsährt. DieRegicrung der Vereinigten Staaten hat die Pflicht, die Bürger hiervor zu warnen. 9. Die Ausfuhr von Waffen und Munition an einen Kriegführenden muß verboten werden. Arbeitskraft und Fertigkeit der amerikanischen Arbeiter in solche Bahnen leiten und amerikanisches Kapital von friedlicher, natürlich gesunder und Wohlstand schaffender Industrie zur Herstellung von Mordwaffen abzulenlen, ist eine volkswirtschaftliche Torheit und ein Verbrechen gegen die Moral. Die Be- hauptung, es würde unneutral sein, nach einjähriger Aus- fuhr, die in Wirklichkeit nur zu gunsten Englands und seiner Verbündeten gearbeitet hat, alle Kriegsführenden zu zwingen, sich auf ihre eigenen Hilfsquellen zu verlassen, ist das Eingeständnis einer Parteilichkeit, die allen unsere Neutralitätserklärungen in Mißkredit bringt. Wir ver-